Kostenlose technische Bibliothek ARBEITSSCHUTZ
Unterweisung zum Arbeitsschutz für einen Mitarbeiter einer Pumpstation eines Versorgungsunternehmens für Mineralölprodukte Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Diese Anleitung regelt die Grundvoraussetzungen für die Organisation sicherer Arbeiten in Pumpstationen (im Folgenden „Pumpstationen“ genannt) bei Ölproduktversorgungsunternehmen. 1.2. Bei Arbeiten in Pumpenräumen müssen zusätzlich zu den Anforderungen dieser Anleitung auch die Anforderungen der Anleitung zum Arbeitsschutz bei gasgefährdenden und feuergefährlichen Arbeiten sowie bei Arbeiten in einer Höhe von mehr als 1,5 m eingehalten werden Über dem Boden oder der Decke müssen Arbeitnehmer die Anforderungen einhalten. „ Anweisungen zum Arbeitsschutz bei Arbeiten in der Höhe. 1.3. Personen, die eine ärztliche Untersuchung, Schulung, Unterweisung und Wissensprüfung zum Arbeitsschutz bestanden haben, dürfen die Pumpanlage warten. 1.4. Bei Arbeiten in Pumpwerken können Arbeitnehmer bei Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften giftigen Substanzen, erhöhten Temperaturen, Vibrationen und elektrischem Strom ausgesetzt sein. 1.5. Der Leiter des Unternehmens überträgt die technische Überwachung des Betriebs von Pumpstationen einer qualifizierten Fachkraft, die für deren sichere Wartung verantwortlich ist, ein Protokoll über den Betrieb von Pumpeinheiten und Pumpstationsgeräten führt und Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter Störungen ergreift. 1.6. Der Pumpenraum muss mit einer Zwangszu- und -abluft, einem Notlüftungssystem, das mit einem automatischen Gasanalysator gekoppelt ist, stationären oder tragbaren Hebevorrichtungen und einer automatischen Feuerlöschanlage ausgestattet sein. 1.7. Im Pumpenraum sollten Anweisungen zum Arbeitsschutz und Brandschutz, zum Betrieb der Pumpeinheiten, ein Zeitplan für die vorbeugende Wartung der Einheiten, ein Schema für die Verrohrung von Pumpen und Verbindungen mit Rohrleitungen und Tanks sowie ein Diagramm des elektrischen Teils der Pumpen vorhanden sein unter Glas angebracht werden. 1.8. Pumpenräume müssen sauber und ordentlich gehalten werden. Die Wannen und Böden des Pumpenraums sollten regelmäßig mit Wasser gewaschen werden, um die Ansammlung von Ölprodukten auf den Böden zu beseitigen. Verwenden Sie zum Wischen keine brennbaren Produkte auf Erdölbasis. 1.9. Blockieren Sie die Durchgänge zwischen den Pumpen nicht durch Materialien, Geräte oder andere Gegenstände. 1.10. Die Lagerung von Schmierstoffen im Pumpenraum ist in einer Menge erlaubt, die den Tagesbedarf nicht übersteigt. Schmiermittel sollten in speziellen Metall- oder Polyethylenbehältern mit fest verschlossenen Deckeln aufbewahrt werden. Die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten in Pumpenräumen ist nicht gestattet. 1.11. Alle offenen und zugänglichen beweglichen Teile der Pumpausrüstung müssen mit Metallschutzvorrichtungen ausgestattet sein. 1.12. Nachts sollte die Trinkhalle über eine Beleuchtung von mindestens 150 Lux verfügen. 1.13. Für die lokale Beleuchtung in der Nacht sollten tragbare Akkulampen in explosionsgeschützter Ausführung mit einer Spannung von nicht mehr als 12 V verwendet werden. Die Lampen werden außerhalb des Pumpenraums in einem Abstand von mindestens 20 m ein- und ausgeschaltet. 1.14. Es ist verboten, im Pumpenraum offenes Feuer zu verwenden und zu rauchen. Das Rauchen muss in speziell ausgestatteten Bereichen gewährleistet sein. 1.15. Im Pumpenraum zum Pumpen von bleihaltigem Benzin sollte ein Vorrat an sauberem Sand oder Sägemehl, Reinigungsmitteln, Bleichmitteln sowie ein Kerosintank zum Waschen von Händen und Teilen vorhanden sein. 1.16. Im Pumpenraum ist ein Satz Notfallwerkzeuge und ein Vorrat an wiederaufladbaren Lampen erforderlich, die in speziellen Schränken im Bedienerraum aufbewahrt werden müssen. 1.17. Unbefugten Personen (die nicht das Gerät bedienen) ist der Zutritt zum Pumpenraum untersagt. 2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn 2.1. Schalten Sie die Zu- und Abluft ein. 2.2. Überprüfen Sie den Zustand des Arbeitsplatzes, die Gebrauchstauglichkeit von Werkzeugen, Geräten, Mechanismen, die Verfügbarkeit persönlicher Schutzausrüstung und primärer Feuerlöschausrüstung. Es ist verboten, fehlerhafte Werkzeuge, Geräte, Mechanismen und persönliche Schutzausrüstung zu verwenden. 2.3. Überprüfen Sie den Zustand der Erdung von Pumpen, Elektromotoren, elektrischen Geräten, Rohrleitungen und anderen Geräten der Pumpstation. Gehäuse von Pumpen, die Ölprodukte pumpen, müssen geerdet werden, unabhängig von der Erdung von Elektromotoren, die sich auf demselben Rahmen wie die Pumpen befinden. 