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Laserstrahlung. Arbeitsschutz

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Gesetzliche Grundlage für den Arbeitsschutz

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Heutzutage werden sie in den unterschiedlichsten Branchen und zu unterschiedlichen Zwecken (in der Medizin und bei Unterhaltungsveranstaltungen) zunehmend eingesetzt Laser - Geräte mit einem kohärenten, nahezu nicht streuenden Strahlungsstrahl.

Abhängig von der Art der Konstruktion und dem Verwendungszweck von Lasern und Lasersystemen können Arbeiter folgendem ausgesetzt sein: gefährliche und schädliche Faktoren:

  • tatsächliche Laserstrahlung (direkt, reflektiert und gestreut);
  • begleitende ultraviolette, sichtbare und infrarote Strahlung von Pumpquellen, Plasmafahnen und Zielmaterialien;
  • giftige Gase und Dämpfe aus gepumpten Lasersystemen, Kältemitteln usw.;
  • Produkte der Wechselwirkung von Laserstrahlung mit verarbeiteten Materialien;
  • erhöhte Temperatur der Oberflächen des Laserprodukts;
  • Explosionsgefahr in Laserpumpsystemen.
  • Hochspannung in Steuerkreisen und Stromversorgungen;
  • elektromagnetische Strahlung im industriellen Frequenz- und Hochfrequenzbereich;
  • Röntgenstrahlung von Gasentladungsröhren und anderen Elementen, die mit einer Anodenspannung von mehr als 5 kV betrieben werden;
  • Lärm;
  • Vibration.

Beim Betrieb und der Entwicklung von Lasern muss auch die Möglichkeit von Explosionen und Bränden berücksichtigt werden, wenn Laserstrahlung auf brennbare Materialien trifft.

Die biologischen Wirkungen der Laserstrahlung auf den Körper werden durch die Mechanismen der Wechselwirkung der Strahlung mit Geweben (thermisch, photochemisch, schockakustisch usw.) bestimmt und hängen von der Strahlungswellenlänge, der Pulsdauer (Belichtung), der Pulswiederholungsrate und der Fläche ab des bestrahlten Bereichs sowie biologische Faktoren. und physikalische und chemische Eigenschaften der bestrahlten Gewebe und Organe.

Laserstrahlung mit einer Wellenlänge von 380 bis 1400 nm stellt die größte Gefahr für die Netzhaut des Auges dar, und Strahlung mit einer Wellenlänge von 180 bis 380 nm und über 1400 nm stellt die größte Gefahr für die vorderen Augenmedien dar. Hautschäden können durch Laserstrahlung jeder Wellenlänge im Spektralbereich (180-510 nm) verursacht werden.

Auf Gefährdungsgrad der erzeugten Strahlung Laser werden in vier Klassen eingeteilt.

Zu Lasern Ich unterrichte Dazu gehören völlig sichere Laser, also Laser, deren gebündelte Strahlung bei der Bestrahlung von Augen und Haut keine Gefahr darstellt.

Laser II. Klasse - Hierbei handelt es sich um Laser, deren Ausgangsstrahlung bei der Bestrahlung der menschlichen Haut oder Augen mit einem kollimierten Strahl eine Gefahr darstellt; Diffus reflektierte Strahlung ist jedoch sowohl für Haut als auch für Augen ungefährlich.

Zu Lasern Klasse III Dazu gehören Laser, deren Ausgangsstrahlung eine Gefahr darstellt, wenn die Augen nicht nur mit kollimierter Strahlung bestrahlt werden, sondern auch mit diffus reflektierter Strahlung in einem Abstand von 10 cm von der reflektierenden Oberfläche und (oder) wenn die Haut mit kollimierter Strahlung bestrahlt wird. In diesem Fall stellt diffus reflektierte Strahlung keine Gefahr für die Haut dar. Diese Klasse wird für Laser eingeführt, die Strahlung in einem bestimmten Spektralbereich erzeugen.

Vierte (IV) Klasse Dazu gehören Laser, deren diffus reflektierte Strahlung in einem Abstand von 10 cm von der reflektierenden Oberfläche eine Gefahr für Augen und Haut darstellt.

Der Hersteller klassifiziert Laser.

Die dosimetrische Überwachung der Laserstrahlung besteht darin, die Eigenschaften ihrer Fähigkeit, biologische Wirkungen hervorzurufen, im Vergleich zu standardisierten Werten zu bewerten.

