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Arbeitssicherheitsunterweisung für einen Schneepflugfahrer. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Am Führen eines Schneepfluges dürfen Personen arbeiten, die einen Führerschein zum Führen von Fahrzeugen der entsprechenden Kategorie besitzen, sowie Personen, die über eine Bescheinigung über die Berechtigung zum Führen eines Schneepfluges verfügen und von einer Ärztekommission für diese Arbeit als geeignet anerkannt sind beim Fahren eines Schneepfluges, der auf einem Traktor montiert ist.

1.2. Der eingestellte Fahrer muss sich einer Einführungsunterweisung über Arbeitsschutz, Betriebshygiene, Brandschutz, Techniken und Methoden der Ersten Hilfe für Opfer unterziehen und mit den Arbeitsbedingungen, Rechten und Vorteilen für die Arbeit unter schädlichen und gefährlichen Arbeitsbedingungen vertraut gemacht werden. gegen Unterschrift, über die Verhaltensregeln bei Unfällen.

Vor Arbeitsbeginn direkt am Arbeitsplatz muss sich der Fahrer einer ersten Einweisung in die sichere Arbeitsweise unterziehen.

Zur Durchführung von Einführungsunterweisungen und Unterweisungen am Arbeitsplatz werden entsprechende Einträge im Logbuch zur Eintragung von Einführungsunterweisungen zu Arbeitsschutzthemen und im Logbuch zur Eintragung von Unterweisungen zu Arbeitsschutzthemen vorgenommen. Dabei sind die Unterschriften sowohl des Unterweisenden als auch des Unterweisenden erforderlich.

1.3. Der Schneepflugfahrer muss nach der ersten Einweisung am Arbeitsplatz ein Praktikum für 2-15 Schichten (je nach Betriebszugehörigkeit, Erfahrung und Art der Arbeit) unter Anleitung eines erfahrenen qualifizierten Schneepflugfahrers absolvieren, der auf Anordnung (Auftrag) ernannt wird. für das Unternehmen.

1.4. Der Schneepflugführer muss eine wiederholte Einweisung in die Regeln und Methoden des sicheren Arbeitens und des Arbeitsschutzes bestehen:

  • periodisch, mindestens einmal im Quartal;
  • bei ungenügenden Kenntnissen im Arbeitsschutz spätestens einen Monat;
  • im Zusammenhang mit einem anerkannten Fall einer Verletzung oder eines Verstoßes gegen Arbeitsschutzbestimmungen, der nicht zu einer Verletzung geführt hat.

1.5. Der Schneepflugfahrer muss in Overalls und Spezialschuhen arbeiten, die in den Model Industry Standards vorgesehen sind – Baumwolloveralls, kombinierte Zweizehenhandschuhe.

Darüber hinaus auf externen Robotern im Winter – in einer Jacke und einer Baumwollhose mit isoliertem Futter und einer Signalweste.

1.6. Werkzeuge und Geräte dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden.

1.7. Der Fahrer darf nicht alkoholisiert arbeiten.

1.8. Bei Unfällen muss der Fahrer in der Lage sein, dem Opfer erste medizinische Hilfe zu leisten und im Notfall umgehend ärztliche Hilfe anzufordern.

1.9. Auto-Schneepflüge aller Art müssen tagsüber mit roten Flaggen auf der Motorhaube oder der Rückseite der Karosserie, einem Scheinwerfer am Fahrerhaus und einem roten Licht in der oberen linken Ecke der Rückseite oder auf der Motorhaube eines autonomen Motors ausgestattet sein Nacht.

Der Betrieb des Schneepfluges auf Straßenabschnitten mit einer Neigung von mehr als 10° ohne Ketten an den Rädern ist verboten.

1.10. Der Schneepflug muss in gutem Zustand sein und über eine gültige Signaleinrichtung, Bremsen, Feuerlöschausrüstung, Beleuchtung, einen Satz gebrauchsfähiger Werkzeuge, Ausrüstung und Arbeitsgeräte (Aufzüge, Schuhe, Anschläge usw.) verfügen.

