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Stellenbeschreibung für den Bediener einer Aufzugsschalttafel. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Berufsbeschreibungen

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I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Aufzugsteuerpult-Bediener berichtet direkt an _______.
  2. Der Bediener des Aufzugssteuerpults befolgt die Anweisungen von _______.
  3. Der Bediener der Aufzugssteuerung ersetzt _______.
  4. Der Bediener des Aufzugssteuerpults wird durch _______ ersetzt.
  5. Die Ernennung und Entlassung des Aufzugsbedieners erfolgt durch den Abteilungsleiter im Einvernehmen mit dem Abteilungsleiter.
  6. Muss wissen:
  • technologisches Schema für die Platzierung und Bewegung von Getreide und Getreideprodukten im Aufzug und Lager;
  • Schemata von Aspirationsnetzen und -anlagen;
  • kinematisches Diagramm des Aufzugsteuerpults;
  • Zweck, Funktionsprinzip und Gestaltung von Technologie-, Hebe- und Transportgeräten, Absauggeräten, Aerosoltransportleitungen unter Berücksichtigung des Steuerungsmodus über die Fernbedienung;
  • Methoden zur Identifizierung und Beseitigung möglicher Probleme beim Betrieb gewarteter Geräte;
  • die Reihenfolge und Reihenfolge der Einbeziehung und Auswahl optimaler technologischer Routen für den Getreidetransport;
  • Regeln für die Organisation und Aufrechterhaltung technologischer Prozesse in Aufzügen und Lagern.
  1. Bei einem Wechsel auf einen anderen Arbeitsplatz oder bei einer Entlassung aus einer Position ist der Bediener des Aufzugssteuerpults für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erbringung der Arbeit an die Person verantwortlich, die die aktuelle Position einnimmt, und in Ermangelung einer solchen an die Person, die ihn ersetzt oder direkt an seinen Vorgesetzten.

II. Amtliche Verpflichtungen

Der Bediener der Aufzugsschalttafel nimmt die folgenden Aufgaben wahr:

  1. Durchführung technologischer Prozesse durch Auswahl technologischer Routen über das Bedienfeld des Aufzugs für den Empfang von Getreide aus Eisenbahnwaggons und Straßentransporten, Ausgabe von Getreide und Mahlprodukten mit Wiegen auf automatischen Waagen, Transport von Getreide.
  2. Wartung, Betriebskontrolle, Mitwirkung bei der Reparatur und Einstellung von ferngesteuerten Geräten, Automatisierungsgeräten, Kontroll- und Alarmgeräten.
  3. Buchhaltung für die Beladung von Silos mit Getreideprodukten und die Übergabe der fertigen Produkte an Mehltransporter.
  4. Regelung der Arbeitsweise von Zapfsäulen.
  5. Gewährleistung einer gleichmäßigen Versorgung der Förderer mit Produkten.
  6. Berücksichtigung des Gewichts der Produkte, die ins Lager gelangen, ohne Umstufung.
  7. Systematische Überprüfung der Waage.
  8. Sicherstellung des ordnungsgemäßen technischen Zustands der gewarteten Geräte.

III. Rechte

Der Bediener der Aufzugssteuerung hat das Recht:

  1. Erteilung von Aufträgen an untergeordnete Mitarbeiter, Aufgaben zu einer Reihe von Themen, die zu seinen funktionalen Aufgaben gehören;
  2. Kontrolle der Erfüllung von Produktionsaufgaben, der rechtzeitigen Ausführung einzelner Aufträge durch untergeordnete Mitarbeiter;
  3. die erforderlichen Materialien und Dokumente im Zusammenhang mit den Fragen ihrer Tätigkeit und der Tätigkeit der ihm unterstellten Mitarbeiter anzufordern und zu erhalten;
  4. mit anderen Diensten des Unternehmens in Produktions- und anderen Fragen interagieren, die Teil seiner funktionalen Aufgaben sind;
  5. sich mit den Entscheidungsentwürfen der Unternehmensleitung bezüglich der Aktivitäten der Abteilung vertraut machen;
  6. dem Manager Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Aufgaben zur Prüfung vorlegen;
  7. dem Leiter einen Vorschlag zur Beförderung angesehener Mitarbeiter und zur Verhängung von Strafen gegen Verstöße gegen die Produktions- und Arbeitsdisziplin zur Prüfung vorlegen;
  8. dem Vorgesetzten alle festgestellten Verstöße und Mängel im Zusammenhang mit der durchgeführten Arbeit melden.

IV. Eine Verantwortung

Der Betreiber des Aufzugssteuerpults ist verantwortlich für:

  1. unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Amtspflichten – im Rahmen der durch die Arbeitsgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen;
  2. Verletzung der Regeln und Vorschriften, die die Aktivitäten des Unternehmens regeln;
  3. Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Ukraine;
  4. Zufügung von materiellem Schaden – innerhalb der durch die geltende Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen;
  5. Einhaltung aktueller Weisungen, Anordnungen und Anordnungen zur Wahrung von Betriebsgeheimnissen und vertraulichen Informationen;
  6. für die Einhaltung interner Vorschriften, Sicherheits- und Brandschutzvorschriften.

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