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Arbeitssicherheitshinweise für den Bediener der Kreissäge KARA YS. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

Einführung

Dieses Handbuch wurde entwickelt auf der Grundlage von:

a) „Arbeitsschutzunterweisung für Maschinenbediener von Holzbearbeitungsmaschinen (Einzelsäge-, Mehrsägemaschinen, Dicken- und Vierseitenhobelmaschinen, Abricht-, Fräs-, Bohr- und Bohr-Nutmaschinen, Zapfenschneider, Drehmaschinen, Kreissägen, Bandsägen, Zimmereimaschinen, kombinierte Maschinen), genehmigt vom Minister für Arbeit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation am 11.05.2004. Mai XNUMX;

b) TOI R-15-057-97 „Über den Arbeitsschutz für Sägemaschinenbediener, die Schnittholz in Längsrichtung schneiden“, genehmigt. Abteilung des Forstkomplexes des Wirtschaftsministeriums der Russischen Föderation 15.12.1997;

c) Montage-, Betriebs- und Wartungsanleitung „Kreissägemaschinen. KARA YS“,

unter Berücksichtigung der Anforderungen der Gesetzgebung und anderer Rechtsakte der Russischen Föderation, die staatliche Regulierungsanforderungen zum Arbeitsschutz enthalten, und ist für Maschinenbediener der Kreissägemaschine KARA YS (im Folgenden Maschinenbediener genannt) bestimmt, wenn sie entsprechende Arbeiten ausführen zu ihrem Beruf und ihren Qualifikationen.

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine ärztliche Untersuchung bestanden haben und für die Ausübung dieser Art von Arbeiten geeignet sind, die eine Unterweisung, Ausbildung und Wissensprüfung in den Bereichen Arbeitsschutz, Brandschutz und Erste Hilfe absolviert haben und eine Erlaubnis erhalten haben zum selbständigen Arbeiten, eine Arbeitsschutzbescheinigung und einen Befähigungsnachweis für die Berechtigung zum Bedienen von Holzbearbeitungsmaschinen.

1.2. Maschinenbediener, die Berufe kombinieren, müssen bei allen durchgeführten Arbeiten in sicheren Arbeitsmethoden geschult und im Arbeitsschutz unterwiesen werden.

1.3. Der Maschinenbediener muss in die Bedienung der Maschine eingewiesen sein.

1.4. Maschinenbediener müssen:

1.4.1. die internen Arbeitsvorschriften der Organisation kennen und befolgen;

1.4.2. kennen die Konstruktion, die technischen Eigenschaften der Maschine und der Maschinenmechanismen, die Konstruktion und den Zweck aller ihrer Teile und Maschinenmechanismen, Schutzvorrichtungen und Sicherheitsvorrichtungen, Erdungspunkte des Elektromotors und Startvorrichtungen der Maschine und der Maschinenmechanismen;

1.4.3. in der Lage sein, Fehlfunktionen der Maschine, ihrer Geräte und Mechanismen zu erkennen;

1.4.4. kennen die Anforderungen an Kreissägen, Methoden zur Installation von Schneidwerkzeugen und Schneidmodi;

1.4.5. kennen die Verfahren und Techniken zur sicheren Durchführung von Arbeitsvorgängen an der Maschine und den zugehörigen Geräten.

1.4.6. nur die vom Meister zugewiesenen Arbeiten ausführen;

1.4.7. in der Lage sein, einem Unfallopfer erste (vormedizinische) Hilfe zu leisten;

1.4.8. wissen, wie man primäre Feuerlöschgeräte verwendet.

1.5. Der Maschinenbediener kann bei der Arbeit folgenden gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren ausgesetzt sein:

1.5.1. bewegliche Maschinen und Mechanismen; bewegliche Teile von Produktionsanlagen;

1.5.2. bewegliche Produkte, Rohlinge, Materialien;

1.5.3. erhöhter Staubgehalt in der Luft des Arbeitsbereichs;

1.5.4. erhöhte Temperatur der Geräteoberflächen;

1.5.5. erhöhte und verringerte Lufttemperatur des Arbeitsbereichs;

1.5.6. erhöhter Lärmpegel am Arbeitsplatz;

1.5.7. erhöhtes Vibrationsniveau;

1.5.8. erhöhte Luftfeuchtigkeit;

1.5.9. scharfe Kanten, Grate und Rauheiten an der Oberfläche von Werkstücken, Werkzeugen und Geräten;

1.5.10. unzureichende Beleuchtung des Arbeitsplatzes;

1.5.11. giftige und reizende Chemikalien, die den menschlichen Körper beeinträchtigen;

1.5.12. körperliche Überlastung;

1.5.13. neuropsychische Überlastung.

