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Anweisungen zum Arbeitsschutz zum Brandschutz in Verwaltungsräumen. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Brandschutzmaßnahmen

Diese Anweisung wurde auf Basis der „Brandschutzordnung“ entwickelt.

Die Leiter und Beamten von Organisationen sowie ordnungsgemäß für die Gewährleistung des Brandschutzes verantwortliche Personen müssen für die rechtzeitige Umsetzung der Brandschutzanforderungen, Anordnungen, Beschlüsse und sonstigen gesetzlichen Anforderungen der Landesfeuerinspektoren sowie für die Inspektion der Räumlichkeiten vor Schließung am Ende des Arbeitstages sorgen.

Mitarbeiter der Organisation müssen die Brandschutzanforderungen einhalten, das Brandbekämpfungsregime beachten und einhalten, Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Elektrogeräten, Chemikalien, bei der Arbeit mit brennbaren (brennbaren) und brennbaren (FL) Flüssigkeiten, anderen feuergefährlichen Stoffen, Materialien und Geräten treffen und im Brandfall die Feuerwehr informieren und mögliche Maßnahmen zur Rettung von Menschen, Eigentum und zum Löschen des Feuers ergreifen.

In jedem Raum sollten an gut sichtbarer Stelle Schilder angebracht werden, auf denen die für den Brandzustand verantwortliche Person und die Telefonnummern für die Meldung eines Brandes angegeben sind.

Den Mitarbeitern der Organisation sollte die Arbeit erst nach bestandener Brandschutzunterweisung gestattet werden, und wenn sich die Besonderheiten der Arbeit ändern, sollten sie eine zusätzliche Schulung zur Verhütung und Löschung möglicher Brände in der vom Leiter vorgeschriebenen Weise absolvieren. Mindestens alle sechs Monate sollte ein erneutes Briefing durchgeführt werden.

Bei der Inspektion der Räumlichkeiten vor der Schließung ist Folgendes zu überprüfen: Elektrogeräte und Elektrogeräte sind ausgeschaltet, Fenster und Lüftungsöffnungen sind geschlossen, Evakuierungswege sind frei, Abfälle und Schutt wurden aus den Räumlichkeiten entfernt, es liegen keine Störungen (Schäden) an automatischen Geräten der Brandmelde- und Löschanlagen vor, Türen sind verschlossen. Festgestellte Verstöße müssen beseitigt werden.

Die Regeln für die Verwendung von offenem Feuer in den Räumlichkeiten, die Zulässigkeit des Rauchens, die Bestimmung der Orte und der zulässigen Menge an feuergefährlichen Stoffen und Materialien, die sich gleichzeitig in den Räumlichkeiten befinden, die Definition der Explosions- und Brandgefahrenkategorie sowie die Zonenklasse gemäß den Regeln für die Installation elektrischer Anlagen werden in den Verwaltungsdokumenten der Organisation festgelegt.

In Räumen mit einem Notausgang ist der gleichzeitige Aufenthalt von 50 oder mehr Personen nicht gestattet.

Türen auf Fluchtwegen sollten frei und in Richtung des Gebäudeausgangs öffnen können. Schlösser an den Türen von Notausgängen sollen es Personen im Gebäudeinneren ermöglichen, die Schlösser von innen ohne Schlüssel frei zu öffnen.

Türschlösser müssen in einwandfreiem Zustand sein. Es dürfen keine Vorrichtungen eingebaut werden, die das normale Schließen von Feuer- oder Rauchschutztüren verhindern.

Rettungswege und Ausgänge, einschließlich Gehwege, Flure, Vorräume, Galerien, Aufzugsvorräume, Podeste, Treppenläufe, Türen, Notluken, Türen und Luken auf Balkonen und Loggien, Übergänge zu angrenzenden Abschnitten, Ausgänge zu externen Fluchttreppen, Zugänge zu internen Hydranten, Feuerlöscher müssen ständig frei sein.

Feuerlöschanlagen zur automatischen Feuerlöschung, Rauchableitung, automatische Feuermelder, primäre Feuerlöscheinrichtungen, Brandschutztüren und Vorrichtungen zu deren Selbstschließung müssen jederzeit in gutem Zustand gehalten werden.

