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Belehrung zum Arbeitsschutz am Arbeitsplatz für den Traktorfahrer eines Radtraktors

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Das Führen und Warten von Radschleppern ist Personen gestattet, die nicht jünger als 18 Jahre sind und eine spezielle Ausbildung absolviert und eine Bescheinigung über die Berechtigung zum Führen eines Traktors in der vorgeschriebenen Weise erhalten haben. Der Traktorfahrer muss im Arbeitsschutz geschult sein und das entsprechende Zertifikat erwerben.

1.2. Die Zuordnung von Arbeitskräften zu einer bestimmten Maschine muss per Auftrag (Anweisung) für die Werkstatt oder Organisation erfolgen.

1.3. Der Fahrer muss die internen Arbeitsvorschriften der Organisation kennen und einhalten.

1.4. Der Fahrer muss persönliche Schutzausrüstung (Overall, Schuhe, Handschuhe usw.) tragen, die den Industriestandards entspricht.

1.5. Beim Fahren von Radtraktoren auf öffentlichen Straßen und Forststraßen sind die „Straßenverkehrsregeln“ zu beachten.

2. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

Arbeitsschutzanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Vor Beginn der Arbeiten muss der Traktorfahrer die technische Richtigkeit prüfen von:

  • Fahrwerk der Zugmaschine und technologische Ausrüstung des Anhängers;
  • Lenk- und Bremsvorrichtung;
  • Beleuchtungseinrichtungen und Tonsignal.

2.2. Füllen Sie den Traktor vollständig mit Kraft- und Schmierstoffen, Spezial- und Kühlflüssigkeiten.

2.3. Überprüfen Sie vor dem Starten des Motors die Steuerhebel des Traktors und der technischen Ausrüstung und stellen Sie sicher, dass sie sich in der Neutralstellung befinden und das Hydrauliksystem ausgeschaltet ist.

2.4. Überprüfen Sie nach dem Starten des Motors den Betrieb der Maschine und der Prozessausrüstung im Leerlauf und stellen Sie sicher, dass sie sich in gutem Zustand befinden. Es ist nicht gestattet, an einem beschädigten Traktor zu arbeiten.

2.5. Vor Beginn der Bewegung muss sich der Fahrer vergewissern, dass sich keine Personen in der Nähe der Maschine und auf der Fahrbahn befinden, ein Warnsignal geben und erst dann mit der Bewegung beginnen.

3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit

3.1. Der Arbeitnehmer darf nur die Arbeiten ausführen, die ihm von seinem unmittelbaren Vorgesetzten anvertraut wurden.

3.2. Beim Rückwärtsfahren des Traktors zum gezogenen Gerät ist es erforderlich, den ersten Rückwärtsgang bei niedriger Motordrehzahl einzulegen und dabei den rechten Fuß auf dem Kraftstoffzufuhrpedal und den linken Fuß auf dem Ablasspedal zu halten, damit der Traktor anhalten kann jeder Moment.

3.3. Wenn der Traktorfahrer die herannahenden Anhängevorrichtungen nicht sieht, muss ein anderer Arbeiter, der sich außerhalb der Fahrbahn des Traktors befindet, seine Handlungen überwachen.

3.4. Vor jedem Betreten der Traktorkabine muss der Fahrer die Schuhe sorgfältig von Schmutz befreien, um ein Herunterfallen vom Trittbrett und ein Abrutschen von den Steuerpedalen zu vermeiden.

3.5. Während der Fahrt ist das Aus- und Betreten der Kabine sowie das Stehen und Sitzen auf den Trittbrettern, Leitern, Kotflügeln und angebauten technischen Geräten verboten.

3.6. Führen Sie bei laufendem Motor keine Reparaturen unter dem Traktor durch.

3.7. Die Prozessausrüstung sollte von Erde, Schnee, Schmutz, Rinde, Holzspänen usw. gereinigt werden, nachdem der Traktor vollständig zum Stillstand gekommen ist.

3.8. Beim Arbeiten mit Anlagen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Achten Sie beim Wenden des Traktors darauf, dass die technische Ausrüstung in die Abmessungen der Straße passt.
  • Machen Sie bei höheren Transportgeschwindigkeiten keine scharfen Kurven (um ein Umkippen zu vermeiden).
  • Führen Sie keine Einstell-, Reinigungs- und sonstigen Arbeiten unter der angehobenen technologischen Ausrüstung durch (ein spontaner Übergang des Hydrauliksystems in den Absenkmodus ist nicht ausgeschlossen).
  • Berücksichtigen Sie bei langen Fahrten, dass die technischen Spezifikationen für die Herstellung des Traktors ein Schrumpfen der Hydraulikzylinderstangen um bis zu 30 mm in 30 Minuten zulassen. Daher sollten Sie die Höhe ihres Anstiegs regelmäßig überwachen und anpassen.