Es ist verboten, an defekten Maschinen zu arbeiten.

1.11. Reinigungsmittel an der Maschine sollten in geschlossenen Metallboxen aufbewahrt werden.

Lagern Sie kein Benzin oder andere brennbare Substanzen auf der Maschine.

1.12. Im Falle einer Störung des Kraftstoffsystems ist es dem Fahrer in jedem Fall untersagt, Benzin mit einem Schlauch direkt aus dem Tank oder auf andere Weise in den Vergaser zu füllen.

1.13. Bei der Arbeit auf der Straße muss der Fahrer die Anforderungen der „Straßenverkehrsordnung der Ukraine“, dieser Anweisung, einhalten und alle möglichen Maßnahmen ergreifen, um Notfallsituationen zu verhindern und zu beseitigen.

1.14. Um das Starten des Motors im Winter zu erleichtern, sollten im Kühlsystem Flüssigkeiten mit niedrigem Gefrierpunkt (Frostschutzmittel) verwendet werden.

Bei der Verwendung von Frostschutzmitteln muss der Fahrer die Sicherheitsanforderungen gemäß DNAOP 0.00-1.28-97 „Regeln zum Schutz der Arbeit im Straßenverkehr“ einhalten.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Vor dem Verlassen der Strecke muss der Fahrer den technischen Zustand des Schneepfluges überprüfen, der die Verkehrssicherheit und den unterbrechungsfreien Betrieb gewährleistet, und dabei besonders auf Folgendes achten:

  • guter Zustand von Bremsen, Lenkung, Beleuchtungseinrichtungen;
  • Befüllen mit Kraftstoff, Schmieröl und Wasser;
  • Luftdruck in Reifen gemäß den Normen;
  • der Zustand der Quellen;
  • Befestigung des Getriebes und des Nebenantriebs;
  • Kurbelgehäusehalterung und das Vorhandensein von Öl darin;
  • die Arbeit der Bürste und die Funktion ihres Stapels;
  • der Betrieb des hydraulischen Steuersystems zum Anheben des Messers und der Bürste;
  • Betätigung und Befestigung von Messern an der Klinge;
  • Zustand der Federn der Schubstangen.

2.2. Es ist notwendig, das Auto mit Kraftstoff zu füllen, wenn der Motor nicht läuft. Beim Tanken nicht rauchen und kein offenes Feuer verwenden.

2.3. Vor dem Starten des Motors muss die Maschine mit dem Schalthebel in Neutralstellung abgebremst werden.

2.4. Der Motor sollte mit dem Anlasser gestartet werden.

2.5. Beim Starten des Motors mit dem Startgriff müssen Sie folgende Regeln beachten:

  • Drehen Sie den Startgriff von unten nach oben;
  • nehmen Sie den Griff nicht in den Gurt;
  • Verwenden Sie keine Hebel und Verstärker, die auf die Kurbel oder die Kurbelwellenratsche einwirken.

2.6. Bei der Prüfung der Bremsen während der Fahrt des Schneepfluges müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

  • der Standort muss eben sein, mit einer harten Oberfläche, ohne Schlaglöcher und Hänge;
  • die Abmessungen des Geländes sollten die Möglichkeit einer Kollision des Fahrzeugs mit Personen, Gebäuden usw. im Falle eines Bremsversagens ausschließen;
  • Die Anwesenheit unbefugter Personen in der Kabine der Maschine, auf dem Trittbrett ist verboten.

2.7. Beim Betrieb der Maschine mit Ethylbenzin müssen Sie folgende Regeln beachten:

  • Das Auftanken und Pumpen von Ethylbenzin sollte mechanisiert erfolgen und auf der Luvseite der Maschine stehen.
  • es ist verboten, Eimer zu füllen, Ethylbenzin in offenen Behältern zu transportieren und es auch mit dem Mund durch einen Schlauch einzusaugen;
  • Das Gassystem nur mit einer Pumpe absaugen und spülen.

