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Unterweisung zum Arbeitsschutz für den Fahrer des Trolleys. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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1. Allgemeine Sicherheitsanforderungen

1.1. Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, bei denen aus gesundheitlichen Gründen keine Kontraindikationen vorliegen, die in einer Ausbildungsstätte ausgebildet wurden, die über eine Berechtigung zum Führen eines Triebwagens dieser Art verfügen, die eine Kenntnisprüfung gemäß den Regeln für bestanden haben der Technische Betrieb der Eisenbahnen (PTE), Anweisungen, dürfen selbständig als Triebfahrzeugführer arbeiten. über die Signalisierung auf den Eisenbahnen der Ukraine, Anweisungen für den Zugverkehr und Rangierarbeiten auf den Eisenbahnen der Ukraine, die Regeln für den Betrieb von elektrische Anlagen von Verbrauchern (PEEP) und die Sicherheitsregeln für den Betrieb elektrischer Anlagen von Verbrauchern (PTB für den Betrieb elektrischer Anlagen von Verbrauchern).

Die Zulassung zur selbständigen Tätigkeit muss durch Anordnung des Unternehmens erteilt werden.

1.2. Der Fahrer des Wagens bei der Arbeit übergibt:

  • Einführungsschulung;
  • Brandschutzunterweisung;
  • erste Einweisung am Arbeitsplatz;
  • gezielter Unterricht;
  • Elektrosicherheitstraining am Arbeitsplatz.
  • wiederholte Unterweisung zur Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz mindestens alle drei Monate;
  • außerplanmäßige Unterweisung: bei Änderung des technologischen Prozesses oder der Arbeitsschutzvorschriften, beim Austausch oder der Modernisierung eines Eisenbahnkrans, von Vorrichtungen und Werkzeugen, bei Änderung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsorganisation, bei Verstößen gegen Arbeitsschutzanweisungen, Arbeitsunterbrechungen von mehr als 60 Kalendertagen (z Arbeiten, für die erhöhte Sicherheitsanforderungen gelten – 30 Kalendertage);
  •  apothekenärztliche Untersuchung gemäß Anordnung des Eisenbahnministeriums Nr. 23 vom 07.07.87

1.3. Der Fahrer des Trolleys muss Folgendes einhalten:

  • im Unternehmen festgelegte interne Arbeitsvorschriften;
  • Bundesgesetz „Transportcharta der ukrainischen Eisenbahnen“;
  • Regeln für den technischen Betrieb der ukrainischen Eisenbahnen;
  • Anweisungen für die Signalisierung auf den Eisenbahnen der Ukraine;
  • Verordnung über die Disziplin der Mitarbeiter des Eisenbahnverkehrs der Ukraine;
  • Brandschutzvorschriften bei Eisenbahnen;
  • die Anforderungen dieser Anleitung, Hinweise zu Brandschutzmaßnahmen, Hinweise zur elektrischen Sicherheit;
  • PEEP und PTB beim Betrieb von elektrischen Verbraucheranlagen;
  • Anforderungen der Anleitung für den sicheren Betrieb von Triebwagen.

1.4. Der Eisenbahnführer muss:

  • in der Lage sein, dem Opfer bei einem Unfall erste (vormedizinische) Hilfe zu leisten;
  • kennen die Regeln des technischen Betriebs der ukrainischen Eisenbahnen;
  • Anweisungen für die Signalisierung auf den Eisenbahnen der Ukraine;
  • Anordnung eines Krans, seiner Sicherheitseinrichtungen;
  • Faktoren, die die Stabilität des Krans beeinflussen;
  • sichere Möglichkeiten zum Anschlagen von Lasten;
  • das etablierte Verfahren zur Erstellung von Arbeiten mit einem Kran in der Nähe von Stromleitungen;
  • das im Unternehmen festgelegte Verfahren für die Zuweisung und Ausrichtung von Kränen zu den Arbeitsobjekten;
  • Methoden zur Befreiung von der Wirkung des Stroms von unter Spannung stehenden Personen;
  • einen Erste-Hilfe-Kasten für Erste Hilfe und eine primäre Feuerlöschausrüstung im Triebwagen haben;
  • nur zugewiesene Arbeiten ausführen;
  • Seien Sie während der Arbeit aufmerksam, lassen Sie sich nicht ablenken und lenken Sie andere nicht ab. Lassen Sie keine Personen, die nicht mit der Arbeit zu tun haben, den Arbeitsplatz betreten.
  • den Arbeitsplatz sauber und ordentlich halten.

1.5. Der Fahrer muss die Regeln der persönlichen Hygiene kennen und befolgen. Essen, rauchen und ruhen Sie sich nur in speziell dafür vorgesehenen Bereichen und Orten aus. Trinken Sie Wasser nur aus speziell dafür vorgesehenen Anlagen.

1.6. Werden Störungen am Triebwagen oder Gefahren für das Leben von Personen festgestellt, ist der Triebwagen sofort anzuhalten.

1.7. Erst nach Beseitigung der festgestellten Mängel wird mit der Arbeit am Triebwagen fortgefahren.

1.8. Wenn ein Brand festgestellt wird oder ein Brand auftritt, halten Sie den Triebwagen an, schalten Sie die Zündung, die Kraftstoff- und Kraftstoff- und Schmiermittelversorgungsventile aus und beseitigen Sie den Brand mit den verfügbaren Mitteln.

