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Hinweise zum Arbeitsschutz bei der Wartung der Entmistungsanlage. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Die Wartung der Entmistungsanlage ist Personen gestattet, die keine medizinischen Kontraindikationen haben und eine betriebliche Ausbildung, eine Einführungs- und eine Grundschulung zur Sicherheit am Arbeitsplatz absolviert haben. Arbeitnehmer, die elektrifizierte Anlagen warten, müssen eine zusätzliche Schulung und Unterweisung in der elektrischen Sicherheit mit der Zuordnung zur ersten Toleranzgruppe absolvieren.

1.2. Alle Arbeiter verrichten in den ersten beiden Schichten ihre Arbeit unter der Aufsicht des Betriebsleiters, danach dürfen sie selbständig arbeiten.

1.3. Der Arbeitnehmer darf nur die Arbeit verrichten, für die er beauftragt wurde und für die ihm der Auftrag erteilt wurde, und darf seine Arbeit nicht an andere Personen delegieren.

1.4. Die Geschäftsordnung ist zu beachten.

Es ist nicht gestattet: die Anwesenheit unbefugter Personen im Arbeitsbereich, das Trinken von Alkohol und das Rauchen im Arbeitsbereich, das Arbeiten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie das Arbeiten in krankem oder müdem Zustand.

Bei der Wartung von Entmistungsanlagen können Arbeiter gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren ausgesetzt sein, gegen die Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden müssen: bewegliche Maschinen und Mechanismen, ungeschützte rotierende Teile von Maschinen und Geräten, bewegliche Teile von Geräten, fliegende Teile, scharfe Kanten, Gefahr eines Stromschlags, erhöhte oder erniedrigte Lufttemperatur im Arbeitsbereich, erhöhter Lärmpegel am Arbeitsplatz, erhöhte Gasbelastung der Luft im Arbeitsbereich, unzureichende Beleuchtung des Arbeitsbereichs, Brand- und Explosionsschutz, rutschige Böden, körperliche Überlastung , biologische Gefahr (Mikroorganismen, Geltminen, Tiere).

1.5. Die Durchführung von Arbeiten im Zusammenhang mit der Wartung des Entmistungssystems in Räumlichkeiten, in denen Tiere gehalten werden, die an anthropogenen Krankheiten leiden, sollte unter Berücksichtigung besonderer Maßnahmen erfolgen, die in der Veterinärgesetzgebung vorgesehen sind.

1.6. Es ist verboten, Fehler an elektrischen Geräten und Leitungen selbstständig zu beheben. Rufen Sie zur Durchführung dieser Arbeiten das Elektrofachpersonal an.

1.7. Es ist nicht gestattet, mit defekten Werkzeugen und Vorrichtungen zu arbeiten, sie für andere Zwecke zu verwenden oder sie durch Fremdkörper zu ersetzen.

1.8. Elektrifizierte Maschinen müssen geerdet (auf Null gesetzt) ​​werden. Antriebs-, Spann- und Übertragungsmechanismen müssen durch Gehäuse geschützt sein.

1.9. Arbeiten an Mechanismen ohne Schutzabdeckungen und ohne Erdung (Nullung) sind nicht zulässig.

1.10. Förderkanäle in den Gängen und an den Toren des Geländes müssen mit massiven Holzschilden verschlossen werden,

1.11. Der Traktor mit Anhängerkupplung muss mit einem funktionierenden Funkenfänger ausgestattet sein.

1.12. Beim Entfernen von Gülle mit einem Traktor mit Anbaugerät muss die Bewegungsgeschwindigkeit die Sicherheit von Mensch und Tier gewährleisten.

1.13. In Räumen mit Anbindehaltung während der Entmistung sollten die Tiere im Gassigang oder in Ställen an der Leine geführt werden. Entfernen Sie in Laufställen den Mist, nachdem die Tiere zum Melkstand oder zum Spaziergang gegangen sind.

1.14. Die Arbeiter müssen Overalls und Spezialkleidung tragen. Schuhwerk: Baumwollmantel, Gummistiefel, kombinierte Fäustlinge, Baumwollschürzen mit wasserdichter Imprägnierung, im Winter zusätzlich eine wattierte Jacke.

