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Hinweise zum Arbeitsschutz beim Arbeiten mit einem Förderband. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1. Diese Anleitung regelt die grundlegenden Sicherheitsanforderungen beim Arbeiten mit Bandförderern (im Folgenden Förderer genannt).

2. Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, über die entsprechende Qualifikation verfügen und Folgendes bestanden haben:

a) ärztliche Untersuchung;

b) Einführungsbriefing; bei der Erstbesprechung am Arbeitsplatz;

c) ein Praktikum unter Anleitung eines erfahrenen Arbeitnehmers;

d) Prüfung von Kenntnissen zu Arbeitsschutzfragen im Hauptberuf und in der Art der ausgeübten Arbeit;

e) Prüfung der Kenntnisse zur elektrischen Sicherheit und Zertifizierung für 1 Qualifikationsgruppe zur elektrischen Sicherheit;

3. Ein Arbeitnehmer, der sich nicht rechtzeitig einer erneuten Unterweisung zum Arbeitsschutz und der entsprechenden jährlichen Wissensprüfung unterzogen hat, sollte nicht mit der Arbeit beginnen.

4. Es ist nicht gestattet, Werkzeuge, Geräte und Ausrüstung zu verwenden, für deren Verwendung der Arbeitnehmer nicht geschult wurde.

5. Der Arbeitnehmer muss die Brandschutzvorschriften sowie die internen Arbeitsvorschriften einhalten.

6. Das Rauchen ist nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.

7. Der Konsum von alkoholischen Getränken und Drogen vor und während der Arbeit ist verboten.

8. Wenn Sie mit einem Förderband arbeiten, müssen Sie wissen, dass die gefährlichsten Faktoren, die einen Arbeiter während der Arbeit beeinträchtigen können, sind:

  • bewegliche Geräteteile
  • erhöhter Lärmpegel am Arbeitsplatz.

9. Eine Person, die an einem Förderband arbeitet, muss Arbeiten in Spezialkleidung ausführen, die in den Normen für die Ausstellung von Spezialkleidung vorgesehen ist.

10. PSA wird gemäß den Standards für die Ausgabe persönlicher Schutzausrüstung je nach Beruf ausgegeben.

11. Der Arbeitnehmer darf nur die ihm von seinem unmittelbaren Vorgesetzten zugewiesenen Arbeiten ausführen. Während der Arbeit müssen Sie aufmerksam sein und dürfen sich nicht durch belanglose Dinge oder Gespräche ablenken lassen.

12. Melden Sie festgestellte Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen an Ihrem Arbeitsplatz sowie Fehlfunktionen von Werkzeugen und persönlicher Schutzausrüstung Ihrem direkten Vorgesetzten und beginnen Sie mit der Arbeit erst, wenn die festgestellten Mängel behoben sind.

13. Der Arbeitnehmer muss die Vorschriften für Erste Hilfe kennen und dem Opfer Erste Hilfe leisten können.

14. Bei jedem Unfall, den er miterlebt hat, muss der Arbeitnehmer dem Opfer sofort Erste Hilfe leisten, einen Arzt rufen oder dabei helfen, das Opfer in ein Gesundheitszentrum oder die nächstgelegene medizinische Einrichtung zu bringen und den Vorfall dem Arbeitsleiter melden.

15. Wenn dem Arbeitnehmer selbst ein Unfall passiert, sollte er sich nach Möglichkeit an ein Gesundheitszentrum oder eine medizinische Einrichtung wenden, von wo aus eine Nachricht an den Arbeitgeber gesendet werden sollte.

16. Der Arbeitnehmer muss die Regeln der persönlichen Hygiene beachten. Vor dem Essen oder Rauchen sollten Sie Ihre Hände mit Seife waschen. Zum Trinken müssen Sie Wasser aus speziell dafür vorgesehenen Geräten verwenden.

17. Für die Nichteinhaltung der Anforderungen der Weisungen ist der Arbeitnehmer gemäß den internen Arbeitsvorschriften und der geltenden Gesetzgebung verantwortlich.

Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

18. Bevor Sie mit der Arbeit am Förderband beginnen, müssen Sie Ihre Kleidung in Ordnung bringen: Zuknöpfen, Ärmelbündchen zubinden, hängende Enden aufheben, Hut aufsetzen.

19. Inspizieren Sie den Arbeitsplatz; Entfernen Sie alles unter Ihren Füßen, was Ihre Arbeit stört. Wenn der Boden rutschig ist, lassen Sie ihn abwischen oder machen Sie es selbst. Stellen Sie sicher, dass das ausgegebene Werkzeug in gutem Zustand ist.

