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Anweisungen zum Arbeitsschutz für einen Traktorfahrer. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz 1.1. Personen im Alter von mindestens 18 Jahren, die eine spezielle Ausbildung absolviert haben, über einen von einer Qualifikationskommission ausgestellten Führerschein für die Berechtigung zum Führen einer bestimmten Maschine verfügen und außerdem eine einführende Sicherheitsunterweisung am Arbeitsplatz bestanden haben, dürfen selbständig an Traktoren arbeiten. Bei jeder Änderung der Arbeitsbedingungen, mindestens jedoch zweimal im Jahr, ist eine Sicherheitsunterweisung am Arbeitsplatz durchzuführen. 1.2. Vor Arbeitsbeginn muss der Traktorfahrer die Maschine sorgfältig prüfen und sich vergewissern, dass sie sich in gutem Zustand befindet. 1.3. Es ist verboten, zur Arbeit zu gehen, wenn Störungen an der Maschine vorliegen: bei einem Traktor mit Störungen an Motor, Lenk- und Fahrwerk, Kupplung, Bremse, Steuerkupplung; Kraftstofftanks, Kraftstoffleitungen und Vergaser (Kraftstoffaustritt), Anhängevorrichtung sowie bei fehlenden Flügeln (Schutzschilden) für Radtraktoren. 1.4. Jeder Traktor muss per Auftrag (Anweisung) einem bestimmten Fahrer zugeordnet werden. 1.5. Es ist verboten, mit Arbeiten an einer ungesicherten oder einem anderen Bediener zugewiesenen Maschine zu beginnen. 1.6. Beim Einsatz von Maschinen muss die Sicht auf den Arbeitsbereich vom Fahrerarbeitsplatz aus gewährleistet sein. Für den Fall, dass der Fahrer, der die Maschine bedient, keine ausreichende Sicht hat oder den Arbeiter, der ihm Signale gibt, nicht sieht, muss eine Zwei-Wege-Funkverbindung zwischen dem Fahrer und dem arbeitenden Signalgeber hergestellt werden. 1.7. Personen, die an Bau- und Straßenmaschinen arbeiten, müssen mit den in den geltenden Normen vorgesehenen Overalls ausgestattet sein: Halboveralls aus Baumwolle, kombinierte Handschuhe. Im Winter müssen Fahrer zusätzlich Folgendes haben: eine Baumwolljacke mit isoliertem Futter, Baumwollhosen mit isoliertem Futter 1.8. Für einen sicheren Betrieb im Dunkeln müssen die Maschinen mit funktionsfähigen Lampen (Scheinwerfern) ausgestattet sein. 1.9. Alle Anhänger zum Traktor (Traktor) müssen mit starren Kupplungen ausgestattet sein, so dass ein Auffahren des Anhängers auf den Traktor (Traktor) ausgeschlossen ist. 1.10. Es ist verboten, während des Betriebs Teile zu schmieren und zu befestigen, zu tanken, einzustellen und den Traktor und die Anhänger von Schmutz zu befreien. 1.11. Bei der Reparatur des Motors ist es verboten, Reparaturarbeiten unter Traktoren und gezogenen Maschinen durchzuführen. 1.12. Das Öffnen des Kühlerdeckels eines ungekühlten Motors muss mit Handschuhen oder mit Enden und Lappen erfolgen. 1.13. Halten Sie beim Öffnen des Kühlerdeckels Ihr Gesicht vom Kühlereinfüllstutzen fern und achten Sie darauf, dass Sie sich auf der Luvseite befinden. Auch beim Ablassen des Warmwassers aus dem Heizkörper ist Vorsicht geboten. 1.14. Stellen Sie die Spannung des Lüfterriemens nicht ein und führen Sie keine Reparaturen durch, während der Motor läuft. 2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit 2.1. Vor Beginn der Arbeiten muss sich der Traktorfahrer mit dem Arbeitsbereich vertraut machen: dem Gelände, die bereitgestellten Kommunikations- und Stromleitungen herausfinden und lokalisieren. 