1.15. Kennen und befolgen Sie die Grundregeln des Brand- und Explosionsschutzes am Arbeitsplatz und im Unternehmen. Halten Sie den Arbeitsplatz und die Räumlichkeiten sauber und verunreinigen Sie nicht die Gänge und Einfahrten. Kennen Sie den Standort und die Regeln für den Einsatz von Feuerlöschmeldern. Benutzen Sie Feuerlöschgeräte nicht für andere Zwecke.

1.16. Im Falle einer Fehlfunktion von Geräten, Vorrichtungen, Werkzeugen sowie bei Verstößen gegen Sicherheitsstandards, Brand, Unfall oder Verletzung von Arbeitern informieren Sie unverzüglich den Arbeitsleiter.

1.17. Es ist notwendig, Methoden zur Gefahrenbeseitigung und zur Bereitstellung erster (vormedizinischer) Hilfe für das Opfer zu kennen und anzuwenden.

1.18. Mitarbeiter müssen die Regeln der persönlichen Hygiene beachten: Arbeitsplatz, Ausrüstung, Schrank für Kleidung und Schuhe sauber halten, Hände, Gesicht und Kleidung sauber halten.

1.19. Personen, die gegen die Anforderungen dieser Anleitung verstoßen, haften nach dem gesetzlich festgelegten Verfahren.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

2.1. Überprüfen Sie Overalls, Spezialschuhe und persönliche Schutzausrüstung, stellen Sie sicher, dass sie in gutem Zustand sind, kleiden Sie sie so an und passen Sie sie an, dass der Boden, die Schnüre und Enden nicht flattern und frei hängen; Stecken Sie Ihre Haare unter einen Kopfschmuck und prüfen Sie, ob ein Erste-Hilfe-Kasten am Arbeitsplatz vorhanden und vollständig ist.

2.2. Schalten Sie das Licht aus und stellen Sie sicher, dass der Arbeitsbereich gut beleuchtet ist. Inspizieren Sie den Arbeitsplatz, bestreuen Sie rutschige Bodenflächen mit Sägemehl oder Sand und prüfen Sie die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der erforderlichen Werkzeuge und Vorrichtungen.

2.3. Schalten Sie die Lüftung ein und vergewissern Sie sich, dass sie ordnungsgemäß funktioniert.

2.4. Überprüfen Sie das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit von Schutzzäunen. Stellen Sie sicher, dass sie sicher sind

2.5. Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit und Funktionsfähigkeit des Alarms sowie das Vorhandensein von Feuerlöschern, Sand und anderen Feuerlöschmitteln.

2.6. Überprüfen Sie, ob alle Quellen beweglicher Metallteile, Schutzzäune und Geräte geerdet sind. Auf sichere Befestigung achten, ggf. Störung beheben oder dem Arbeitsleiter melden.

2.7. Überprüfen Sie den Zustand der Türen. Sie sollten sich leicht öffnen lassen und keine hervorstehenden Nägel, Drahtstücke, gebrochenen Bretter und andere Gegenstände aufweisen.

Abstreifer und elektrisch angetriebene Abstreiferanlagen

2.9. Überprüfen Sie den guten Zustand von Schaufeln, Gabeln, Schabern und Schabern, die fest an den Stielen sitzen müssen. Griffe müssen glatt und frei von Graten, Rissen und Ästen sein.

2.10 Überprüfen Sie das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit der Übergangsbrücken durch die Güllekanäle sowie das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit der Umzäunung der Güllekanäle und Drehvorrichtungen der Förderer, Spaltenböden und Beschichtungen.

2.11. Überprüfen Sie den guten Zustand der Abstreifer des Förderers oder des Seils der Abstreifer-Installations- und Drehvorrichtungen.

2.12. Überprüfen Sie die Abwesenheit von Fremdkörpern (Geräten, Werkzeugen), anderen Arbeitern und Tieren im Arbeitsbereich und überprüfen Sie den Güllekanal.

2.13. Überprüfen Sie die Zuverlässigkeit des Verschlusses der Güllekanäle mit Gittern, stellen Sie sicher, dass diese stabil sind und keine scharfen oder hervorstehenden Teile darauf vorhanden sind.