Sollte unterscheiden 2 Formen der dosimetrischen Kontrolle:

  • präventive (operative) dosimetrische Kontrolle;
  • individuelle dosimetrische Kontrolle.

Die vorbeugende dosimetrische Kontrolle besteht in der Bestimmung der maximalen Energieparameter der Laserstrahlung an Punkten an der Grenze des Arbeitsbereichs.

Die individuelle dosimetrische Überwachung besteht aus der Messung der Energieparameter der Strahlung, die während des Arbeitstages auf die Augen (Haut) eines bestimmten Arbeitnehmers einwirkt.

Präventive dosimetrische Kontrolle erfolgt nach Maßgabe der vom Arbeitgeber genehmigten Regelungen, mindestens jedoch einmal jährlich im Rahmen der laufenden Kontrolle sowie in folgenden Fällen:

  • bei der Inbetriebnahme neuer Laserprodukte der Klassen II-IV;
  • bei Änderungen am Design bestehender Laserprodukte;
  • bei Änderung des Designs kollektiver Schutzausrüstung;
  • bei Versuchs- und Einstellarbeiten;
  • bei der Zertifizierung von Arbeitsplätzen;
  • bei der Organisation neuer Arbeitsplätze.

Zur Durchführung der Strahlungsüberwachung ernennt der Arbeitgeber eine besondere Person aus dem Kreis der Ingenieure und Techniker. Gleichzeitig muss eine Stellenbeschreibung erarbeitet werden, die seine Rechte und Pflichten festlegt. Die mit der Strahlenüberwachung beauftragte Person muss eine spezielle Ausbildung absolvieren.

Darüber hinaus wird beim Betrieb von Laserprodukten der Klasse II-IV ein speziell geschulter Ingenieur und technischer Mitarbeiter bestellt, der für die Gewährleistung sicherer Arbeitsbedingungen verantwortlich ist.

Laserprodukte der Klasse III-IV müssen vor Inbetriebnahme von der Kommission abgenommen werden. Die Kommission stellt die Einhaltung der Anforderungen für einen sicheren Betrieb fest und entscheidet über die Inbetriebnahme von Laserprodukten. Die Entscheidung der Kommission wird in einem Gesetz formalisiert.

Die Sicherheit am Arbeitsplatz beim Betrieb von Laserprodukten muss durch die Gestaltung des Produkts gewährleistet sein.

Um einen Brand beim Betrieb von Laserprodukten der Klasse IV zu verhindern, sollten als Begrenzer gut gekühlte, nicht flache Metallziele oder feuerbeständige Materialien mit ausreichender Dicke verwendet werden. In diesem Fall ist Vorsicht geboten, da das Schmelzen dieser Materialien zu einer spiegelnden Reflexion der Strahlung führen kann.

Die Sicherheit beim Arbeiten mit offenen Laserprodukten wird durch die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung gewährleistet.

Personal, das mit Laserprodukten arbeiten darf, muss eine Einweisung und eine spezielle Schulung in sicheren Techniken und Arbeitsmethoden durchlaufen. Personen, die vorübergehend mit Lasern arbeiten, müssen mit den Sicherheitsvorschriften und Betriebshygiene bei der Arbeit mit Lasern vertraut sein und einer verantwortlichen Person aus dem Stammpersonal der Einheit zugewiesen werden.

Dem Personal ist Folgendes untersagt:

  • beim Betrieb von Lasern der Klasse II-IV ohne persönliche Schutzausrüstung direkte und spiegelnd reflektierte Laserstrahlung beobachten;
  • Platzieren Sie Gegenstände im Laserstrahlbereich, die dessen Spiegelreflexion verursachen, es sei denn, dies steht im Zusammenhang mit Produktionsanforderungen.

Das Personal, das an der Wartung und dem Betrieb von Lasern beteiligt ist, muss sich einmal im Jahr einer vorläufigen und regelmäßigen ärztlichen Untersuchung unterziehen. In diesem Fall sollten Augenuntersuchungen durch speziell ausgebildete Augenärzte unter zwingender Einbeziehung zusätzlicher Untersuchungsmethoden durchgeführt werden.

Autoren: Fainburg G.Z., Ovsyankin A.D., Potemkin V.I.

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