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Stellenbeschreibung für den Leiter der Patentabteilung. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Berufsbeschreibungen

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I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Leiter der Abteilung Patentarbeit gehört zur Kategorie der Manager.
  2. Zum Leiter der Patentarbeitsabteilung wird eine Person mit einer höheren beruflichen (technischen) Ausbildung und mindestens 5 Jahren Patentarbeitserfahrung in Ingenieur-, Technik- und Führungspositionen ernannt.
  3. Der Leiter der Patentabteilung sollte wissen:
  • Bestimmungen des Patentgesetzes, Gesetzgebungs- und Regulierungsrechtsakte, methodische Materialien zur Patentwissenschaft;
  • Perspektiven für die technische Entwicklung des Unternehmens;
  • technische Anforderungen an die entwickelten Strukturen;
  • die wichtigsten technologischen Prozesse zur Herstellung der Produkte des Unternehmens;
  • technologische Ausstattung des Unternehmens und Grundsätze seines Betriebs;
  • Produktions- und Organisationsstruktur des Unternehmens;
  • Grundlagen der Patentwissenschaft;
  • Verfahren und Methoden zur Durchführung von Patentrecherchen;
  • Organisation der Patentarbeit im Unternehmen;
  • Methoden zur Analyse des technischen Niveaus und Trends in der Technologieentwicklung;
  • moderne Mittel der elektronischen Datenverarbeitung und Telekommunikation;
  • Regeln für die Einrichtung und Führung eines Patentfonds;
  • das Verfahren zur Abrechnung und Systematisierung von Patentmaterialien;
  • Regeln für die Einreichung von Anmeldungen und anderen Materialien zur Patentierung im Ausland sowie für den Verkauf und Kauf von Lizenzen;
  • die Struktur der Patentbeschreibungen der wichtigsten ausländischen Länder;
  • Markenrecht;
  • Grundlagen des Erfinderrechts;
  • internationale Verträge und Vereinbarungen über Patentarbeit;
  • Grundlagen der Volkswirtschaftslehre, Produktionsorganisation, Arbeit und Management;
  • arbeitsrechtliche Grundlagen;
  • Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes.
  1. Die Ernennung zum Leiter der Patentabteilung und die Entlassung aus der Position erfolgen auf Anordnung des Unternehmensleiters.
  2. Der Leiter der Patentarbeitsabteilung berichtet direkt an _______ (technischer Direktor; sonstiger Beamter).
  3. Der Leiter der Abteilung Patentarbeit leitet die Abteilung.
  4. Während der Abwesenheit des Leiters der Patentarbeitsabteilung (Geschäftsreise, Krankheit, Urlaub etc.) werden seine Aufgaben von einer in der vorgeschriebenen Weise ernannten Person wahrgenommen. Diese Person erwirbt die entsprechenden Rechte und trägt die Verantwortung für die nicht ordnungsgemäße Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben.

II. Amtliche Verpflichtungen

Leiter der Patentabteilung:

  1. Organisiert Arbeiten, um sicherzustellen, dass das Unternehmen über ein hohes technisches Niveau, Patentierbarkeit und Patentreinheit von Designentwicklungen, Erfindungen, technologischen Prozessen und hergestellten Produkten verfügt.
  2. Gewährleistet die Ausarbeitung von Vorschlägen zum Patentschutz mit staatlicher Priorität für neue technische Lösungen und deren Umsetzung auf Lizenzbasis.
  3. Bereitet Vorschläge für den Erwerb von Lizenzen für ausländische wissenschaftliche und technische Entwicklungen vor.
  4. Gewährleistet die Erstellung von Plänen für die Produktionsaktivitäten des Unternehmens zur Entwicklung neuer oder Modernisierung bestehender Geräte und Technologien.
  5. Beteiligt sich an der Ausarbeitung von Vorschlägen für den Einsatz technischer Lösungen, die in Patentmaterialien enthalten sind, bei der Gestaltung technologischer Prozesse und Geräte sowie an der Ausarbeitung thematischer Pläne für die Entwicklung neuer Lösungen für wichtige Produktionsprobleme.
  6. Organisiert Arbeiten zur Ermittlung des Bedarfs von Unternehmensspezialisten an Patentmaterialien zu Themen bevorstehender Entwicklungen, zur Beratung und Unterstützung bei der Verwendung von Patentmaterialien sowie zur rechtzeitigen Überprüfung der bei der Abteilung eingegangenen Design- und Technologievorschläge und der Vorbereitung von Schlussfolgerungen dazu.
  7. Leitet die Durchführung von Patentrecherchen, die Suche nach Patentmaterialien, die Auswahl, Untersuchung und Bewertung des technischen Niveaus von Erfindungen sowie die Entwicklung von Empfehlungen für deren Verwendung.
  8. Organisiert die Patentprüfung von Design- und Ingenieurarbeiten sowie die Festlegung der Phasen, in denen die Patentreinheitsprüfung durchgeführt werden soll.
  9. Überwacht die Aktualität der Berücksichtigung verwendeter Patentmaterialien in der technischen Dokumentation.
  10. Bietet die Entwicklung von Empfehlungen für die Verwendung von Patentmaterialien im Unternehmen.
  11. Ergreift Maßnahmen zum Schutz der staatlichen Priorität technischer Lösungen auf der Ebene von Erfindungen und zur Verhinderung einer vorzeitigen Veröffentlichung oder sonstigen Offenlegung von Informationen, die ihr Wesen offenbaren, zum rechtlichen Schutz von gewerblichen Mustern und Marken.
  12. Bietet Kontrolle über die Verwendung von Erfindungen, Industriedesigns, Gebrauchsmustern in der Produktion sowie über das technische Niveau der hergestellten Produkte.
  13. Organisiert die Buchhaltung und Systematisierung von Design, technologischen Vorschlägen und Erfindungen, führt Akten über umgesetzte Erfindungen, vervollständigt den Patentfonds und erstellt einen Referenzapparat dafür.
  14. Bietet Berechnungen der Wirtschaftlichkeit von Design- und Technologievorschlägen sowie die Bestimmung der Höhe der Lizenzgebühren.
  15. Führt Arbeiten durch, um Unternehmensmitarbeiter mit dem Patentfonds, den Grundlagen der Patentwissenschaft und den Anforderungen an die Patentreinheit von Designentwicklungen und Erfindungen vertraut zu machen.
  16. Bietet Unternehmensmitarbeitern Unterstützung bei der Erstellung technischer Dokumentation, der Durchführung der erforderlichen Berechnungen sowie der Herstellung und Prüfung von Prototypen.
  17. Analysiert den Stand der Erfindungs- und Patentlizenzierungsarbeit in den Unternehmensbereichen, entwickelt Vorschläge zu deren Verbesserung sowie die Patentierung von gewerblichem Eigentum sowie den Verkauf und Kauf von Lizenzen dafür.
  18. Bietet die Registrierung von Erfindungen, die zur Patentierung geplant sind, andere Dokumentationen und Aufzeichnungen für Patent- und Lizenzierungsarbeiten sowie die Erstellung etablierter Berichte.

III. Rechte

Der Leiter der Patentabteilung hat das Recht:

  1. Handeln Sie im Namen des Unternehmens und vertreten Sie die Interessen des Unternehmens gegenüber den Strukturabteilungen des Unternehmens, dem russischen Patentamt, ausländischen Patentämtern und anderen staatlichen und zwischenstaatlichen Stellen in Patentfragen.
  2. Beteiligen Sie sich an der Ausarbeitung von Verordnungsentwürfen, Anweisungen und Richtlinien zur Patentarbeit.
  3. Zur Prüfung durch den Leiter des Unternehmens einreichen:
  • Eingaben zur Einstellung, Versetzung und Entlassung unterstellter Mitarbeiter;
  • Vorschläge zur Förderung angesehener Mitarbeiter, um Verstöße gegen die Produktions- und Arbeitsdisziplin finanziell und disziplinarisch zur Verantwortung zu ziehen.
  1. Genehmigung und Unterzeichnung von Dokumenten im Rahmen ihrer Zuständigkeit.
  2. Führen Sie selbstständig Korrespondenz mit Strukturabteilungen des Unternehmens sowie anderen Organisationen zu Themen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen und nicht der Entscheidung des Unternehmensleiters bedürfen.
  3. Machen Sie sich mit den Dokumenten vertraut, die seine Rechte und Pflichten in seiner Position festlegen, den Kriterien für die Beurteilung der Qualität der Erfüllung seiner Amtspflichten.
  4. Unterbreiten Sie Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Verantwortlichkeiten zur Prüfung durch das Management.
  5. Von der Unternehmensleitung verlangen, dass sie die für die Wahrnehmung der Amtspflichten erforderlichen organisatorischen und technischen Voraussetzungen schafft.

IV. Eine Verantwortung

Der Leiter der Patentabteilung ist zuständig für:

  1. Für unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Amtspflichten – im Rahmen der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.
  2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Ukraine.
  3. Für die Verursachung von Sachschäden – innerhalb der durch die geltende Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.

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