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Unterweisung zum Arbeitsschutz für den Bediener, Benutzer des PC- und Bildschirmterminals VDT

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Diese Standardanweisung wurde für Mitarbeiter entwickelt, die an der Bedienung von PCs und Bildschirmgeräten beteiligt sind (im Folgenden als Bediener bezeichnet): PC- und Bildschirmbediener, deren Arbeit im Zusammenhang mit der Entgegennahme und Eingabe von Informationen, der Überwachung und Korrektur von zu lösenden Aufgaben gemäß vorgefertigten Aufgaben steht Programme; Programmierer, die an der Entwicklung, dem Testen und dem Debuggen von Programmen auf einem PC und VDT beteiligt sind; Ingenieure und Techniker von Computern und PCs, die vorbeugende und reparierende Arbeiten durchführen, Fehlerursachen ermitteln, mit Diagrammen und anderen technischen Dokumentationen arbeiten; Benutzer von PCs und Bildschirmgeräten, die die Arbeit eines Bedieners mit ihrer Haupttätigkeit kombinieren und weniger als die Hälfte ihrer Arbeitszeit mit PCs arbeiten.

1.2. Die Arbeit eines PC-Bedieners gehört zu der Kategorie der Arbeiten, die mit gefährlichen und schädlichen Arbeitsbedingungen verbunden sind. Im Arbeitsprozess wirken sich folgende gefährliche und schädliche Produktionsfaktoren auf den PC-Bediener aus:

körperlich:

  • erhöhte elektromagnetische Strahlung;
  • erhöhte Röntgenstrahlen;
  • erhöhte UV-Strahlung;
  • erhöhte Infrarotstrahlung;
  • erhöhte statische Elektrizität;
  • erhöhte Staubkonzentration in der Luft des Arbeitsbereichs;
  • erhöhter Gehalt an positiven Luftionen in der Luft des Arbeitsbereichs;
  • reduzierter Gehalt an negativen Luftionen in der Luft des Arbeitsbereichs;
  • niedrige oder hohe Luftfeuchtigkeit im Arbeitsbereich;
  • verringerte oder erhöhte Luftmobilität des Arbeitsbereichs;
  • erhöhter Geräuschpegel;
  • erhöhte oder verringerte Beleuchtungsstärke;
  • erhöhter Grad an direkter Brillanz;
  • erhöhtes Maß an reflektierter Brillanz;
  • erhöhter Blindheitsgrad;
  • ungleichmäßige Helligkeitsverteilung im Sichtfeld;
  • erhöhte Helligkeit des Lichtbildes;
  • erhöhtes Pulsationsniveau des Lichtflusses;
  • erhöhte Spannung im Stromkreis, deren Schließung durch den menschlichen Körper erfolgen kann;

chemisch:

  • erhöhter Gehalt an Kohlendioxid, Ozon, Ammoniak, Phenol, Formaldehyd und polychlorierten Biphenylen in der Luft des Arbeitsbereichs;
  • psychophysiologisch:
  • Überanstrengung der Augen;
  • Anspannung der Aufmerksamkeit;
  • intellektuelle Belastungen;
  • Emotionaler Stress;
  • lange statische Belastungen;
  • Monotonie der Arbeit;
  • eine große Menge an Informationen, die pro Zeiteinheit verarbeitet werden;
  • irrationale Organisation des Arbeitsplatzes;

biologisch:

  • erhöhter Gehalt an Mikroorganismen in der Luft des Arbeitsbereichs.

1.3. Als Bediener, Programmierer, Ingenieur und Techniker eines PCs, Benutzer eines PCs und eines Bildschirmgeräts dürfen arbeiten:

  • Personen unter 18 Jahren, die die bei der Einstellung obligatorischen und jährlichen ärztlichen Untersuchungen zur Eignung für die Arbeit an einem Computer, Personalcomputer und VDT gemäß den Anforderungen der Verordnung des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation Nr. 90 bestanden haben und zusammen mit dem Staatlichen Komitee für sanitäre und epidemiologische Überwachung der Russischen Föderation Nr. 280/88;
  • bestandenes Einführungsbriefing zum Arbeitsschutz;
  • die gemäß einem vom Leiter des Unternehmens (Arbeitgebers) genehmigten, auf der Grundlage des Standardprogramms entwickelten Programm in sicheren Arbeitspraktiken und -methoden geschult wurden und einen Wissenstest, einschließlich elektrischer Sicherheit, mit der Aufgabe bestanden haben die 1. Qualifikationsgruppe in elektrischer Sicherheit;
  • die einen Kurs über die Grundlagen der Arbeit mit Computern, eine spezielle Schulung für die Arbeit an einem Personalcomputer unter Verwendung spezifischer Software abgeschlossen haben;
  • Unterweisung zum Arbeitsschutz an einem bestimmten Arbeitsplatz gemäß dieser Unterweisung.