2.2. Wenn im Umkreis der Arbeiten Kommunikations- und Versorgungseinrichtungen vorhanden sind, müssen die Arbeiten unter Anleitung des Ingenieurs durchgeführt werden. Alle gelieferten Bauwerke (Kabel, Rohrleitungen, Brunnen), die die Ausführung der Arbeiten behindern, müssen vorher mit besonderen Schildern gekennzeichnet werden. 2.3. Vor dem Starten des Motors müssen Sie: a) Stellen Sie sicher, dass sich keine Fremdkörper auf den rotierenden Teilen des Motors und der Box befinden b) Stellen Sie sicher, dass sich der Schalthebel in der Neutralstellung befindet. c) Wischen Sie alle Außenteile der Maschine, die mit Benzin oder Öl verunreinigt wurden, trocken, um eine mögliche Entzündung zu vermeiden. 2.4. Beim Starten des Traktormotors müssen sich alle Finger der Hand auf einer Seite des Startgriffs befinden. Es ist verboten, den Startgriff im Gurt zu tragen. 2.5. Es ist verboten, einen überhitzten Motor zu starten, um einen Rückschlag durch einen vorzeitigen Blitz (aufgrund einer Selbstentzündung des Arbeitsgemisches) zu vermeiden. 2.6. Es ist verboten, beim Starten des Motors eine offene Flamme zum Erhitzen des Motors zu verwenden und den Bulldozer auch nicht zu betreiben, wenn ein Leck im Kraftstoff- oder Ölsystem vorliegt. Eine Ölheizung ist nur in speziellen Ölheizungen zulässig. 2.7. Rauchen Sie beim Tanken nicht, zünden Sie keine Streichhölzer an und verwenden Sie keine anderen offenen Flammen. Öffnen Sie Metallbehälter mit brennbaren Flüssigkeiten nicht, indem Sie Metallgegenstände auf den Korken schlagen, um eine Entzündung des Kraftstoffs zu vermeiden. 3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit 3.1. Während der Arbeit muss der Traktorfahrer:
3.2. Während der Arbeit ist es verboten:
3.3. Beim Ankuppeln eines Traktors an gezogene Maschinen ist es notwendig, den ersten Gang und die niedrigste Motordrehzahl zu verwenden. Beobachten Sie den Arbeiter, der die Maschinen ankuppelt, genau; Vermeiden Sie plötzliche Stöße und seien Sie bereit, den Traktor beim ersten Signal anzuhalten. Die Kupplung darf nur bei stehendem Traktor angebaut werden. 3.4. Beim Anfahren, Wenden und Anhalten der Maschine ist der Traktorfahrer verpflichtet, den Arbeitern an gezogenen Maschinen Warnsignale zu geben. 3.5. Es ist verboten, während der Fahrt vom Schlepper auf gezogene Maschinen und umgekehrt umzusteigen. 3.6. Es ist verboten, die Geschwindigkeit einzuschalten (anzufahren), wenn sich Personen zwischen dem Traktor und der gezogenen Maschine befinden. 3.7. Der Arbeitsbereich der Maschine muss im Dunkeln beleuchtet sein. Beleuchtungsnorm gemäß den Regeln für die Gestaltung der elektrischen Beleuchtung von Baustellen. 3.8. Bei der Verwendung von Maschinen in den in der Betriebsdokumentation festgelegten Modi sollten die Geräusch-, Vibrations-, Staub- und Gasverschmutzungspegel die in GOST 12.1003-83, GOST 12.1012-78 festgelegten Werte nicht überschreiten. 3.9. Wenn es notwendig ist, Maschinen unter extremen Bedingungen einzusetzen (Bodenschneiden am Hang, Wegräumen von Schutt), sollten Maschinen mit Schutzausrüstung verwendet werden, um zu verhindern, dass sie den unter diesen Bedingungen auftretenden gefährlichen Produktionsfaktoren ausgesetzt werden. 3.10. Wartung und laufende Reparaturen der Maschine sollten in ausgestatteten Räumen oder Standorten durchgeführt werden. Für Wartungs- und Reparaturarbeiten unter Betriebsbedingungen muss die Maschine aus dem Arbeitsbereich entfernt werden. 