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Arbeitssicherheitsunterweisung für einen LKW-Laderführer. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik Einführung Diese branchenübliche Anweisung wurde unter Berücksichtigung der Anforderungen von Gesetzgebungs- und anderen Rechtsakten entwickelt, die staatliche Arbeitsschutzanforderungen enthalten, die im Abschnitt „Allgemeine Sicherheitsanforderungen“ dieses Dokuments aufgeführt sind, branchenübergreifende Arbeitsschutzvorschriften für den Betrieb von Industriefahrzeugen (bodenlos). Radfahrzeuge), „Verkehrsregeln der Russischen Föderation“ – Gesetzessammlung der Russischen Föderation, 2000, 318, Kunst. 1985 und richtet sich an den Fahrer eines Autoladers bei der Durchführung von Arbeiten zu dessen Führung und Wartung entsprechend seinem Beruf und seiner Qualifikation (im Folgenden Fahrer genannt). Allgemeine Sicherheitsanforderungen 1. Arbeitnehmer im Alter von mindestens 18 Jahren, die eine entsprechende Ausbildung absolviert haben, einen Führerschein zum Führen eines Lkw besitzen und über berufliche Fähigkeiten als Fahrer verfügen, müssen vor der Erlaubnis zur selbständigen Arbeit Folgendes bestehen:
2. Fahrer sind verpflichtet, die Arbeitssicherheitsanforderungen einzuhalten, um den Schutz vor den Auswirkungen gefährlicher und schädlicher Produktionsfaktoren im Zusammenhang mit der Art der Arbeit zu gewährleisten:
3. Zum Schutz vor mechanischen Einwirkungen und Verschmutzung sind die Fahrer verpflichtet, im Winter vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellte Baumwolloveralls, kombinierte Fäustlinge, Anzüge mit isolierender Polsterung und Filzstiefel zu tragen. Fahrer müssen vor Ort Schutzhelme tragen. 4. Fahrer, die sich auf dem Gelände der Bau-(Produktions-)Site, in Produktions- und Freizeiträumen, Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen aufhalten, sind verpflichtet, die in dieser Organisation erlassenen internen Arbeitsvorschriften einzuhalten. Der Zutritt zu diesen Orten ist Unbefugten sowie alkoholisierten Mitarbeitern untersagt. 5. Im Rahmen der täglichen Aktivitäten müssen die Fahrer:
6. Fahrer sind verpflichtet, jede Situation, die das Leben und die Gesundheit von Personen gefährdet, jeden Arbeitsunfall oder die Verschlechterung ihres Gesundheitszustands, einschließlich des Auftretens einer akuten Berufskrankheit, unverzüglich ihrem unmittelbaren oder vorgesetzten Vorgesetzten zu melden ( Vergiftung). Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn 7. Vor Arbeitsbeginn muss der Fahrer: a) dem Arbeitsleiter eine Bescheinigung über die Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs und eine Bescheinigung über die Überprüfung der Kenntnisse sicherer Arbeitsmethoden vorlegen, einen Auftrag entgegennehmen, sich am Arbeitsplatz über die Besonderheiten der durchgeführten Arbeiten unterweisen lassen; b) Overalls und Spezialschuhe des festgelegten Musters anziehen; c) die Einträge des Vermittlers im Logbuch lesen 8. Nach Erhalt des Auftrags muss der Fahrer: a) die Funktionsfähigkeit des Motors, des Arbeitskörpers, des Hydrauliksystems und des Reifenzustands prüfen und überprüfen; b) Entfernen Sie alle Fremdkörper auf der Plattform des Laders und stellen Sie sicher, dass sie sich nicht auf den rotierenden Teilen des Motors, des Getriebes usw. befinden. c) Stellen Sie sicher, dass sich der Schalthebel in der Neutralstellung befindet. d) Warnen Sie vor