2.8. Ein Schneepflug, der mit Ethylbenzin betrieben wird, muss über ein versiegeltes Gassystem verfügen, das verhindert, dass Kraftstoff aus dem Tank, der Gasleitung, der Ölwanne und der Kraftstoffpumpe austritt.

2.9. Betreiben Sie eine mit Ethylbenzin betriebene Maschine nicht, wenn Abgase in die Kabine gelangen.

Tritt während des Betriebs Benzingeruch auf, ist die Maschine sofort anzuhalten, die Ursache des Geruchs zu ermitteln und die Störung zu beheben.

2.10. Vor Arbeitsbeginn muss der Bediener:

  • Holen Sie sich einen Frachtbrief, überprüfen Sie die Richtigkeit seiner Ausfüllung und unterschreiben Sie ihn;
  • das erforderliche Inventar gemäß den Bedingungen der bevorstehenden Arbeiten beschaffen;
  • Machen Sie sich mit der Art der bevorstehenden Arbeit und den Straßenverhältnissen sowie der meteorologischen Vorhersage für den Arbeitstag vertraut.
  • Wenn die Route unbekannt ist, holen Sie sich die notwendigen Erklärungen.

3. Sicherheitsanforderungen während der Arbeit

3.1. Bei Arbeiten an der Linie muss der Schneepflugfahrer:

  • Wählen Sie die Bewegungsgeschwindigkeit unter Berücksichtigung der Straßenverhältnisse, der Sicht, der Intensität und der Art der Bewegung von Fahrzeugen und Fußgängern.
  • Bei Annäherung an Kreuzungen, Kreuzungen und andere Hindernisse sowie beim Fahren auf Eis oder auf nasser und rutschiger Fahrbahn nicht stark bremsen, um ein Schleudern zu vermeiden.

3.2. Bei der Reparatur eines Schneepfluges auf der Strecke müssen Maßnahmen zur Unfallverhütung getroffen werden: An den Straßenrand fahren, bei schlechter Sicht das Rücklicht einschalten, den Motor abstellen, das Auto mit a abbremsen Handbremse, Anschläge unter die Räder legen.

3.3. Während des Betriebs und der Wartung der Schneefräse ist es verboten:

  • Führen Sie Arbeiten unter der Klinge oder direkt daneben, wenn sie sich in angehobener Position befindet, ohne speziellen Ständer durch, der ein willkürliches Absenken der Klinge ausschließt.
  • Betreiben Sie die Maschine ohne den Bürstenantriebskettenschutz und schmieren Sie die Antriebskette, während sich die Bürste dreht.
  • reinigen Sie den Stapel mit den Händen ohne Handschuhe;
  • die Anwesenheit einer Person in der Nähe der Deponie beim Absenken und die Anwesenheit unbefugter Personen im Bereich der Bedienmaschinen.

Arbeiten zum Einstellen der Bürste und zum Befestigen ihrer Einzelteile sind bei stillstehender Bürste, ausgeschaltetem Getriebe und ausgeschaltetem Motor zulässig.

3.4. Der Schneepflug und die Schneebesen müssen über funktionsfähige hydraulische Hebevorrichtungen und Vorrichtungen verfügen, die sie in der angehobenen (Transport-)Position fixieren.

Es ist verboten, die Schneefräse zu betreiben, wenn die Lifte und Geräte außer Betrieb sind.

3.5. Bei der Bewegung von Schneepflügen in eine Richtung muss der Abstand zwischen ihnen mindestens 15 m betragen.

3.6. Bei Arbeiten am Schneepflug bei sonnigem Wetter muss der Fahrer eine Lichtschutzbrille tragen.

3.7. Bei einer rotierenden Schneefräse muss beim Fahren während der Schneeräumung ein Abstand von mindestens 1 m von der Kante des Hinterrads zur Kante des Untergrunds oder der Straßeneinrichtung eingehalten werden.