2.14. Überprüfen Sie, ob sich ein Fahrzeug unter dem geneigten Entladeschachtausleger befindet. Überprüfen Sie den Betrieb des Förderers und der Abstreifereinheit im Leerlauf. Dazu ist Folgendes erforderlich: Geben Sie ein vorab festgelegtes Warnsignal für den Start und die Installation aus, starten Sie den Förderer oder die Abstreifereinheit im Leerlauf und stellen Sie sicher, dass keine Fremdkörper vorhanden sind Geräusche, Vibrationen, Brandgeruch. Stoppen Sie die Installation.

Schienenwagen

2.15. Überprüfen Sie den guten Zustand und die Festigkeit ihrer Befestigungen, Balken, Stützpfeiler und Schwellen.

2.16. Stellen Sie sicher, dass die Verriegelung der Mulde und der Hub des Wagens mit Kippmulde in gutem Zustand sind.

2.17. Überprüfen Sie das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit der Begrenzer (Anschläge) an den Schienenenden der Seilbahn.

2.18. Überprüfen Sie den Betrieb von Schienenfahrzeugen im Leerlauf.

2.19. Überprüfen Sie nachts die Beleuchtung, der gesamte Weg der Wagen sollte gut beleuchtet sein. Mobile Mittel zur Entmistung (Planierraupenanbaugeräte, Schaufel, Zweischalenlader)

2.20. Überprüfen Sie den Traktor, die Anhängerkupplung des Bulldozers und die Greifschaufel und stellen Sie sicher, dass sie in gutem Zustand sind.

2.21. Überprüfen Sie die ordnungsgemäße Funktion des Traktorfahrwerks, der Bremssysteme, der Lenk- und Signalsysteme.

2.22. Überprüfen Sie das Vorhandensein und die ordnungsgemäße Funktion des Funkenfängers, beheben Sie ggf. die Störung und reinigen Sie ihn von Ruß.

2.23. Überprüfen Sie den guten Zustand des Hydrauliksystems. Wenn in den Anschlüssen ein Ölleck vorliegt, beseitigen Sie es oder melden Sie es dem Arbeitsleiter.

2.24. Stellen Sie sicher, dass die Räder des Traktorladers auf die maximale Breite eingestellt sind und die Stützen abgesenkt und gesichert sind.

2.25. Der Lader und das Entladen von Gülle aus Güllelagern und -fahrzeugen sollte auf der geplanten ebenen Fläche stehen.

2.26. Stellen Sie vor Arbeitsbeginn sicher, dass sich keine Fremden in der Nähe des Bulldozergestänges des Laders aufhalten und geben Sie ein Warnsignal.

3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit

3.1. Vermeiden Sie während des Betriebs eine Verstopfung des Geländes und der Durchgänge in der Nähe von Betriebsanlagen mit Fremdkörpern und Mist.

3.2. Es ist nicht akzeptabel, sich auf Zäunen und beweglichen Teilen von Anlagen, Wagen und Ladern hinzusetzen, aufzustehen oder Kleidung und andere Gegenstände abzulegen.

3.3. Leitern, Gerüste und Plattformen müssen während der Arbeit trocken und sauber gehalten werden, ggf. mit Sand oder Sägemehl verschicken.

Abstreifer und elektrisch angetriebene Abstreiferanlagen

3.4. Während des Betriebs der Förder- und Kratzanlagen ist es erforderlich, die Ställe mit Schabern mit gebrauchsfähigen Griffen zu reinigen und sich dabei außerhalb des Wirkungsbereichs der Arbeitskörper aufzuhalten.

3.5. Beim Reinigen der Ställe mit Schabern sollten die Tiere nicht berührt oder geschlagen werden. Während des Betriebs der Anlagen ist das Treiben von Tieren verboten.

3.6. Achten Sie beim Reinigen der Ställe von Gülle darauf, dass die Förderbänder nicht überlastet werden und dass keine Fremdkörper in sie eindringen.

