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Anweisungen zum Arbeitsschutz beim Betrieb von Beobachtungsfeuertürmen. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Sicherheitsanforderungen

1.1. Das Besteigen von Türmen, die Wartung von Türmen und installierten Fernsehgeräten sowie der Dienst während einer Zeit der Brandgefahr sind Männern im Alter von 18 bis 55 Jahren gestattet, die eine ärztliche Untersuchung bestanden haben und keine Kontraindikationen für die Ausübung dieser Arbeit haben.

1.2. Arbeiten in der Höhe gehören zur Kategorie der Arbeiten mit erhöhter Gefährdung, daher müssen Mitarbeiter jährlich eine Arbeitsschutzschulung nach einem erweiterten Programm absolvieren, gefolgt von einer Wissensprüfung, festgelegten Arten von Arbeitsschutzunterweisungen, einschließlich einer gezielten Unterweisung mit der Ausstellung einer Arbeitserlaubnis zur Durchführung von Arbeiten unter der Aufsicht des unmittelbaren Vorgesetzten. Das Personal, das die TV-Installation wartet, muss außerdem in Fragen der elektrischen Sicherheit geschult sein und über einen elektrischen Sicherheitsabstand von mindestens der dritten Stufe verfügen.

1.3. Mögliche gefährliche und schädliche Produktionsfaktoren: ungünstige atmosphärische und meteorologische Bedingungen (hohe Windgeschwindigkeiten, Niederschläge, Blitzentladungen, Staub, hohe oder niedrige Lufttemperaturen), Gefühl von elektrischem Strom an den Eisenkonstruktionen des Turms, Unbehagen durch den Aufenthalt in einem Höhe und Schwingung des Turms, erhöhte Strahlungsniveaus.

Mögliche Auswirkungen von Faktoren auf den Mitarbeiter: möglicher Sturz, Verletzung, elektrische Verletzung, verminderte Leistungsfähigkeit, Morbidität.

Basierend auf den Ergebnissen der Arbeitsplatzbescheinigung werden gefährliche und schädliche Produktionsfaktoren ergänzt und in P.1 „Allgemeine Sicherheitsanforderungen“ einer spezifischen Anleitung zum Arbeitsschutz des Forstbetriebes aufgenommen.

1.4. Den diensthabenden Beobachtern werden auf der Grundlage der Ergebnisse der Arbeitsplatzbescheinigung Overalls, Sicherheitsschuhe, Sicherheitsvorrichtungen gemäß den aktuellen Industriestandards und zusätzliche Schutzausrüstung im Dienst ausgehändigt (wasserdichter Regenmantel, Sicherheitsgurt). Zusätzliche Mittel werden auf der Grundlage des Tarifvertrags bereitgestellt.

1.5. Der Dienst wird nach dem vom Leiter im Einvernehmen mit dem Gewerkschaftsausschuss genehmigten Zeitplan durchgeführt, es ist geplant, den Beobachter alle 4 Dienststunden am Turm zu wechseln.

1.6. Türme werden nach Standardausführung aus Metall oder Holz gefertigt und zum Heben sind sie entweder mit Aufzügen oder Leitern ausgestattet. Die Aussichtsplattform ist mit einem Sonnenschutzdach und einem Geländer oder einem Dach und einem verglasten Aussichtspunkt ausgestattet. Auch Fernsehgeräte sind wind- und niederschlagsgeschützt installiert. Der Turm wird von der Kommission in Betrieb genommen.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Holen Sie sich eine Aufgabe im Dienst, machen Sie sich mit der Situation und der Wettervorhersage vertraut.

2.2. Machen Sie sich mit den Kommentaren zum vorherigen Dienst im Schichtbuch vertraut.

2.3. Überprüfen Sie die Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit und ziehen Sie Overalls, Sicherheitsschuhe und Sicherheitsvorrichtungen an. Überprüfen Sie die Verfügbarkeit, Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit eines individuellen Erste-Hilfe-Sets, eines Feuerlöschers sowie einer Trinkwasserversorgung.

2.4. Überprüfen Sie visuell, ob Turm, Aufzug, Übergangsleitern und Plattformen in gutem Zustand sind.

2.4.1. Schraubenverbindungen dürfen nicht locker sein, es dürfen keine Risse oder Fäulnis in Holzkonstruktionen vorhanden sein. Achten Sie besonders auf die Schnitt- und Verbindungsstellen von Holzkonstruktionen.

2.4.2. Die Konstruktion der Türme muss die Sicherheit des Hebens, Beobachtens und Abstiegs des Beobachters (im Dienst) gewährleisten, wofür sie mit Aufzügen, Leitern, einem Beobachtungsposten mit Schutz vor Niederschlag und Wind, Verglasung mit Schutzgitter und Blitz ausgestattet sind Stab- und Pflichtkommunikation.