3.11. Arbeitsplätze für die Wartung und laufende Reparatur von Maschinen müssen mit einer Reihe leistungsfähiger manueller Maschinen (Werkzeuge), Geräte, Inventar, Hebemaschinen und Feuerlöschausrüstung ausgestattet sein. 3.12. Bei der Wartung von Maschinen mit Elektroantrieb müssen Maßnahmen getroffen werden, um eine unbeabsichtigte Spannungsversorgung der zu reparierenden Geräte zu verhindern (die Startvorrichtungen sind verriegelt und mit Verbotsschildern versehen: „Nicht einschalten – Personen arbeiten!“) ). 3.13. Bei Bergabfahrten unbedingt den ersten Gang einlegen. Achten Sie beim Gangwechsel darauf, den Traktor abzubremsen. Beim Bergauffahren ist das Schalten verboten. 3.14. Es ist verboten, den Traktor über steile Hänge zu bewegen, deren Neigungswinkel 30° übersteigt. 3.15. Bevor Sie vom Traktor absteigen, müssen Sie den Schalthebel in die Neutralstellung bringen und die Bremse betätigen. 3.16. Wenn Traktoren in die entgegengesetzte Richtung fahren, muss ein Abstand zwischen den Maschinen von mindestens 2 m eingehalten werden. 3.17. Der Betrieb von Traktoren ohne Schutz beweglicher Teile (Antriebsriemen, Drehgelenk der Antriebswelle, Zapfwelle usw.) ist nicht gestattet. 3.18. Beim Betrieb von Bau- und Straßenmaschinen im Streb muss der Fahrer: a) Arbeiten und Bewegen auf der Baustelle nur an den vom Hersteller der Arbeiten oder dem Vorarbeiter angegebenen Stellen durchführen und sich strikt an die Markierungsschilder halten, deren Abweichung zu einem Unfall führen kann; b) Stellen Sie vor Fahrtantritt sowie vor dem Abbiegen sicher, dass sich unterwegs keine Hindernisse oder Fremdkörper auf den Schienen oder Rädern befinden, und geben Sie dann ein Warnsignal. 3.19. Befinden sich im Umkreis der auszuführenden Arbeiten unterirdische Bauwerke und Kommunikationsmittel, müssen die Arbeiten unter unmittelbarer Aufsicht des Vorarbeiters bzw. Vorarbeiters durchgeführt werden. Alle unterirdischen Bauwerke (Kabel, Rohrleitungen, Brunnen etc.), die die Durchführung der Arbeiten behindern, müssen vorher durch Wegweiser mit entsprechender Aufschrift gekennzeichnet werden. 3.20. Werden auf dem bebauten Gelände unterirdische Verbindungen und Bauwerke festgestellt, die im Projekt nicht für die Erbringung der Arbeiten vorgesehen sind, ist der Ingenieur verpflichtet, die Arbeiten unverzüglich einzustellen und den Vorarbeiter oder Vorarbeiter hierüber zu informieren. 3.21. Nachts sollte der Arbeitsplatz beleuchtet sein. 3.22. Der gleichzeitige Betrieb von zwei Traktoren mit gezogenen Maschinen ist zulässig, wenn der Abstand zwischen den Einheiten mindestens 20 m beträgt. Der Abstand zwischen Traktoren darf 8-10 m betragen. 3.23. Während der Arbeit ist es verboten: a) die Kontrolle über die Maschine auf eine andere Person übertragen; b) das Auto mit laufendem Motor verlassen; c) Personen in der Traktorkabine zu befördern, mit Ausnahme von Personen, die eine praktische Ausbildung absolvieren; d) auf dem Rahmen und anderen Teilen der Maschine sitzen und stehen; e) Baumwurzeln, Steine und andere Gegenstände mit den Händen unter den Arbeitskörpern der Maschine entfernen; f) in der Nähe der Räder der Maschine oder der Raupen des Traktors stehen; g) Die Maschine vom Schlepper abhängen, bis die Maschine vollständig zum Stillstand gekommen ist. 3.24. Um die Fahrerhausfenster im Winter vor dem Einfrieren zu schützen, sollten sie mit einer Mischung aus Salz und Glycerin abgewischt werden. 