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Arbeitssicherheitshinweise für Mitarbeiter, die Tiere im Terrarium betreuen. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik Sicherheitsmaßnahmen Terrarientiere (Amphibien und Reptilien) stellen eine Gefahr für Personal und Besucher dar. Unter Tieren. In der Abteilung haben viele Arten ein hohes Maß an Toxizität, die Fähigkeit, mit dem Schwanz zu schlagen, zu beißen, mit Körperringen zu erwürgen, Gift aus der Ferne zu werfen usw. Der Umgang und die Pflege von Terrarientieren muss durch das gesamte Terrarienpersonal streng nach dieser Anleitung erfolgen. 1. Die Pflege giftiger Schlangen und Eidechsen darf nur von einem Terrarienmitarbeiter durchgeführt werden, der speziell in den Regeln des Umgangs mit ihnen geschult ist, die Besonderheiten ihrer Biologie kennt und mit speziellen Werkzeugen und Geräten zur Reinigung von Räumlichkeiten und zur Futtergabe umzugehen weiß , Durchführung von Inspektionen usw. 2. Im Terrarium müssen immer medizinische Instrumente und Medikamente zur Behandlung von Bissen giftiger Tiere vorhanden sein. Sie dürfen nur von Fachkräften verwendet werden, die speziell für die Anwendung ausgebildet sind. Das Opfer eines Bisses durch ein giftiges Tier erhält sofort Erste-Hilfe-Maßnahmen und muss anschließend mit einer Begleitperson unverzüglich in die nächstgelegene medizinische Einrichtung gebracht werden. 3. Vor dem Öffnen der Türen von Räumlichkeiten, in denen giftige Tiere gehalten werden, ist es notwendig, deren Standort sorgfältig zu inspizieren, ihre Menge zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie sicher gehandhabt werden können. In jedem Raum, in dem sich giftige Tiere befinden, muss ein Schild mit der Anzahl der gehaltenen Tiere angebracht sein. 4. Die Verteilung von Lebendfutter, der Wasserwechsel und die Abwasserreinigung in Räumen mit giftigen Tieren erfolgen nur durch die oberen Türen. Die Abwasserentsorgung erfolgt mit speziellen Schaufeln und Bürsten mit langen Stielen, sodass sich die Hände des Bedienpersonals außerhalb des Betriebsgeländes befinden. 5. Die Fixierung giftiger Tiere zu medizinischen Zwecken, zur Bewegung usw. erfolgt nur durch verantwortliche Fachkräfte des Terrariums unter Verwendung spezieller Netze, Schlaufen, Zangen und anderer Angelgeräte. 6 Bei der Ankunft neuer giftiger Tiere ist eine genaue Bestimmung der Tierart anhand von Begleitpapieren oder Aufschriften auf Transportkisten und Verpackungsbeuteln erforderlich. Wenn keine Inschriften vorhanden sind, erfolgt die Berechnung der Maßnahmen auf der höchsten Gefährdungsstufe. Tierpflegern ist es strengstens untersagt, Transportboxen zu öffnen, Pakete auszupacken oder Tüten mit giftigen Tieren aufzubinden. 7. Bei der Ankunft am Arbeitsplatz muss das den Bereichen zugewiesene Terrarienpersonal sorgfältig die Anwesenheit von Tieren, die Funktionsfähigkeit aller Schlösser in den Käfigen, die Unversehrtheit von Glas, Gittern, Netzen und anderen Strukturen überprüfen. Wenn sich herausstellt, dass eines der Tiere in einem bestimmten Terrarium fehlt, werden Maßnahmen zur Suche danach ergriffen; der Zutritt für Besucher ist solange nicht gestattet, bis das Tier entdeckt und eingefangen wurde. Die Suche nach Tieren erfolgt bei hellem Licht, unter Einhaltung der Vorsichtsregeln und immer durch eine Gruppe von Mitarbeitern. In allen Fällen des Verschwindens von Terrarientieren vom Gelände muss der zuständige Mitarbeiter der Terraristikabteilung (Sektion) kontaktiert werden sofort die Zooleitung benachrichtigen. 8 Die Pflege großer Reptilien (Krokodile, Boa Constrictor, Pythons, Warane etc.) erfolgt nur durch speziell geschultes Personal. Das Betreten des Geländes großer Tiere ist nur gestattet, wenn Sie Schutzausrüstung in der Hand haben – Schilde, Netze , Spezialstöcke usw. Der Zutritt zu Räumlichkeiten mit Großtieren ist auf einen Mitarbeiter des Wartungspersonals beschränkt. Seine Arbeiten müssen unter der Aufsicht und mit der unmittelbaren Unterstützung eines Fachmanns durchgeführt werden. 9. Die Abteilung (Abteilung) muss über eine Notfallausrüstung (Netze, Kreuzer, Gabeln, Schlaufen, Zangen usw.) verfügen, die an einem speziell dafür vorgesehenen Ort unter Verschluss aufbewahrt und nur in Notfällen verwendet wird. Der hauptamtliche Tierhaltungstechniker des Terrariums ist für die Lagerung und Gebrauchstauglichkeit der Notfallausrüstung verantwortlich. 10. Sämtliche Verbringungen von Terrarientieren werden nur im Beisein verantwortlicher Mitarbeiter durchgeführt; die Einbeziehung von Arbeitern und Mitarbeitern anderer Abteilungen des Zoos für diese Arbeiten ist bei entsprechender Weisung zulässig. 11. Beim Umgang mit giftigen Amphibien müssen Sie dünne Gummihandschuhe tragen. 12. Alle Arbeiten zur Tierpflege werden von Servicepersonal in Spezialkleidung durchgeführt, die am Ende des Arbeitstages ausgezogen und in speziellen Schränken aufbewahrt wird. 13. Beim Umgang mit Tieren, die Gift aus der Ferne werfen können, ist die Verwendung einer transparenten Schutzbrille erforderlich. 14. Schaugläser in Räumen mit giftigen Tieren müssen bruchfest sein. 15. Auf allen Räumlichkeiten mit giftigen Tieren muss ein Warnschild angebracht werden, sowohl auf der Seite des Zuschauerraums als auch auf der Seite, von der aus die Tiere bedient werden. 16. Das gesamte Terrarienpersonal muss im Umgang mit Tieren geschult und mit deren biologischen Eigenschaften vertraut gemacht werden. 17. Bei der Installation elektrischer Heizgeräte in Räumen mit Tieren müssen diese und die elektrischen Leitungen zu ihnen für Tiere unzugänglich sein. 18 Abwasserauslässe von Schwimmbecken und Wasserversorgungsöffnungen müssen mit Netzen und Gittern mit Löchern verschlossen werden, die das Eindringen von darin gehaltenen Tieren verhindern. 19. Die Leichen toter Tiere werden mit Haken, Pinzetten, Zangen usw. aus dem Gelände entfernt und sofort in speziellen verzinkten Kisten an Veterinärlabore geschickt. Die Untersuchung von Leichen, insbesondere giftiger Tiere, ist dem Terrarienpersonal strengstens untersagt. 20. Beim Schließen des Terrariums prüft der verantwortliche Mitarbeiter sorgfältig alle Schlösser auf dem Gelände, die Schlüssel werden an einem bestimmten Ort aufbewahrt. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Elektriker für Alarmanlagen. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Arbeiten auf Gerüsten mit fahrbarem Arbeitsplatz. 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