1.6. Faktorenquellen: rotierende Kreissägen; Werkstückvorschubmechanismen; Holz.

1.7. Auswirkungen von Faktoren: möglicher Kontakt der Hände eines Arbeiters mit rotierenden Kreissägen; Legen Sie Ihre Hände unter die Druckrollen des Vorschubmechanismus. Kontakt mit beweglichen und rotierenden Teilen der Maschine; Rückflug des verarbeiteten Materials; Flug kleiner Fetzen und Knoten; negative Auswirkung von Lärm auf die Hörorgane.

1.8. Der Maschinenbediener ist verpflichtet, in persönlicher Schutzausrüstung zu arbeiten (Baumwollanzug; Baumwolljacke mit Isolierpolsterung und Baumwollhose mit Isolierpolsterung für Arbeiten im Freien im Winter; Sicherheitsschuhe mit Metallkappe; Kombi-Fäustlinge; Schutzbrille; Gehörschutz), ausgestellt durch dem Werkstattleiter gemäß den branchenüblichen Standards die kostenlose Ausgabe von Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhen und anderen Arten persönlicher Schutzausrüstung.

1.9. Am Arbeitsplatz sind die Brandschutzvorschriften zu beachten. Rauchen nur in ausgewiesenen Bereichen. Personen in einem Rauschzustand, die sich sowohl während der Arbeitszeit als auch außerhalb der Arbeitszeit auf dem Betriebsgelände aufhalten, unterliegen der sofortigen Entfernung aus dem Betriebsgebiet unter Ausfertigung einer Entfernungsbescheinigung.

1.10. Die organisatorische Leitung der Arbeiten erfolgt durch den Vorarbeiter direkt oder durch den Vorarbeiter, dessen Anordnungen und Weisungen für alle Arbeitnehmer verbindlich sind.

1.11. Für Verstöße gegen die Anforderungen dieser Weisung haften die Mitarbeiter gemäß geltendem Recht.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

2.1. Überprüfen Sie die Verfügbarkeit und Gebrauchstauglichkeit persönlicher Schutzausrüstung. Sortiere sie.

2.2. Tragen Sie Overalls, Schuhe, Hüte und andere persönliche Schutzausrüstung. Die Kleidung sollte die Bewegungsfreiheit nicht einschränken und keine hängenden Enden haben, die von beweglichen Teilen der Mechanismen erfasst werden könnten. Schuhe sollten rutschfeste Sohlen und niedrige Absätze haben. Das Haar muss zum Kopfschmuck passen.

2.3. Überprüfen Sie den Status des Arbeitsplatzes:

2.3.1. Es sollten keine Fremdkörper vorhanden sein, die die Arbeit erschweren könnten.

2.3.2. Die Beleuchtung sollte so sein, dass Holzfehler und kleine Details deutlich sichtbar sind und die Arbeiter ohne Anstrengung ihre Augen arbeiten können. Das Licht sollte die Augen nicht blenden;

2.3.3. Es dürfen sich keine Fremdkörper auf den beweglichen Teilen der Maschine und den Schutzvorrichtungen befinden.

2.3.4. Der Zugang zu den Startvorrichtungen muss frei sein, wenn sie sich in einiger Entfernung von der Maschine befinden. Es dürfen sich keine Fremdkörper auf dem Bedienfeld befinden.

2.3.5. technische Arbeitstemperatur für die Maschine "KARA YS": -20 - +30ºС;

2.3.6. Der Arbeitsplatz muss mit Werkzeugen, Geräten und Geräten für Reparaturen und Einstellungen, Reinigung und Haushaltsführung ausgestattet sein.

2.4. Überprüfen Sie alle Sicherheitszeichen (Aufschriften) auf Vorhandensein, Sauberkeit und Lesbarkeit. Beschädigte Sicherheitsschilder (Aufschriften) müssen umgehend ersetzt werden. Wenn ein Teil der Maschine ausgetauscht wurde, auf dem ein Sicherheitsschild (Aufkleber) angebracht war, stellen Sie sicher, dass das neue Teil dasselbe Sicherheitsschild (Aufkleber) trägt.

