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Arbeitssicherheitsanweisungen für den Bediener des Bedienfeldes zum Trocknen und Brennen von Ziegeln. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Personen ab 18 Jahren, die über eine Berufsausbildung verfügen und Folgendes bestanden haben:

  • medizinische Untersuchung;
  • Einführungsschulung;
  • Schulung in sicheren Arbeitsmethoden und -techniken und Prüfung des Sicherheitswissens durch die Qualifizierungskommission;
  • erste Einweisung am Arbeitsplatz;
  • Schulung in sicheren Arbeitsmethoden und -techniken und Prüfung der Sicherheitskenntnisse durch die Qualifizierungskommission für Arbeiten an Erdgas.

1.2. OPU-Trocknung und -Brennung müssen:

  • nur die ihm übertragenen Arbeiten ausführen
  • die Anforderungen der im Werk festgelegten internen Arbeitsvorschriften einhalten, den Konsum von Alkohol, Betäubungsmitteln und giftigen Substanzen auf dem Gelände des Werks sowie das Erscheinen auf dem Gelände des Unternehmens zu jeder Tageszeit in einem Staat verhindern einer Alkohol-, Drogen- oder Giftvergiftung;
  • die Anforderungen der Hinweise zu Brandschutzmaßnahmen und dieser Hinweise einhalten;
  • kennen die Lage von Erste-Hilfe-Einrichtungen.

1.3. Wenn Sie sowohl am Arbeitsplatz als auch außerhalb erkranken oder sich verletzen, müssen Sie dies persönlich oder durch andere Personen dem Schicht- oder Werkstattleiter melden und sich zur Erste-Hilfe-Station begeben.

1.4. Im Falle eines Unfalls sollten Sie dem Opfer Erste Hilfe leisten und einen Arzt rufen. Behalten Sie bis zur Untersuchung die Situation am Arbeitsplatz bei, wie sie zum Zeitpunkt des Vorfalls war, es sei denn, dies gefährdet das Leben oder die Gesundheit anderer und führt nicht zu einem Unfall.

1.5. Wenn Sie eine Gefahr entdecken, die das Leben und die Gesundheit von Menschen bedroht, sollten Sie andere sofort warnen und den Schichtleiter oder Werkstattleiter benachrichtigen.

1.6. Wenn ein Feuer oder Brand erkannt wird, müssen Sie:

  • schalten Sie das Gerät im Bereich des Feuers oder der Zündung aus;
  • Beginnen Sie mit dem Löschen des Feuers mit verfügbaren Feuerlöschmitteln und benachrichtigen Sie den Schicht- oder Werkstattleiter.

1.7. Während des Aufenthalts in der Werkstatt muss der Bediener die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • gehen Sie nur entlang der etablierten Passagen, Brücken und Plattformen;
  • setzen oder lehnen Sie sich nicht auf zufällige Gegenstände und Zäune;
  • Laufen Sie nicht Treppen und Gehwege hinauf und hinunter.
  • berühren Sie keine elektrischen Leitungen, Kabel von elektrischen Anlagen;
  • Reparieren Sie keine Fehler in den Strom- und Beleuchtungsnetzen sowie in den Trägerraketen.
  • Halten Sie sich außerhalb der Reichweite von Hebemaschinen auf.

1.8. Achten Sie auf Sicherheitszeichen und -signale und halten Sie deren Anforderungen ein. Ein Sicherheitsverbotsschild mit der erklärenden Aufschrift „Arbeitende Personen nicht anmachen!“ Nur der Mitarbeiter, der es installiert hat, hat das Recht, es zu entfernen.

1.9. Beim Bewegen im Werksgelände sind folgende Auflagen zu beachten:

  • nur auf Fußwegen gehen;
  • Achten Sie beim Verlassen des Gebäudes darauf, dass kein fließender Verkehr herrscht.

1.10. Zum Trinken sollten Sie nur Wasser aus Sättigungsanlagen oder speziell ausgestatteten Brunnen trinken.

1.11. Lebensmittel sollten nur in speziell ausgestatteten Räumen eingenommen werden.

1.12. Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder giftigen Substanzen stehen, dürfen nicht arbeiten.