3.8. Für den Fall, dass es während der Arbeit an der Linie zu Störungen am hydraulischen Hub der Messer oder Bürsten kommt, bei denen diese nicht in die Transportposition gelangen, muss der Fahrer einen Mechaniker rufen, um die Störungen zu beheben. Wenn es nicht möglich ist, auf der Strecke technische Hilfe zu leisten, darf der Fahrer mit dem Schneepflug (mit abgesenktem Gestrüpp) mit einer Geschwindigkeit von höchstens 12 km/h zur Garage fahren.

3.9. Defekte Fahrzeuge dürfen nur von Fahrzeugen der technischen Hilfe abgeschleppt werden, die mit einer Abschleppvorrichtung ausgestattet sind.

3.10. Beim Abschleppen defekter Maschinen sind folgende Regeln zu beachten:

  • die gezogene Maschine muss über funktionsfähige Bremsen verfügen und im Störungsfall muss sie mit einer starren Kupplung abgeschleppt werden;
  • eine Maschine mit defekter Vorderachse und Lenkung sollte auf der Plattform einer anderen Maschine transportiert werden;
  • der Schlepper kann an speziellen Haken, Schleppvorrichtungen oder am Rahmen der Maschine befestigt werden; es ist verboten, einen Schlepper an der Vorderachse des Autos anzubringen;
  • Der Fahrer, der hinter dem Steuer des Zugfahrzeugs sitzt, muss es ruhig fahren, ohne starke Beschleunigungen, Bremsungen und auch Kurven. Vor dem Bremsen oder vor dem Anhalten muss der Fahrer ein Warnsignal geben;
  • Der Fahrer am Steuer des Zugfahrzeugs muss sicherstellen, dass das Zugfahrzeug jederzeit unter Spannung steht. Dadurch wird verhindert, dass der Schlepper bricht;
  • nur der Fahrer darf im abgeschleppten Auto sein;
  • die gezogene Maschine muss ein funktionierendes Tonsignal haben;
  • Verbinden Sie die gezogene Maschine mit einer Metallstange, einem starken Stahlseil oder einer Kette der erforderlichen Länge mit einer farbigen Flagge in der Mitte.
  • die Länge der flexiblen Kupplung sollte 4–6 m betragen und das Verbindungsglied der starren Kupplung sollte nicht mehr als 4 m betragen;
  • Nachts muss das Seil, die Kette oder die Stange beim Abschleppen der Maschine durch die Scheinwerfer der abgeschleppten Maschine gut beleuchtet werden.

Es ist verboten, eine defekte Maschine mit Seilen oder Drähten abzuschleppen.

3.11. Schneepflüge, die zu Wartungs- oder Reparaturstellen geschickt werden, müssen von Schmutz und Schnee befreit und gewaschen werden.

3.12. Die Wartung und Reparatur von Schneepflügen sollte an dafür vorgesehenen Orten (Stellen) durchgeführt werden, die mit den erforderlichen Geräten (Inspektionsgrube, Aufzug, Überführung, Drehscheibe usw.) sowie Geräten, Geräten, Inventar und Werkzeugen ausgestattet sind.

3.13. Führen Sie bei laufendem Motor keine Wartungs- oder Reparaturarbeiten an der Schneefräse durch, mit Ausnahme der Einstellung von Motor und Bremsen.

3.14. Wenn der Schneepflug an einer Wartungs- oder Reparaturstelle angehalten wird, muss am Lenkrad ein Schild angebracht werden: „Motor nicht starten – Leute arbeiten.“

Wenn Sie die Maschine auf einer Hebebühne (hydraulisch, elektromechanisch) warten, blockieren Sie die Hebebühne mit einem Sicherungsstift oder einer Stange und bringen Sie am Steuermechanismus der Hebebühne ein Schild mit der Aufschrift „Nicht berühren – Personen arbeiten unter der Maschine!“ an.

