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Stellenbeschreibung für den Leiter der Finanzabteilung. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Berufsbeschreibungen

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I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Diese Stellenbeschreibung definiert die funktionalen Pflichten, Rechte und Verantwortlichkeiten des Leiters der Finanzabteilung.
  2. Der Leiter der Finanzabteilung wird gemäß dem in der geltenden Arbeitsgesetzgebung festgelegten Verfahren auf Anordnung des Unternehmensleiters ernannt und entlassen.
  3. Der Leiter der Finanzabteilung berichtet direkt an _______.
  4. Auf die Position des Leiters der Finanzabteilung wird eine Person mit einer höheren beruflichen (wirtschafts- oder ingenieurwissenschaftlichen) Ausbildung und Berufserfahrung im Bereich der Organisation von Finanzaktivitäten von mindestens 5 Jahren berufen.
  5. Der Leiter der Finanzabteilung sollte wissen:
  • Gesetzgebungs- und Regulierungsrechtsakte zur Regulierung der Produktion sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Aktivitäten;
  • regulatorische und methodische Materialien in Bezug auf die Finanzaktivitäten des Unternehmens;
  • Perspektiven für die Entwicklung des Unternehmens;
  • der Zustand und die Aussichten für die Entwicklung der Finanzmärkte und Absatzmärkte für Produkte (Bauarbeiten, Dienstleistungen);
  • Grundlagen der Produktionstechnik;
  • Organisation der Finanzarbeit im Unternehmen; das Verfahren zur Erstellung von Finanzplänen, Prognosesalden und Kassenplänen, Plänen für den Verkauf von Produkten (Bauarbeiten, Dienstleistungen), Gewinnplänen;
  • ein System finanzieller Methoden und Hebel, die das Finanzflussmanagement gewährleisten; das Verfahren zur Finanzierung aus dem Staatshaushalt, zur kurzfristigen und langfristigen Kreditvergabe an ein Unternehmen, zur Einwerbung von Investitionen und Fremdmitteln, zur Verwendung von Eigenmitteln, zur Ausgabe und zum Kauf von Wertpapieren, zur Belastung von Zahlungen an den Staatshaushalt und staatliche außerbudgetäre Sozialfonds;
  • das Verfahren zur Zuweisung finanzieller Ressourcen, zur Bestimmung der Wirksamkeit von Finanzinvestitionen;
  • Normalisierung des Betriebskapitals;
  • Verfahren und Formen der finanziellen Abrechnung;
  • Steuerrecht;
  • Rechnungslegungs- und Berichterstattungsstandards;
  • Wirtschaft, Organisation von Produktion, Arbeit und Management;
  • Buchhaltung;
  • Computereinrichtungen, Telekommunikation und Kommunikation;
  • arbeitsrechtliche Grundlagen;
  • Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes.
  1. Der ausschließliche Tätigkeitsbereich des Leiters der Finanzabteilung besteht darin, die Planung und Organisation der Produktionsaktivitäten der Finanzabteilung sicherzustellen.
  2. Zur Sicherstellung seiner Tätigkeit erhält der Leiter der Finanzabteilung das Recht, Organisations- und Verwaltungsdokumente zu Themen zu unterzeichnen, die in seinen Funktionsbereich fallen.
  3. Während der vorübergehenden Abwesenheit des Leiters der Finanzabteilung werden seine Aufgaben _______ übertragen.

II. Funktionale Verantwortlichkeiten

Leiter der Finanzabteilung:

  1. Organisiert die Verwaltung der Bewegung der Finanzressourcen des Unternehmens und die Regulierung der Finanzbeziehungen, die zwischen Geschäftseinheiten unter Marktbedingungen entstehen, um alle Arten von Ressourcen im Prozess der Produktion und des Verkaufs von Produkten (Arbeiten, Dienstleistungen) möglichst effektiv zu nutzen ) und den maximalen Gewinn erzielen.
  2. Gewährleistet die Entwicklung der Finanzstrategie des Unternehmens und seiner finanziellen Stabilität.
  3. Verwaltet die Entwicklung von Entwürfen langfristiger und aktueller Finanzpläne, Prognosesalden und Bargeldbudgets.
  4. Stellt sicher, dass genehmigte Finanzkennzahlen an die Unternehmensbereiche kommuniziert werden.
  5. Beteiligt sich an der Erstellung von Entwurfsplänen für den Verkauf von Produkten (Bauarbeiten, Dienstleistungen), Kapitalinvestitionen, wissenschaftlicher Forschung und Entwicklung, Planung der Produktkosten und Rentabilität der Produktion, leitet die Arbeiten zur Berechnung von Gewinnen und Einkommenssteuern.
  6. Bestimmt Finanzierungsquellen für die Produktions- und Wirtschaftsaktivitäten des Unternehmens, einschließlich Haushaltsfinanzierung, kurz- und langfristige Kreditvergabe, Ausgabe und Erwerb von Wertpapieren, Leasingfinanzierung, Kreditaufnahme und Verwendung eigener Mittel, führt Forschung und Analyse der Finanzmärkte durch , bewertet mögliche finanzielle Risiken in Bezug auf jede Finanzierungsquelle und entwickelt Vorschläge zu deren Reduzierung.
  7. Setzt die Anlagepolitik um und verwaltet die Vermögenswerte des Unternehmens, legt deren optimale Struktur fest, bereitet Vorschläge für den Ersatz und die Liquidation von Vermögenswerten vor, überwacht das Wertpapierportfolio, analysiert und bewertet die Wirksamkeit von Finanzanlagen.
  8. Organisiert die Entwicklung von Working-Capital-Standards und Maßnahmen zur Beschleunigung ihres Umsatzes.
  9. Gewährleistet den rechtzeitigen Erhalt von Einnahmen, die Ausführung von Finanzabwicklungen und Bankgeschäften innerhalb der festgelegten Fristen, die Zahlung von Rechnungen von Lieferanten und Auftragnehmern, die Rückzahlung von Krediten, die Zahlung von Zinsen, Löhnen an Arbeiter und Angestellte, die Übertragung von Steuern und Gebühren an den Bund, regionale und lokale Haushalte, an staatliche außerbudgetäre Sozialfonds, Zahlungen an Bankinstitute.
  10. Analysiert die finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens, beteiligt sich an der Entwicklung von Vorschlägen, die darauf abzielen, die Zahlungsfähigkeit sicherzustellen, die Bildung und Liquidation ungenutzter Lagerbestände zu verhindern, die Rentabilität der Produktion zu steigern, den Gewinn zu steigern, die Produktions- und Verkaufskosten von Produkten zu senken und die Finanzdisziplin zu stärken.
  11. Überwacht die Umsetzung des Finanzplans und Budgets, des Produktverkaufsplans, des Gewinnplans und anderer Finanzindikatoren, die Einstellung der Produktion unverkäuflicher Produkte, die korrekte Mittelverwendung und den gezielten Einsatz von eigenem und geliehenem Betriebskapital.
  12. Gewährleistet die Führung von Aufzeichnungen über die Bewegung finanzieller Ressourcen und die Erstellung von Berichten über die Ergebnisse der Finanzaktivitäten gemäß den Standards der Finanzbuchhaltung und -berichterstattung, die Zuverlässigkeit der Finanzinformationen und kontrolliert die Richtigkeit der Erstellung und Ausführung der Berichtsdokumentation und die Aktualität der Bereitstellung für externe und interne Benutzer.
  13. Verwaltet die Mitarbeiter der Abteilung.

III. Rechte

Der Leiter der Finanzabteilung hat das Recht:

  1. Erteilen Sie seinen untergeordneten Mitarbeitern Anweisungen und Aufgaben zu einer Reihe von Themen, die in seinen funktionalen Verantwortungsbereich fallen.
  2. Überwachen Sie die Umsetzung geplanter Aufgaben und Arbeiten sowie die rechtzeitige Erledigung einzelner Aufträge und Aufgaben.
  3. Fordern Sie die erforderlichen Materialien und Dokumente im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Leiters der Finanzabteilung an und erhalten Sie diese.
  4. Gehen Sie Beziehungen zu Abteilungen von Drittinstitutionen und -organisationen ein, um betriebliche Probleme der Produktionsaktivitäten im Zuständigkeitsbereich des Leiters der Finanzabteilung zu lösen.
  5. Vertretung der Interessen des Unternehmens in Drittorganisationen zu Fragen im Zusammenhang mit den Produktionsaktivitäten des Unternehmens.

IV. Eine Verantwortung

Der Leiter der Finanzabteilung ist zuständig für:

  1. Ergebnisse und Effizienz der Produktionstätigkeiten der Abteilung.
  2. Nichteinhaltung der Erfüllung ihrer Funktionspflichten sowie der Arbeit der Abteilung im Hinblick auf ihre Produktionstätigkeiten.
  3. Ungenaue Informationen über den Status der Arbeitspläne der Abteilung.
  4. Nichteinhaltung von Anordnungen, Anweisungen und Anweisungen des Unternehmensleiters.
  5. Unterlassene Maßnahmen zur Unterbindung festgestellter Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften, Brandschutz und andere Vorschriften, die eine Gefahr für die Tätigkeit des Unternehmens und seiner Mitarbeiter darstellen.
  6. Versäumnis, die Einhaltung der Arbeits- und Leistungsdisziplin durch das dem Leiter der Finanzabteilung unterstellte Personal sicherzustellen.

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