2.5. Führen Sie eine externe Inspektion der Maschine durch und stellen Sie sicher:

2.5.1. in der Funktionsfähigkeit elektrischer Geräte und Erdungsvorrichtungen für elektrische Leitungen, elektrische Beleuchtung, Start- und Blockiervorrichtungen durch kurzzeitiges Einschalten der Maschine (die Startvorrichtung der Maschine muss verriegelt sein, so dass das Einschalten der Maschine erst nach dem Einschalten der örtlichen Maschine möglich ist Absaugung der Maschine). Alle stromführenden Teile der Elektrogeräte der Maschine müssen sorgfältig isoliert sein, das Gehäuse des Elektromotors und der Startvorrichtung muss geerdet sein. Alle Abdeckungen der elektrischen Komponenten müssen geschlossen und sicher befestigt sein;

2.5.2. ausreichende Spannung und zuverlässige Nähte der Antriebsriemen sowie Wartungsfreundlichkeit von Ketten, Kettenrädern und Zahnrädern;

2.5.3. in der Wirksamkeit der Bremsvorrichtung (die Maschine muss mit einer Bremsvorrichtung ausgestattet sein, die es ermöglicht, den Arbeitsteil der Maschine (Kreissäge) innerhalb von höchstens 6 Sekunden nach dem Ausschalten der Maschine anzuhalten);

2.5.4. Verfügbarkeit von Zäunen, ihre Gebrauchstauglichkeit und Zuverlässigkeit der Befestigung. Der untere, nicht arbeitende Teil der Säge (unter dem Tisch) muss mit einem durchgehenden Zaun abgedeckt werden;

2.5.5. in gutem Zustand des Werkzeugs, Vorhandensein eines Hakens;

2.5.6. in der Zuverlässigkeit der Verriegelung des Steuerhebels in der Nullstellung.

Der Spalt für die Säge im Maschinentisch sollte nicht mehr als 10 mm betragen;

2.6. Beim Längssägen auf einer Einsägenmaschine muss hinter der Säge ein Spaltkeil in gleicher Ebene mit dieser angebracht werden. An Kreissägen zum Längssägen eingebaute Spaltmesser müssen folgende Anforderungen erfüllen:

2.6.1. Die der Säge zugewandte Messerkante sollte nicht mehr als 1/5 ihrer Breite geschärft sein.

2.6.2. Der verdickte Teil des Messers muss eine Größe haben, die die Breite des Sägeblatts um 0,5 mm bei Sägen mit einem Durchmesser von bis zu 600 mm und 1–2 mm bei Sägen mit einem Durchmesser von mehr als 600 mm überschreitet.

2.6.3. Der Abstand zwischen der Messerspitze und den hinteren Zähnen einer Säge jeglichen Durchmessers sollte 10 mm nicht überschreiten.

2.6.4. Das Sägeblatt des Spaltmessers muss genau in der Sägeebene liegen, nicht weiter als 10 mm von seinen Zähnen entfernt, und der obere Teil des Messers darf nicht weniger als die Höhe der oberen Zähne aus dem zu schneidenden Material herausragen.

2.7. Passen Sie die vorderen Führungen so an die Größe des verwendeten Sägeblattes an, dass der Abstand von der Außenkante der Führung bis zur Zahnhöhle ca. 2 - 5 mm beträgt.

2.8. Stellen Sie die Höhe des oberen Sägeblattschutzes so ein, dass sich die Oberseite des Sägeblatts mindestens 30 mm innerhalb des Schutzes befindet. Die Unterkante des Obergehäuses muss mindestens 10 mm unter der Oberkante des Trennmessers liegen.

2.9. Testen Sie den Betrieb der Maschine und der umgebenden Mechanismen im Leerlauf und stellen Sie sicher, dass es zu keinem Schlag und keinem axialen Hochlaufen der Sägewelle kommt.

2.10. Überprüfen Sie durch kurzes Einschalten die Drehrichtung der Säge. Das Sägeblatt muss sich in Richtung des zugeführten Materials drehen.

Wenn Sie die Säge auf der Sägewelle montieren, ziehen Sie die Mutter bis zum Anschlag an.