Räumlichkeiten, Gebäude und Bauwerke müssen gemäß den Vorschriften mit primären Feuerlöschgeräten ausgestattet sein, die in gutem Zustand und gemäß ihren Passdaten gehalten werden müssen.

Bewässerungsanlagen von Sprinkleranlagen (Sprinkleranlagen) an Orten, an denen die Gefahr mechanischer Schäden besteht, müssen durch zuverlässige Zäune geschützt werden, die die Wärmeausbreitung nicht beeinträchtigen und die Bewässerungskarte nicht verändern.

Es ist nicht erlaubt, Stopfen und Stopfen anstelle von geöffneten und defekten Sprinklern zu installieren.

Teppiche, Vorleger und andere Bodenbeläge müssen sicher am Boden befestigt sein.

Elektrische Anlagen, elektrische Haushaltsgeräte in Räumen, in denen sich am Ende der Arbeitszeit kein Dienstpersonal aufhält, müssen stromlos sein, mit Ausnahme von Notbeleuchtung, Feuerlöschanlagen und Löschwasserversorgung, Feuer und Feuermeldern. Andere elektrische Anlagen und elektrische Produkte dürfen unter Spannung stehen, wenn dies aufgrund ihres Funktionszwecks und (oder) durch die Anforderungen der Bedienungsanleitung vorgesehen ist.

Elektrische Energieempfänger (elektrische Empfänger und Elektrogeräte) müssen unter Bedingungen betrieben werden, die den Anforderungen der Herstelleranweisungen entsprechen.

Die Nutzung elektrischer Haushalts- und Elektroheizgeräte ist nur nach der Registrierung gemäß dem festgelegten Verfahren einer Genehmigung für deren Betrieb gestattet.

Wird eine Fehlfunktion elektrischer Geräte festgestellt, müssen diese vom Stromnetz getrennt und Maßnahmen zur Behebung der Fehlfunktion ergriffen werden.

Löcher an der Kreuzung von elektrischen Leitungen und Kabeln (erstmals verlegt oder als Ersatz für bestehende) mit Brandschutzwänden in Gebäuden und Bauwerken müssen vor dem Einschalten der Stromversorgung mit feuerbeständigem Material abgedichtet werden.

Dreidimensionale selbstleuchtende Brandschutzschilder mit autarker Stromversorgung und vom Stromnetz, die auf Rettungswegen eingesetzt werden (einschließlich Leuchtanzeigen „Fluchtausgang“, „Fluchttür“), müssen stets funktionstüchtig und eingeschaltet sein.

Planung, Installation, Betrieb elektrischer Netze, elektrischer Anlagen und elektrischer Produkte sowie die Kontrolle ihres technischen Zustands müssen in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Regulierungsdokumente für die Elektrizitätswirtschaft erfolgen.

Änderungen raumplanerischer Lösungen, des funktionalen Zwecks von Räumlichkeiten, die Installation neuer technologischer Geräte und Änderungen an technischen Systemen sollten in Übereinstimmung mit den aktuellen Regulierungsdokumenten auf der Grundlage von mit den Aufsichtsbehörden abgestimmten Entwurfsentscheidungen und von Organisationen durchgeführt werden, die über Lizenzen für diese Art von Arbeiten verfügen.

Bei der Anmietung von Räumlichkeiten müssen Mieter die Brandschutzanforderungen der Normen für diesen Gebäudetyp einhalten.

Verstöße gegen feuerhemmende Beschichtungen (Putz, Spezialfarben, Lacke, Beschichtungen etc.) von Bauwerken, brennbare Ausbau- und Wärmedämmstoffe, Metallstützen von Geräten müssen unverzüglich beseitigt werden.

Die Räumlichkeiten müssen rechtzeitig von brennbaren Abfällen, Müll usw. gereinigt werden. Abfälle und Müll sollten in speziellen Containern oder Tonnen gesammelt und täglich zu einer speziellen Müllsammelstelle gebracht werden.

Die Durchführung feuergefährlicher Arbeiten (Malerarbeiten, gaselektrisches Schweißen, Arbeiten mit Klebstoffen, Kitten, brennbaren und brennbaren Flüssigkeiten, Polymer- und anderen brennbaren Materialien usw.) muss in der vorgeschriebenen Weise mit der Landesfeuerwehr unter Erteilung einer Arbeitserlaubnis vereinbart werden. Die Verantwortung für deren Umsetzung liegt bei der Verwaltung der Einheit, in der die spezifizierten Arbeiten durchgeführt werden.

