Kostenlose technische Bibliothek ARBEITSSCHUTZ
Anweisungen zum Arbeitsschutz für einen Maniküristen. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz 1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz 1.1. Auf der Grundlage dieser Anweisung wird eine Anweisung zum Arbeitsschutz für eine Maniküristin unter Berücksichtigung der Bedingungen ihrer Arbeit in einer bestimmten Organisation entwickelt. 1.2. Der Manikürist muss die in der Organisation geltenden internen Arbeitsvorschriften, den Arbeitsplan, die Arbeitsweise und die Ruhezeiten einhalten. 1.3. Die folgenden gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren können den Maniküristen während der Arbeit beeinträchtigen:
1.4. Gemäß der geltenden Gesetzgebung erhält der Manikürist spezielle Kleidung und andere persönliche Schutzausrüstung, die in den branchenüblichen Standards vorgesehen sind. 1.5. Eine Maniküristin muss ihren unmittelbaren Vorgesetzten über jede Situation informieren, die das Leben und die Gesundheit von Menschen gefährdet, über jeden Arbeitsunfall, über eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustands, einschließlich des Auftretens von Anzeichen einer akuten Erkrankung. 1.6. Maniküre sollte:
2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit 2.1. Stechen Sie nicht mit Stecknadeln oder Nadeln in spezielle Kleidung und bewahren Sie keine scharfen, zerbrechlichen und zerbrechlichen Gegenstände (Scheren, Nagelfeilen, Drahtschneider, Glasstäbe, Flaschen usw.) in den Taschen der Kleidung auf. 2.2. Prüfung durch äußere Begehung:
2.3. Um unnötige Bewegungen zu vermeiden, sollten Arbeitszubehörteile in einer geeigneten Reihenfolge angeordnet werden:
2.4. Stellen Sie einen Schmutzwäscheeimer mit funktionierendem Fußpedal am Arbeitsplatz auf, damit Sie ihn bequem nutzen können. 2.5. Überprüfen Sie die Vollständigkeit des Kosmetikgeräts „ETON“; Schließen Sie den Mikromotor an die Elektronikeinheit an. Schließen Sie das Handstück an den Mikromotor an und befestigen Sie die erforderliche Polierdüse im Handstück. 2.6. Bereiten Sie ein Handtuch für den persönlichen Gebrauch vor. 2.7. Überprüfen Sie die Verfügbarkeit der notwendigen Desinfektionsmittel und Verbandmittel im Erste-Hilfe-Kasten. 2.8. Stellen Sie sicher, dass die Verschlüsse der Flaschen fest sitzen und Behälter mit Lösungen von Desinfektionsmitteln und anderen Flüssigkeiten sowie Cremes gekennzeichnet sind (Name, Konzentration, Herstellungsdatum). Alle bei der Arbeit verwendeten Flüssigkeiten, Salben, Cremes müssen entsprechend dem Inhalt der Flaschen (Behälter) leserlich gekennzeichnet sein. 2.9. Arbeiten Sie nicht mit offenen Wunden an Ihren Händen. Schützen Sie alle Hautschäden an den Händen mit Fingerspitzen und Klebeband. 2.10. Tragen Sie während der Arbeit keine Armbänder, Uhren oder Ringe. 2.11. Melden Sie alle festgestellten Störungen am Elektrowerkzeug, an der elektrischen Verkabelung, an der Beleuchtung und andere Störungen Ihrem direkten Vorgesetzten und beginnen Sie erst mit der Arbeit, nachdem diese behoben wurden. 3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit 3.1. Führen Sie nur die Arbeiten aus, für die er geschult wurde, für die er im Arbeitsschutz unterwiesen und von dem für die sichere Arbeitsausführung verantwortlichen Mitarbeiter freigegeben wurde. 3.2. Betreiben Sie bakterizide UV-Strahler geschlossener Bauart (Rezirkulatoren) mit ozonfreien bakteriziden Lampen zur Luftdesinfektion in Räumen gemäß der Gebrauchsanweisung und nur nach Abschluss einer speziellen Schulung. 3.3. Überlassen Sie Ihre Arbeit nicht ungeschulten und unbefugten Personen. 3.4. Verwenden Sie gebrauchsfähige Werkzeuge und Geräte, die für sicheres Arbeiten erforderlich sind. Verwenden Sie sie nur für die Arbeit, für die sie bestimmt sind. 3.5. Beachten Sie die Regeln für die Bewegung in Innenräumen und nutzen Sie nur die festgelegten Durchgänge. 3.6. Halten Sie den Arbeitsplatz sauber und entfernen Sie gebrauchte Tücher, Tupfer, abgeschnittene Nägel, verschüttete Arbeitslösungen und Wasser rechtzeitig. 