3.25. In Ermangelung einer Kabine muss der Fahrer eine Schutzbrille tragen, die die Augen vor Staub schützt; in der heißen Jahreszeit muss ein Regenschirm zum Schutz vor Sonneneinstrahlung angebracht werden. 3.26. Ein Traktorfahrer, der mit gezogenen Maschinen und Anbaugeräten an einem Traktor arbeitet, sollte insbesondere bei Arbeiten an Hängen keine scharfen Kurven mit der Maschine fahren, da dies zum Abrutschen des Traktors führen kann. 3.27. Scharfe Kurven des Fahrzeugs sind nur bei der ersten Geschwindigkeit erlaubt; Der Befehl „Stopp“ sollte sofort ausgeführt werden, egal wer ihn gegeben hat. 3.28. Während des Betriebs muss der Bulldozerfahrer den Zustand der Arbeitskörper sorgfältig überwachen. 3.29. Das Absenken und Anheben des Arbeitskörpers sollte sanft und ruckfrei erfolgen: Ein starkes Anheben oder Absenken des Arbeitskörpers kann zu einem Seilbruch und einem Unfall führen. 3.30. Beim Fahren der Maschine am Hang ist darauf zu achten, dass der Arbeitskörper nicht tief in den Boden eindringt. 3.31. Wenn in den bebauten Böden große Steine oder andere Hindernisse gefunden werden, ist es notwendig, das Gerät anzuhalten und alles aus dem Weg zu räumen, was einen Unfall verursachen könnte. 3.32. Um ein Verrutschen oder Umkippen des Geräts zu verhindern, muss bei der Anordnung hoher Böschungen der Abstand von der Kante der Traktorspuren oder Räder der Anhängemaschine bis zur Böschungskante mindestens 1 m betragen. Hohe Böschungen müssen verfüllt werden an den Rändern höher als entlang der Achse. 3.33. Beim Bewegen des Geräts in der Nähe von Gräben, Gruben sowie beim Verfüllen ist das Einsturzprisma zu berücksichtigen. Der Abstand vom Gleis- bzw. Radrand zum Baugrubenrand muss mindestens 1 m betragen. 3.34. Es ist darauf zu achten, dass sich keine Personen hinter den gezogenen Maschinen aufhalten, da Steine oder Erdklumpen unter den Rädern hervorfliegen und Personen verletzen können. 3.35. Das Reinigen des Arbeitskörpers der Maschine von anhaftender Erde ist nur nach dem Anhalten des Geräts und immer mit einer Schaufel oder einem Schaber, jedoch nicht mit den Füßen oder Händen erlaubt. 3.36. Es ist verboten, an Maschinen ohne funktionierende Signaleinrichtung zu arbeiten. 3.37. Beim Betrieb von Maschinen mit Seilsteuerung ist es erforderlich: a) Überprüfen Sie die Seile täglich sorgfältig (es ist verboten, Stahlseile mit Knoten oder Drehungen zu verbinden); b) die Funktion von Reibungskupplungen und Windenbremsen systematisch überprüfen und einstellen; sollte bei abgesenktem Arbeitskörper eingestellt werden; c) Überprüfen Sie die Stelle, an der das Seil auf der Windentrommel befestigt ist; d) verhindern eine Überhitzung der Reibtrommeln und Bremsbänder der Winde. 3.38. Beim Betrieb von Maschinen mit hydraulischer Steuerung ist es erforderlich: a) die Funktionsfähigkeit des Sicherheitsventils überwachen, das dazu dient, einen Teil des Öls vom Verteiler zum Tank umzuleiten; b) Ziehen Sie die Anschlüsse der flexiblen Schläuche sorgfältig fest, um ein Austreten von Öl während des Betriebs zu vermeiden. c) im Falle eines Bruchs der flexiblen Schläuche die Pumpe ausschalten und den Traktor anhalten. Es ist verboten, das Ventil „nach Augenmaß“ einzustellen, da ein zu festes Anziehen zu einem Unfall führen kann. 3.39. Während der Sprengung müssen die Maschinen in sicherem Abstand aufgestellt werden; Erst nach dem Signal „Entwarnung“ kehren sie zum Einsatzort der Maschine zurück. 