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Arbeitsunfälle. Arbeitsschutz Arbeitsschutz / Gesetzliche Grundlage für den Arbeitsschutz Der Arbeitsprozess und das Niveau moderner Produktionstechnologien eliminieren die negativen Auswirkungen von Produktionsfaktoren auf den Arbeitnehmer nicht vollständig, d.h. in der Produktion besteht immer die Gefahr von Verletzungen, Erkrankungen oder Tod des Arbeitnehmers. Grundlage eines Arbeitsunfalls ist ein Ereignis, das zu einer Verletzung oder einer sonstigen Gesundheitsschädigung einer Person geführt hat, die zum Verlust der beruflichen Arbeitsfähigkeit oder zum Tod geführt hat. Um den Zusammenhang dieses Ereignisses mit der Produktion zu erkennen, ist es erforderlich, dass es entweder bei der Ausübung seiner Arbeitspflichten durch das Opfer im Auftrag des Arbeitgebers oder in anderen gesetzlich vorgesehenen Fällen eingetreten ist. К Unfälle am Arbeitsplatz umfassen Verletzungen, akute Vergiftungen, Hitzschlag, Verbrennungen, Erfrierungen, Ertrinken, elektrische Verletzungen, Blitzeinschläge, Krankheiten, Körperverletzungen, die durch die Einwirkung biologischer Produktionsfaktoren verursacht werden, sowie Verletzungen, die ein Mitarbeiter in Notsituationen (Gebäudezerstörung, Naturkatastrophen usw.). Besonderes Augenmerk sollte auf Umstände gelegt werden, die auf einen Zusammenhang mit der Produktion hinweisen. Sie legen den Zeitpunkt, den Ort der Erfüllung der Arbeitspflichten und die Art der Aufgaben des Arbeitgebers fest. Neben der Erfüllung der Arbeitspflichten wird insbesondere ein Zusammenhang mit der Produktion bei Unfällen vermutet, die sich ereignet haben, als der Arbeitnehmer mit dem vom Arbeitgeber eingesetzten oder im Rahmen einer Vereinbarung oder Anordnung des Arbeitgebers genutzten Personentransportmittel zum Arbeitsplatz oder von der Arbeit zurückgekehrt ist Arbeitgeber für Produktionszwecke; beim Fahren mit einem Fahrzeug als Schicht während einer Pause zwischen den Schichten; wenn ein Arbeitnehmer in vorgeschriebener Weise an der Beseitigung der Folgen einer Katastrophe, eines Unfalls und anderer natürlicher und vom Menschen verursachter Notfälle beteiligt ist; bei der Durchführung von Handlungen, die nicht zu den Arbeitspflichten des Arbeitnehmers gehören, im Interesse des Arbeitgebers erfolgen oder darauf abzielen, einen Unfall oder einen Unfall zu verhindern. Ein Unfall kann jedem Arbeiter passieren. Ein solcher Fall muss untersucht werden und dient, wenn er bei einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer oder einer anderen sozialversicherungspflichtigen Person eingetreten ist, als Grundlage für den Abschluss des Versicherungsschutzes. Autor: Bobkova O.V. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Arbeitsschutz: ▪ Verantwortung eines Arbeitnehmers im Bereich Arbeitsbeziehungen und Arbeitsschutz ▪ Nomenklatur der Fälle zum Arbeitsschutz ▪ Grundlegende Erste-Hilfe-Beratung für Opfer Siehe andere Artikel Abschnitt Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Das höchste astronomische Observatorium der Welt wurde eröffnet
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