1.13. Das Rauchen sollte nur in ausgewiesenen Bereichen erfolgen.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

2.1. Überprüfen Sie Overalls, Sicherheitsschuhe und andere persönliche Schutzausrüstung und ziehen Sie diese an.

2.2. Anhand der Eintragungen im Schichtbuch sollten Sie sich mit der Bedienung der Ofen- und Trockneranlagen in früheren Schichten vertraut machen. Überprüfen Sie die Übereinstimmung der Aufzeichnungen mit dem technischen Zustand der Ausrüstung und des Arbeitsplatzes.

2.3. Prüfung durch äußere Begehung:

2.3.1. Zustand der Beleuchtung von Bahnsteigen und Durchgängen für die Wartung der Ausrüstung;

2.3.2. Sauberkeit und aufgeräumte Bereiche und Durchgänge für die Gerätewartung;

2.3.3. Vorhandensein, Wartungsfreundlichkeit und Zuverlässigkeit der Befestigung von Schutzvorrichtungen, Gehäuse rotierender Teile, Sauberkeit der Mechanismen;

2.3.4. der Zustand von Brennstoffverbrennungsgeräten (Brennstoffdüsen, Gasbrenner, Wärmeerzeuger), das Vorhandensein von Vakuum im Ofen, Luftdruck zu den Brennern, Heizöl oder Gas in den Systemen;

2.3.5. der Zustand des Käfigs auf den Wagen und die Höhe der Fackel;

2.3.6. der Zustand aller Tore, Klappen und Steuereinrichtungen;

2.3.7. Gebrauchstauglichkeit von Schiebern, Grenzübergängen und Zustand von Kontroll- und Messgeräten, Alarmsystemen und Notabschaltung von Geräten

2.3.8. das Vorhandensein von Fett und Öl.

2.4. Verfügbarkeit einer Tabelle mit Signalen und Sicherheitsverbotsschildern mit der Aufschrift „Arbeitende Personen nicht anmachen!“ am Arbeitsplatz.

2.5. Verfügbarkeit von Feuerlöschgeräten.

2.6. Fällt der Zeitpunkt der Schichtübernahme mit dem Zeitpunkt eines Unfalls oder einer Arbeitsstörung zusammen, darf die Schicht nur mit Zustimmung des Schichtleiters oder Werkstattleiters angenommen werden.

2.7. Alle bei der Schichtabnahme festgestellten Gerätestörungen sind im Schichtabnahmeprotokoll zu vermerken und in der Schichtabnahme und -übergabe zu vermerken.

3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit

3.1. Während des gesamten Arbeitstages muss sich die Trocknungs- und Feuerungssteuereinheit am Arbeitsplatz im Bereich der Gerätewartung aufhalten, ihren Betrieb überwachen und darf sie nicht unbeaufsichtigt lassen.

3.2. Der Kontrollbeamte darf seinen Arbeitsplatz nur mit Erlaubnis des Schichtleiters verlassen und an seiner Stelle einen Ersatz (Instrumenten- und Instrumenteneinsteller, Mechaniker für Wartung und Reparatur von Gasanlagen) zurücklassen.

3.3. Während der Schicht ist die OCPU verpflichtet, die Ordnungsmäßigkeit des Trocknens und Brennens zu überwachen.

3.4. Überwachen Sie das Vorhandensein von Öl in Hydrauliksystemen und die Messwerte der Instrumente.

3.5. Überwachen Sie das rollende Material des Trockners und Ofens. Überprüfen Sie die in den Ofen einfahrenden Wagen, um mögliche Unfälle zu vermeiden; begleiten Sie Wagen mit Abweichungen von der Charge durch die Brennzonen.

3.6. Sie sollten die Ausrüstung im Brennbereich sauber halten und bei der Arbeit mit Heizöl verschüttetes Heizöl umgehend entfernen.

3.7. Überwachen Sie den korrekten Betrieb der Düsen beim Betrieb mit Heizöl und der Brenner beim Betrieb mit Gas.

3.8. Überwachen Sie den Zustand der Ladung in der Brennzone relativ zur Achse der Brenner durch Inspektionsaugen.