3.7. Reparatur- und Wartungsarbeiten sollten bei ausgeschaltetem Schalter und vollständig gestopptem Förderer durchgeführt werden. In der Nähe des Schalters sollte ein Schild mit der Aufschrift „Nicht einschalten, Leute arbeiten“ angebracht werden.

3.8. Die Wartung des Schrägförderers in der Höhe erfolgt auf Gerüsten mit einer Breite von mindestens 1 m, mit festem Bodenbelag und Geländer. Die Höhe des umschließenden Geländers beträgt mindestens 1 m.

3.9. Lassen Sie laufende Förderbänder und Abstreifer nicht unbeaufsichtigt.

Schienenwagen

3.10. Die Bewegung des Trolleys erfolgt durch Wegschieben von Ihnen, wobei darauf zu achten ist, dass sich keine Personen auf dem Weg befinden.

3.11. Beim Entladen eines Wagens mit Kippmulde stellen Sie sich an das Ende – die Mulde.

3.12. Stellen Sie sicher, dass die Verriegelung des Aufbaus und des Lifts in gutem Zustand sind.

3.13. Überwachen Sie den guten Zustand der Gleise (keine Schlaglöcher, Gruben).

3.14. Überwachen Sie die Gebrauchstauglichkeit von Trägern, Stützpfeilern sowie die Festigkeit und Zuverlässigkeit von Befestigungsbügeln und Endanschlägen.

3.15. Erlauben Sie keine spontane Bewegung des Wagens bergab, Personen auf dem sich bewegenden Wagen oder eine Überlastung des Wagens über die darauf angegebene zulässige Tragfähigkeit hinaus.

3.16. Stellen Sie sicher, dass die Kabel mit den Griffen zur Steuerung der Schaltpunkte der Überlandstraßen an Haken aufgehängt werden, die sich außerhalb der Bewegung der Trolleys befinden.

3.17. Es ist verboten, eine Eisenbahn mit stark verschlissenen Aufhängungen, Befestigungselementen, Doppelrollen, Aufzügen, Verriegelungsvorrichtungen des Wagenkastens, mit verbogenen Schienen und deren Divergenzen an den Gelenken sowie fehlerhaften Weichen zu betreiben.

Mobile Mittel zur Entmistung (Planierraupenanbaugeräte, Schaufel- und Zweischalenlader)

3.18. Die Geschwindigkeit eines Traktors mit Planierraupengestänge innerhalb des Geländes sollte die Geschwindigkeit eines Fußgängers nicht überschreiten.

3.19. Es ist verboten, mit dem Traktor in Räumen mit defekten Funkenfängern zu arbeiten.

3.20. Lassen Sie einen funktionierenden Traktor mit Planierraupenanbau nicht unbeaufsichtigt im Stall und in der Nähe des Tores auf dem Weg der Tiere.

3.21. Stellen Sie beim Verladen von Gülle von Überführungen sicher, dass diese stabil sind und dass das Planierschild des Bulldozers nicht über die Kante der Überführung hinausragt.

3.22. Achten Sie beim Entladen von Gülle mit einem Lader aus Güllelagern darauf, dass sich an den Entladestellen keine Spitzen bilden.

3.23. Während der Beladung des Fahrzeugs muss der Fahrer die Kabine verlassen und außerhalb des Arbeitsbereichs des Laders auf das Signal zum Ende der Beladung warten.

3.24. Stellen Sie sicher, dass sich keine Personen in der Nähe des Laders und unter dem Ausleger befinden, wenn der Lader in Betrieb ist.

3.25. Bewegen Sie den Lader an einen neuen Standort, nachdem Sie den Eimer geleert oder den Mist entnommen haben.

3.26. Beim Bewegen ist es notwendig, die Arbeitskörper und Wagenheber in Transportstellung zu bringen.

3.27. Es ist nicht gestattet, den Lader an Hängen zu betreiben, an denen es nicht möglich ist, die Säule mit Stützen in eine vertikale Position zu bringen.

3.28. Vor dem Verlassen der Laderkabine ist es notwendig, den Greifer oder die Schaufel abzusenken und alle Steuerhebel in die Neutralstellung zu bringen.

