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Arbeitssicherheitshinweise für den Bediener einer Verpackungsmaschine. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Auf der Grundlage dieser Anweisungen werden Arbeitsschutzanweisungen für den Bediener einer Verpackungsmaschine (im Folgenden Packer genannt) unter Berücksichtigung der Bedingungen seiner Arbeit in einer bestimmten Organisation entwickelt.

1.2. Der Packer muss die internen Arbeitsvorschriften, den Arbeitsplan, den Arbeits- und Ruheplan in der Organisation einhalten.

1.3. Während der Arbeit kann der Packer folgenden gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren ausgesetzt sein:

  • bewegliche Teile der Verpackungsmaschine;
  • niedrige Lufttemperatur des Arbeitsbereichs;
  • erhöhter Lärmpegel am Arbeitsplatz;
  • erhöhte Luftbewegung;
  • erhöhte Spannung im Stromkreis;
  • Mangel oder Mangel an natürlichem Licht;
  • unzureichende Beleuchtung des Arbeitsbereichs;
  • erhöhter Druckluftdruck in den Pneumatikeinheiten der Verpackungsmaschine, Pneumatikpistole;
  • scharfe Kanten, Grate und unebene Oberflächen von Geräten, Werkzeugen; körperliche Überlastung.

1.4. Gemäß der geltenden Gesetzgebung erhält der Packer persönliche Schutzausrüstung, die in den branchenüblichen Standards vorgesehen ist.

1.5. Der Packer muss seinen unmittelbaren Vorgesetzten über jede Situation, die das Leben und die Gesundheit von Menschen gefährdet, über jeden Arbeitsunfall, über die Verschlechterung seines Gesundheitszustands, einschließlich des Auftretens von Anzeichen einer akuten Erkrankung, informieren.

1.6. Der Packer sollte:

  • lassen Sie Oberbekleidung, Schuhe, Kopfbedeckungen, persönliche Gegenstände in der Umkleidekabine;
  • Ziehen Sie vor Arbeitsbeginn saubere Spezialkleidung (Hygienekleidung) an und heben Sie Haare unter einem Kopfschmuck auf.
  • Arbeiten Sie in sauberer Spezialkleidung (Hygienekleidung) und wechseln Sie diese, wenn sie schmutzig wird.
  • nach dem Toilettengang und vor dem Essen Hände mit Seife waschen;
  • Essen am Arbeitsplatz nicht zulassen.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

2.1. Inspizieren, in Ordnung bringen und Overall und Sicherheitsschuhe anziehen. Stecken Sie Ihre Haare unter Ihren Kopfschmuck. Setzen Sie Ihren Helm auf.

2.2. Gemäß den Normen zur Ausgabe von Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhen und anderer persönlicher Schutzausrüstung wird dem Betreiber einer Verpackungsmaschine Folgendes ausgestellt:

  • Staubschutzanzug aus Baumwolle - 14 Monate
  • kombinierte Fäustlinge - 3 Monate
  • Lederstiefel - 12 Monate
  • Lärmschutzhelm - 24 Monate
  • Anti-Staub-Atemschutzgerät - bis abgenutzt.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Overalls, Schuhe und andere persönliche Schutzausrüstung zu ersetzen oder zu reparieren, die vor Ablauf der festgelegten Tragezeit aus Gründen, die der Arbeitnehmer nicht zu vertreten hat, unbrauchbar geworden sind.