20. Prüfen Sie, ob der Arbeitsplatz gut beleuchtet ist; Die lokale Beleuchtung sollte eine Niederspannung von bis zu 36 V haben. Verwenden Sie ggf. eine tragbare Lampe.

Arbeitsschutzanforderungen bei der Durchführung von Arbeiten

21. Die Konstruktion des Förderers sollte Folgendes nicht zulassen:

  • Stauen und Aufhängen von Fracht;
  • herunterfallende Ladung vom Förderband.

22. Es ist nicht gestattet, den Förderer über die in den technischen Spezifikationen oder Betriebsunterlagen festgelegten berechneten Standards hinaus zu belasten.

23. Der Aufnahmeteil von Förderbändern, die manuell mit Stückgütern beladen werden, muss sich auf einem horizontalen oder geneigten Abschnitt des Förderers mit einer Neigung von nicht mehr als 5° zur Beladung hin befinden.

24. Auf Schrägförderern (geneigten Förderstrecken) müssen Stückgüter während des Transports in Bezug auf die Ebene des tragenden Elements des Förderers ortsfest sein und dürfen die beim Beladen eingenommene Position nicht verändern.

25. Bei Förderanlagen mit geneigten oder vertikalen Streckenabschnitten ist eine spontane Bewegung in die Gegenrichtung eines Lastträgers mit Last bei ausgeschaltetem Antrieb nicht zulässig.

26. Förderer mit mehreren Antrieben müssen an jedem Antrieb über Bremsvorrichtungen verfügen.

27. Bewegliche Teile von Förderbändern müssen in Bereichen dauerhafter Arbeitsplätze, die mit dem technologischen Prozess auf dem Förderband verbunden sind, oder entlang der gesamten Förderstrecke eingezäunt werden, wenn in der Nähe des Förderbandes für Personen, die nicht mit der Wartung des Förderbandes in Verbindung stehen, freier Zugang oder ständiger Durchgang besteht.

28. Zäune sollten aus Metallblechen, Gittern und anderen haltbaren Materialien bestehen.

29. Bei Maschendrahtzäunen muss die Zellengröße so gewählt werden, dass ein Zugang zu den eingezäunten Teilen der Förderanlage ausgeschlossen ist.

30. Fördererschutzvorrichtungen müssen zuverlässig, langlebig, aufklappbar (aufklappbar, aufklappbar) oder abnehmbar sein und aus separaten Abschnitten bestehen. Um die Wartung von Förderanlagen zu erleichtern, müssen Zäune mit Türen und Abdeckungen versehen sein.

31. Schutzvorrichtungen für Antriebs- und Spannstationen von Förderbändern, Türen und Abdeckungen, die ein Entfernen oder Öffnen ohne Verwendung von Spezialwerkzeugen ermöglichen, müssen mit Vorrichtungen ausgestattet sein, die sie zuverlässig in der geschlossenen (Arbeits-)Position halten und mit dem Antrieb des Förderbandes verriegelt sind zum Ausschalten beim Entfernen (Öffnen) des Zauns.

32. Im Bereich, in dem sich Personen aufhalten können, müssen eingezäunt oder geschützt werden: Antriebs-, Spann- und Umlenktrommeln, Riemen- und andere Getriebe, Kupplungen und dergleichen sowie Stützrollen und Rollen des unteren Riemenstrangs ;

33. Förderer für den Transport von Stückgütern sind über die gesamte Länge mit Seitenwänden mit einer Höhe von mindestens 200 mm ausgestattet.

34. Kurzförderer (bis 10 m) im Kopf- und Endteil müssen mit Nottaster zum Stoppen des Pilzförderers „Stopp“ ausgestattet sein.

35. Bei der Ausstattung der gesamten Förderstrecke mit einer Seilweiche, die das Anhalten der Förderer von jedem beliebigen Ort aus ermöglicht, dürfen Nottaster zum Anhalten des Förderers im Kopf- und Endteil nicht eingebaut werden.

36. Förderer mit offener Trasse an Orten mit erhöhter Gefahr sowie Förderer mit großer Länge (mehr als 10 m) müssen zusätzlich mit Schaltvorrichtungen ausgestattet sein, die es ermöglichen, den Förderer in Notsituationen an jeder Stelle seiner Länge seitlich anzuhalten des Ganges für dessen Instandhaltung.

37. Der Steuerkreis des Förderers muss eine Verriegelung vorsehen, die verhindert, dass der Antrieb wieder eingeschaltet wird, bis die Notsituation behoben ist.