In den Gebäuden und Räumlichkeiten der Organisation ist es verboten:

  • Lagerung und Verwendung von brennbaren Flüssigkeiten und brennbaren Flüssigkeiten, Sprengstoffen, Gasflaschen, Waren in Aerosolverpackungen, Zelluloid und anderen explosiven und brennbaren Stoffen und Materialien in Kellern und Kellern, sofern nicht in den aktuellen Regulierungsdokumenten angegeben;
  • Verwenden Sie technische Böden, Lüftungskammern und andere technische Räumlichkeiten für die Organisation von Produktionsstandorten, Werkstätten sowie für die Lagerung von Produkten, Geräten, Möbeln und anderen Gegenständen.
  • stellen Sie Speisekammern, Kioske, Stände usw. in Aufzugslobbys auf;
  • Richten Sie Lagerräume für brennbare Materialien ein und platzieren Sie andere Wirtschaftsräume in Kellern und Kellergeschossen, wenn der Eingang zu ihnen nicht von gemeinsamen Treppenhäusern isoliert ist.
  • Entfernen Sie die Türen der im Rahmen des Projekts vorgesehenen Evakuierungsausgänge aus Fluren, Hallen, Foyers, Vorräumen und Treppenhäusern sowie andere Türen, die die Ausbreitung gefährlicher Brandfaktoren entlang der Evakuierungswege verhindern.
  • Änderungen an raumplanerischen Lösungen vorzunehmen, wodurch sich die Bedingungen für die sichere Evakuierung von Personen verschlechtern, der Zugang zu Feuerlöschern, Hydranten und anderen Brandschutzeinrichtungen eingeschränkt wird oder der Erfassungsbereich automatischer Brandschutzsysteme (automatischer Feuermelder, stationäre automatische Feuerlöschanlage, Rauchabzugsanlage, Warnsystem und Evakuierungsleitsystem) verringert wird. Eine Reduzierung des Erfassungsbereichs eines automatischen Feuermelders oder einer automatischen Feuerlöschanlage infolge einer Sanierung ist nur mit zusätzlichem Schutz der vom Erfassungsbereich der oben genannten automatischen Anlagen ausgeschlossenen Raumvolumina durch einzelne Brandmelder bzw. modulare Feuerlöschanlagen zulässig;
  • die Räumlichkeiten zu reinigen und Kleidung mit Benzin, Kerosin und anderen brennbaren und brennbaren Flüssigkeiten zu waschen;
  • gefrorene Rohre mit Lötlampen und anderen Methoden mit offenem Feuer auftauen;
  • Installieren Sie Jalousien an Fenstern und Gruben in der Nähe von Kellerfenstern, außer in den Fällen, die in den in der vorgeschriebenen Weise genehmigten Normen und Regeln ausdrücklich festgelegt sind;
  • verglaste Balkone, Loggien und Galerien, die zu rauchfreien Treppenhäusern führen;
  • Ordnen Sie Vorratskammern (Schränke) in Treppenhäusern und Fluren an und lagern Sie Gegenstände, Möbel und andere brennbare Materialien unter Treppen und auf Treppenabsätzen. Unter den Treppenläufen im Erdgeschoss und im Untergeschoss dürfen nur Räume für Zentralheizungssteuergeräte, Wasserzähler und Schalttafeln angeordnet werden, die mit Trennwänden aus nicht brennbaren Materialien eingezäunt sind;
  • zusätzliche Türen einbauen oder die Türöffnungsrichtung (abweichend vom Projekt) von den Wohnungen zum gemeinsamen Flur (zum Treppenabsatz) ändern, wenn dadurch die freie Evakuierung von Personen verhindert oder die Bedingungen für die Evakuierung aus benachbarten Wohnungen verschlechtert werden;
