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Hinweise zum Arbeitsschutz bei Isolier- und Dachdeckerarbeiten Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitsanforderungen 1. Isolier- und Dachdeckerarbeiten auf Dächern dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die in sichere Methoden und Arbeitsweisen eingewiesen wurden. 2. Die für die Ausführung der Arbeiten verantwortliche Person (Vorgesetzter) muss sich vor der Montage oder Reparatur des Daches davon überzeugen, dass die Sparren und Dachlatten (Schalung) in gutem Zustand sind. 3. Dacharbeiter sollten mit Sicherheitsgurten, Sicherungsseilen und rutschfesten Schuhen (Filz oder Filz) ausgestattet sein. Wer auf einem Dach mit einer Neigung von mehr als 20 Grad arbeitet oder nass (unabhängig von der Neigung) oder mit Raureif (Schnee) bedeckt ist, muss zusätzlich über tragbare Trittleitern mit einer Breite von mindestens 30 cm und angenähten Gurten verfügen. Leitern sollten während der Arbeit sicher mit Haken befestigt werden, beispielsweise (bei einem Satteldach) am Dachfirst. 4. Vor Beginn der Arbeiten zur Installation oder Reparatur des Daches ist es notwendig, den Zustand des Brüstungszauns zu überprüfen und bei Verfall Maßnahmen zu seiner Verstärkung zu ergreifen. 5. Die Beschichtung der Schornsteinköpfe und die Installation von Lüftungsschachtschirmen müssen von horizontalen, auf der Kiste verlegten Decks aus erfolgen. Die Verwendung von Leitern ist verboten. Bei einer Höhe der Schornsteinköpfe und Lüftungsschächte von mehr als 1,5 m werden sie mit stabilen Gerüsten abgedeckt. Den Arbeitern stehen in diesem Fall Sicherheitsgurte und Sicherungsseile zur Verfügung. Dachgerüste müssen mit Abspannseilen sicher befestigt werden. 6. Stückmaterialien sollten auf dem Dach gestapelt und bei Bedarf so befestigt werden, dass ein Abrutschen am Hang oder ein Wegblasen durch den Wind ausgeschlossen ist. Es ist notwendig, ein tragbares Sicherheitsgitter zu verwenden, das über der Traufe installiert wird. 7. Bei Windgeschwindigkeiten über 7,5 m/s (5 Punkte), bei dichtem Nebel, Eis, Donner, starkem Regen und starkem Schneefall ist der Aufenthalt auf dem Dach und die Durchführung jeglicher Arbeiten verboten. 8. Die Kantenbearbeitung alter Dachbleche, deren Besäumung und andere Beschaffungsarbeiten sollten unterhalb oder auf dem Dachboden durchgeführt werden und die für die Verlegung vorbereiteten Gemälde sollten auf dem Dach angebracht werden. 9. Während der Pausen oder nach Beendigung der Dachdeckerarbeiten sind sämtliche Material-, Werkzeug-, Inventar- und Einrichtungsreste vom Dach zu entfernen. 10. Um zu verhindern, dass Personen in den Bereich gelangen, in dem Materialien, Werkzeuge, Behälter und das Abfließen von Mastix und Farbe vom Dach fallen können, ist es erforderlich, einen Zaun auf dem Boden zu installieren, der nicht näher als 3 m von den Gebäudewänden entfernt ist. und feste Schutzböden in Form von Galerien anordnen, Überdachungen über den Durchgangsstellen anordnen und einen diensthabenden Beamten einrichten. . 11. Übergänge auf Dachschrägen mit einer Neigung von mehr als 20 Grad sind nur in einem Sicherheitsgurt mit an den Sparren befestigtem Sicherungsseil zulässig. 12. Um zuvor auf dem Dachboden hergestellte Stückdachmaterialien an die Kiste zu liefern, ist die Verwendung eines Inventargerüsts erforderlich. 13. Grundierungen, Heiß- und Kaltdachkitte werden zentral in Fabriken oder Werkstätten hergestellt und fertig auf die Baustelle geliefert. Die Herstellung von Mastix direkt auf der Baustelle ist in Ausnahmefällen bei geringem Arbeitsaufwand zulässig. 14. Heiße Bitumenmastixe sollten in speziellen Bitumenkesseln hergestellt werden, die mit Rührwerken und Düsen für die Zufuhr von flüssigem Brennstoff oder Gas ausgestattet sein sollten, oder in Feuerräumen mit Rost für feste Brennstoffe (Holz, Kohle, Torf). 15. Zur Herstellung von heißem Bitumenmastix wird zunächst Bitumen in den Kessel gefüllt. Nach dem Schmelzen und Entwässern des Bitumens wird Anthrazitöl in kleinen Portionen zugegeben. Der in den Kessel gefüllte Füllstoff muss trocken sein, er wird durch die Rutsche zugeführt. 16. Kessel zum Kochen und Erhitzen von isolierenden bituminösen Dacheindeckungsmassen werden mit feuerfesten Deckeln dicht verschlossen und befestigt. Die Kesselfüllung darf nicht mehr als 3/4 ihrer Kapazität betragen. Bei Verwendung eines offenen Bitumenkessels ausnahmsweise muss dieser über einen dicht schließenden Deckel für den Fall eines Bitumenbrandes verfügen. Bitumenarbeiter sollten sich auf einer Seite davon aufhalten, damit sie sich beim Laden und Rühren des Bitumens nicht gegenseitig verbrennen. 17. Orte zum Kochen und Erhitzen von Mastix sollten mindestens 50 m von Holzgebäuden und Lagerhäusern entfernt sein. Es ist notwendig, dass sich in der Nähe jedes Fermenters ständig eine Reihe von Feuerlöschgeräten befindet: Schaumfeuerlöscher, trockener Sand in konischen Eimern oder in einer Kiste mit Schaufeln, Feuerlöschstoffen (Filz, Asbest). Bitumenzusammensetzungen im Innenbereich sollten in Elektrotanks erhitzt werden; Es ist verboten, Heizgeräte mit offenem Feuer zu verwenden. 