2.11. An der Maschine sollten Sie die korrekte Montage und Befestigung des Sägeblattes prüfen und sicherstellen:

2.11.1. in der Korrektheit der Profilierung und Schärfe ihrer Schärfung;

2.11.2. ohne Risse, Grate, Blaufärbung;

2.11.3. das Vorhandensein von Zähnen und die Einheitlichkeit ihrer Scheidung;

2.11.4. dass der Sägeschutz über dem Tisch in einwandfreiem Zustand ist und korrekt montiert ist;

2.11.5. Verfügbarkeit und Wartungsfreundlichkeit des Sägeschutzes unter dem Maschinentisch;

2.11.6. bei ausreichender Beleuchtung des Arbeitsplatzes.

2.12. Der Tisch kann nicht an die Begrenzer gefahren werden, da diese als Sicherheitsbegrenzer im Falle einer Unterbrechung des Stromversorgungskreises des Tisches dienen.

2.13. Bei der Inspektion und Prüfung der Maschine festgestellte Fehler, die den sicheren Betrieb der Maschine beeinträchtigen und nicht selbst behoben werden können, sind dem Vorarbeiter zu melden. Es ist verboten, an einer Maschine zu arbeiten, die Störungen aufweist.

3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit

3.1. Ein Mitarbeiter darf nur die ihm von seinem unmittelbaren Vorgesetzten zugewiesenen Arbeiten ausführen. Es ist verboten, Unbefugten den Zutritt zum Arbeitsbereich der Maschine zu gestatten.

3.2. Alle Arbeitsplätze und Gehwege sollten geräumt und im Winter rutschige Stellen mit rutschhemmenden Materialien bestreut werden.

3.3. Bei der Wartung von Geräten dürfen sich Arbeiter nur entlang festgelegter sicherer Durchgänge bewegen.

3.4. Der Maschinenbediener muss bei der Arbeit aufmerksam sein und darf sich nicht ablenken lassen oder andere ablenken.

3.5. Vor dem Einschalten der Maschine sollten Sie die mitarbeitenden Personen warnen und sicherstellen, dass beim Starten der Maschine die Sicherheit anderer nicht gefährdet wird.

3.6. Beginnen Sie mit dem Sägen des Materials nur bei gleichmäßiger Drehzahl des Sägeblattes (ermittelt durch das charakteristische Geräusch der Säge bei voller Motordrehzahl).

3.7. Bevor Sie das Material sägen, müssen Sie es sorgfältig prüfen, um zu verhindern, dass Holz mit Metallgegenständen in die Säge gelangt.

3.8. Bearbeiten Sie Teile auf der Maschine nur entsprechend der Dicke einer bestimmten Größe, auf deren Höhe die Andruckrollen angebracht sind.

3.9. Es ist darauf zu achten, dass die Druckrollen einen gleichmäßigen und zuverlässigen Druck ausüben.

3.10. Führen Sie keine Gegenstände durch eine laufende Maschine und nehmen Sie keine Gegenstände entgegen.

3.11. Überprüfen Sie die Genauigkeit der Teilebearbeitung an Maschinen im Arbeitsbereich erst, wenn die Maschine vollständig zum Stillstand gekommen und stromlos ist.

3.12. Führen Sie Säge- und Schnittholz gleichmäßig und ruckfrei dem Schneidwerkzeug zu, vermeiden Sie Stöße auf das Holz und reduzieren Sie die Vorschubkraft, wenn das Brett Längsrisse, Fäulnis oder Äste aufweist.

3.13. Bauholz (Bretter, Platten) nur mit einem Haken auf den Arbeitstisch bewegen. Es ist verboten, das Brett am Ende mit den Händen zu fassen.

3.14. Wenn die zu schneidenden Bretter (Halbbalken) gebogen sind, müssen sie mit dem Bogen nach unten verlegt werden. Wenn das Holz mit dem konvexen Teil nach oben in die Maschine eingeführt wird, kann der Sägekörper durch die gesägten Bretter eingeklemmt werden und das Brett kann zurückgeschleudert werden.

3.15. Entfernen Sie in den Schlitzen steckende Reste erst, wenn die Säge vollständig zum Stillstand gekommen ist, und verwenden Sie dazu einen Spezialhaken.

3.16. Inspektion, Reinigung, Einstellung, Schmierung der Maschine, Sicherung der Schutzvorrichtungen, Installation oder Austausch des Riemens, manuelles Entfernen von Abfällen und Sägemehl vom Tisch erst dann, wenn das Schneidwerkzeug vollständig zum Stillstand gekommen ist, die Maschine stromlos gemacht wurde und das Schild „Nicht durchführen“ angebracht ist Einschalten! Leute arbeiten“ wurde gepostet.

