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Anweisungen zum Arbeitsschutz für den Maschinisten des Asphaltbetonfertigers. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Einführung

Diese branchenübliche Anweisung wurde unter Berücksichtigung der Anforderungen von Gesetzgebungs- und anderen Rechtsakten entwickelt, die staatliche Arbeitsschutzanforderungen enthalten, die im Abschnitt „Allgemeine Sicherheitsanforderungen“ dieses Dokuments aufgeführt sind, sowie anderer Rechtsakte der Russischen Föderation, die staatliche Arbeitsschutzbestimmungen enthalten Schutzanforderungen und richtet sich an Maschinisten, die Straßenbetonfertiger asphaltieren, wenn sie von ihnen entsprechend ihrem Beruf und ihrer Qualifikation Arbeiten ausführen (im Folgenden Maschinisten genannt).

Allgemeine Sicherheitsanforderungen

1. Männer im Alter von mindestens 18 Jahren, die eine entsprechende Ausbildung absolviert haben und über die beruflichen Fähigkeiten als Kraftfahrer verfügen, müssen vor der Erlaubnis zur selbständigen Arbeit Folgendes bestehen:

  • obligatorische vorläufige (bei der Bewerbung um eine Stelle) und regelmäßige (während der Beschäftigung) ärztliche Untersuchungen (Untersuchungen) zur Anerkennung der Arbeitsfähigkeit in der vom russischen Gesundheitsministerium festgelegten Weise;
  • Schulung in sicheren Methoden und Techniken zur Arbeitsausführung, Einweisung in Arbeitsschutz, Praktika am Arbeitsplatz und Prüfung von Kenntnissen über Arbeitsschutzanforderungen.

2. Fahrer sind verpflichtet, die Arbeitssicherheitsanforderungen einzuhalten, um den Schutz vor den Auswirkungen gefährlicher und schädlicher Produktionsfaktoren im Zusammenhang mit der Art der Arbeit zu gewährleisten:

  • Lärm;
  • Vibration;
  • erhöhter Gehalt an Staub und Schadstoffen in der Luft des Arbeitsbereichs;
  • bewegliche Maschinen, Mechanismen und deren Teile;
  • erhöhte Oberflächentemperatur von Geräten und Materialien.

3. Zum Schutz vor allgemeiner Industrieverschmutzung und mechanischen Einwirkungen sind die Fahrer verpflichtet, vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellte Baumwolloveralls, Lederstiefel und kombinierte Fäustlinge zu tragen.

Fahrer müssen vor Ort Schutzhelme tragen.

4. Fahrer, die sich auf dem Gelände der Bau-(Produktions-)Site, in Produktions- und Freizeiträumen, Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen aufhalten, sind verpflichtet, die in dieser Organisation erlassenen internen Arbeitsvorschriften einzuhalten.

Der Zutritt zu diesen Orten ist Unbefugten sowie alkoholisierten Mitarbeitern untersagt.

5. Im Rahmen der täglichen Aktivitäten müssen die Fahrer:

  • beim bestimmungsgemäßen Betrieb der Maschine gemäß den Herstellerangaben anwenden;
  • Halten Sie das Fahrzeug in einem guten technischen Zustand. Vermeiden Sie Arbeiten mit Störungen, bei denen der Betrieb verboten ist;
  • Seien Sie bei der Arbeit vorsichtig und vermeiden Sie Verstöße gegen die Arbeitssicherheitsanforderungen.

6. Fahrer sind verpflichtet, jede Situation, die das Leben und die Gesundheit von Personen gefährdet, jeden Arbeitsunfall oder die Verschlechterung ihres Gesundheitszustands, einschließlich des Auftretens einer akuten Berufskrankheit, unverzüglich ihrem unmittelbaren oder vorgesetzten Vorgesetzten zu melden ( Vergiftung).

Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

7. Vor Arbeitsbeginn muss der Fahrer:

a) dem Arbeitsleiter eine Bescheinigung über die Kenntnis sicherer Arbeitsmethoden vorlegen, einen Auftrag entgegennehmen und sich am Arbeitsplatz über die Besonderheiten der durchgeführten Arbeiten unterweisen lassen;

b) Overalls und Spezialschuhe des festgelegten Musters anziehen.

8. Nach Erhalt des Auftrags muss der Fahrer:

a) Besprechen Sie mit dem Manager den Arbeitsumfang und machen Sie sich mit dem Profil, den Merkmalen und Merkmalen des Standorts vertraut, an dem gearbeitet werden soll.

b) den Arbeitsablauf und die Sicherheitsmaßnahmen beim Beladen des Bunkers mit Asphaltbeton, beim Wenden, beim Parken sowie das Vorhandensein von Zäunen und Warnschildern klären;

c) die tägliche Wartung gemäß der Betriebsanleitung der Maschine durchführen;

d) Arbeiter, die die Maschine warten oder sich im Arbeitsbereich aufhalten, vor dem Starten des Motors warnen und sicherstellen, dass sich der Schalthebel in der Neutralstellung befindet;

e) Starten Sie den Motor und überprüfen Sie die Funktion aller Mechanismen im Leerlauf und die Funktion der Bremsen bei niedriger Geschwindigkeit.

9. Bei folgenden Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften darf der Fahrer die Arbeit nicht aufnehmen:

a) eine Fehlfunktion der Mechanismen, bei der der Betrieb des Staplers verboten ist;

b) das Vorhandensein von Fremdkörpern im Weg der Maschine, das Fehlen von Zäunen und Warnschildern;

c) unzureichende Beleuchtung des Arbeitsplatzes des Baustellenfahrers;

d) Mangel an Feuerlöschausrüstung.

