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Hinweise zum Arbeitsschutz bei der Reinigung von Kraft- und Schmierstofftanks

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Diese Anleitung legt die grundlegenden Anforderungen an den Arbeitsschutz für Arbeitnehmer fest, die in Organisationen mit der Tankreinigung beschäftigt sind.

1.2. Bei der Durchführung von Stripping-Vorgängen müssen die gefährlichen und schädlichen Eigenschaften von Erdölprodukten berücksichtigt werden: Brandgefahr, Explosionsgefahr, Toxizität, Flüchtigkeit und die Fähigkeit zur Elektrifizierung.

1.3. Die Reinigung der Tanks von Erdölprodukten wird von speziell geschulten und geschulten Mitarbeitern durchgeführt, die von der Ärztekommission zu dieser Arbeit zugelassen wurden.

Die Reinigung erfolgt gemäß Tankreinigungsplan und gemäß den Anweisungen zur Reinigung der Tanks von Ölrückständen.

1.4. Zur Durchführung von Aufräumarbeiten wird eine Arbeitserlaubnis für die Durchführung risikoreicher Arbeiten in der vorgeschriebenen Form erteilt.

Personen unter 18 Jahren und Frauen dürfen die Tanks nicht reinigen.

1.5. Beim Arbeiten in Tanks sind zum Atemschutz Schlauch- oder sauerstoffisolierende Gasmasken entsprechend den aktuellen Landesnormen zu verwenden. Persönliche Schutzausrüstung wird in einem speziell ausgestatteten Raum aufbewahrt.

1.6. Den Mitarbeitern müssen zur Verfügung gestellt werden:

  • beim Reinigen von Tanks - mit Planenanzug; Planenstiefel; Fäustlinge aus Plane; Mittel zum Atemschutz;
  • beim Reinigen von Tanks von bleihaltigem Benzin zusätzlich - Unterwäsche; Planenschürze;
  • für Arbeiten im Freien in der kalten Jahreszeit zusätzlich eine Baumwolljacke mit Isolierpolster; Baumwollhose mit isolierendem Futter.

1.7. Der Organisationsauftrag bestimmt eine verantwortliche Person aus dem Kreis der Ingenieure und Techniker, die die Tankreinigungstechnik unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und Besonderheiten der geplanten Arbeiten festlegt.

Der die Reinigungsarbeiten durchführende Drittbetrieb benennt aus dem Kreis der Ingenieure und Techniker einen Verantwortlichen für die Einhaltung der Arbeitsschutzanforderungen.

1.8. Die Reinigung des Tanks erfolgt nur tagsüber.

1.9. Am Ort der Reinigungsarbeiten müssen Feuerlöscheinrichtungen und persönliche Schutzausrüstung vorhanden sein.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

2.1. Vor der Reinigung der Tanks werden alle in der Arbeitserlaubnis genannten vorbereitenden Maßnahmen durchgeführt.

2.2. Tragen Sie in die Arbeitserlaubnis des für die Durchführung der Entlackungsarbeiten verantwortlichen Mitarbeiters Angaben zur Zusammensetzung des Entmantelungsteams und Hinweise zu deren Einweisung ein.

2.3. Mit den Arbeiten im Inneren des Tanks sollte begonnen werden, nachdem eine vollständige, von der Kommission der Organisation, bestehend aus dem Chefingenieur, dem Arbeitsschutzingenieur, dem Vertreter der Rohstoffwerkstatt und dem Brandschutzarbeiter, unterzeichnete Bescheinigung über die Bereitschaft des Tanks für Entlackungsarbeiten vorliegt. Beim Reinigen des Tanks sollte die für die Reinigungsarbeiten verantwortliche Person am Arbeitsplatz sein.

2.4. Überprüfen Sie Werkzeuge und Vorrichtungen und bereiten Sie sie für die Arbeit vor. Es ist nicht gestattet, mit fehlerhaften Werkzeugen und Geräten zu arbeiten.

2.5. Belüftung und Tankbeleuchtung prüfen. Das Ein- und Ausschalten von Belüftung und Beleuchtung sollte außerhalb der Tankummantelung erfolgen.

2.6. Es ist notwendig, einem Team, das Tanks von bleihaltigem Benzin reinigt, Entgaser (Bleichmittel, Kerosin, heißes Wasser, Seife) sowie ein Erste-Hilfe-Set zur Verfügung zu stellen.

3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit

3.1. Arbeiten im Tank sollten mit einer Gasmaske durchgeführt werden. Der Chefingenieur erlaubt das Arbeiten ohne Atemschutz, sofern der Volumenanteil an Sauerstoff im Tank mindestens 20 % beträgt und der Gehalt an gesundheitsschädlichen Dämpfen und Gasen unter den maximal zulässigen Konzentrationen liegt. Gleichzeitig ist das Eindringen schädlicher, explosiver und explosiver Dämpfe und Gase von außen in den Tank auszuschließen.

3.2. Führen Sie die Arbeiten im Tank bei einer Lufttemperatur von nicht mehr als 35 °C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von nicht mehr als 70 % durch.

3.3. Nachdem Sie den Rest des Ölprodukts entfernt haben, trennen Sie den Tank von allen Rohrleitungen außer der Reinigungsleitung, indem Sie Stopfen mit Endanzeige anbringen. Dämpfen Sie den Tank und spülen Sie ihn anschließend für die in der Produktionsanleitung angegebene Zeit mit Wasser aus.

3.4. Notieren Sie die Installation von Stubs in einem speziellen Protokoll. Informieren Sie das Wartungspersonal dieses Bereichs über die Orte, an denen Stecker installiert werden sollen.