2.3. Vor Schichtbeginn muss der Bediener der Verpackungsmaschine prüfen:

  • äußere Inspektion – der technische Zustand der Verpackungsmaschine und der Zusatzausrüstung;
  • das Vorhandensein leerer Säcke;
  • Gebrauchstauglichkeit der Kommunikationsmittel mit dem Ort der Beladung von kalibrierten Säcken;
  • Verfügbarkeit und Gebrauchstauglichkeit persönlicher Schutzausrüstung (Atemschutzmaske, Schutzbrille, Handschuhe etc.), Verfügbarkeit und Vollständigkeit eines Erste-Hilfe-Kastens;
  • Verfügbarkeit von Feuerlöschgeräten;
  • Ausleuchtung des Arbeitsplatzes, vor allem Startvorrichtungen, Antriebe, Zäune, Spannvorrichtungen, Treppen, Gehwege etc. Störungen im Beleuchtungsnetz werden durch einen Elektriker behoben;
  • Vorhandensein und Gebrauchstauglichkeit von Schutz- und Zaunvorrichtungen. Das Arbeiten mit entfernten, defekten oder mangelhaft gesicherten Schutz- und Zauneinrichtungen ist verboten;
  • Gebrauchstauglichkeit bestehender Alarmsysteme, Kontroll- und Messgeräte;
  • Verfügbarkeit und Gebrauchstauglichkeit des Arbeitsgeräts;
  • Sauberkeit und Ordnung von Fremdkörpern am Arbeitsplatz, in den Gängen und auf den Plattformen;
  • visuell - Wartungsfreundlichkeit der Erdung von Motoren und Startgeräten;
  • Verfügbarkeit von Reinigungs- und Schmiermitteln. Der Vorrat sollte den Tagesbedarf nicht überschreiten, die Lagerung muss in Metallboxen mit dicht schließendem Deckel erfolgen;
  • Verfügbarkeit eines Schicht-Check-in-Protokolls, von Betriebsanweisungen für die Ausrüstung, Arbeits- und Brandschutzanweisungen sowie Alarmanweisungen am Arbeitsplatz;
  • Überprüfen Sie bei Verwendung einer tragbaren Lampe das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit des Schutznetzes und des Kabels. Verwenden Sie eine Lampe mit einer Spannung von nicht mehr als 12 V.

2.4. Alle bei der Schichtannahme festgestellten Probleme und Verstöße sind im Schichtbuch festzuhalten und dem Vorarbeiter zu melden.

2.5. Fällt der Zeitpunkt der Schichtübernahme mit dem Zeitpunkt eines Unfalls oder einer unzumutbaren Abweichung in der Betriebsweise der Anlage zusammen, darf die Schichtübernahme nur mit Zustimmung des Vorarbeiters, Schichtleiters oder Werkstattleiters erfolgen.

2.6. Es ist verboten, mit Arbeiten an defekten Geräten, bei entfernten, falsch montierten oder unzuverlässig befestigten Schutzeinrichtungen sowie bei fehlender oder unzureichender Beleuchtung des Arbeitsplatzes zu beginnen.

3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit

3.1. Vor dem Starten der Verpackungsmaschine müssen Sie:

  • Testen Sie den Betrieb der Maschine und der Zusatzausrüstung im Leerlauf.
  • Überprüfen Sie durch kurzes Anhalten der Förderbänder für den Transport von verpacktem Zement, ob sie ordnungsgemäß mit der Verpackungsmaschine verriegelt sind.
  • Schalten Sie das Absaugsystem zum Absaugen und Reinigen von staubiger Luft ein.

3.2. Förderer für verpackten Zement sollten vor dem Start der Verpackungsmaschine gestartet werden.

3.3. Die Verpackung erfolgt bei konstanter Rotationsgeschwindigkeit des Tanks der Karussellmaschine.

3.4. Die Zufuhr von Zement mit einer Temperatur über 60 ° C zur Verpackung nicht zulassen.

3.5. Sorgen Sie für einen konstanten Druck im Druckluftversorgungssystem.

3.6. Überwachen Sie den Zustand der Dichtungen, die verhindern, dass Staub in den Produktionsbereich gelangt.

3.7. Bei einer Ansammlung von Säcken auf dem Förderband ist es notwendig, den Elektromotor des Förderantriebs abzuschalten, Verbotsschilder an den Startvorrichtungen anzubringen „Nicht einschalten – Personen arbeiten!“, die Verstopfung beseitigen, a Warnsignal auslösen und erst dann das Förderband starten.