dem Anlassen des Motors die Arbeiter, die mit der Wartung der Maschine beschäftigt sind oder sich auf dem Weg dorthin befinden; e) Führen Sie nach dem Anlassen des Motors eine Kontrollprüfung der Funktionsfähigkeit der Maschine durch, einschließlich: Rechts- und Linkskurven bei niedriger Geschwindigkeit durchführen; Überprüfen Sie die Funktion der Bremsen. Überprüfen Sie die Funktion der Mechanismen zum Kippen des Wagenbewegungsrahmens. Überprüfen Sie den Zustand der Kupplung. Überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit von Licht- und Tonsignalgeräten. d) den Ausleger des Kranauslegers, Hebevorrichtungen (Schlingen, Traversen, Greifer) und andere Arbeitskörper (Schaufel, Gabeln) inspizieren; g) sicherstellen, dass die Abmessungen von Durchfahrten, Kurven, Gefällen und Unterschieden in der Straßenoberfläche den Sicherheitsanforderungen entsprechen; h) das Fehlen von Stromleitungen, Rohrleitungen und anderen gefährlichen Strukturen im Arbeitsbereich prüfen; i) Funktion der Endschalter des Hebemechanismus prüfen. 9. Bei folgenden Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften darf der Fahrer die Arbeit nicht aufnehmen: a) das Vorhandensein von Rissen oder Verformungen in den Metallstrukturen des Laders; b) Erkennung eines Lecks im Kraftstoff- oder Ölsystem; c) Druckabfall in Reifen; d) das Vorhandensein von Knistern, Schleifen und anderen Anzeichen einer Fehlfunktion des Hydrauliksystems oder Motors; e) Fehlfunktion der Feststell- oder Betriebsbremse; f) Fehlfunktion des Kranauslegers (Abnutzung des Lastseils, Defekt im Mechanismus zum Heben der Last usw.) und der Hebevorrichtungen; g) unzureichende Beleuchtung und Unordnung des Arbeitsbereichs; h) das Vorhandensein von Stromleitungen und anderen Kommunikationsmitteln im Arbeitsbereich; i) Diskrepanz zwischen der Art der gehobenen Last, dem Arbeitskörper und den Lastaufnahmemitteln. Festgestellte Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften müssen vor Beginn der Arbeiten selbst behoben werden. Ist dies nicht möglich, muss der Fahrer den Arbeitsleiter und die Person, die für die Instandhaltung des Gabelstaplers verantwortlich ist, informieren. Sicherheitsanforderungen während der Arbeit 10. Beim Bewegen eines Gabelstaplers über das Gelände einer Baustelle oder eines Unternehmens muss der Fahrer: a) Stellen Sie vor Beginn der Bewegung sicher, dass sich keine Personen sowie Maschinen und Mechanismen auf dem Weg befinden, und geben Sie ein Warnsignal. b) beim Fahren an überfüllten Orten deren mögliches Auftreten (Durchgänge, Ausgänge aus dem Gelände), die Geschwindigkeit reduzieren und ein akustisches Signal geben; c) die für Fahrzeuge auf der Baustelle und auf dem Betriebsgelände festgelegte Bewegungsgeschwindigkeit einhalten; d) die Kabine des Laders nicht verlassen, wenn der Motor läuft; e) Vermeiden Sie plötzliches Bremsen auf nasser und vereister Fahrbahn. 11. Bei der Durchführung von Be- und Entlade- und Transportvorgängen muss der Fahrer: a) beim Heranfahren an den Ladeort (Entladen) die Geschwindigkeit reduzieren; b) Fracht in einer Höhe von nicht mehr als 500 mm über dem Straßenniveau zu transportieren; c) sich dem Fahrzeug zum Be- und Entladen erst dann zu nähern, wenn es angehalten und der Motor abgestellt wurde; d) sperrige Güter, die die Sicht auf die Strecke versperren, nur in Begleitung einer speziell dafür vorgesehenen Person zu bewegen; e) Greifen Sie eine lange Last so, dass der Schwerpunkt der Last in der Mitte der Längsachse des Auslegers liegt. 