3.9. Bei ungewöhnlichen Klopfgeräuschen, Betriebsunterbrechungen, Brandgeruch, Temperaturanstieg oder Rauchbildung im Bereich von Ventilatoren und Brennstoffverbrennungsgeräten informieren Sie umgehend den Schicht- oder Werkstattleiter. Ergreifen Sie alle Maßnahmen zur Beseitigung und rufen Sie umgehend das diensthabende Werkstattpersonal an.

3.10. Bei Ölarbeiten:

  • Überprüfen Sie die Funktion von Pumpen, Verteilern, Heizölversorgungsschläuchen, Rücklaufschläuchen und Kraftstofffiltern.
  • Kontrollieren Sie die Befüllung der Heizöltanks des Ofens und Trockners, um ein Auslaufen von Heizöl zu vermeiden.

3.11. Bei Gasbetrieb:

  • Überwachen Sie das Vorhandensein von Gasverunreinigungen im Bereich des Ofens und der Warmwasserversorgung anhand des Geruchs oder mithilfe eines tragbaren Gasanalysators.
  • Steuergasdruck;
  • den Betrieb von Gasbrennern steuern;
  • Folgen Sie den Hinweisen der Kontroll- und Messgeräte.

3.12. Wenn der Ofen im Automatikmodus betrieben wird, ist es verboten, sich beim Heben und Senken der Tür zwischen den Türen und dem Wagen aufzuhalten.

3.13. Halten Sie unbefugte Personen vom Ofen und Trockner sowie innerhalb des Trockners und in der Nähe des Ein- und Ausgangs des Ofens fern.

4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

4.1. Müssen Reparaturarbeiten am Trockner durchgeführt werden, müssen die Arbeiten von einem Team aus mindestens zwei Personen und einer Handtaschenlampe durchgeführt werden.

4.2. Mangelnde Beleuchtung an den Aufstellungsorten der Ventilatoren sowie an den Durchgangsstellen zu diesen und im Trockner kann zu Unfällen führen. Sie sollten sofort einen diensthabenden Elektriker rufen und die normale Beleuchtung wiederherstellen und erst dann die notwendigen Arbeiten durchführen.

4.3. Bei fehlender Abluft des Trockners und dem Eindringen von Rauchgasen aus dem Warmwassertrockner kann es zu Bewusstlosigkeit und Vergiftungen des Bedienpersonals durch Rauchgase kommen. Sie sollten einen Mechaniker rufen, Riemen an den Haubenventilatoren anbringen, das Vorhandensein von Riemen prüfen und den durchgebrannten Wärmeerzeuger ausschalten.

4.4. Eine Verunreinigung der Gleise von Grenzübergängen, Schiebern und Gleisen kann zum Ausfall dieser Ausrüstung und zum Sturz von Waggons von den Gleisen führen. Es ist notwendig, den Schicht- oder Werkstattleiter über die Unordnung der Geräte zu informieren und die Reinigung selbst oder unter Einsatz zusätzlicher Kräfte durch Umstellung der Betriebsart auf manuellen Modus durchzuführen.

4.5. Eine Verletzung der Integrität der Innenkammer des Wärmeerzeugers und das Fehlen von Riemen an den Kaltluftventilatoren können zu Funktionsstörungen führen, die zu Rauchentwicklung in der Werkstatt führen.

4.6. Wenn ein Brand auftritt, ist es notwendig, den Vorgesetzten oder Schichtleiter darüber zu informieren, den diensthabenden Elektriker zu rufen, um die Stromversorgung des Geräts abzuschalten und mit dem Löschen zu beginnen. Wenn Sie den Brand nicht selbst löschen können, müssen Sie die Feuerwehr unter der Rufnummer _______ rufen.

4.7. Beim Einschieben von Trockenwagen in den Vorraum dürfen Sie sich nicht in den Öffnungen zwischen Türen und Wagen aufhalten.

4.8. Bei Verstopfungen der Ofenwagen oder nicht standardmäßiger Beladung von Ziegeln ist der Schicht- oder Werkstattleiter zu benachrichtigen und der Wagen erst nach Beseitigung der Verstöße zu beladen. Kommt es beim Beladen des Ofens zu einer Verstopfung, ist eine Eintragung in das Schichtbuch und die „Begleitung“ durch die Brennzonen erforderlich, wobei beim Schieben jede weitere Zone ausgeschaltet und danach wieder eingeschaltet wird.