3.7. Warm- und Kaltwasserhähne langsam, ruckfrei und mit großem Kraftaufwand öffnen. Verwenden Sie für diese Zwecke keine Hämmer, andere Schlaginstrumente oder andere Gegenstände. 3.8. Blockieren Sie Durchgänge zu anderen Arbeitsplätzen, zwischen Stühlen, zu Beleuchtungstafeln, Fluchtwegen und anderen Durchgängen nicht mit beweglichen Tischen oder überschüssigem Mobiliar. Sammeln Sie keine schmutzige Wäsche am Arbeitsplatz, sondern bringen Sie sie rechtzeitig in den Hauswirtschaftsraum. 3.9. Verwenden Sie zum Sitzen keine Stuhlarmlehnen, mobilen Tische, zerbrechliche Möbel oder andere Gegenstände. 3.10. Schalten Sie Elektrogeräte und Tischlampen mit trockenen Händen ein und aus. Wenn Sie den Netzstecker aus der Steckdose ziehen, halten Sie ihn am Steckergehäuse fest und ziehen Sie nicht am Anschlusskabel. 3.11. Zerlegen Sie Elektrogeräte nicht und versuchen Sie auch nicht, sie selbst zu reparieren. 3.12. Umwickeln Sie Scherenringe, Griffe von Drahtschneidern, Pinzetten und anderen Werkzeugen nicht mit Stoff, Isolierband oder anderen Materialien, um zu verhindern, dass Haut- und Nagelsplitter darin hängen bleiben. 3.13. Fangen Sie herabfallende Scheren nicht sofort auf. Gehen Sie nicht mit einer offenen Schere durch den Raum. 3.14. Trocknen Sie nasse Wäsche (Servietten, Handtücher) nicht auf Heizkörpern, elektrischen Warmwasserbereitern und anderen Geräten. Nasse Wäsche sollte in einem Hauswirtschaftsraum oder einem elektrischen Trockner getrocknet werden. 3.15. Bewahren Sie Nagellackentferner und Lacke in dicht verschlossenen Behältern, fern von Feuer, an einem kühlen Ort auf. 3.16. Reinigen Sie die Tischoberfläche nach jedem Besuch von abgeschnittenen Nägeln und Hautresten. Wischen Sie alle Gegenstände auf dem Tisch mehrmals täglich mit einem in Alkohol oder einer 0,5 %igen Chloraminlösung getränkten Wattestäbchen ab. 3.17. Bevor Sie mit der Bedienung des Besuchers beginnen, prüfen Sie sorgfältig den Zustand der Nägel und der Haut der Hände. Bei ausgeprägten Veränderungen im Aussehen der Nägel und der Haut, die auf ansteckende Krankheiten hinweisen, dürfen Sie den Kunden nicht bedienen. 3.18. Verwenden Sie bei der Maniküre für jeden Besucher eine Einwegserviette. Bewahren Sie sterile Maniküreinstrumente in Metallschalen auf. Um das für die Arbeit vorbereitete Werkzeug am Arbeitsplatz aufzubewahren, dürfen bakterizide UV-Strahler verwendet werden. 3.19. Wenn Sie das ETON-Kosmetikgerät verwenden, müssen Sie:
Nicht erlaubt:
3.20. Instrumente, die für Manipulationen verwendet werden, die die Haut während der Maniküre schädigen können, sollten nach jedem Kunden desinfiziert, vorsterilisiert und sterilisiert werden. Um die Ausbreitung von parenteraler Hepatitis, HIV-Infektionen, Tuberkulose, anderen Infektionen und parasitären Erkrankungen zu verhindern, muss die Desinfektion von Arbeitsgeräten nach Schemata durchgeführt werden, die gegen die Erreger dieser Infektionen wirksam sind. 3.21. Die Sterilisationsmethode sollte je nach Verwendungszweck und Eigenschaften der behandelten Instrumente gewählt werden. Die Sterilisation muss gemäß den Richtlinien zur Desinfektion, Reinigung vor der Sterilisation und Sterilisation von Medizinprodukten durchgeführt werden. 3.22. Bei der Desinfektion von Instrumenten in Ethylalkohol ist es notwendig, die Reinheit und Stärke des Alkohols zu überwachen und sicherzustellen, dass die Schneidfläche des Instruments vollständig in Alkohol eingetaucht ist. Filtern Sie den Alkohol nach Abschluss der Arbeiten durch ein Käsetuch, um dort angesammelte Haut- und Nagelschuppen zu entfernen. 3.23. Um eine Infektion mit parenteraler Hepatitis und einer HIV-Infektion zu verhindern, müssen alle Manipulationen, bei denen die Hände mit Blut kontaminiert werden können, mit Gummihandschuhen durchgeführt werden. 3.24. Wenn Blut auf die Haut gelangt, waschen Sie diese gründlich mit Seife; Bei Hautschäden (Schnitt, Injektion) Blut aus der Wunde ausdrücken, Oberfläche mit 70 %igem Alkohol und anschließend mit 5 %iger Jodlösung behandeln. 