2.4.3. Steigtreppen müssen mindestens 600 mm breit sein, wobei der Stufenabstand nicht mehr als 300 mm (bei vertikalen Treppen) und 200 mm bei geneigten Treppen betragen darf. Auf vertikalen Treppen sind ab einer Höhe von 2500 mm ab der Basis Schutzzäune in Form von Bögen angeordnet. Die Bögen haben einen Abstand von maximal 800 mm voneinander und sind durch mindestens drei vertikale Längsstreifen verbunden.

Bei einer Treppenhöhe über 10 m sollte alle 6-8 m eine Plattform angeordnet werden. Der Aufzug muss den Anforderungen der technischen Ausführung entsprechen. Achten Sie besonders auf die Funktionsfähigkeit des Kabels und des Fängers.

2.4.4. Der Eingang zur Treppe und zur oberen Plattform ist mit einer Flügeltür (Luke) mit abschließbarem Schloss ausgestattet, die das Besteigen des Turms durch Unbefugte ausschließt.

2.4.5. Der Turm ist mit einem Blitzableiter und einem nachts eingeschalteten Leuchtfeuer ausgestattet, um die Sicherheit des Flugzeugfluges zu gewährleisten.

2.5. Wenn Störungen festgestellt werden und Sie sich schlechter fühlen, beginnen Sie nicht mit dem Aufstieg auf den Turm, worüber Sie Ihren direkten Vorgesetzten (Leshoz-Dienstoffizier) informieren sollten.

3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

3.1. Der Aufstieg zum Turm sollte ruhig erfolgen, mit Ruhepausen an den Übergängen.

3.2. Nachdem Sie die obere Plattform erreicht haben, schließen Sie die Eingangsluke.

3.3. Bei Schwindel oder einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes unterbrechen Sie das Heben für eine Weile. Um die Sicherheit zu gewährleisten, befestigen Sie es mit einem Sicherheitsgurt an der Struktur des Turms. Wenn sich der Zustand nach der Ruhephase nicht verbessert hat, hören Sie mit dem Heben auf und steigen Sie mithilfe eines Sicherheitsgurts vorsichtig ab, ohne den Kopf nach unten zu senken. Dasselbe sollte bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes während des Dienstes getan werden, den Vorfall im Radio melden oder versuchen, auf andere Weise durch Stimme Aufmerksamkeit zu erregen.

3.4. Achten Sie bei der Durchführung instrumenteller und visueller Beobachtungen im freien Gelände darauf, sich nicht über das Geländer zu beugen, ggf. mit einem Sicherheitsgurt zu sichern.

3.5. Stellen Sie bei der Wartung der Fernsehanlage sicher, dass am Gerätekörper keine Spannung anliegt, bevor Sie den Turm besteigen, überprüfen Sie den elektrischen Schutz der Fernsehanlage, stellen Sie die Geräte ein und nutzen Sie in anderen Fällen die Funktelefonkommunikation, um mit dem Bodenpersonal zu kommunizieren .

3.6. Bringen Sie bei Vorbeugungs- und Reparaturarbeiten an der Teleinstallation ein Schild an der Startvorrichtung an: „Nicht einschalten. Die Arbeiten laufen!“.

3.7. Während des Einsatzes auf dem Turm ist das Rauchen zu unterlassen, zum Heizen dürfen keine offenen Elektroöfen verwendet werden.

4. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

4.1. Bei starker Wetterverschlechterung den Dienst einstellen und vom Turm absteigen: bei einer Windgeschwindigkeit von mehr als 15 m/s, einem Platzregen, bei dichtem Nebel mit einer Sichtweite von weniger als 50 m, auch bei Gewitter wie in anderen lebensbedrohlichen Notsituationen.

4.2. Im Falle einer Verletzung oder einer starken Verschlechterung des Gesundheitszustandes für die notwendige medizinische Selbsthilfe sorgen, hierfür einen individuellen Erste-Hilfe-Kasten verwenden, den Vorfall der Verwaltung (Leschoz-Diensthabender) melden, wenn möglich vom Turm absteigen, Wenn der Gesundheitszustand dies nicht zulässt, rufen Sie um Hilfe.

4.3. Im Brandfall Maßnahmen ergreifen, um das Feuer mit improvisierten Mitteln zu löschen, die Verwaltung (diensthabend im Forstbetrieb) über den Vorfall informieren und bei Lebensgefahr vom Turm absteigen.

5. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Decken Sie den Kompass und andere geodätische Instrumente sowie kartografische Materialien ab und bewahren Sie sie an der dafür vorgesehenen Stelle auf.

5.2. Melden Sie das Ende des Verwaltungswechsels (beim Forstamt).

5.3. Fahren Sie mit dem Abstieg fort, beachten Sie die Sicherheitsvorkehrungen und verwenden Sie zur Versicherung einen Sicherheitsgurt.

5.4. Schließen Sie vor dem Abstieg die obere Luke, nach Fertigstellung die untere Luke, übergeben Sie die Schlüssel per Schicht.

5.5. Persönliche Schutzausrüstung entfernen und aufbewahren.

5.6. Hygieneverfahren durchführen.

5.7. Notieren Sie Anmerkungen zu den Arbeiten im Schichtbuch und informieren Sie die Verwaltung (den Forstbeamten).

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