3.40. Bei Arbeiten in einem besiedelten Gebiet muss der Arbeitsbereich der Maschinen eingezäunt werden. 3.41. Platzieren Sie bei laufendem Bagger keine anderen Maschinen im Radius des Baggerauslegers. 3.42. Arbeiten im Sicherheitsbereich der Stromleitung dürfen nur mit Genehmigung der für die Stromleitung zuständigen Organisation und unter Anleitung des Arbeitsmeisters oder Vorarbeiters durchgeführt werden. 3.43. Beim Betrieb von Maschinen in der Wintersaison ist neben der strikten Einhaltung der Werksanweisungen Folgendes erforderlich: a) Bevor Sie die Maschine starten, müssen Sie die Ketten von Eis befreien, um einen Bruch der Kettenglieder oder eines Achsantriebs zu vermeiden. b) bei längerem Abstellen von Maschinen ohne Arbeit Raupen auf Holzschilden oder Strohmatten anbringen; c) die Maschinen erst starten, nachdem der Motor mit heißem Wasser oder Dampf aufgewärmt wurde; d) Stellen Sie sicher (durch sorgfältige Tests), dass keine vorhanden sind Kontrolle gefrorener Teile (insbesondere Reib- und Bremsbänder); Nachdem gefrorene Teile gefunden wurden, sollten diese aufgewärmt und Schmutz und Eis entfernt werden. e) den Druck und die Temperatur von Öl, Kraftstoff und Wasser anhand der Messwerte der Instrumente prüfen; f) beim Fahren im Tiefschnee das Schalten nicht zulassen, um ein Anhalten der Maschine und ein Durchrutschen der Ketten zu vermeiden; g) die Maschine beim Fahren im Tiefschnee sanft mit dem größtmöglichen Radius zu wenden, ohne die Bewegung der Ketten anzuhalten; beim Wenden ist es notwendig, die Seitenkupplung auszuschalten und die Raupe leicht zu verlangsamen; h) sich mit niedriger Geschwindigkeit und sanftem Anfahren von einer Stelle auf das Eis zu bewegen, ohne auszurutschen; Kurven dürfen mit großer Vorsicht und nach vorheriger Reduzierung der Geschwindigkeit gefahren werden. 3.44. Die Dicke des Eises an der Kreuzung sollte dem Gewicht der Maschine (Einheit) und der Lufttemperatur gemäß den Angaben in der Tabelle entsprechen. 1. Tabelle 1
3.45. Die Dicke des Eises muss vorab durch Schneeräumung der Überquerung überprüft werden. Wenn die Festigkeit des Eises zweifelhaft ist, wird seine Tragfähigkeit durch Rändelung oder Bretter erhöht. Der Bodenbelag muss doppelt so breit sein wie das transportierte Fahrzeug und muss gefroren sein. Ein direkter Ausstieg vom Ufer auf das Eis ist nur dann zulässig, wenn das ufernahe Eis keine Risse aufweist und am Uferrand austritt. 3.46. Wenn die Maschine stillsteht, müssen alle Arbeitskörper auf den Boden abgesenkt werden. 3.47. Wenn ein Bulldozer an der Verfüllung von Gräben und Gruben arbeitet, stellen Sie sicher, dass sich keine Personen darin aufhalten. 3.48. Um zu verhindern, dass die Maschine herunterrutscht, ist es beim Abkippen von Erde an einem Hang verboten, die Schaufel über die Hangkante hinaus auszufahren. 3.49. Es wird nicht empfohlen, mit einem Bulldozer an Hängen mit einer Neigung über 15–20° und an Hängen über 30° zu arbeiten. 