3.15. Wenn während der Reparatur die Räder entfernt werden müssen, müssen Untergestelle unter dem Auto und Anschläge (Schuhe) unter den Rädern angebracht werden.

Es ist verboten, Arbeiten an der Maschine durchzuführen, wenn die Räder abmontiert und nur an Wagenhebern aufgehängt sind.

Es ist verboten, Felgen, Bretter, Ziegel und andere Gegenstände unter das aufgestellte Auto zu legen.

3.16. Wenn das Entfernen einzelner Einheiten und Teile mit einer großen körperlichen Belastung oder Unannehmlichkeiten bei der Arbeit verbunden ist, sollten Geräte (Abzieher) verwendet werden, die die Sicherheit dieser Arbeit gewährleisten.

3.17. Entfernen, transportieren und installieren Sie einzelne Einheiten der Maschine (Motor, Getriebe, Hinterachse, Bürste, Messer usw.) mithilfe von Hebe- und Transportmechanismen, die mit Vorrichtungen (Greifern) ausgestattet sind, die vollständige Arbeitssicherheit gewährleisten.

3.18. Es ist verboten, defekte Werkzeuge und Geräte zu verwenden.

4. Sicherheitsanforderungen nach Beendigung der Arbeiten

4.1. Überprüfen Sie nach der Rückkehr von der Linie zusammen mit dem Mechaniker den Schneepflug und beseitigen Sie die festgestellten Störungen.

4.2. Wenn die Schneefräse technisch einwandfrei ist, sollte eine tägliche Wartung durchgeführt und die vorbereitete Maschine auf dem Parkplatz abgestellt werden.

4.3. Nach Beendigung der Arbeit müssen Sie:

  • stellen Sie den Motor ab und schalten Sie die Zapfwelle aus;
  • Bringen Sie das Rotorgehäuse in die äußerste Position zurück.
  • Heben Sie bei vollständigem Stillstand der Wellen den Arbeitskörper in die Transportposition und setzen Sie die Befestigungsstifte ein.
  • schalten Sie die Hydraulikpumpe aus.

4.4. Bei Lagerung ohne Garage im Winter ist es notwendig, das Wasser aus dem Kühlsystem abzulassen und die Handbremse anzuziehen.

4.5. Übernachten Sie nicht in einem geschlossenen Auto mit laufendem Motor.

4.6. Am Ende der Arbeit sollten Sie Ihren Overall ausziehen, ihn in einem speziell dafür vorgesehenen Schrank aufhängen, Hände und Gesicht mit warmem Wasser und Seife waschen oder duschen.

5. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

5.1. Wenn am Schneepflug eine Störung auftritt, die die Verkehrssicherheit und die Sicherheit der Maschine gefährdet, muss der Fahrer Maßnahmen zur Beseitigung des Schadens ergreifen und, wenn dies nicht möglich ist, unter Einhaltung der erforderlichen vereinbarten Maßnahmen die Werkstatt aufsuchen.

5.2. Wenn der Kraftstoff Feuer fängt, ist es zunächst notwendig, den Kraftstoffhahn zu schließen, den Motor abzustellen, die Motorhaube zu öffnen, falls diese geschlossen ist, und einen Strahl Schaum oder Kohlendioxid-Feuerlöscher auf die Verbrennungsquelle zu richten. Wenn kein Feuerlöscher vorhanden ist, werfen Sie eine Plane, Filz oder Sand auf die brennende Stelle. Brennenden Kraftstoff nicht mit Wasser löschen.

5.3. Gerät der Schneepflugfahrer in lebens- und gesundheitsgefährdende meteorologische Bedingungen, muss er die Arbeit sofort einstellen und die Verwaltung per Funk benachrichtigen.

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