38. Förderer müssen über Vorrichtungen verfügen, die den Förderer abschalten, wenn die Riemen- oder Seilspannvorrichtungen brechen. Sind an einem Förderband mehrere Starttaster an unterschiedlichen Stellen angebracht, müssen diese elektrisch verriegelt sein, damit ein unbeabsichtigtes Starten des Förderbandes ausgeschlossen ist.

39. Stellen für die regelmäßige Schmierung von Förderbändern müssen ohne Entfernung von Schutzvorrichtungen zugänglich sein.

40. Die Installation des Förderers muss unter Aufsicht eines Mitarbeiters erfolgen, der für den sicheren Betrieb von Dauerfahrzeugen verantwortlich ist.

41. Die Inbetriebnahme des Förderers erfolgt auf Grundlage der Ergebnisse der Abnahmetests:

  • stationäre Förderer - am Ort ihres Einsatzes;
  • tragbar und mobil - beim Hersteller.

42. Um einen guten Zustand und eine gute Funktionsfähigkeit zu gewährleisten, muss der Förderer systematisch gewartet, routinemäßig und größeren Reparaturen unterzogen werden.

43. Wartung und laufende Reparaturen werden gemäß der Betriebsdokumentation des Herstellers durchgeführt.

44. Bei der Platzierung stationärer Förderer für den Transport von Schüttgütern muss es möglich sein, an zugänglichen Stellen entlang der Förderstrecke eine maschinelle Beseitigung von Verschüttungen unter ihnen durchzuführen, ohne den Förderer anzuhalten.

45. Die wichtigsten Sicherheitsbedingungen für den Betrieb von Förderern sind:

  • Durchführung von Wartungs-, Reparatur- und Einstellarbeiten am Förderer (Korrektur der Verschiebung (Lauf) des Bandes, Beseitigung seines Durchrutschens und ähnliche Arbeiten) – erst nach Anhalten des Förderers;
  • Umzäunung von Antriebs- und Spanntrommeln, Traktionsorganen des Förderers;
  • Installation von zwei Endschaltern am beweglichen Schlitten der Spannstation: einer zum Abschalten des Förderers bei Überlastung der Zugelemente, der andere zum Stoppen des Förderers bei Bruch des Zugelements.

Arbeitsschutzanforderungen bei Arbeitsende

46. ​​​​Nach Abschluss der Arbeiten muss der Arbeitnehmer die Verfügbarkeit aller Werkzeuge prüfen und diese nicht am Arbeitsplatz zurücklassen.

47. Arbeitsplatz aufräumen.

48. Persönliche Schutzausrüstung an der dafür vorgesehenen Stelle ablegen.

49. Melden Sie alle Kommentare und Störungen Ihrem direkten Vorgesetzten.

50. Befolgen Sie die Regeln der persönlichen Hygiene.

Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

51. Stellen Sie die Arbeit sofort ein, wenn Situationen auftreten, die zu einem oder mehreren Unfällen führen können:

  • schalten Sie das verwendete Gerät aus;
  • Im Falle eines Feuers oder einer Entzündung muss der Arbeitnehmer:
  • Melden Sie dies umgehend der Stadtfeuerwehr telefonisch _______ unter Angabe der Adresse der Einrichtung, des brennenden Gegenstands und des Leiters der Einrichtung;
  • Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit und Evakuierung von Personen zu gewährleisten;
  • Beginnen Sie mit dem Löschen des Feuers mithilfe der in der Anlage verfügbaren primären Feuerlöschausrüstung.
  • bei Eintreffen der Feuerwehreinheiten diese über die notwendigen Informationen über den Brandherd und die zu seiner Beseitigung getroffenen Maßnahmen informieren;
  • Für die Dauer der Brandlöschung muss der Arbeitnehmer Sicherheit leisten, um den Diebstahl von Sachwerten zu verhindern.

52. Dem Verletzten am Arbeitsplatz die notwendige Erste Hilfe leisten und ihn von den Auswirkungen des traumatischen Faktors (elektrischer Strom, Mechanismen usw.) befreien.

53. Wenn Sie bei der Arbeit verletzt werden, melden Sie den Vorfall sofort Ihrem direkten Vorgesetzten und suchen Sie eine medizinische Einrichtung auf; den Arbeitsplatz zum Zeitpunkt der Verletzung unverändert aufrechtzuerhalten, wenn dadurch keine Gefährdung anderer eintritt und es nicht zu einem Unfall kommt.

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