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Verantwortlichkeiten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Falle eines Unfalls. Arbeitsschutz

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Gesetzliche Grundlage für den Arbeitsschutz

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Mitarbeiter der Organisation sind verpflichtet, bei der Durchführung von Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber jeden eingetretenen Unfall oder eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes aufgrund von Anzeichen einer akuten Erkrankung (Vergiftung) unverzüglich ihrem unmittelbaren oder vorgesetzten Vorgesetzten zu melden.

Arbeitgeber (sein Vertreter) bei einem Unfall muss (Artikel 228 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation):

  • sofort Erste Hilfe für das Opfer organisieren und es gegebenenfalls zu einer medizinischen Einrichtung transportieren;
  • dringend Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung eines Notfalls oder einer anderen Notsituation und die Auswirkungen traumatischer Faktoren auf andere Personen zu verhindern;
  • bis zum Beginn der Untersuchung des Unfalls die Situation so zu bewahren, wie sie zum Zeitpunkt des Vorfalls war, wenn dies nicht das Leben und die Gesundheit anderer Personen gefährdet und nicht zu einer Katastrophe, einem Unfall oder anderen Notfällen führt, und wenn dies der Fall ist es ist unmöglich, es zu bewahren, die aktuelle Situation aufzuzeichnen (Diagramme zu erstellen, Fotos oder Videos aufzunehmen und andere Ereignisse);
  • Informieren Sie unverzüglich die in diesem Kodex, anderen Bundesgesetzen und anderen Rechtsakten der Russischen Föderation genannten Behörden und Organisationen über den Unfall und über einen schweren Unfall oder tödlichen Unfall – auch die Angehörigen des Opfers;
  • andere notwendige Maßnahmen ergreifen, um eine ordnungsgemäße und rechtzeitige Untersuchung des Unfalls und die Registrierung von Untersuchungsmaterialien gemäß den Anforderungen des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation zu organisieren und sicherzustellen.

Bei einem Gruppenunfall (ab zwei Personen), einem schweren Unfall oder einem tödlichen Unfall ist der Arbeitgeber (sein Vertreter) zur Entsendung verpflichtet Mitteilung in der vorgeschriebenen Form:

  • bei der zuständigen staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde;
  • bei der Staatsanwaltschaft am Unfallort;
  • an das Exekutivorgan einer konstituierenden Körperschaft der Russischen Föderation und (oder) an eine lokale Regierungsbehörde am Ort der staatlichen Registrierung einer juristischen Person oder Einzelperson als Einzelunternehmer;
  • der Arbeitgeber, der den Arbeitnehmer entsandt hat, mit dem sich der Unfall ereignet hat;
  • an das Gebietsorgan des zuständigen Bundesorgans, das im festgelegten Tätigkeitsbereich Kontroll- und Aufsichtsfunktionen wahrnimmt, wenn sich der Unfall in einer von diesem Organ kontrollierten Organisation oder Einrichtung ereignet hat;
  • an das Leitungsorgan des Versicherers in Fragen der obligatorischen Sozialversicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten (am Ort der Registrierung des Arbeitgebers als Versicherer).

Im Falle eines Gruppenunfalls, eines schweren Unfalls oder eines tödlichen Unfalls ist der Arbeitgeber (sein Vertreter) außerdem verpflichtet, innerhalb von XNUMX Stunden eine Meldung in der vorgeschriebenen Form an den zuständigen Gebietsverband der Gewerkschaftsorganisationen zu senden.

Über Unfälle, die im Laufe der Zeit in die Kategorie der schweren Unfälle oder tödlichen Unfälle übergegangen sind, sendet der Arbeitgeber (sein Vertreter) innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Information darüber eine Mitteilung in der vorgeschriebenen Form an die zuständige staatliche Arbeitsinspektion, Gebietsverband der Gewerkschaftsorganisationen und des Gebietsorgans des zuständigen föderalen Exekutivorgans, das die Kontroll- und Aufsichtsfunktionen im festgelegten Tätigkeitsbereich wahrnimmt, wenn sich der Unfall in einer von diesem Organ kontrollierten Organisation oder Einrichtung ereignet hat, und über versicherte Ereignisse - an das Exekutivorgan Organ des Versicherers (am Ort der Registrierung des Arbeitgebers als Versicherungsnehmer).

Der Arbeitgeber (sein Vertreter) meldet Fälle akuter Vergiftungen dem zuständigen Organ des Bundesvollzugsorgans, das Kontroll- und Aufsichtsfunktionen im Bereich des sanitären und epidemiologischen Wohlergehens der Bevölkerung wahrnimmt.

Autoren: Fainburg G.Z., Ovsyankin A.D., Potemkin V.I.

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