3.50. Es ist erlaubt, festsitzende Maschinen und Vorrichtungen mit einem Bulldozer mit einem starren Schlepper ruckfrei unter Anleitung eines Vorarbeiters oder Vorarbeiters abzuschleppen oder herauszuziehen. Wenn anstelle eines starren Schleppers ein Stahlseil verwendet wird, muss die Heckscheibe der Bulldozerkabine mit einem zuverlässigen Gitter oder einem starken Netz verschlossen werden, da ein Bruch des Stahlseils zu Verletzungen des Bulldozerführers führen kann. 3.51. Es ist nicht gestattet, den Bulldozer ohne Schutz beweglicher Teile (Drehgelenke der Antriebswelle, Zapfwelle, Antriebsriemen) zu betreiben. 4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen 4.1. Wenn in der Ortsbrust Stromkabel, Rohrleitungen, Sprengstoff oder andere unbekannte Gegenstände gefunden werden, die nicht vom Manager angegeben wurden, sollte der Betrieb des Baggers sofort eingestellt werden, bis die Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörden vorliegt. 4.2. Wenn der Boden nachlässt oder abrutscht, sollte der Fahrer die Arbeit einstellen, von dieser Stelle in sicherer Entfernung wegfahren und den Vorfall dem Arbeitsleiter melden. 5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit 5.1. Der Fahrer einer Straßenbaumaschine muss: a) Stellen Sie das Fahrzeug auf den dafür vorgesehenen Parkplatz, stellen Sie den Motor ab und betätigen Sie die Bremse. b) den technischen Zustand der Maschine prüfen; Melden Sie größere Mängel dem Mechaniker vor Ort, damit diese vom Reparaturteam behoben werden, und beheben Sie kleinere Mängel selbst; c) im Winter das Wasser ablassen, das Öl in einen sauberen Behälter geben und mit einem Korken fest verschließen; d) Reinigen Sie die Maschine von Schmutz und Erde, ziehen Sie die Schraubverbindungen fest und schmieren Sie die reibenden Teile. e) im Schichtbuch einen Eintrag über den technischen Zustand der Maschine und die zur Störungsbeseitigung getroffenen Maßnahmen vornehmen. 6. Zusätzliche Sicherheitsanforderungen Sicherheitsanforderungen für Fahrer beim Transport von Autos auf einem Anhänger oder alleine 6.1. Der Transport der Maschinen aus eigener Kraft ist nur dann gestattet, wenn sie nach einer gründlichen Inspektion voll funktionsfähig sind. 6.2. Das Überqueren von Bahngleisen ist nur mit der ersten Geschwindigkeit auf festem Boden und an zum Überqueren vorgesehenen Stellen gestattet. Es ist verboten, beim Überqueren von Bahngleisen die Geschwindigkeit zu ändern. Wenn Sie sich einem Bahnübergang nähern, folgen Sie den Warnschildern. 6.3. Das Überqueren von Bahngleisen ist nur mit der ersten Geschwindigkeit auf festem Boden und an zum Überqueren vorgesehenen Stellen gestattet. Es ist verboten, beim Überqueren von Bahngleisen die Geschwindigkeit zu ändern. Wenn Sie sich einem Bahnübergang nähern, folgen Sie den Warnschildern. 6.4. Das Überqueren der Brücke ist nur mit der ersten Geschwindigkeit erlaubt. 6.5. Der Transport von Fahrzeugen auf einem Anhänger oder der Transport aus eigener Kraft über Brücken, deren maximal zulässige Belastung nicht angegeben ist, ist nur nach Absprache mit der für die Brücke zuständigen Organisation möglich. 6.6. Im Falle eines erzwungenen Stopps auf der Straße sollte das Auto geschützt werden: tagsüber – mit roten Flaggen, nachts – mit roten Ampeln. 6.7. Alle Arbeiten im Zusammenhang mit dem Transport von Maschinen werden von einem Team von Monteuren durchgeführt. 6.8. Zum Zeitpunkt des Transports gehört zum Aufbauteam auch ein Traktorfahrer. Der Traktorfahrer ist für die sichere Bewegung des Lastzuges verantwortlich und orientiert sich bei seiner Arbeit an den Regeln der ORUD und den Sicherheitsvorschriften für Fahrzeuge. 