3.17. Gehen Sie niemals davon aus, dass der Strom ausgefallen ist, und verlassen Sie sich nicht auf das Wort anderer. Überprüfen Sie die Stromversorgung und verriegeln Sie den Leistungsschalter.

3.18. Der Maschinenbediener muss die Maschine sofort stoppen:

3.18.1. bei ungewöhnlichen Geräuschen, Klopfen, Vibrationen der Maschine und Säge;

3.18.2. bei Ausfall von Schutzvorrichtungen, Vorrichtungen, Maschinenteilen und Sägezähnen;

3.18.3. wenn eine Verstopfung in den Schlitz der Tischeinlage, zwischen die Säge und das Anschlaglineal oder unter die Schutzkappe gelangt;

3.18.4. wenn die Säge und die Lager überhitzen, sowie wenn Rauch oder Brandgeruch auftritt;

3.18.5. für den Fall, dass eine Fehlfunktion der Isolierung der elektrischen Leitungen und „Schläge am Körper“ des Elektromotors, des Maschinenrahmens oder der elektrischen Startausrüstung festgestellt werden;

3.18.6. für den Fall, dass die Antriebsriemen oder Ketten abfallen oder sich entfalten.

Wenn die Enden der Bretter am Spaltkeil anliegen, müssen Sie die Maschine anhalten und den Spaltkeil richtig einsetzen.

3.19. Der Maschinenbediener ist verpflichtet, den Arbeitsplatz und die Maschine bei Bedarf regelmäßig zu reinigen und dabei die Ansammlung von Abfällen und Materialien zu vermeiden, die den normalen Betrieb beeinträchtigen.

3.20. Der Austausch gebrauchter Sägen sollte bei verstellbaren Sägen nach 2-3 Betriebsstunden erfolgen, bei Hartmetallsägen nach 10 Betriebsstunden.

3.21. Zum Wechseln der Säge und anderer Arbeitsteile, zum Reinigen der Maschine und zum Reinigen des Arbeitsplatzes sollten Sie Hilfswerkzeuge (Schraubenschlüssel, Haken, Schaufel, Bürste, Schaber usw.) verwenden.

3.22. Es ist verboten:

3.22.1. verlangsamen Sie die Säge, indem Sie einen beliebigen Gegenstand auf die Oberfläche der Scheibe oder der Zähne drücken;

3.22.2. sich in der Ebene der Arbeitssäge im Bereich des möglichen Auswurfs des bearbeiteten Materials befinden, da bei einer Fehlfunktion der Sicherheitsvorrichtungen der Säge das bearbeitete Material aus der Maschine ausgeworfen werden kann;

3.22.3. Überprüfen Sie, stecken Sie Ihre Hände unter den Schutz des Sägeblatts, bis es vollständig stoppt, wenn das Schnittgut in den Spalt gelangt.

3.22.4. Übersteigen, Durchqueren von Rolltischen, Förderbändern, Förderbändern, Zäunen usw.;

3.22.5. Sägen mehrerer Bretter und Platten gleichzeitig ohne spezielle Vorrichtung, die dafür sorgt, dass sie gegen das Führungslineal und den Tisch gedrückt werden;

3.22.6. Wenn Sie eine Stange in die Maschine einführen, stellen Sie sich gegen ihr Ende;

3.22.7. Richten Sie den Strahl aus, nachdem er von den Paketrollen erfasst wurde.

3.22.8. vereiste Bretter in der Maschine bearbeiten;

3.22.9. lassen Sie die Maschine unbeaufsichtigt;

3.22.10. Barrieren öffnen und beseitigen;

3.22.11. auf den Tisch klettern, wenn die Maschine arbeitet;

3.22.12. berühren Sie einen sich bewegenden Tisch oder einen sich bewegenden Baumstamm;

3.22.13. Befestigung der Führungslinie mit Klammern;

3.22.14. Tragen Sie Ringe, Uhren und Metallgegenstände, wenn Sie in der Nähe offener elektrischer Geräte arbeiten.

3.22.15. Ziehen Sie die Muttern, mit denen das Schneidwerkzeug befestigt ist, mit Hammer- und Meißelschlägen fest.

3.22.16. die Griffe von Schraubenschlüsseln in irgendeiner Weise verlängern.

3.23. Wenn der Maschinenbediener den Arbeitsplatz verlässt, muss die Maschine ausgeschaltet und sichergestellt werden, dass alle Mechanismen stoppen.