3.29. Ständige Überwachung und Aufrechterhaltung des Ablaufs des technologischen Prozesses. Stellen Sie sicher, dass keine Fremdkörper in die Anhängerkupplung, den Greifer oder die Schaufel des Bulldozers gelangen und dass die Dichtheit der Öl-Kraftstoff-Kabel nicht beschädigt wird. Beheben Sie Probleme rechtzeitig und melden Sie etwaige Abweichungen dem Vorgesetzten.

4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

4.1. Notfallarbeiten (Heizen von Rohren, Schweißen und Einsatz von Feuer und hohen Temperaturen) sowie der Abstieg in Brunnen werden nach Arbeitserlaubnis unter Umsetzung geeigneter Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen und unter Aufsicht der Arbeiten durchgeführt Manager.

4.2. Im Brandfall melden Sie den Vorfall sofort der Feuerwehr und dem Arbeitsleiter, geben Feueralarm und beginnen mit der Löschung des Feuers mit den verfügbaren Mitteln.

4.3. Im Falle einer plötzlichen und erheblichen Verschlechterung der meteorologischen Bedingungen (Gewitter, Schneesturm usw.) müssen Sie die Arbeit unterbrechen und einen Schutzraum aufsuchen. Wenn nötig, setzen Sie die Arbeit fort, tragen Sie Schutzausrüstung auf und informieren Sie den Arbeitsleiter.

4.4. Im Falle eines Unfalls leisten Sie dem Opfer erste (vormedizinische) Hilfe, rufen Sie ggf. einen Arzt oder bringen Sie das Opfer in eine medizinische Einrichtung. Speichern Sie die Situation zum Zeitpunkt des Vorfalls und informieren Sie den Arbeitsleiter.

4.5. Im Falle eines Stromausfalls, des Auftretens von Fremdgeräuschen, Vibrationen, Brandgeruch oder eines Unfalls sollte der Elektroantrieb abgeschaltet und der Arbeitsleiter informiert werden.

4.6. Wenn Drehzahl und Kurbelwelle des Verbrennungsmotors übermäßig ansteigen, schalten Sie sofort die Kraftstoffzufuhr ab und ergreifen Sie Maßnahmen zur Behebung der Störung.

4.7. Wenn ein Traktor mit Gestänge Feuer fängt, schleppen Sie ihn an einen für andere Gegenstände sicheren Ort ab, verständigen Sie die Feuerwehr, die Arbeitsaufsicht und beginnen Sie mit dem Löschen.

4.8. Wenn der Lader im Mistlager umkippt, stellen Sie sofort den Motor ab, stellen Sie die Hebel in die Neutralstellung, informieren Sie den Arbeitsleiter und ergreifen Sie Maßnahmen zur Beseitigung des Unfalls.

4.9. Um die Arbeitssicherheit bei der Feststellung von Störungen zu gewährleisten, installieren Sie unter der Kippmulde eine Anschlagvorrichtung, um eine zuverlässige Fixierung der Mulde zu gewährleisten. Es ist verboten, unter einem beladenen und ungesicherten Körper in angehobener Position zu arbeiten.

5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Schalten Sie die Startvorrichtung des Antriebes des Schabers oder der Schaberanlage aus und stellen Sie sicher, dass diese vollständig zum Stillstand gekommen ist.

5.2. Stoppen Sie den Wagen, bremsen Sie ihn ab und sichern Sie ihn gegen unbefugtes Wegrollen.

5.3. Stellen Sie einen Bulldozer mit Gestänge und einen Lader an den dafür vorgesehenen Lagerplatz. Senken Sie die Anhängerkupplung des Bulldozers und die Schaufel ab, halten Sie sie bis zum Anschlag am Boden fest, bringen Sie die Steuerhebel in die neutrale Position, schalten Sie den Motor ab und stellen Sie sicher, dass seine Drehung vollständig zum Stillstand gekommen ist.

5.4. Befreien Sie die Ausrüstung von Mist und führen Sie die tägliche Wartung durch.

5.5. Ziehen Sie Ihren Overall aus, bringen Sie ihn in Ordnung und verstauen Sie ihn. Bei Bedarf Hände mit warmem Wasser waschen, duschen. Informieren Sie den Arbeitsleiter über alle während der Arbeiten festgestellten Mängel.

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