  • in den Produktions- und Lagerräumen von Gebäuden Zwischengeschosse, Schreibtische und andere Einbauräume aus brennbaren und langsam brennenden Materialien und Blech anordnen;
  • Verstopfen Sie Evakuierungswege und -ausgänge mit verschiedenen Materialien und Gegenständen, Möbeln, Geräten und Abfällen und verstopfen Sie die Türen von Evakuierungsausgängen.
  • Ordnen Sie Trockner und Kleiderbügel sowie Kleiderschränke in den Vorräumen der Ausgänge an und lagern Sie Inventar und Materialien (auch vorübergehend).
  • Schwellen auf Evakuierungswegen (mit Ausnahme von Schwellen in Türen), Drehtüren und Drehkreuzen sowie andere Vorrichtungen anordnen, die die freie Evakuierung von Personen verhindern;
  • Verwenden Sie brennbare Materialien zum Veredeln, Verkleiden und Streichen von Wänden und Decken sowie von Treppen und Absätzen auf Fluchtwegen.
  • selbstschließende Türen von Treppenhäusern, Fluren, Fluren und Vorräumen in geöffneter Stellung befestigen (sofern für diese Zwecke keine automatischen Einrichtungen verwendet werden, die im Brandfall auslösen) und diese auch entfernen;
  • Verglasung oder Schließung der Jalousien von Luftzonen in Nichtraucher-Treppenhäusern;
  • Ersatz von verstärktem Glas durch herkömmliches Glas bei der Verglasung von Türen und Oberlichtern;
  • Elektrogeräte und Anlagen zu betreiben, die Störungen aufweisen, die gemäß der Bedienungsanleitung zu einem Brand führen können;
  • Betreiben Sie elektrische Leitungen und Kabel mit beschädigten oder verlorenen Isolationseigenschaften;
  • Verwenden Sie beschädigte Steckdosen, Messerschalter, Schalter und andere Elektroinstallationsprodukte.
  • Umwickeln Sie elektrische Lampen und Lampen mit Papier, Stoff und anderen brennbaren Materialien und betreiben Sie Lampen mit entfernten Kappen (Diffusoren), wie es das Design der Lampe vorsieht.
  • Verwenden Sie elektrische Bügeleisen, Elektroherde, Wasserkocher und andere elektrische Heizgeräte, die nicht über Wärmeschutzvorrichtungen verfügen, ohne Ständer aus nicht brennbaren wärmeisolierenden Materialien, die die Brandgefahr ausschließen.
  • Verwenden Sie nicht standardmäßige (selbstgebaute) Elektroheizungen, verwenden Sie nicht kalibrierte Sicherungseinsätze oder andere selbstgebaute Überlast- und Kurzschlussschutzvorrichtungen.
  • Platzieren (Lagerung) brennbarer (einschließlich brennbarer) Substanzen und Materialien in der Nähe von Schalttafeln, Elektromotoren und Startgeräten.
  • Betreiben Sie elektrische Heizgeräte, wenn die in der Konstruktion vorgesehenen Thermostate fehlen oder nicht funktionieren.
  • lassen Sie die Türen der Lüftungskammern offen;
  • Abluftkanäle, Öffnungen und Lüftungsgitter schließen;
  • angesammelte Fettablagerungen, Staub und andere brennbare Substanzen in den Luftkanälen ausbrennen;
  • Rauchen in Innenräumen und an anderen Orten, die nicht nach dem festgelegten Verfahren definiert und dafür nicht ausgestattet sind.

