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Hinweise zum Arbeitsschutz für einen gewerblichen Immobilienmakler. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Umfang der Anweisung.

Diese Weisung legt die Arbeitsschutzanforderungen für Handelsvertreter für Immobilientransaktionen der LLC „_______“ (im Folgenden „Agenten“ genannt) fest.

1.2. Anforderungen an Agenten der Organisation und Briefings.

1.2.1. Arbeitnehmer, die zum ersten Mal in ________ zur Arbeit kommen, dürfen nur dann selbstständig arbeiten, wenn sie eine Einführungsunterweisung zum Arbeitsschutz sowie eine Schulung in der Erstversorgung von Unfallopfern (Arbeitsunfällen) bestanden haben. Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt der Verabschiedung dieser Weisung in der Organisation tätig sind, sind verpflichtet, sich durch eine Einweisung am Arbeitsplatz damit vertraut zu machen.

1.2.2. Die Durchführung von Briefings aller Art sollte in den Briefing-Protokollen mit den obligatorischen Unterschriften der Person festgehalten werden, die das Briefing erhalten und durchgeführt hat.

1.2.3. Jeder Agent der Organisation muss:

  • den Aufbewahrungsort eines Verbandskastens kennen;
  • bei Arbeitsunfällen Erste Hilfe leisten können;
  • im Brandfall richtig handeln können.

1.2.4. Agenten sollten:

  • Lassen Sie Oberbekleidung, Schuhe, Kopfbedeckungen und persönliche Gegenstände an einem speziell dafür vorgesehenen Ort.
  • Kommen Sie in sauberer Kleidung zur Arbeit und wechseln Sie sie, wenn sie schmutzig wird.
  • nach dem Toilettengang Hände mit Seife waschen;
  • Essen Sie nicht am Arbeitsplatz.

1.3. Gefährliche und schädliche Produktionsfaktoren.

1.3.1. Die Arbeit der Vertreter der Organisation kann mit dem Vorhandensein der folgenden gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren einhergehen:

  • psycho-emotionaler Stress;
  • Arbeiten mit Elektrogeräten (Beleuchtungsgeräte, Haushaltsgeräte, Drucker, Scanner und andere Arten von Bürogeräten) - erhöhte Spannung des Stromkreises;
  • Arbeiten außerhalb der Organisation (Besuch von Regierungsorganisationen, Treffen mit Kunden außerhalb des Büros) – fahrende Autos (Autos und andere Transportmittel), die Möglichkeit von Verkehrsunfällen, unbefriedigender Zustand der Straßenoberfläche (Eis, Straßenunebenheit usw.);
  • Strahlung von Handys.

1.4. Haftung von Vertretern der Organisation.

1.4.1. Die Vertreter haften gemäß geltendem Recht für die Einhaltung der Anforderungen der Anweisung sowie für Arbeitsunfälle und Unfälle, die durch ihr Verschulden verursacht wurden.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

2.1. Kommen Sie rechtzeitig zur Arbeit, um Eile und damit Stürze und Verletzungen zu vermeiden, während:

  • Gehen Sie nicht die Treppe hinauf und hinunter;
  • sitzen oder lehnen Sie sich nicht auf Zäune und zufällige Gegenstände;
  • auf Sicherheitszeichen und Signale achten und deren Anforderungen einhalten;
  • Beginnen Sie die Arbeit nicht im Zustand einer Alkohol- oder Drogenvergiftung.

2.2. Bei der Arbeit müssen Sie die Regeln der betrieblichen Arbeitsordnung einhalten

3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit

3.1. Auf dem Weg zu Regierungsbehörden oder einem Treffpunkt mit Kunden (außerhalb des Büros) sollte der Agent:

  • Vermeiden Sie extreme Bedingungen auf dem Weg.
  • Beachten Sie die Verkehrsregeln und die Verhaltensregeln in Fahrzeugen.
  • Seien Sie vorsichtig, wenn Sie Fahrzeugen und anderen Hindernissen ausweichen, die die Sicht auf die Fahrbahn beeinträchtigen.
  • Bei ungünstigen Wetterbedingungen (Eis, Schneefall, Nebel) ist besondere Vorsicht geboten.
  • Seien Sie wachsam und vorsichtig, wenn Sie sich an Orten mit großen Menschenansammlungen aufhalten.

