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Arbeitsschutzunterweisung für den Hackerbetreiber Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz 1.1. Personen im Alter von mindestens 18 Jahren, die sich einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben und für die Ausführung dieser Art von Arbeiten geeignet sind, über Arbeitsschutz, Brandschutz und Erste Hilfe unterwiesen, geschult und geprüft wurden und über eine besondere Bescheinigung verfügen, dürfen Personen bedienen und bedienen Warten Sie den Häcksler. 1.2. Berufswechselarbeiter müssen bei allen durchgeführten Arbeiten in sicheren Arbeitsmethoden geschult und im Arbeitsschutz unterwiesen werden. 1.3. Die Mitarbeiter müssen die internen Arbeitsvorschriften der Organisation kennen und einhalten. 1.4. Arbeiten am Häcksler müssen gemäß der genehmigten technischen Karte oder dem Arbeitsorganisationsplan durchgeführt werden. Jeder Mitarbeiter muss mit der technologischen Landkarte vertraut sein und deren Anforderungen bei der Arbeit erfüllen. 1.5. Das mit der Bedienung und Wartung der Maschine befasste Personal muss vertraut sein mit:
1.6. Alle Arbeitsplätze und Gehwege sollten geräumt und im Winter rutschige Stellen mit rutschhemmenden Materialien bestreut werden. 1.7. Reparaturarbeiten dürfen nur durchgeführt werden, wenn die Mechanismen stillstehen und die Schaltschränke stromlos sind. Gleichzeitig wird am ausgeschalteten Hauptschalter ein Schild „Einschalten verboten! Es wird gearbeitet!“ aufgehängt. 1.8. Das Recht, elektrische Geräte zu reparieren, haben Arbeitnehmer mit einer elektrischen Sicherheitsgruppe von mindestens III. 1.9. Bewegen Sie sich bei Wartungsarbeiten an der Maschine nur auf den dafür vorgesehenen Sicherheitswegen. 1.10. Bei der Arbeit sollten Sie persönliche Schutzausrüstung (Overall, Sicherheitsschuhe, Ohrenschützer) tragen, die den geltenden Normen entspricht. 1.11. Arbeitsplätze und Arbeitsbereiche müssen über eine künstliche Beleuchtung verfügen, die nicht niedriger ist als in den Industriestandards festgelegt. Ohne ausreichende Beleuchtung darf nicht gearbeitet werden. 1.12. An Arbeitsplätzen ist es erforderlich, die Brandschutzvorschriften einzuhalten, nur an den dafür vorgesehenen Stellen zu rauchen und kein offenes Feuer zum Beleuchten und Heizen zu verwenden. 1.13. Die organisatorische Leitung der Arbeiten erfolgt durch den Meister direkt oder durch den Vorarbeiter. 1.14. Für Verstöße gegen die Anforderungen dieser Weisung haften die Mitarbeiter gemäß geltendem Recht. 2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit 2.1. Bevor Sie mit der Arbeit beginnen, müssen Sie Folgendes überprüfen:
2.2. Bei der Inspektion und Prüfung der Geräte festgestellte Mängel sind, sofern eine selbstständige Beseitigung nicht möglich ist, dem Vorarbeiter zu melden. Es ist verboten, an defekten Geräten zu arbeiten. 2.3. Vor Beginn der Arbeiten ist es erforderlich, durch ein akustisches Signal vor dem Anlaufen des Geräts zu warnen und sicherzustellen, dass sich keine Personen im Gefahrenbereich aufhalten. 3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit 3.1. Der Arbeitnehmer darf nur die Arbeiten ausführen, die ihm von seinem unmittelbaren Vorgesetzten anvertraut wurden. 3.2. Im Falle einer festgestellten Fehlfunktion eines Mechanismus oder des Auftretens von Personen im Gefahrenbereich, stoppen Sie das Gerät sofort mit der Taste „Sammelstopp“, schalten Sie den Hauptschalter aus und hängen Sie ein Plakat mit der Aufschrift „Nicht einschalten! Personen“ auf sind am Arbeiten!". 