12. Beim Laden oder Stapeln von Erdreich und Schüttgütern muss der Fahrer: a) Laden Sie das Material entlang der gesamten Vorderseite des Stapels oder der Vorderseite, ohne entlang einer Spur tief in den Stapel einzudringen. b) Reinigen Sie die Schaufel in der abgesenkten Position mit einer Schaufel oder einem Schaber von anhaftender Erde oder Material. c) Halten Sie beim Stapeln von Schüttgütern den Lader in einem Abstand von mindestens 1,0 m von der Hangkante an. Es ist dem Fahrer verboten, den Lader mit im Material oder Boden vergrabener Schaufel zu wenden sowie sich auf Querneigungen von mehr als 10° und auf Längsneigungen von mehr als 20° zu bewegen. 13. Beim Bedienen eines mit einer Gabel ausgestatteten Laders muss der Fahrer: a) Überprüfen Sie vor Arbeitsbeginn, ob unter der Last ein Spalt für den freien Durchgang der Gabel vorhanden ist. b) Platzieren Sie die Last gleichmäßig über die gesamte Länge der Gabel und lehnen Sie sie an den Rückseiten der Gabeln ab, indem Sie die Last während der Aufnahme in einem Winkel von 10–15 ° nach hinten neigen. Es ist verboten, die Last, die sich auf den Gabeln befindet, in einer instabilen Position zu transportieren. 14. Beim Heben und Transportieren von Ladung mit einem Lader, der mit einem Kranausleger ausgestattet ist, muss der Fahrer: a) mit der Arbeit nur auf Zeichen des vom Arbeitsleiter beauftragten Schleuderers beginnen; b) zum Anschlagen der Last gekennzeichnete Anschlagmittel verwenden, die dem Gewicht der angehobenen Last und dem Anschlagmuster entsprechen; c) Wenn Sie eine Last anheben, deren Masse nahe an der maximalen Tragfähigkeit des Laders liegt, befestigen Sie die Last zunächst auf einer Höhe von nicht mehr als 100–200 mm und heben Sie die Last dann auf die erforderliche Höhe an. d) Senken Sie die Last auf vorgefertigte Unterlagen ab, um die Schlingen unter der Last zu entfernen, ohne sie zu beschädigen. 15. Dem Fahrer ist untersagt: a) scharf bremsen, wenn sich der Lader mit Last am Haken bewegt; b) die Last mit einem Haken ziehen; c) Lösen Sie die von der Last eingeklemmten Schlingen mit einem Haken. 16. Wenn der Lader transportiert werden muss, muss der Fahrer die Maschine auf dem Anhänger abbremsen, den Arbeitsaufbau absenken, Unterlegkeile (Schuhe) unter die Räder legen und mit Stützen sichern. 17. Die Fehlerbehebung, Inspektion und Einstellung des Geräts sollte bei abgestelltem Motor, auf den Boden abgesenktem oder auf zuverlässigen Ständern montiertem Arbeitskörper, angezogener Bremse und in Neutralstellung des Schalthebels durchgeführt werden. 18. Bei der Durchführung von Wartungsarbeiten muss der Fahrer: a) Heben Sie die Haube des Laders in die höchste Position und befestigen Sie sie mit den Verriegelungshaken an der Haube. b) Öffnen Sie bei Überhitzung des Motors vorsichtig die Halsabdeckung und schützen Sie dabei Ihre Hände vor heißem Dampf, ohne Ihr Gesicht über den Hals zu legen. c) Verwenden Sie eine Pumpe, um die Kraftstoffleitung zu spülen; d) Verwenden Sie beim Aufpumpen von Reifen unter Garagenbedingungen einen speziellen Zaun. Bei der Ausführung der angegebenen Arbeiten ist dem Fahrer untersagt:
19. Wenn eine Fahrt durch Siedlungen und auf Autobahnen erforderlich ist, muss der Fahrer: a) den Arbeitskörper in die Transportstellung bringen; b) den Zustand der Strecke ermitteln, die Möglichkeit der Überwindung von Hängen, Anhöhen, Furten und künstlichen Bauwerken ermitteln; c) bei Bergabfahrten den Gang eingelegt lassen; d) die Bahngleise nur an dafür vorgesehenen Stellen auf durchgehendem Boden zu überqueren; e) bei stehendem Lader die Feststellbremse anziehen; f) Verlassen Sie die Laderkabine auf der Fahrbahn und stellen Sie sicher, dass kein Verkehr in die gleiche und in die entgegengesetzte Richtung herrscht. g) beim Transport von Ladern im Schlepptau oder beim Abschleppen anderer Maschinen eine starre Anhängerkupplung verwenden; h) die Straßenverkehrsordnung einhalten. 20. Der Fahrer ist verpflichtet, Be- und Entladevorgänge im Sicherheitsbereich der bestehenden Freileitung unter direkter Aufsicht des für die sichere Arbeitsausführung verantwortlichen Ingenieurs und Technikers mit schriftlicher Genehmigung der Organisation durchzuführen Eigentümer der Stromübertragungsleitung und Erhalt einer Arbeitserlaubnis, die die sicheren Arbeitsbedingungen festlegt. 21. Im Winter ist es den Fahrern untersagt: a) Motor mit offener Flamme erhitzen; b) Arbeiten an einem Lader mit defektem Kabinenheizgerät; c) Arbeiten unter einem Gabelstapler liegend ohne Verwendung einer Isoliermatte durchführen. 22. Bei Nachtarbeiten muss die Ausleuchtung des Arbeitsbereiches durch externe Lichtquellen erfolgen. Die Nutzung von Scheinwerfern durch den Fahrer als zusätzliche Lichtquelle ist erlaubt. 23. Die Bewegung des Laders beim Durchqueren, auf Eis oder in Feuchtgebieten darf nur mit schriftlicher Genehmigung des Arbeitsleiters an mit Schildern ausgestatteten Stellen erfolgen. Beim Überqueren des Eises von Stauseen sollten die Kabinentüren offen gehalten werden. 24. Die Bewegung des Laders durch Gräben, Hügel und andere Hindernisse sollte im rechten Winkel bei niedriger Geschwindigkeit erfolgen, wobei starke Stöße und starkes Rollen der Maschine vermieden werden. Gleichzeitig sollten scharfe Kurven am Hang vermieden werden. Sicherheitsanforderungen in Notfallsituationen 25. Im Falle einer Reifenpanne während des Betriebs und eines Luftaustritts sowie bei Anzeichen einer Fehlfunktion des Motors, der Hydraulikanlage oder der Arbeitsausrüstung müssen die Arbeiten eingestellt und Maßnahmen zur Behebung der Fehlfunktion ergriffen werden. 26. Falls die Stabilität des Laders beim Heben oder Bewegen der Last verloren geht, ist es erforderlich, die Last abzusenken und den Lader durch Abstellen des Wagens auf dem Boden in die normale Position zu bringen. Die Fortsetzung der Arbeiten ist zulässig, nachdem die Ursache für den Stabilitätsverlust des Laders beseitigt wurde. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit 27. Am Ende der Arbeit muss der Fahrer: a) den Lader zum Parkplatz bringen; 6) den Arbeitskörper auf den Boden absenken oder auf einen Ständer stellen; c) Steuerhebel in Neutralstellung bringen; d) Feststellbremse anziehen und Motor abstellen; e) die Elemente des Laderfahrwerks und der Arbeitsausrüstung reinigen; f) Informieren Sie den Betriebsleiter oder die Person, die für die Instandhaltung der Maschine verantwortlich ist, über alle festgestellten Störungen beim Betrieb des Laders. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Elektrischer Windenfahrer. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Abriss von Gebäuden und Bauwerken. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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