18. Über dem im Freien aufgestellten Bitumenkessel muss zum Schutz vor dem Eindringen von Luftfeuchtigkeit in den Kessel ein feuerfestes Vordach angebracht werden. 19. Das Mischen von Bitumen mit Benzin erfolgt in einer Entfernung von mindestens 50 m vom Ort der Bitumenerhitzung. In diesem Fall muss das erhitzte Bitumen in Benzin gegossen werden (und nicht Benzin in Bitumen). Die Temperatur des Bitumens zum Zeitpunkt der Vorbereitung der Grundierung sollte 70 °C nicht überschreiten. Das Mischen von Benzin mit Bitumen ist nur mit einem Holzmixer und dem Tragen einer Schutzbrille erlaubt. Es ist nicht erlaubt, die Grundierung auf bleihaltigem Benzin oder Benzol vorzubereiten. 20. Tanks, Tanks und Kanister, in denen Zündhütchen oder Benzin zubereitet, transportiert und gelagert werden, müssen dicht verschlossen sein. Es ist nicht erlaubt, die Deckel von Fässern und Kanistern unter der Zündkapsel oder dem Benzin (auch leeren) mit Meißel und Hammer abzuschrauben. Die Stecker müssen mit einem funkensicheren Buntmetallschlüssel herausgeschraubt werden. 21. Die Lagerung der vorbereiteten Grundierung sowie von Behältern mit Grundierung oder Benzin ist in feuersicheren und gut belüfteten Räumen gestattet. Es ist verboten, Benzin und Grundierung unter Wohnräumen zu lagern. 22. Arbeiter, die an der Herstellung von heißem Bitumenmastix und Lacken beteiligt sind, werden mit Schutzbrillen, Atemschutzmasken, Gummistiefeln und Schutzkleidung ausgestattet. 23. Der erhitzte Mastix wird in kegelstumpfförmigen, sich nach oben verjüngenden Behältern mit fest verschlossenen Deckeln geliefert. Die Tanks dürfen maximal zu 3/4 ihres Fassungsvermögens gefüllt werden. Um Tanks aus beheiztem Mastix in einer Nische (Grube, Graben) oder auf einem schrägen Dach aufzunehmen, wird eine spezielle Plattform mit einem horizontalen, ebenen und dichten, starren Bodenbelag angeordnet und die Tanks werden vom Bodenbelag oder der Brücke aus oder mit einem Seil bedient mit einem Block, einem Gabelstapler, einer Winde usw. .P. Unten (am Boden) ist der Gefahrenbereich eingezäunt. 24. Für Dachdeckerarbeiten auf Flachdächern, die nicht über feste Zäune verfügen, ist die Installation temporärer mobiler Schutzgitter mit einer Höhe von 1 m erforderlich. Die Schirme werden mit Klammern oder anderen Vorrichtungen am Dachüberstand befestigt. 25. Das Abdecken von Gesimsüberständen, Brüstungen sowie das Aufhängen und Ersetzen von Ablauftrichtern sollte von Gerüsten, Hängegestellen oder mobilen Türmen aus erfolgen. 26. Heißes Bitumen, Pech oder Mastix, das auf die Haut gelangt, sollte mit warmem Wasser und Seife oder Lanolinpaste abgewaschen werden. Danach ist es notwendig, eine Lotion aus einer wässrigen Kaliumpermanganatlösung auf die verbrannten Hautpartien aufzutragen und diese anschließend mit Vaseline, Lanolin oder einer speziellen Brandsalbe zu schmieren. 27. Bei Dämmarbeiten unter Verwendung einer Grundierung müssen die Räume über eine Zu- und Abluftzwangsbelüftung in explosions- und feuergefährlicher Ausführung verfügen. Um den Zutritt Unbefugter zu verhindern, ist der Gefahrenbereich umzäunt. 28. Es ist verboten, den in Betrieb befindlichen Kessel unbeaufsichtigt zu lassen und brennbare Flüssigkeiten in der Nähe des Kessels aufzubewahren. Beim Heizen mit Holz ist die Verwendung von Kerosin zum Feuermachen verboten. 29. Wenn die Wände des Kessels durchbrennen und sich die Nähte darin öffnen, muss das Erhitzen des Bitumens sofort gestoppt, die Masse entladen, der Kessel gereinigt und repariert werden. 30. Um heiße Bitumenmasse in Tanks zu füllen, können Sie eine Schaufel mit langem Stiel verwenden. Vor Beginn der Arbeiten muss die Zuverlässigkeit und Festigkeit der Befestigung des Griffs an der Schaufel überprüft werden. 31. Es ist verboten, sich dem beheizten Kesselofen in mit Kerosin, Benzin, Bitumenlack und anderen brennbaren Stoffen getränkter Kleidung zu nähern. 32. Arbeitsplätze mit heißer Bitumenmasse sowie Durchgänge und Zugänge zu diesen sollten gut beleuchtet sein. 33. Arbeiter, die mit dem Transport und der Verwendung von erhitztem Bitumen beschäftigt sind, müssen ihre Ärmel mit einem Band über ihren Fäustlingen und ihre Overalls über ihren Stiefeln zusammenbinden. 34. Tanks mit erhitzter Masse sollten von zwei Arbeitern an einer Metallstange getragen werden, die in der Mitte eine Aussparung für den Bug des Tanks aufweist. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Schlosser-Reparateur der Reparatur-Beschaffungswerkstatt. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Hochspannungsprüfung von dielektrischen Handschuhen. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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