2.4. Vor der Durchführung von Reparaturarbeiten im Zusammenhang mit der Demontage der Pumpeinheit oder anderer Geräte der Pumpstation ist es erforderlich, den Strom über die Schaltgeräte abzuschalten, die Sicherungen zu entfernen und das Plakat „Nicht einschalten – Personen arbeiten“ aufzuhängen !“ auf dem Bedienfeld der Geräte, trennen Sie die Pumpe von den Rohrleitungen, indem Sie die Ventile schließen. 3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs 3.1. Im Pumpenraum sollte ein zuverlässiger Betrieb der natürlichen und erzwungenen Zu- und Abluft gewährleistet sein. Es ist verboten, Pumpeinheiten bei nicht funktionierender Belüftung sowie bei entfernten Schutzvorrichtungen und Sicherheitsabdeckungen mit defekten Manometern in Betrieb zu nehmen. 3.2. Beim Betrieb von Pumpstationen sollte eine Überwachung der Dichtheit von Pumpen und Rohrleitungen erfolgen. Leckagen von Ölprodukten durch die Gleitring- und Stopfbuchsdichtungen von Pumpen, die über die vom Hersteller festgelegten zulässigen Standards hinausgehen, müssen sofort beseitigt werden. 3.3. Alle beweglichen Teile der Pumpe müssen regelmäßig geschmiert werden. Beim Schmieren darf es nicht zu einem Verteilen und Verspritzen des Schmierstoffes kommen. 3.4. Bei Verstößen gegen den Betriebsmodus der Pumpe (Geräusche, erhöhte Vibrationen, Überhitzung der Lager, Undichtigkeiten an Dichtungen, Risse und Defekte an einzelnen Teilen usw.) muss die Pumpe gestoppt werden. Die Pumpe darf bis zur Klärung und Behebung der Störung nicht betrieben werden. 3.5. Die Temperatur von Lagern und Dichtungen sollte mindestens einmal pro Stunde überprüft werden. Eine Überhitzung der Lager über 60°C ist nicht zulässig. Kühlen Sie die Lager oder die Welle nicht mit kaltem Wasser, Eis usw. 3.6. Wenn Sie die Pumpe zur Reparatur anhalten, müssen Sie:
3.7. Die Demontage und Reparatur der Pumpe muss im Auftrag des Betriebsleiters unter Erteilung einer Arbeitserlaubnis zur Durchführung von Arbeiten mit erhöhter Gefahr erfolgen. 3.8. Die Reparatur von Pumpen, die bleihaltiges Benzin fördern, ist nur nach interner und externer Spülung des Gehäuses und aller Komponenten und Teile der Pumpe mit Kerosin zulässig. 3.9. Nach dem Waschen müssen das Pumpengehäuse und die Teile mit einem Reinigungstuch trockengewischt werden. 3.10. Bei der Reparatur von Pumpen und anderen Arbeiten im Pumpenraum sollte ein Werkzeug aus einem Material verwendet werden, das eine Funkenbildung beim Aufprall ausschließt. 3.11. Es ist nicht gestattet, Personen vor ausgeschlagenen oder herausgedrückten Teilen zu finden. 3.12. Arbeitnehmer, die Elektrowerkzeuge verwenden, müssen über eine elektrische Sicherheitsgruppe von mindestens II und ein entsprechendes Zertifikat verfügen. 3.13. Der Wechsel der elektrischen Lampen und Schutzkappen in den Pumpenräumen wird von einem Elektriker durchgeführt. 3.14. Während des Betriebs von Pumpeinheiten ist es verboten:
4. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen 4.1. Während des Betriebs von Pumpstationen sind Notfallsituationen möglich, darunter:
4.2. Im Notfall sowie bei Feststellung einer Störung, die den normalen Betrieb der Pumpe stört oder eine Gefahr für die Arbeiter darstellt, muss die Pumpe gestoppt und die Ventile an der Einlass- und Auslassleitung geschlossen werden. Der Notstopp der Pumpe muss der Betriebsleitung mitgeteilt werden. Es ist verboten, die Pumpe in Betrieb zu nehmen, bis alle Störungen beseitigt sind. 4.3. Im Falle eines Unfalls sollte dem Opfer Erste Hilfe geleistet, ein Krankenwagen gerufen und die Unternehmensleitung informiert werden. 4.4. Im Falle eines Brandes oder einer Explosion im Pumpenraum müssen alle Pumpen sofort gestoppt, die Feuerwehr gerufen, die Betriebsleitung informiert und gemäß dem Notfallplan gehandelt werden. 5. Sicherheitsanforderungen nach Abschluss der Arbeiten 5.1. Nach Abschluss der Arbeiten im Pumpenraum sind die Arbeiter, die diese Arbeiten durchgeführt haben, verpflichtet, den Arbeitsplatz zu reinigen und die Werkzeuge und Arbeitsgeräte in Ordnung zu bringen. 5.2. Geöltes Reinigungsmaterial sollte in spezielle Metallboxen mit Deckel gegeben und anschließend regeneriert oder vernichtet werden. 5.3. Nach Beendigung der Arbeiten mit giftigen Stoffen müssen die Anforderungen der persönlichen Hygiene eingehalten werden. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Schuhwerkstatt. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Durchführung von Arbeiten an Pumpstationen. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Wickeln von Rohrspulen auf der Maschine. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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