4.9. Um Schäden am Ofengegengewicht zu vermeiden, das sich in der Gegengewichtsgrube im Ofentunnel befindet, achten Sie beim Herausschieben des Wagens darauf, dass sich das Ende des Wagens nicht über der Gegengewichtsgrube befindet.

Wenn dieser Verstoß auftritt, ist es notwendig, den Wagen manuell zu schieben und erst dann den Wagen in den Ofen zu bewegen.

4.10. Wenn eine lokale Überhitzung der Ofendecke und eine Schwellung des oberen Metallprofils festgestellt werden, unterbrechen Sie sofort die Zufuhr von Heizöl zu den Düsen oder Gas zu den Brennern, in deren Nähe die Schwellung auftritt. Entfernen Sie die Luftzufuhrschläuche zu den Brennern aus ihren Anschlüssen und führen Sie sie zur Quellstelle, um sie abzukühlen. Melden Sie dies dem Schicht- oder Werkstattleiter und vermerken Sie es im Schichtübergabeprotokoll. Wenn die Schwellung zunimmt, schalten Sie die Zone vollständig aus, bis die Ursache der Schwellung beseitigt ist.

4.11. Inspizieren Sie die Ofenbereiche durch die Luken der Düsen und Brenner sowie durch Inspektionsluken. Tragen Sie dabei eine Schutzbrille und Spezialkleidung, um Verbrennungen der Augenschleimhaut durch heiße Luft und Verbrennungen des Gesichts durch das Austreten von heißem Heizöl zu vermeiden . Wenn Sie Verbrennungen erleiden, spülen Sie Ihre Augen mit einer 2%igen Natronlösung, legen Sie einen sterilen Verband an und schicken Sie das Opfer in eine medizinische Einrichtung.

4.12. Wenn aufgrund einer schlechten Zerstäubung des Heizöls eine Flamme an den Kanalwänden entsteht, sollte die Düse entfernt und die Düsen und Wände der Düsenheizkanäle gereinigt werden, um einen Brand zu verhindern.

4.13. Wenn Sie Gefahrensituationen erkennen, die das Leben und die Gesundheit anderer gefährden, sollten Sie Personen unverzüglich vor der Gefahr warnen, sie aus dem Gefahrenbereich entfernen, den Schicht- oder Werkstattleiter benachrichtigen und Maßnahmen zu deren Beseitigung ergreifen.

4.14. Im Falle eines Unfalls sollten Sie dem Opfer Erste Hilfe leisten, den Schicht- oder Werkstattleiter und einen Mitarbeiter der medizinischen Einrichtung rufen. Behalten Sie bis zum Abschluss der Ermittlungen die Situation am Unfallort in der gleichen Form wie zum Zeitpunkt des Unfalls oder Unfalls bei, sofern dadurch nicht Leben und Gesundheit anderer gefährdet werden und es nicht zu Notsituationen kommt.

4.15. Wenn an elektrischen Geräten ein Brand festgestellt wird, rufen Sie einen diensthabenden Elektriker an, um die Geräte im Brand- oder Brandbereich spannungsfrei zu schalten. Versuchen Sie, die Luftzufuhr zur Brandstelle zu unterbrechen (durch Ausschalten der entsprechenden Ventilatoren), benachrichtigen Sie den Schicht- oder Werkstattleiter und beginnen Sie mit der Löschung des Feuers mit den verfügbaren Feuerlöschmitteln.

5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Überprüfen Sie den Arbeitsbereich. Entfernen Sie zerbrochene Ziegel, Heizöl am Ofen und verschüttetes Heizöl im Bereich der Heizöltanks des Ofens und der Wärmeerzeuger.

5.2. Melden Sie festgestellte Probleme dem Schicht- oder Werkstattleiter. Machen Sie einen Eintrag im Schichtbuch.

5.3. Wenn ein Schichtarbeiter nicht erscheint, melden Sie dies dem Schicht- oder Werkstattleiter und bleiben Sie am Arbeitsplatz, bis die Verwaltung dies anordnet.

5.4. Überprüfen Sie nach Schichtende den Overall, die Sicherheitsschuhe und die persönliche Schutzausrüstung, bringen Sie sie in Ordnung, legen Sie sie in einen speziellen Spind und duschen Sie.

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