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Unterweisung zum Arbeitsschutz für einen Mitarbeiter in der Möbelproduktion Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitsanforderungen 1. Personen, die eine ärztliche Untersuchung bestanden haben und für geeignet befunden wurden, die Arbeit auszuführen, können zur Arbeit in der Möbelproduktion zugelassen werden. 2. Arbeitnehmer, die eine Unterweisung, ein Praktikum, eine Schulung und eine Prüfung ihrer Kenntnisse in den Bereichen Arbeitsschutz, Brandschutz und Erste Hilfe absolviert haben und über ein entsprechendes Sonderzertifikat verfügen, dürfen Arbeiten ausführen. 3. Während des Arbeitsprozesses muss sich jeder Arbeitnehmer innerhalb der festgelegten Fristen einer Arbeitssicherheitsunterweisung und -schulung unterziehen. Über die durchgeführten Einweisungen und Schulungen erfolgt ein entsprechender Eintrag im Sicherheitszeugnis. 4. Arbeitnehmer, die Berufe wechseln, müssen in sicheren Praktiken geschult werden und Arbeitssicherheitsanweisungen für alle durchgeführten Arbeiten erhalten. 5. Jeder Arbeitnehmer muss die internen Arbeitsvorschriften des Unternehmens kennen und diese strikt befolgen. Das Rauchen ist nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Alkoholische Getränke sind nicht erlaubt. Personen in einem Rauschzustand, die sich sowohl während der Arbeitszeit als auch außerhalb der Arbeitszeit auf dem Betriebsgelände aufhalten, sind mit der sofortigen Entfernung aus dem Betriebsgebiet unter Ausstellung einer Entfernungsbescheinigung zu rechnen. Personen, die sich in einem gesundheitsschädlichen (körperlichen oder geistigen) Zustand befinden oder unter dem Einfluss von Drogen stehen, die eine Gefahr für das Leben dieser Person oder anderer Mitarbeiter darstellen können, ist der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände nicht gestattet. 6. Um eine Explosion oder einen Brand zu verhindern: In feuergefährlichen Werkstätten keine Streichhölzer anzünden oder offenes Feuer verwenden, gebrauchte Reinigungsmittel und ölhaltige Lappen in Metallboxen mit dicht schließenden Deckeln aufbewahren, Staubansammlungen auf Geräten und Geräten verhindern Arbeitsplätze, spezielle Kleidung und Schuhe nicht an Heizgeräten trocknen, für leichten Zugang zu Feuerlöschgeräten sorgen. Wenn ein Brand oder Brand festgestellt wird, melden Sie ihn unverzüglich der zuständigen Stelle oder der Feuerwehr und beginnen Sie mit dem Löschen des Brandes mit den in der Werkstatt oder am Arbeitsplatz verfügbaren Feuerlöschmitteln (Feuerlöscher, interner Hydrant, stationäre Feuerlöschanlage usw.). , Maßnahmen ergreifen, um den Vorarbeiter, Werkstattleiter, Schichtleiter, Abteilungsleiter oder anderen Beamten zum Brandort zu rufen. 7. Das Bedienen von Maschinen, Geräten und Werkzeugen ist Personen gestattet, die eine besondere Ausbildung absolviert haben und über eine Berechtigung zum Bedienen dieser Maschinen verfügen. 8. Während der Arbeitszeit müssen Arbeitnehmer, die in der Möbelproduktion tätig sind, vom Unternehmen ausgegebene persönliche Schutzausrüstung (Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe, Helme, Fäustlinge usw.) verwenden. 9. Jeder Arbeitnehmer muss mit der technologischen Karte oder dem Arbeitsorganisationsplan vertraut sein und deren Anforderungen erfüllen. 10. Arbeitsplätze, Standorte und Transportwege müssen nach Einbruch der Dunkelheit oder bei schlechten Sichtverhältnissen (Nebel, Regen, Schnee) über eine künstliche Beleuchtung verfügen, deren Beleuchtung nicht geringer ist als die durch Industriestandards festgelegte. Ohne ausreichende Beleuchtung des Arbeitsplatzes darf nicht gearbeitet werden. 11. Reparaturarbeiten dürfen nur durchgeführt werden, wenn die Gerätemechanismen installiert und die Elektroschränke spannungsfrei sind und am ausgeschalteten Hauptschalter ein Schild „Einschalten verboten! Es wird gearbeitet!“ angebracht ist. 12.Maschinen, Geräte, Motoren und Handwerkzeuge müssen den Normen entsprechen und nur in einwandfreiem Zustand betrieben werden. Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, die in der Werksdokumentation festgelegten Anforderungen für den Umgang mit Maschinen und Geräten einzuhalten. 13. Arbeitnehmer, die für den Weg zur und von der Arbeit die vom Unternehmen bereitgestellten Transportmittel nutzen, müssen die Regeln für die Personenbeförderung kennen und strikt befolgen. Die An- und Abreise zur Arbeitsstätte ist mit Fahrzeugen, die nicht für diese Zwecke ausgerüstet sind, untersagt. 14. Die organisatorische Leitung der Arbeiten erfolgt durch den Meister direkt oder durch den Vorarbeiter. Die Anordnungen und Weisungen des Meisters sind für alle Arbeitnehmer verbindlich. 15. Den Anweisungen ist von allen an der Möbelherstellung beteiligten Arbeitnehmern Folge zu leisten. Personen, die gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen, tragen die Verwaltungshaftung gemäß den internen Arbeitsvorschriften, es sei denn, ihre Handlungen ziehen eine strafrechtliche Verantwortlichkeit nach sich. 16. In Fällen, die in dieser Anleitung nicht vorgesehen sind, wenden Sie sich an den unmittelbaren Vorgesetzten der Arbeiten. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Wartung und Betrieb von Fahrzeugen mit Gaskraftstoff. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Lokführer, Hilfslokführer. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Arbeiten an einer Stanzmaschine wie KAMA TS, YAWA etc.. Standardunterweisungen zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. 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