Festgestellte Verstöße gegen Sicherheitsanforderungen sollten selbst behoben werden. Ist dies nicht möglich, ist der Fahrer verpflichtet, diese dem Arbeitsleiter und der Person zu melden, die für die Instandhaltung der Maschine in gutem Zustand verantwortlich ist.

Sicherheitsanforderungen während der Arbeit

10. Vor Arbeitsbeginn muss sich der Fahrer vergewissern, dass sich keine Personen im Verkehrsraum aufhalten und ein akustisches Signal geben.

11. Während des Betriebs des Staplers muss sich der Fahrer an seinem Platz an den Steuermechanismen aufhalten, den Motorbetriebsmodus, die Anzeigen von Steuer- und Messgeräten sowie die Funktion der Mechanismen überwachen.

12. Der gleichzeitige Betrieb von zwei Asphaltbetonfertigern ist mit einem Abstand zwischen ihnen von mindestens 10 m und zwischen einem Asphaltbetonfertiger und einer Walze von mindestens 3 m zulässig.

13. Wenn es notwendig ist, die Mechanismen und Komponenten von der Mischung zu reinigen, muss der Fahrer die Maschine vollständig anhalten und den Motor abstellen.

14. Die Aufnahme der Asphaltbetonmischung in den Bunker des Asphaltfertigers und die Reinigung des Muldenkippers von der Mischung müssen vom Asphaltbetonbetreiber durchgeführt werden.

15. Dem Fahrer im Arbeitsprozess ist nicht erlaubt:

a) die Kontrolle über die Maschine an Personen zu übertragen, die dazu nicht berechtigt sind;

b) Verlassen Sie die Steuerplattform und betreten Sie sie, bis die Maschine vollständig zum Stillstand kommt.

c) sich beim Beladen mit heißem Gemisch in der Nähe der heißen Seitenwände des Bunkers aufhalten;

d) den Bunker berühren, wenn sich darin eine Asphaltmischung befindet;

e) es Asphaltfertigern zu ermöglichen, die Dicke der zu verlegenden Schicht anzupassen;

e) Wartungs- und Reparaturarbeiten an der Maschine bei laufendem Motor durchführen, mit Ausnahme der Motoreinstellung.

16. Es ist erlaubt, Arbeiten im Sicherheitsbereich der Stromleitung durchzuführen, wenn eine schriftliche Genehmigung des Eigentümers der Stromleitung vorliegt, eine Arbeitserlaubnis ausgestellt wird, die sichere Arbeitsbedingungen festlegt, und unter Aufsicht des Arbeitsleiters.

17. Bei der Reparatur oder Wartung müssen gebrauchsfähige Werkzeuge und Vorrichtungen verwendet werden. Beim Arbeiten mit einem Schlagwerkzeug muss der Fahrer eine Schutzbrille tragen.

18. Während der Asphaltfertiger bergauf und bergab fährt, darf der Fahrer den Gang nicht wechseln.

19. Wenn tagsüber ein Asphaltbetonfertiger am Straßenrand anhält, sollte er mit roten Fahnen und nachts und bei schlechten Sichtverhältnissen entsprechend der Größe mit roten Lichtern eingezäunt werden.

20. Vor dem Verladen des Asphaltfertigers auf den Anhänger muss der Fahrer sicherstellen, dass der Anhänger stabil und gebremst ist. Nach dem Beladen muss der Stapler sicher fixiert werden (mit Anschlägen, Streben etc.).

Während des Transports der Maschine darf sich der Fahrer nicht in der Kabine aufhalten.

21. Während des Betankens des Asphaltbetonfertigers ist es dem Fahrzeugführer und den Personen in der Nähe verboten, zu rauchen und kein Feuer zu benutzen. Nach dem Tanken ist die Maschine von Kraftstoff- und Fettflecken zu befreien und die geölten Putzlappen in einer verschließbaren Metallbox aufzubewahren.

Es ist nicht gestattet, in einer Entfernung von weniger als 50 m vom Arbeitsplatz oder vom Parkplatz des Autos Feuer zu machen.

Sicherheitsanforderungen in Notfallsituationen

22. Bei Hindernissen, deren Höhe die Bodenfreiheit überschreitet oder die durch Anheben des Arbeitskörpers nicht überwunden werden können, ist die Maschine sofort anzuhalten und Maßnahmen zu deren Beseitigung zu ergreifen.

23. Im Falle einer Störung der Maschinenmechanismen, bei der nach Herstellerangaben deren Betrieb verboten ist, sind die Arbeiten einzustellen, der Arbeitsleiter darüber zu informieren und Maßnahmen zur Beseitigung der Störungen zu ergreifen .

24. Im Brandfall sind die Arbeiten einzustellen und Maßnahmen zur Löschung des Brandherdes zu ergreifen. Wenn es nicht möglich ist, den Brand selbst zu löschen, sollten Sie die Feuerwehr rufen und den Vorarbeiter oder Arbeitsleiter informieren.

Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit

25. Am Ende der Arbeit muss der Fahrer:

a) das Auto auf den Parkplatz stellen;

b) Bringen Sie den Schalthebel in die Neutralstellung und betätigen Sie die Bremse.

c) den Motor abstellen;

d) Informieren Sie den Arbeitsleiter oder die Person, die für die Aufrechterhaltung des guten Zustands der Maschine verantwortlich ist, über alle Probleme, die während der Arbeit aufgetreten sind.

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