3.3. Schalten Sie die Holzaufbereitungseinheit ein, um nach dem Starten des Ladebandes zu arbeiten. Das Korrigieren des Holzes auf der Ladevorrichtung und den Förderbändern sollte nur erfolgen, wenn die Mechanismen mit einem speziellen Haken, einer Gaffel, gestoppt werden. 3.4. Schalten Sie den Metalldetektor ein, bevor Sie den Häcksler einschalten. 3.5. Wenn die Hackschnitzelleitung verstopft ist, stoppen Sie die Holzzufuhr, stoppen Sie die Maschine und fahren Sie dann mit der Reinigung fort. 3.6. Das manuelle Lösen von gepackten oder gefrorenen Holzspänen in Bunkern sollte, falls erforderlich, vom Servicestandort aus durchgeführt werden. 3.7. Bremsen Sie beim Messer- und Messerwechsel die Rotoren der Maschine sicher mit einer Handbremse oder einer Feststellvorrichtung ab, 3.8. Häckslermesser sollten nur in Koffern oder Spezialboxen mitgeführt werden. 3.9. Wenn die Messer der Scheibe auf die Gegenmesser treffen und es zu Klopfgeräuschen kommt, stoppen Sie die Maschine und beseitigen Sie die Klopfursache. 3.10. Es ist verboten:
3.11. Der Netzbetrieb ist verboten:
4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen 4.1. Stoppen Sie im Notfall die Maschine sofort mit der „Stopp“-Taste. 4.2. Wenn der Motor überhitzt, stoppen Sie ihn und lassen Sie ihn abkühlen. Kühlen Sie den Motor nicht mit Wasser oder Schnee. 4.3. Wenn ein Brand in der Verkabelung festgestellt wird, muss die Maschine sofort angehalten und der Leistungsschalter ausgeschaltet werden. 4.4. Im Brand- oder Brandfall sofort die Feuerwehr verständigen, mit der Löschung des Feuers mit den am Arbeitsplatz vorhandenen Feuerlöschgeräten beginnen, Maßnahmen ergreifen und den Werkstattleiter vor Ort rufen. 4.5. Der Unfallgeschädigte oder Augenzeuge muss den Vorarbeiter oder den zuständigen Arbeitsleiter über jeden Unfall informieren. 4.6. Jeder Arbeitnehmer muss in der Lage sein, Erste Hilfe zu leisten. Es muss umgehend Hilfe am Unfallort geleistet werden. Der erste Schritt besteht darin, die Verletzungsquelle zu beseitigen (Motor abstellen, Mechanismus stoppen, Opfer befreien usw.). Die Hilfeleistung sollte mit dem Wichtigsten beginnen, das die Gesundheit oder das Leben einer Person bedroht: Bei starken Blutungen ein Tourniquet anlegen und dann die Wunde verbinden; bei Verdacht auf eine geschlossene Fraktur eine Schiene anlegen; bei offenen Frakturen sollten Sie zunächst die Wunde verbinden und anschließend eine Schiene anlegen; bei Verbrennungen einen trockenen Verband anlegen; Bei Erfrierungen reiben Sie die betroffene Stelle sanft mit weichen oder flauschigen Tüchern ab. Bei Verdacht auf Wirbelsäulenverletzungen kann der Transport des Opfers nur in Rückenlage auf einer starren Unterlage erfolgen. Nach der Erstversorgung sollte das Opfer zur nächstgelegenen medizinischen Einrichtung gebracht werden. 5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit 5.1. Nach Abschluss der Arbeiten sollten Sie:
5.2. Eventuelle Mängel im Bereich des Arbeitsschutzes sind dem Vorarbeiter bzw. dem zuständigen Arbeitsleiter zu melden. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Betrieb von Gasbrunnen, Gassammel- und Aufbereitungsanlagen. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Service von technologischen Brunnen, Schalen und Rohrleitungen. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Manueller Schriftsetzer. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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