3.9. Es ist verboten, gezogene technische Geräte mit defekten Bremsen zu betreiben.

3.10. Während des Betriebs muss der Fahrer den „Stop“-Befehl ausführen, unabhängig davon, wer ihn gegeben hat.

3.11. Es ist verboten, den Traktor bei laufendem Motor unbeaufsichtigt zu lassen.

4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

4.1. Wenn die Messgeräte einen unzureichenden Öldruck im Motor oder eine hohe Kühlmitteltemperatur anzeigen, müssen Sie die Maschine sofort anhalten und den Motor abstellen. Nachdem der Motor abgekühlt ist, messen Sie den Ölstand, überprüfen Sie das Ölleitungssystem und beseitigen Sie die festgestellten Mängel.

Öffnen Sie den Kühlerdeckel, um den Kühlmittelstand mit äußerster Vorsicht zu prüfen und Verbrennungen zu vermeiden. Lösen Sie es zunächst durch Ablassen von Dampf und entfernen Sie dann die Kappe am Hals. In diesem Fall müssen Sie nur mit Fäustlingen arbeiten.

Wenn es erforderlich ist, eine Störung zu beheben, die während des Betriebs und der Wartung aufgetreten ist, schalten Sie den Maschinenmotor ab.

4.2. Wenn der Traktor (aufgrund einer Störung) auf der Straße anhalten muss, platzieren Sie ein Notstoppschild hinter dem Traktor und ergreifen Sie Maßnahmen zur Behebung der Störung. Im Bedarfsfall sollten Sie die Hilfe anderer Fahrer in Anspruch nehmen, und wenn die Störung nicht behoben werden konnte, folgen Sie den Sicherheitsmaßnahmen und begeben Sie sich in die Werkstatt. In Fällen, in denen die Bremsen nicht funktionieren, Lenkungsteile beschädigt sind, Kraftstoff aus dem Stromversorgungssystem austritt, die Kardanwelle beschädigt ist, die Anhängevorrichtung defekt ist, sowie im Falle, dass der Traktor aus der Spur geraten ist oder B. in einen Graben gerät und ein selbstständiges Herausfahren nicht möglich ist, muss der Fahrer den Mechaniker oder Arbeitsleiter informieren.

4.3. Der Traktorfahrer ist verpflichtet, der Entscheidung des Mechanikers (Arbeitsleiters) über das weitere Abschleppen oder Abschleppen im beladenen Zustand für eine kurze Strecke vor dem Einfahren des Traktors in die Forststraße Folge zu leisten.

Es ist verboten, einen beladenen Holzlastzug als Schlepper zu verwenden und auch einen defekt beladenen Traktor abzuschleppen.

4.4. Es ist nicht erlaubt, zwischen gekoppelten Fahrzeugen anzukuppeln und dort zu bleiben, bis diese vollständig zum Stillstand gekommen sind.

4.5. Im Falle eines Verkehrsunfalls muss der daran beteiligte Traktorfahrer:

  • Halten Sie sofort an und bewegen Sie den Traktor sowie andere mit dem Vorfall in Zusammenhang stehende Gegenstände nicht;
  • Wenn die Bewegung von Fahrzeugen nicht möglich ist, räumen Sie die Fahrbahn, nachdem Sie zuvor die Position des Traktors sowie die mit dem Verkehrsunfall verbundenen Gegenstände und Spuren festgestellt haben.
  • Gegebenenfalls Erste Hilfe für den Verletzten leisten.

4.6. Jeder Arbeitnehmer muss in der Lage sein, Erste Hilfe zu leisten. Es muss umgehend Hilfe am Unfallort geleistet werden. Der erste Schritt besteht darin, die Verletzungsquelle zu beseitigen (Motor abstellen, Mechanismus stoppen, Opfer unter der Peitsche entfernen usw.).

Die Hilfeleistung sollte mit dem Wichtigsten beginnen, das die Gesundheit oder das Leben einer Person bedroht: Bei starken Blutungen ein Tourniquet anlegen und dann die Wunde verbinden; bei Verdacht auf eine geschlossene Fraktur eine Schiene anlegen; bei offenen Frakturen sollten Sie zunächst die Wunde verbinden und anschließend eine Schiene anlegen; bei Verbrennungen einen trockenen Verband anlegen; Bei Erfrierungen reiben Sie die betroffene Stelle sanft mit weichen oder flauschigen Tüchern ab.

Bei Verdacht auf Wirbelsäulenverletzungen kann der Transport des Opfers nur in Rückenlage auf einer starren Unterlage erfolgen.

Nach der Erstversorgung sollte das Opfer zur nächstgelegenen medizinischen Einrichtung gebracht werden.

5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Am Ende der Arbeit muss der Bediener:

  • Parken Sie den Traktor und senken Sie die Prozessausrüstung auf den Boden.
  • schalten Sie die Pumpen aus, stoppen Sie den Motor;
  • Reinigen Sie den Traktor und die technologische Ausrüstung von Schmutz und Ablagerungen.
  • Überprüfen Sie den Traktor. Bei Feststellung von Störungen, die nicht selbst behoben werden können, melden Sie sich beim Mechaniker oder einer anderen verantwortlichen Person.

5.2. Es ist notwendig, Ihren direkten Vorgesetzten über die Mängel im Bereich des Arbeitsschutzes zu informieren.

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