3.2. Im Büro sollten Agenten:

3.2.1. Wenn Sie einen PC, Drucker und andere Bürogeräte verwenden müssen, beachten Sie die folgenden Regeln:

  • Der Bildschirm sollte 5 Grad unter Augenhöhe liegen und in einer geraden Ebene oder mit einer Neigung zum Bediener (15 °) angebracht sein.
  • der abstand von den augen zum bildschirm sollte innerhalb von 60 - 80 cm liegen.

3.2.2. Während der Arbeit mit einem PC ist es dem Agenten untersagt:

  • Berühren Sie die Rückseite der Systemeinheit (Prozessor), wenn das Gerät eingeschaltet ist.
  • Anschlüsse von Schnittstellenkabeln von Peripheriegeräten bei eingeschaltetem Strom umschalten;
  • die oberen Platten von Geräten mit Papieren und Fremdkörpern überladen;
  • Abschalten während der Ausführung einer aktiven Aufgabe durchführen;
  • Lassen Sie keine Feuchtigkeit auf die Oberfläche der Systemeinheit (Prozessor), des Monitors, der Arbeitsfläche der Tastatur, der Festplatten, des Druckers und anderer Geräte gelangen.
  • schalten Sie stark gekühlte (im Winter von der Straße mitgebrachte) Geräte ein;
  • Geräte selbstständig zu öffnen und zu reparieren.

3.2.3. Verwenden Sie zum Erhitzen von Wasser zertifizierte Elektrogeräte mit geschlossener Spule und automatischer Abschaltvorrichtung sowie feuerfesten Halterungen.

3.2.4. Hygienevorschriften einhalten und Arbeits- und Ruhezeiten einhalten

3.2.5. Im Büro ist Agenten Folgendes untersagt:

  • fehlerhafte elektrische Geräte und Verkabelung verwenden;
  • sauber von Schmutz und Staub, einschließlich Beleuchtungsgeräten und elektrischen Lampen;
  • Elektrogeräte selbst reparieren;
  • verwenden Sie selbstgebaute Elektroheizungen und Elektrogeräte mit offener Spirale;
  • auf am Boden liegende tragbare Stromkabel treten;
  • verwenden Sie Leitungswasser zum Trinken;
  • Rauchen im Büro;
  • auf dem Territorium der Organisation Feuer machen.

4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

4.1. Im Falle eines Brandes oder Brandes müssen die Mitarbeiter die Arbeit sofort einstellen, Elektrogeräte ausschalten, die Feuerwehr rufen, den Leiter der Organisation informieren und den Brand mit den vorhandenen Feuerlöschern löschen.

4.2. Befreien Sie im Verletzungsfall zunächst das Opfer vom traumatischen Faktor, benachrichtigen Sie den Leiter der Organisation, rufen Sie ärztliche Hilfe an, leisten Sie dem Opfer Erste Hilfe und lassen Sie die Situation nach Möglichkeit bis zur Ursachenermittlung unverändert des Unfalls beginnt.

5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Beim Verlassen des Gebäudes muss der Beauftragte der Organisation:

  • Stellen Sie sicher, dass kein fließender Verkehr vorhanden ist.
  • auf Bürgersteigen und Fußwegen gehen;
  • Beachten Sie bei Reisen mit einem Privatwagen die Verkehrsregeln, schaffen Sie keine Notsituationen und lassen Sie beim Fahren Vorsicht und Vorsicht walten.
  •  Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz:

    ▪ Arbeit mit Blut und anderen biologischen Flüssigkeiten von Patienten. Standardanweisung zum Arbeitsschutz

    ▪ Auftragen von Metallbeschichtungen, Reinigen von Teilen mit Lösungsmitteln. Standardanweisung zum Arbeitsschutz

    ▪ Prüfung der Isolierung von Adern von Kommunikationskabeln. Standardanweisung zum Arbeitsschutz

    Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz.

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