6.9. Der Transport von Fahrzeugen bei Glätte sowie anderen widrigen Bedingungen ist nur unter Anleitung des Vorarbeiters bzw. Vorarbeiters gestattet. Bei Eis oder starkem Gefälle kommt ein zusätzlicher Pkw oder Traktor zum Einsatz, der beim Ziehen des Anhängers gehalten oder unterstützt wird. 6.10. Nur der Vorarbeiter oder der Vorarbeiter, der über die Maschinen verfügt, dürfen den Transport von Maschinen aus eigener Kraft außerhalb der Baustelle genehmigen. 6.11. Der Transport von Fahrzeugen bei Nacht ist nur möglich, wenn der Traktor über ein hinteres Bremslicht und Scheinwerfer zur Ausleuchtung des Weges verfügt. 6.12. Während der Fahrt des Straßenzuges sind scharfe Kurven, das Überholen fahrender Fahrzeuge und das Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit verboten. Der Anhänger muss mit einem starren Schlepper an die Zugmaschine gekoppelt werden. 6.13. Der Transport von Maschinen unter Hochspannungsleitungen ist nur unter Aufsicht eines Ingenieurs und Technikers gestattet, sofern der vertikale Abstand zwischen dem höchsten Punkt der Maschine und dem nächstgelegenen Kabel nicht geringer ist als der in der Tabelle angegebene. 2. Tabelle 2
Wenn die in der Tabelle angegebenen Abstände nicht eingehalten werden können. 2. Für die Dauer der Fahrt muss die Stromleitung abgeschaltet (stromlos) sein. 6.14. Es ist verboten, den Bulldozer aus eigener Kraft (mit angehobenem Schild) über steile Hänge zu transportieren, da dies zum Abrutschen und sogar zum Umkippen des Bulldozers führen kann. 6.15. Für den Transport von Maschinen auf einem Anhänger oder einer Eisenbahnplattform ist es erforderlich, diese mit einer Winde oder aus eigener Kraft entlang geneigter, auf dem Boden verlegter Führungsschienen auf das Fahrzeug zu rollen. Beim Anhänger sollten sie im hinteren Teil eingebaut werden. Die Stäbe müssen stark genug, sicher befestigt und ordnungsgemäß verlegt sein. 6.16. Der Eingang sollte in Form eines Schwellenbodens mit einer Neigung von nicht mehr als 15° angeordnet sein. Der Bodenbelag muss gut befestigt sein. 6.17. Beim Be- und Entladen von Maschinen müssen Sie sicherstellen, dass: a) die Zugmaschine und der Anhänger waren gebremst und es befanden sich Beläge unter den Rädern; b) die Verladestelle geräumt und von Fremdkörpern befreit wurde; c) über der Ladestelle war keine Stromleitung; d) die Ladestelle war beleuchtet; e) Autos; f) sich keine unbefugten Personen im Ladebereich der Fahrzeuge aufgehalten haben. 6.18. Beim Beladen (Entladen) dürfen die Maschinen nur vom Fahrer oder einer Person mit entsprechendem Zertifikat bedient werden. In diesem Fall ist der Fahrer verpflichtet, den Anweisungen des Monteurmeisters Folge zu leisten, sofern diese den Sicherheitsvorschriften und den Bedingungen für den ordnungsgemäßen Betrieb der Maschinen nicht widersprechen. 6.19. Wenn die Maschine auf einen Anhänger oder eine Plattform geladen wird, muss sie mit Anschlägen und einem Draht mit einem Durchmesser von mindestens 6 mm fest abgestützt sein. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Arbeiten an Zubringerleitungen. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Entwicklung von Windfall-Windfall-Schnittgebieten. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Betreiber einer Kläranlage. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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