Wenn ein Brand oder Brandzeichen (Rauch, Brandgeruch, Temperaturanstieg usw.) festgestellt werden, muss jeder Mitarbeiter:

  • Informieren Sie die Feuerwehr telefonisch unter _____________ (Gleichzeitig müssen Sie die Adresse des Objekts, den Ort des Brandes, Ihren Nachnamen und andere für den Feuerwehrdisponenten notwendige Informationen angeben);
  • Melden Sie einen Brand, indem Sie _________ dem diensthabenden Beamten im Gebäude anrufen;
  • benachrichtigen Sie die Leiter der Organisation über das Feuer;
  • wenn möglich Maßnahmen ergreifen, um Personen aus dem Gefahrenbereich zu alarmieren und zu evakuieren; Feuerlöschung mit den verfügbaren Mitteln und der Sicherheit materieller Vermögenswerte. Beginnen Sie mit dem Löschen des Feuers nur, wenn keine offensichtliche Lebensgefahr besteht und ein Verlassen des gefährlichen Ortes während des Löschens des Feuers jederzeit möglich ist.

Leiter und Funktionäre von Organisationen sowie Personen, die für die Gewährleistung des Brandschutzes verantwortlich sind, müssen bei ihrer Ankunft am Brandort:

  • einen Brand der Feuerwehr melden, die Leitung und die Dienststellen der Einrichtung benachrichtigen;
  • im Falle einer Gefahr für das Leben von Menschen unverzüglich deren Rettung unter Einsatz der dafür verfügbaren Kräfte und Mittel organisieren;
  • Überprüfen Sie die Aktivierung automatischer Brandschutzsysteme (Benachrichtigung von Personen über einen Brand, Feuerlöschung, Rauchschutz);
  • bei Bedarf den Strom abschalten (mit Ausnahme von Brandschutzanlagen), den Betrieb von Transportgeräten, -einheiten, -apparaten unterbrechen, die Rohstoff-, Gas-, Dampf- und Wasserkommunikation unterbrechen, den Betrieb von Lüftungsanlagen in den Not- und angrenzenden Räumlichkeiten unterbrechen, sonstige Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Feuer und Rauch in den Räumlichkeiten des Gebäudes zu verhindern;
  • alle Arbeiten im Gebäude einstellen (sofern dies nach dem technologischen Produktionsprozess zulässig ist), mit Ausnahme von Arbeiten im Zusammenhang mit Feuerlöschmaßnahmen;
  • Entfernen Sie alle Mitarbeiter, die nicht an der Feuerlöschung beteiligt sind, aus dem Gefahrenbereich.
  • vor dem Eintreffen der Feuerwehr allgemeine Anleitungen zum Feuerlöschen (unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Anlage) durchzuführen;
  • Gewährleistung der Einhaltung der Sicherheitsanforderungen durch die an der Feuerlöschung beteiligten Mitarbeiter;
  • gleichzeitig mit dem Löschen des Feuers die Evakuierung und den Schutz materieller Vermögenswerte organisieren;
  • Organisieren Sie ein Treffen der Feuerwehren und helfen Sie bei der Auswahl des kürzesten Weges zum Feuer.
  • Informieren Sie die Feuerwehren, die an der Löschung von Bränden und der Durchführung damit verbundener Notfallrettungsmaßnahmen beteiligt sind, über gefährliche (explosive), explosive und hochgiftige Stoffe, die in der Anlage verarbeitet oder gelagert werden und die zur Gewährleistung der Sicherheit des Personals erforderlich sind.

Beim Eintreffen der Feuerwehr informiert der Leiter der Organisation (oder eine ihn vertretende Person) den Leiter der Feuerlöschanlage über die konstruktiven und technologischen Merkmale des Objekts, der angrenzenden Gebäude und Bauwerke, die Menge und die brandgefährlichen Eigenschaften der gelagerten und verwendeten Stoffe, Materialien, Produkte und sonstigen Informationen, die für die erfolgreiche Beseitigung des Feuers erforderlich sind, und organisiert außerdem die Einbeziehung der Kräfte und Mittel des Objekts zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beseitigung des Feuers und der Verhinderung seiner Entstehung.

Verwendung von primären Feuerlöschgeräten

Bei Verwendung eines internen Feuerlöschhahns ist es erforderlich, den Schrankdeckel zu öffnen, den Feuerlöschschlauch abzuwickeln und ohne Biegungen zum Brandort zu verlegen, das Hahnventil zu öffnen und die Druckerhöhungspumpen mit dem Knopf im Feuerlöschschrank einzuschalten.

Bei Verwendung von Kohlendioxid-Feuerlöschern (OU-2, OU-3, OU-5) ist es notwendig, die Steckdose in das Feuer zu richten, den Stift herauszuziehen und den Auslösehebel an den Griff zu drücken. Beim Arbeiten ist das Berühren der Steckdose nicht gestattet.

Bei Verwendung von Pulverfeuerlöschern (OP-3, OPU-5, OPU-8, OP-8) ist es notwendig, die Sicherheitsnadel herauszuziehen, den Auslösehebel auf den Griff zu drücken und das Sprühventil in das Feuer zu richten.

Lesen Sie vor der Verwendung des Feuerlöschers die am Gehäuse des Feuerlöschers angebrachten Anweisungen.

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