3.24. Es sollte ein gutes Verständnis zwischen den Mitarbeitern herrschen, beispielsweise durch Handzeichen in verschiedenen Situationen.

4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

4.1. Tritt ein Notfall, ein Unfall oder eine Situation ein, die zu einem Unfall oder Unfall führen könnte, ist der Maschinenbediener verpflichtet, die Maschine sofort mit der „Stopp“-Taste anzuhalten, den Strom abzuschalten und ein Plakat an das Bedienfeld zu hängen: „ Schalten Sie es nicht ein. Die Leute arbeiten.“ Behalten Sie die Situation bei, wie sie zum Zeitpunkt des Vorfalls war. Wenn die Situation das Leben und die Arbeit anderer bedroht, beginnen Sie mit der Evakuierung der Menschen und der Beseitigung der Folgen des Notfalls.

4.2. Wenn der Motor überhitzt, stoppen Sie ihn und lassen Sie ihn abkühlen. Kühlen Sie den Motor nicht mit Wasser oder Schnee.

4.3. Bei Klopfen, Vibrationen, einer Änderung des charakteristischen Geräusches, einer Überhitzung des Schneidwerkzeugs, der Lager, einem Brand- oder Rauchgeruch oder einem Bruch der Sägezähne ist die Maschine sofort anzuhalten.

4.4. Wenn eine Störung behoben werden muss, die während des Betriebs und der Wartung aufgetreten ist, muss der Motor abgestellt werden.

4.5. Wenn ein Brand oder Brand festgestellt wird, benachrichtigen Sie sofort die Feuerwehr und beginnen Sie mit der Löschung des Feuers mithilfe der verfügbaren Feuerlöschgeräte.

4.6. Der Unfallopfer oder Augenzeuge muss den Vorarbeiter oder den zuständigen Arbeitsleiter über jeden Unfall oder Brand informieren.

4.7. Jeder Mitarbeiter muss in der Lage sein, Erste Hilfe zu leisten. Die Hilfeleistung muss unverzüglich direkt am Unfallort erfolgen und sich dabei an der Bereitstellung erster (vormedizinischer) Hilfe für Unfallopfer orientieren. Der erste Schritt besteht darin, die Verletzungsquelle zu beseitigen (Motor abstellen, Mechanismus stoppen, Opfer unter einem Baumstamm, Holz usw. hervorholen). Die Hilfeleistung muss bei der bedeutendsten Sache beginnen, die die Gesundheit oder das Leben einer Person bedroht: Bei starken Blutungen eine Aderpresse anlegen und anschließend die Wunde verbinden; bei Verdacht auf eine geschlossene Fraktur eine Schiene anlegen; Bei offenen Frakturen sollten Sie zunächst die Wunde verbinden und anschließend eine Schiene anlegen; Bei Verbrennungen einen trockenen Verband anlegen; Bei Erfrierungen reiben Sie die betroffene Stelle sanft mit weichen oder flauschigen Tüchern ab.

Bei Verdacht auf Wirbelsäulenverletzungen kann der Transport des Opfers nur in Rückenlage auf einer starren Unterlage erfolgen.

Nach der Erstversorgung sollte das Opfer zur nächstgelegenen medizinischen Einrichtung gebracht werden.

4.8. In Fällen, die in dieser Anleitung nicht behandelt werden, wenden Sie sich für eine konkrete Lösung an den Meister (Leiter) der Werkstatt (Sektion).

5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Nach Abschluss der Arbeiten sollten Sie:

5.1.1. schalten Sie die Maschine und Geräte in der Nähe der Maschine aus;

5.1.2. Räumen Sie den Arbeitsplatz, die Maschine, die umgebenden Geräte und die Durchgänge auf: von Sägespänen, Bearbeitungsabfällen, Staub und Schmutz befreien;

5.1.3. legen Sie Werkzeuge und Zubehör in einen speziellen Schrank;

5.1.4. saubere Kleidung, Schuhe. Es ist verboten, Kleidung, Böden oder Geräte mit Druckluft auszublasen;

5.1.5. Überprüfen Sie die Gebrauchstauglichkeit aller Komponenten und Teile. Wenn sich Störungen nicht selbst beheben lassen, melden Sie sie einem Mechaniker oder Techniker.

5.2. Eventuelle Mängel im Bereich des Arbeitsschutzes sind dem Vorarbeiter bzw. dem zuständigen Arbeitsleiter zu melden.

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