3.25. Bei der Arbeit mit Desinfektionsmitteln sollten nur mittelschwere und wenig gefährliche Desinfektionsmittel (3. und 4. Gefahrenklasse), nichtflüchtig und nicht staubend, in hygienischer und gebrauchsfertiger Formulierung verwendet werden. 3.26. Bei der Zubereitung von Desinfektionslösungen und der Desinfektion von Instrumenten ist die Verwendung eines Handschutzes erforderlich. 3.27. Um berufsbedingten Erkrankungen der Haut, Augen und oberen Atemwege vorzubeugen, sollten Sie beim Umgang mit Desinfektionsmitteln:
3.28. Bereiten Sie selbstgemachte Kosmetika nicht zu oder verwenden Sie sie nicht selbst. 4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen 4.1. Wenn während der Arbeit der Arbeitsplatz durch verschüttete Lösungen kontaminiert wurde, unterbrechen Sie die Arbeit, bis die Schadstoffe entfernt sind. 4.2. Im Falle eines Stromausfalls, eines Rohrbruchs oder eines Heizkörpers ist es notwendig, die Arbeiten einzustellen und das entsprechende Notfallteam telefonisch zu rufen. 4.3. Informieren Sie im Notfall Mitarbeiter und Besucher über die Gefahr, melden Sie den Vorfall dem unmittelbaren Vorgesetzten und handeln Sie gemäß dem Notfallplan. 4.4. Wenn ein Brand oder Brandzeichen (Rauch, Brandgeruch, Temperaturanstieg usw.) festgestellt werden, sollten Sie: Unterbrechen Sie die Arbeit und melden Sie einen Brand sofort telefonisch der Feuerwehr, geben Sie dabei die Adresse des Objekts, den Ort des Brandes und Ihren Nachnamen an. Ergreifen Sie nach Möglichkeit Maßnahmen zur Evakuierung von Personen, zum Löschen des Feuers und zur Gewährleistung der Sicherheit von Sachwerten. 4.5. Im Falle einer Verletzung oder einer plötzlichen Erkrankung ist es notwendig, dem Opfer Erste Hilfe zu leisten und gegebenenfalls seine Überführung in eine Gesundheitseinrichtung zu organisieren. 5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit 5.1. Schalten Sie die Arbeitsbeleuchtung aus, schalten Sie die verwendeten Elektrowerkzeuge aus und trennen Sie diese vom Stromnetz (Stecker aus der Steckdose ziehen). 5.2. Trennen Sie das Kosmetikgerät vom Stromnetz, entfernen Sie die Spitze des Mikromotors aus der Halterung, nachdem Sie die Düse entfernt haben. 5.3. Gemäß den Richtlinien reinigen, desinfizieren und sterilisieren Sie Arbeitsgerätesätze. 5.4. Reinigen und desinfizieren Sie den Arbeitstisch. Bringen Sie sämtliches Manikürezubehör, Desinfektionslösungen, Alkohol, Lacke, Nagellackentferner usw. in speziell dafür vorgesehene Lagerbereiche. Verschließen Sie die Deckel aller Fläschchen fest. 5.5. Es ist nicht erlaubt, abgeschnittene Nägel und Hautreste mit der Hand vom Tisch wegzufegen. Mit Kehrbesen und Kehrschaufel aufräumen. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ LKW Fahrer. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Entbeiner von Fleisch und Trimmer von Fleisch und Innereien. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
02.05.2024 Fortschrittliches Infrarot-Mikroskop
02.05.2024 Luftfalle für Insekten
01.05.2024
Weitere interessante Neuigkeiten: ▪ Warum isst eine Person weiter, obwohl sie bereits satt ist? ▪ Kurzlebige Pflanzenarten sind klimaempfindlicher ▪ Diode zum Schutz von Hochgeschwindigkeitsschnittstellen vor statischer Elektrizität News-Feed von Wissenschaft und Technologie, neue Elektronik
Interessante Materialien der Freien Technischen Bibliothek: ▪ Abschnitt der Website Persönlicher Transport: Land, Wasser, Luft. Artikelauswahl ▪ Artikel Hubbles Gesetz. Geschichte und Wesen der wissenschaftlichen Entdeckung ▪ Artikel Was ist das Silberzeitalter? Ausführliche Antwort ▪ Artikel Marketing-Projektmanager. Jobbeschreibung ▪ Artikel Digitales Kapazitätsmessgerät. Enzyklopädie der Funkelektronik und Elektrotechnik ▪ Artikel Easy Eight. Fokusgeheimnis
Hinterlasse deinen Kommentar zu diesem Artikel: Alle Sprachen dieser Seite Startseite | Bibliothek | Artikel | Sitemap | Site-Überprüfungen www.diagramm.com.ua |