1.9. Im Falle eines Unfalls dem Opfer erste (vormedizinische) Hilfe leisten, den Vorfall unverzüglich dem unmittelbaren Vorgesetzten melden, Maßnahmen ergreifen, um die Situation des Vorfalls (Unfalls) zu bewahren, sofern dadurch keine Gefahr für andere entsteht.

1.10. Der Fahrer des Triebwagens im Einsatz muss sich an den Anforderungen orientieren:

  • diese Anweisung;
  • Bundesgesetz „Transportcharta der ukrainischen Eisenbahnen;
  • Regeln für den technischen Betrieb der ukrainischen Eisenbahnen (PTE);
  • Anweisungen für die Signalisierung auf Eisenbahnen;
  • Vorschriften über die Disziplin der Eisenbahner.

1.11. Der Fahrer muss bei seiner Arbeit PSA tragen: Halboveralls aus Baumwolle, kombinierte Fäustlinge; im Winter zusätzlich: Jacke und Hose auf wärmender Unterlage, Filzstiefel.

1.12. Die wichtigsten gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren sind:

  • Bewegliche und rotierende Teile und Komponenten eines Eisenbahnkrans;
  • heiße Motoroberflächen, Kühlsysteme usw.;
  • Motorabgase;
  • Sturz unter einen unter Spannung stehenden Fahrdraht;
  • herabfallende Lasten bei Hebe- und Entladevorgängen und deren Transport;
  • Entgleisung.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Ziehen Sie einen Overall an, schließen Sie ihn mit allen Knöpfen und stecken Sie Ihr Haar unter einen Kopfschmuck.

2.2. Visuelle Inspektion, um sicherzustellen, dass alle Mechanismen, Metallstrukturen und anderen Teile des Wagens in gutem Zustand sind

2.3. Überprüfen Sie die Wagenmechanismen, ihre Befestigung und Bremsen, überprüfen Sie die Funktionsfähigkeit der Zäune und prüfen Sie die Schmierung der Mechanismen.

2.4. Nach der Inspektion des Wagens vor der Inbetriebnahme muss der Fahrer alle Mechanismen im Leerlauf überprüfen.

2.5. Werden im Zustand des Triebwagens Störungen und Mängel festgestellt, die einen sicheren Betrieb beeinträchtigen und diese nicht selbst behoben werden können, hat der Triebfahrzeugführer, ohne mit der Arbeit zu beginnen, dies dem Kapitän mitzuteilen.

3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

3.1. Während der Arbeit muss der Fahrer über ein Zertifikat mit der Zuordnung einer elektrischen Sicherheitsgruppe und ein Servicezertifikat verfügen.

3.1. Während des Betriebs der Trolley-Mechanismen sollte der Fahrer nicht von seinen direkten Aufgaben abgelenkt werden und die Mechanismen reinigen, schmieren und reparieren.

3.2. Beim Betrieb des Triebwagens muss sich der Triebfahrzeugführer an den Vorgaben dieser Anleitung und den Herstellerangaben orientieren.

3.3. Wenn der Fahrer abreist, ist er verpflichtet, den Motor, der die Mechanismen des Wagens antreibt, abzustellen und den Zündschlüssel abzuziehen. Betreten oder verlassen Sie die Kabine nicht, während die Fahr-, Dreh- oder Hebemechanismen in Betrieb sind.

3.4. Bei der Lieferung von Gleisbauern und Kleinmechanisierungen muss die Beladung des Triebwagens gemäß der Werksbetriebsanleitung erfolgen.

3.5. Während der Bewegung des Wagens ist es dem Fahrer untersagt:

  • schließen Sie die Sicherheitsverriegelung;
  • Unterwegs Außentüren öffnen und hinauslehnen;
  • auf Treppen und Stufen und anderen Außenteilen des Wagens liegen.

3.6. Sie können den Triebwagen erst verlassen, wenn er vollständig zum Stillstand gekommen ist.

3.7. Für die Inspektion und Reparatur von Triebwagen im Dunkeln sollten Sie tragbare Lampen verwenden.

3.8. Bei entgegenkommender Bewegung des Wagens hat der Fahrer den Zustand der Strecke zu überwachen und bei Entdeckung von Fremdkörpern unverzüglich den Diensthabenden am nächstgelegenen Bahnhof zu benachrichtigen.

4. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

4.1. Wenn ein Feuer auf dem Wagen festgestellt wird, ist der Fahrer verpflichtet, den Wagen anzuhalten, das Feuer mit improvisierten Mitteln zu beseitigen und den Kapitän zu benachrichtigen.

4.2. Kommt es während des Betriebs der Draisine zu einem Unfall oder Unfall, ist der Fahrer verpflichtet, dies unverzüglich dem Vorarbeiter zu melden, dem Opfer erste (vormedizinische) Hilfe zu leisten und Maßnahmen zur Erhaltung der Situation des Vorfalls (Unfalls) zu treffen ), wenn dadurch keine Gefahr für andere entsteht.

5. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Nach dem Ende des Triebwagens muss der Triebfahrzeugführer alle Mechanismen von Staub und Schmutz reinigen.

5.2. Stellen Sie den Trolley auf den vorgesehenen Abstellplatz.

5.3. Bei festgestellten Störungen im Betrieb des Triebwagens ist ein Antrag auf laufende Reparaturen mit Auflistung der zu beseitigenden Störungen zu erstellen und an den Kapitän zu übermitteln.

5.4. Spezialkleidung ausziehen und in den Schrank legen, Hände und Gesicht mit Wasser und Seife waschen, duschen. Verwenden Sie zum Waschen keine Chemikalien.

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