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Hinweise zum Arbeitsschutz bei Exkursionen in die Biologie. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz 1.1. An Biologieexkursionen dürfen Schülerinnen und Schüler ab der 6. Klasse teilnehmen, die über eine Arbeitsschutzunterweisung, eine ärztliche Untersuchung und keine gesundheitlichen Kontraindikationen verfügen. 1.2. Bei der Durchführung einer Biologieexkursion können Studierende folgenden gefährlichen und schädlichen Faktoren ausgesetzt sein:
1.3. Bei einem Rundgang durch die Biologie ist es unbedingt erforderlich, einen Erste-Hilfe-Kasten mit einer Reihe notwendiger Medikamente und Verbandstoffe für die Erste Hilfe bei Verletzungen dabei zu haben. 1.4. Während der Biologietour sind die Schüler verpflichtet, die Brandschutzvorschriften einzuhalten, kein Feuer zu machen und im Wald kein offenes Feuer zu verwenden. 1.5. Bei der Durchführung einer Biologieführung muss eine Gruppe von Studierenden von zwei Erwachsenen begleitet werden. 1.6. Der Unfallgeschädigte oder Augenzeuge des Unfalls ist verpflichtet, den Ausflugsleiter unverzüglich über jeden Unfall zu informieren, der dem Opfer gegebenenfalls Erste Hilfe leistet, ihn zur nächstgelegenen medizinischen Einrichtung überweist und die Verwaltung der Anstalt informiert. 1.7. Während der Biologieführung müssen sich die Studierenden an die Verhaltensregeln halten, nicht gegen die festgelegte Vorgehensweise bei der Durchführung der Führung verstoßen und die Regeln der persönlichen Hygiene beachten. 1.8. Studierende, die die Anweisungen zum Arbeitsschutz nicht eingehalten oder verletzt haben, werden zur Rechenschaft gezogen und es wird eine außerplanmäßige Unterweisung zum Arbeitsschutz bei allen Studierenden durchgeführt. 2. Arbeitsschutzanforderungen vor der Exkursion 2.1. Vor der Durchführung einer Biologietour muss der Leiter das Gebiet, in das die Schüler gebracht werden, sorgfältig untersuchen und Orte auswählen, an denen keine Gefahr für Kinder besteht, sowie sichere Bewegungswege. 2.2. Machen Sie sich mit Plakaten lokaler giftiger und gefährlicher Tiere, Reptilien, Insekten, Pflanzen, Früchte und Pilze vertraut. 2.3. Tragen Sie der Jahreszeit und dem Wetter entsprechende Kleidung und Schuhe. Tragen Sie Hosen oder Strümpfe, um Verletzungen und Beinbissen vorzubeugen. Um ein Scheuern der Füße zu vermeiden, sollten die Schuhe auf die Größe abgestimmt sein. 2.4. Stellen Sie sicher, dass das Erste-Hilfe-Set vorhanden ist und mit den notwendigen Medikamenten und Verbandsmaterial ausgestattet ist. 3. Arbeitsschutzanforderungen während der Exkursion 3.1. Ziehen Sie beim Umzug Ihre Schuhe nicht aus und gehen Sie nicht barfuß, um Verletzungen und Bisse durch Reptilien und Insekten zu vermeiden. 3.2. Vermeiden Sie beim Studium der Flora und Fauna des Stausees tiefe Stellen und gehen Sie nicht ins Wasser. Um sich mit den lebenden Objekten des Stausees vertraut zu machen, verwenden Sie Netze mit langen Stielen. Die Nutzung von Booten oder Stegen ist nicht gestattet. 3.3. Um Waldbrände und Verbrennungen zu vermeiden, machen Sie keine Feuer. 3.4. Es ist verboten, giftige Substanzen (Chloroform, Schwefelether usw.) zum Marinieren von Insekten zu verwenden. 3.5. Um eine Vergiftung zu vermeiden, sollten Sie keine Pflanzen, Früchte und Pilze probieren. 3.6. Um Bisse und Verletzungen zu vermeiden, berühren Sie keine giftigen und gefährlichen Reptilien, Tiere, Insekten, Pflanzen und Pilze sowie dornige Sträucher und Pflanzen. 3.7. Graben Sie Pflanzen nicht mit ungeschützten Händen aus dem Boden, sondern verwenden Sie hierfür Schaufeln, Aufreißer usw. 3.8. Um eine Infektion mit Magen-Darm-Erkrankungen zu vermeiden, trinken Sie kein Wasser aus offenen, ungeprüften Behältern, sondern verwenden Sie Wasser aus einer Flasche, die Sie mitnehmen müssen. 4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen 4.1. Wenn Sie von giftigen Tieren, Reptilien oder Insekten gebissen werden, schicken Sie das Opfer sofort zur nächstgelegenen medizinischen Einrichtung und informieren Sie die Verwaltung der Einrichtung. 4.2. Im Falle einer Verletzung leisten Sie dem Opfer Erste Hilfe, schicken Sie es ggf. zur nächstgelegenen medizinischen Einrichtung und informieren Sie die Verwaltung der Einrichtung. 5. Arbeitsschutzbestimmungen am Ende der Tour 5.1. Überprüfen Sie die Liste für alle Schüler. 5.2. Übergabe des Inventars und der gesammelten Proben an den Reiseleiter. 5.3. Hände gründlich mit Seife waschen. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Trockner. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Arbeiten an einem Holzschneideaggregat. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Schmiedearbeiten. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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