3.5. Führen Sie eine intensive Belüftung des Tanks durch und kontrollieren Sie mindestens alle 1 Stunde den Gehalt an schädlichen Dämpfen und Gasen in der Luft.

3.6. Kontrollluftanalysen sollten während der Entlüftungspausen von mehr als einer Stunde, bei Anzeichen von in den Tank eindringenden Ölproduktdämpfen oder bei Änderungen der meteorologischen Situation durchgeführt werden.

Bei einem Anstieg der Konzentration schädlicher Dämpfe über die Hygienestandards hinaus sind die Reinigungsarbeiten einzustellen und die Arbeiter aus dem Gefahrenbereich zu entfernen.

Das Strippen kann erst fortgesetzt werden, nachdem die Gründe für den Anstieg der Konzentration schädlicher Dämpfe ermittelt und Maßnahmen ergriffen wurden, um deren Konzentration auf hygienische Standards zu reduzieren. Der Rückgang der Dampfkonzentration muss durch wiederholte Luftanalyse bestätigt werden.

3.7. Beachten Sie beim Reinigen von Ablagerungen mit pyrophoren Verbindungen zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen: Ablagerungen nicht austrocknen lassen, sondern feucht halten.

Entfernen Sie Schmutz und Ablagerungen an einer speziell dafür vorgesehenen Stelle. Es ist nicht gestattet, Schmutz und Ablagerungen in die Kanalisation einzuleiten.

3.8. Zum Betreten des Tanks tragen Sie einen Overall, Sicherheitsschuhe, eine schlauchisolierende Gasmaske, einen Sicherheitsgurt mit Kreuzgurten und ein Signalseil. Das aus der Tankluke herausgeführte Ende des Seils muss mindestens 5 m lang sein.

Beobachter an der Schachtluke (mindestens zwei) tragen die gleiche Schutzausrüstung. Der Beobachter sollte das Signal und das Verhalten des Arbeiters im Tank, den Zustand des Luftschlauchs der Gasmaske und die Position der Luftansaugvorrichtung überwachen. Bei Bedarf sollte der Arbeiter aus dem Tank evakuiert werden.

3.9. Bei der Reinigung von Tanks werden Schlauchgasmasken eingesetzt, um für atembare saubere Luft zu sorgen.

Wenn Arbeiten in einer Entfernung von mehr als 10 m von der Stelle der Reinluftansaugung durchgeführt werden müssen, verwenden Sie eine Schlauchgasmaske mit Zwangsluftzufuhr, wobei die Funktion des Gebläses ständig überwacht werden muss.

3.10. Die Dauer der ununterbrochenen Arbeit mit einer Gasmaske im Tank beträgt nicht mehr als 15 Minuten. Danach muss sich der Mitarbeiter mindestens 15 Minuten an der frischen Luft ausruhen.

3.11. Halten Sie tragbare Holzleitern in gutem Zustand, die dazu dienen, den Arbeiter in den Tank herabzulassen, darin zu arbeiten und aus dem Tank aufzusteigen, wobei die Arbeitsschutzbedingungen eingehalten werden müssen.

Die Überprüfung der Gebrauchstauglichkeit und Zuverlässigkeit der Befestigung der Treppe am Arbeitsplatz sollte im Beisein der für die Arbeiten verantwortlichen Person erfolgen.

3.12. Alle für die Arbeit notwendigen Werkzeuge müssen so in den Tank geführt werden, dass ein Herabfallen, Funkenbildung und Verletzungen der Arbeiter ausgeschlossen sind.

3.13. Während der maschinellen Reinigung und Entgasung des Tanks ist es nicht gestattet, Personen in den Tank zu lassen.

4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

4.1. Bei Reinigungsarbeiten im Tank kann es zu einer Notsituation aufgrund eines Anstiegs des Gasgehalts, eines Brandes und einer Explosion im Tank usw. kommen.

Im Notfall sollten die Mitarbeiter, die die Tanks reinigen, den Tank verlassen und die Feuerwehr und die Betriebsleitung informieren.

4.2. Vor dem Eintreffen der entsprechenden Dienste sollten die Mitarbeiter Maßnahmen ergreifen, um den Unfall zu beseitigen und den Opfern Hilfe zu leisten.

4.3. Stoppen Sie die Reinigung von Tanks auf Verlangen des für die Reinigung verantwortlichen Mitarbeiters, des Werkstattleiters, eines Vertreters des Sicherheitsdienstes, Vertretern der Kontrollbehörden.

4.4. Wenn ein Arbeiter Anzeichen einer Vergiftung zeigt, muss der für die Reinigung des Tanks verantwortliche Arbeiter angewiesen werden, die Arbeit einzustellen, das Opfer zur Ersten Hilfe aus dem Tank zu evakuieren und es gegebenenfalls in eine medizinische Einrichtung zu schicken. Weitere Reinigungsarbeiten sollten erst nach Beseitigung der Ursachen, die zur Vergiftung des Arbeitnehmers geführt haben, wieder aufgenommen werden.

5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Der für die Arbeiten verantwortliche Mitarbeiter erstellt ein Gesetz über die durchgeführte Reinigung.

5.2. Untersuchen Sie den Raum im Tank sorgfältig und stellen Sie sicher, dass sich keine Gegenstände darin befinden.

5.3. Bringen Sie die Arbeitswerkzeuge und -geräte in Ordnung und stellen Sie sie an den dafür vorgesehenen Platz.

5.4. Reinigen Sie Gasmasken von Schmutz, wischen Sie die Innen- und Außenflächen der Maske und der Brille ab.

Gasmasken in Beutel packen und einlagern.

5.5. Legen Sie Arbeitskleidung in speziell dafür vorgesehene Schränke, gehen Sie duschen und wechseln Sie die Kleidung.

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