1.4. Basierend auf den Anforderungen von Abschnitt 10.3. Hygienevorschriften und -normen „Hygieneanforderungen an Videoterminals, persönliche elektronische Computer und Arbeitsorganisation“ SanPiN 2.2.2.542-96, genehmigt durch das Dekret des Staatlichen Komitees für sanitäre und epidemiologische Überwachung Russlands Nr. 14 vom 14. Juli 1996 „Frauen ist es ab der Schwangerschaft und während der Stillzeit des Kindes nicht gestattet, alle Arten von Arbeiten im Zusammenhang mit der Verwendung von VDT ​​und PC durchzuführen.

1.5. Die persönliche Schutzausrüstung des Bedieners ist: weißer, dunkler Baumwoll-Bademantel mit antistatischer Imprägnierung; Displayschutzfilter der Klasse „Vollschutz“; spezielle Spektralgläser.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

2.1. Vor Arbeitsbeginn muss der Bediener:

  • Waschen Sie Ihr Gesicht und Ihre Hände mit Seife und ziehen Sie einen weißen Baumwollbademantel an.
  • den Arbeitsplatz inspizieren und aufräumen;
  • Passen Sie die Beleuchtung am Arbeitsplatz an. Stellen Sie sicher, dass die Beleuchtung ausreichend ist, keine Reflexionen auf dem Bildschirm auftreten und kein entgegenkommender Lichtstrom vorhanden ist.
  • Überprüfen Sie den korrekten Anschluss des Geräts an das Stromnetz.
  • Stellen Sie sicher, dass eine Schutzerdung vorhanden ist und der Schirmleiter mit dem Prozessorgehäuse verbunden ist.
  • Wischen Sie die Oberfläche des Bildschirms und des Schutzfilters mit einem speziellen Tuch ab.
  • Stellen Sie sicher, dass sich keine Disketten in den Laufwerken des Personalcomputerprozessors befinden.
  • Überprüfen Sie die korrekte Installation von Tisch, Stuhl, Fußstütze, Notenablage, Geräteposition, Bildschirmneigungswinkel, Tastaturposition und passen Sie ggf. Tischplatte und Stuhl sowie die Position von Computerelementen entsprechend den ergonomischen Anforderungen an um unbequeme Körperhaltungen und anhaltende Körperverspannungen zu vermeiden.

2.2. Beim Einschalten des Computers muss der Bediener die folgende Reihenfolge beim Einschalten des Geräts einhalten:

  • schalten Sie die Stromversorgung ein;
  • Peripheriegeräte einschalten (Drucker, Monitor, Scanner usw.);
  • Schalten Sie die Systemeinheit (Prozessor) ein.

2.3. Dem Bediener ist es untersagt, mit der Arbeit zu beginnen, wenn:

  • das Fehlen eines Hygienezertifikats für den VDT, einschließlich einer Bewertung der visuellen Parameter;
  • das Fehlen von Informationen über die Ergebnisse der Zertifizierung der Arbeitsbedingungen an diesem Arbeitsplatz oder wenn Informationen über die Nichteinhaltung der Parameter dieser Ausrüstung mit den Anforderungen der Hygienestandards vorliegen;
  • das Fehlen eines Schutzsiebfilters der Klasse „Vollschutz“;
  • abgeklemmter Erdungsleiter des Schutzfilters;
  • Erkennung von Gerätefehlern;
  • fehlende Schutzerdung von PC- und VDT-Geräten;
  • das Fehlen eines Kohlendioxid- oder Pulverfeuerlöschers und eines Erste-Hilfe-Kastens;
  • Verstoß gegen Hygienestandards für die Platzierung von VDT ​​(bei einreihiger Anordnung von weniger als 1 m von den Wänden, bei Anordnung von Arbeitsplätzen in einer Säule in einem Abstand von weniger als 1,5 m, bei Platzierung auf einer Fläche von ​​weniger als 6 m2 pro Arbeitsplatz, mit Reihenanordnung der Bildschirme zueinander).