3.8. Öffnen Sie den Schneckendeckel nur, wenn der Elektromotor ausgeschaltet ist und an den Startvorrichtungen Verbotsschilder angebracht sind: „Nicht einschalten – Personen arbeiten!“

3.9. Der Zement darf nur durch ein Sieb in der Schneckenabdeckung in die Schnecke entfernt werden.

3.10. Durch Anziehen der Schmiernippel mit Fettölen schmieren.

3.11. Überladen Sie den Arbeitsplatz und die Räumlichkeiten nicht mit Verpackungsbeuteln und abgepacktem Zement.

3.12. Stapeln Sie leere Säcke in Stapeln, die nicht höher als 1,5 m sind.

3.13. Die Anschlussstellen flexibler Schläuche dürfen weder Druckluft noch Zement durchlassen. Um die Schläuche an den Armaturen zu befestigen, verwenden Sie spezielle Klemmen.

3.14. Bei der Wartung einer laufenden Verpackungsmaschine ist es verboten:

  • ohne persönliche Schutzausrüstung arbeiten;
  • mit ausgeschaltetem Absaugsystem arbeiten;
  • Berühren Sie bewegliche Teile der Ausrüstung nicht mit den Händen, der Kleidung oder anderen Gegenständen.
  • Schutz- und Umschließungsvorrichtungen entfernen;
  • sich an Zäune, Geländer, Verkleidungen anlehnen und darauf sitzen;
  • alle Mechanismen regulieren;
  • Verwenden Sie zur Beleuchtung eine Taschenlampe oder eine tragbare Lampe mit einer Spannung über 12 V.

3.15. Beachten Sie die Warnschilder und beachten Sie die persönlichen Sicherheitsmaßnahmen.

4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

4.1. Droht ein Unfall oder Unfall, müssen Sie die Arbeit einstellen und den Vorarbeiter oder Schichtleiter informieren.

4.2. Im Brandfall ist es erforderlich, die Anlage anzuhalten, die Anlage vollständig stromlos zu schalten, die Feuerwehr zu rufen, den Vorarbeiter, Schichtleiter oder Werkstattleiter zu informieren und Maßnahmen zu ergreifen, um den Brand mit den verfügbaren Mitteln zu löschen.

5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Reinigen Sie den Arbeitsplatz vor Schichtende. Es ist verboten, Geländer, Arbeitsplattformen und Treppenstufen mit mit Kraft- und Schmierstoffen getränkten Lappen abzuwischen oder mit Druckluft zu reinigen.

5.2. Bringen Sie Handwerkzeuge und Geräte in Ordnung und legen Sie sie an den dafür vorgesehenen Platz. Reparieren Sie während einer Schicht beschädigte Werkzeuge oder Geräte selbst oder übergeben Sie diese dem Schichtleiter zur Reparatur.

5.3. Legen Sie das gebrauchte Reinigungsmaterial an die dafür vorgesehene Stelle.

5.4. Machen Sie den Schichtarbeiter mit allen Problemen vertraut, die während der Schicht beim Betrieb der Geräte aufgetreten sind, nehmen Sie einen entsprechenden Eintrag im Schichtabnahmeprotokoll vor und melden Sie ihn dem Vorarbeiter oder Werkstattleiter.

5.5. Erscheint ein Schichtarbeiter nicht, melden Sie sich beim Vorarbeiter oder Schichtleiter und befolgen Sie künftig dessen Anweisungen.

5.6. Überprüfen Sie nach Schichtende den Zustand von Overalls, Sicherheitsschuhen und anderer persönlicher Schutzausrüstung. Das Reinigen von Arbeitskleidung mit brennbaren Lösungsmitteln ist verboten. Legen Sie Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe und persönliche Schutzausrüstung in den Schrank. Duschen.

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