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Stellenbeschreibung Cheftechnologe. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Berufsbeschreibungen

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I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Cheftechnologe gehört zur Kategorie der Manager.
  2. Auf die Position des Cheftechnologen wird eine Person berufen, die über eine höhere berufliche (technische) Ausbildung und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in Ingenieur-, Technik- und Führungspositionen im jeweiligen Branchenprofil des Unternehmens verfügt.
  3. Die Ernennung zum Cheftechnologen und seine Entlassung erfolgen auf Anordnung des Unternehmensleiters.
  4. Der Cheftechnologe muss wissen:
  • regulatorische und methodische Materialien zur technologischen Vorbereitung der Produktion;
  • Profil, Spezialisierung und Merkmale der organisatorischen und technologischen Struktur des Unternehmens;
  • Produktionstechnologie des Unternehmens;
  • Systeme und Entwurfsmethoden;
  • Organisation der technologischen Vorbereitung der Produktion in der Industrie und im Unternehmen;
  • Produktionskapazitäten, technische Merkmale, Konstruktionsmerkmale und Betriebsarten zur Planung der technologischen Vorbereitung der Produktion;
  • technische Anforderungen an Rohstoffe, Materialien und Endprodukte;
  • Vorschriften, Anweisungen und andere Anleitungsmaterialien zur Entwicklung und Ausführung technischer Dokumentation;
  • Mittel zur Mechanisierung und Automatisierung von Produktionsprozessen;
  • Methoden zur Bestimmung der wirtschaftlichen Effizienz der Einführung neuer Geräte und Technologien, Arbeitsorganisation, Rationalisierungsvorschläge und Erfindungen;
  • das Verfahren zur Bescheinigung der Qualität von Industrieprodukten;
  • Möglichkeiten des Einsatzes von Computertechnologie und Methoden zur Gestaltung technologischer Prozesse unter Verwendung dieser;
  • Verfahren zur Inbetriebnahme von Geräten;
  • Anforderungen an eine rationelle Arbeitsorganisation bei der Gestaltung technologischer Prozesse;
  • inländische und ausländische Errungenschaften von Wissenschaft und Technik in der betreffenden Branche;
  • fortgeschrittene in- und ausländische Erfahrung in der Herstellung ähnlicher Produkte;
  • Grundlagen der Volkswirtschaftslehre, Produktionsorganisation, Arbeit und Management;
  • Grundlagen des Umweltrechts;
  • Regeln und Normen des Arbeitsschutzes;
  1. Der Cheftechnologe berichtet direkt an den Chefingenieur.
  2. Während der Abwesenheit des Cheftechnologen (Geschäftsreise, Krankheit, Urlaub etc.) werden seine Aufgaben von einem Stellvertreter (in seiner Abwesenheit von einer in der vorgeschriebenen Weise ernannten Person) wahrgenommen, der die entsprechenden Rechte erwirbt und für diese verantwortlich ist ordnungsgemäße Ausführung.

II. Amtliche Verpflichtungen

Der Cheftechnologe erfüllt die folgenden Aufgaben:

  1. Organisiert die Entwicklung und Umsetzung fortschrittlicher, wirtschaftlich sinnvoller, ressourcen- und naturschonender technologischer Prozesse und Produktionsweisen der vom Unternehmen hergestellten Produkte, die Erbringung von Arbeiten (Dienstleistungen), die eine Erhöhung des Niveaus der technologischen Vorbereitung und der technischen Erneuerung gewährleisten. Produktionsausrüstung, Reduzierung der Kosten für Rohstoffe, Materialien, Arbeitskosten, Verbesserung der Produktqualität, der Arbeiten (Dienstleistungen) und der Steigerung der Arbeitsproduktivität.
  2. Ergreift Maßnahmen, um die Entwicklung fortschrittlicher technologischer Prozesse, neuer Materialien in der Produktion und die weit verbreitete Einführung wissenschaftlicher und technischer Errungenschaften zu beschleunigen.
  3. Verwaltet die Ausarbeitung von Plänen für die Einführung neuer Geräte und Technologien, die Steigerung der technischen und wirtschaftlichen Effizienz der Produktion, die Entwicklung der technologischen Dokumentation und organisiert damit die Kontrolle über die Versorgung von Werkstätten, Standorten und anderen Produktionsbereichen des Unternehmens.
  4. Überprüft und genehmigt Änderungen an der technischen Dokumentation im Zusammenhang mit Anpassungen technologischer Prozesse und Produktionsmodi.
  5. Überwacht die Umsetzung langfristiger und aktueller Pläne zur technologischen Vorbereitung der Produktion, die strikte Einhaltung etablierter technologischer Prozesse, erkennt Verstöße gegen die technologische Disziplin und ergreift Maßnahmen zu deren Beseitigung.
  6. Verwaltet die Organisation und Planung neuer Werkstätten und Bereiche, deren Spezialisierung, die Entwicklung neuer Geräte, neuer leistungsstarker technologischer Prozesse, Berechnungen der Produktionskapazität und Geräteauslastung, die Erhöhung des technologischen Produktionsniveaus und des Schichtverhältnisses der Geräte, die Erstellung und Überarbeitung technischer Bedingungen und Anforderungen an Rohstoffe, Grund- und Hilfsstoffe, Halbzeuge, Entwicklung und Umsetzung fortschrittlicher Standards für Arbeitskosten, Verbrauch von Prozesskraftstoff und Strom, Roh- und Betriebsstoffe, Maßnahmen zur Vermeidung und Beseitigung von Mängeln, Reduzierung die materielle Intensität der Produkte und die Arbeitsintensität ihrer Herstellung.
  7. Bietet Verbesserung der Produktionstechnologie.
  8. Gewährleistet die Verbesserung der Technologie für die Herstellung von Produkten, die Erbringung von Arbeiten (Dienstleistungen), die Einführung der Errungenschaften von Wissenschaft und Technologie, fortschrittliche Basistechnologien, Hochleistungsressourcen, umweltfreundliche Nicht-Abfall-Technologien, Entwurf und Implementierung technologischer Systeme, Umweltschutzmittel, umfassende Mechanisierung und Automatisierung von Produktionsprozessen, nicht standardmäßige Ausrüstung, technologische Ausrüstung, Vorrichtungen und Werkzeuge, rechtzeitige Entwicklung von Konstruktionskapazitäten, Einhaltung von Standards für den Einsatz von Geräten.
  9. Führt Maßnahmen zur Zertifizierung und Rationalisierung von Arbeitsplätzen durch.
  10. Beteiligt sich an der Arbeit zur Bestimmung des Bereichs der gemessenen Parameter und optimalen Standards für die Messgenauigkeit, zur Auswahl der erforderlichen Mittel für deren Umsetzung und zur Verbesserung der Methoden zur Produktqualitätskontrolle.
  11. Berücksichtigt Produktdesigns oder Produktzusammensetzungen, Industrie- und Landesstandards sowie komplexeste Rationalisierungsvorschläge und Erfindungen im Zusammenhang mit der Produktionstechnologie und gibt Rückschlüsse auf deren Übereinstimmung mit den Anforderungen einer umweltfreundlichen Produktionstechnologie.
  12. Koordiniert die komplexesten Fragen im Zusammenhang mit der technologischen Vorbereitung der Produktion mit Unternehmensabteilungen, Design- und Forschungsorganisationen sowie Kundenvertretern.
  13. Gewährleistet die Implementierung automatisierter Steuerungssysteme für Geräte und technologische Prozesse.
  14. Beteiligt sich an der Entwicklung von Projekten zum Wiederaufbau von Unternehmen, Maßnahmen zur Verkürzung der für die Beherrschung neuer Geräte und Technologien erforderlichen Zeit, zur rationellen Nutzung der Produktionskapazität, zur Reduzierung des Energie- und Materialverbrauchs der Produktion, zur Steigerung der Effizienz, zur Verbesserung der Produktqualität und zur Verbesserung der Arbeitsorganisation.
  15. Leitet die Durchführung von Forschungs- und Versuchsarbeiten zur Entwicklung neu entwickelter technologischer Prozesse, beteiligt sich an industriellen Tests neuer Maschinentypen und Mechanismen, Mitteln zur Mechanisierung und Automatisierung der Produktion sowie an der Arbeit von Kommissionen zur Abnahme von Ausrüstungssystemen Betrieb.
  16. Verwaltet die Mitarbeiter der Abteilung, koordiniert und leitet die Aktivitäten der Unternehmensbereiche, die die technologische Vorbereitung der Produktion gewährleisten, und organisiert Arbeiten zur Verbesserung der Fähigkeiten der Mitarbeiter.

III. Rechte

Der Cheftechnologe hat das Recht:

  1. Erteilung von Aufträgen an untergeordnete Mitarbeiter, Aufgaben zu einer Reihe von Themen, die zu seinen funktionalen Aufgaben gehören;
  2. Kontrolle der Erfüllung von Produktionsaufgaben, der rechtzeitigen Ausführung einzelner Aufträge durch untergeordnete Mitarbeiter;
  3. die erforderlichen Materialien und Dokumente im Zusammenhang mit den Fragen ihrer Tätigkeit und der Tätigkeit der ihm unterstellten Mitarbeiter anzufordern und zu erhalten;
  4. mit anderen Diensten des Unternehmens in Produktions- und anderen Fragen interagieren, die Teil seiner funktionalen Aufgaben sind;
  5. sich mit den Entscheidungsentwürfen der Unternehmensleitung bezüglich der Aktivitäten der Abteilung vertraut machen;
  6. dem Manager Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Aufgaben zur Prüfung vorlegen;
  7. dem Leiter einen Vorschlag zur Beförderung angesehener Mitarbeiter und zur Verhängung von Strafen gegen Verstöße gegen die Produktions- und Arbeitsdisziplin zur Prüfung vorlegen;
  8. dem Vorgesetzten alle festgestellten Verstöße und Mängel im Zusammenhang mit der durchgeführten Arbeit melden.

IV. Eine Verantwortung

Der Cheftechnologe ist verantwortlich für:

  1. Für unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Amtspflichten – im Rahmen der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.
  2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Ukraine.
  3. Für die Verursachung von Sachschäden – innerhalb der durch die geltende Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Ukraine festgelegten Grenzen.

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