3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit

3.1. Der Bediener muss während der Arbeit:

  • nur die Arbeit ausführen, die ihm übertragen wurde und für die er angewiesen wurde;
  • während des ganzen Arbeitstages, um den Arbeitsplatz in Ordnung und Sauberkeit zu halten;
  • alle Lüftungsöffnungen der Geräte offen halten;
  • Verwenden Sie ein externes Gerät "Maus" nur, wenn eine spezielle Matte vorhanden ist.
  • Wenn es notwendig ist, die Arbeit für einige Zeit zu unterbrechen, schließen Sie alle aktiven Aufgaben ordnungsgemäß.
  • Schalten Sie den Strom nur aus, wenn sich der Bediener während einer Arbeitspause am Computer in unmittelbarer Nähe des Videoterminals aufhalten muss (weniger als 2 Meter), andernfalls darf der Strom nicht ausgeschaltet werden.
  • Hygienestandards einhalten und Arbeits- und Ruhezeiten einhalten;
  • die Regeln für den Betrieb von Computergeräten gemäß der Bedienungsanleitung einhalten;
  • Wählen Sie beim Arbeiten mit Textinformationen den physiologischsten Modus zur Darstellung schwarzer Zeichen auf weißem Hintergrund.
  • die durch die Arbeitszeiten geregelten Arbeitspausen einhalten und in den Sportpausen und Sportstunden die empfohlenen Übungen für Augen, Nacken, Arme, Rumpf, Beine durchführen;
  • Beachten Sie den Abstand von den Augen zum Bildschirm innerhalb von 60 - 80 cm.

3.2. Dem Bediener ist während der Arbeit untersagt:

  • berühren Sie gleichzeitig den Monitorbildschirm und die Tastatur;
  • Berühren Sie die Rückseite der Systemeinheit (Prozessor), wenn das Gerät eingeschaltet ist.
  • Umschalten der Anschlüsse von Schnittstellenkabeln von Peripheriegeräten bei eingeschaltetem Strom;
  • die oberen Platten von Geräten mit Papieren und Fremdkörpern überladen;
  • Sorgen Sie dafür, dass der Arbeitsplatz mit Papier vollgestopft ist, um die Ansammlung von organischem Staub zu verhindern.
  • Abschalten während der Ausführung einer aktiven Aufgabe durchführen;
  • häufige Leistungsänderungen vornehmen;
  • Lassen Sie keine Feuchtigkeit auf die Oberfläche der Systemeinheit (Prozessor), des Monitors, der Arbeitsfläche der Tastatur, der Festplatten, des Druckers und anderer Geräte gelangen.
  • schalten Sie stark gekühlte (im Winter von der Straße mitgebrachte) Geräte ein;
  • Geräte selbstständig öffnen und reparieren;
  • den Wert der Anzahl der verarbeiteten Zeichen über 30 für 4 Arbeitsstunden überschreiten.

4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

4.1. Der Betreiber ist verpflichtet:

  • In allen Fällen, in denen ein Bruch in den Stromkabeln, Erdungsfehler und andere Schäden an elektrischen Geräten oder das Auftreten eines Brandgeruchs festgestellt werden, schalten Sie sofort den Strom aus und melden Sie den Notfall dem Manager und dem diensthabenden Elektriker.
  • Wenn eine unter Spannung stehende Person entdeckt wird, befreien Sie sie sofort von der Stromeinwirkung, indem Sie die Stromversorgung abschalten, und leisten Sie dem Opfer vor dem Eintreffen eines Arztes Erste Hilfe.
  • Rufen Sie im Falle eines Fehlers beim Betrieb technischer Geräte oder Software sofort einen Vertreter des Ingenieur- und technischen Dienstes für den Betrieb von Computergeräten an.
  • Bei Schmerzen in den Augen, starker Verschlechterung der Sicht – Unfähigkeit, sich zu konzentrieren oder auf die Schärfe zu konzentrieren, Schmerzen in den Fingern und Händen, erhöhter Herzfrequenz, sofort den Arbeitsplatz verlassen, den Vorfall dem Arbeitsleiter melden und einen Arzt aufsuchen ;
  • Schalten Sie im Falle eines Gerätebrandes den Strom aus und ergreifen Sie Maßnahmen, um das Feuer mit einem Kohlendioxid- oder Pulverfeuerlöscher zu löschen. Rufen Sie die Feuerwehr und melden Sie den Vorfall dem Arbeitsleiter.

5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Nach Abschluss der Arbeiten ist der Betreiber verpflichtet, die folgende Reihenfolge beim Ausschalten der Computerausrüstung einzuhalten:

  • alle aktiven Aufgaben schließen;
  • Parken Sie den Lesekopf der Festplatte (falls kein automatisches Parken des Kopfes vorgesehen ist);
  • Stellen Sie sicher, dass sich keine Disketten in den Laufwerken befinden;
  • schalten Sie die Systemeinheit (Prozessor) aus;
  • schalten Sie alle Peripheriegeräte aus;
  • schalten Sie die Stromversorgung aus.

5.2. Nach Abschluss der Arbeiten ist der Bediener verpflichtet, den Arbeitsplatz zu inspizieren und aufzuräumen, einen Bademantel in einen Schrank zu hängen und Hände und Gesicht mit Wasser und Seife zu waschen.

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