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Unterweisung zum Arbeitsschutz für einen Monteur. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, über eine Bescheinigung über die Berechtigung zur Ausführung von Bewehrungsarbeiten verfügen und von der Ärztekommission als für diese Arbeiten geeignet anerkannt sind, dürfen Bewehrungsarbeiten selbstständig durchführen.

1.2. Bei der Bewerbung um eine Stelle muss sich ein Stahlarbeiter einer Einführungsunterweisung über Arbeitsschutz, Betriebshygiene, Brandschutz, Techniken und Methoden der Ersten Hilfe für Opfer unterziehen und mit den Arbeitsbedingungen, Rechten und Vorteilen für die Arbeit in schädlichen und gefährlichen Umgebungen vertraut gemacht werden Arbeitsbedingungen, gegen Unterschrift. Verhaltensregeln bei einem Unfall. Vor Beginn der Arbeiten direkt am Arbeitsplatz muss sich der Monteur einer ersten Einweisung in die sichere Arbeitsweise unterziehen.

Zur Durchführung von Einführungsunterweisungen und Unterweisungen am Arbeitsplatz werden entsprechende Einträge im Logbuch zur Eintragung von Einführungsunterweisungen zu Arbeitsschutzthemen und im Logbuch zur Eintragung von Unterweisungen zu Arbeitsschutzthemen vorgenommen. Dabei sind die Unterschriften sowohl des Unterweisenden als auch des Unterweisenden erforderlich.

1.3. Nach der ersten Einweisung am Arbeitsplatz muss der Monteur ein Praktikum für 2-15 Schichten (je nach Betriebszugehörigkeit, Erfahrung und Art der Arbeit) unter Anleitung eines erfahrenen Monteurs absolvieren, der per Auftrag (Anweisung) für den Monteur bestimmt wird Unternehmen.

1.4. Eine wiederholte Einweisung in die Regeln und Methoden des sicheren Arbeitens und des Arbeitsschutzes ist durch den Monteur durchzuführen:

  • periodisch, mindestens einmal im Quartal;
  • bei ungenügenden Kenntnissen im Arbeitsschutz spätestens einen Monat;
  • im Zusammenhang mit einem anerkannten Fall einer Verletzung oder eines Verstoßes gegen Arbeitsschutzbestimmungen, der nicht zu einer Verletzung geführt hat.

1.5. Der Monteur muss in Overalls und Sicherheitsschuhen arbeiten, die in den Model Industry Standards vorgesehen sind: einen Planenanzug, Lederstiefel mit Schutzsocken, in Planenhandschuhen und bei externen Robotern im Winter zusätzlich eine Baumwolljacke mit Isolierfutter, Baumwollhose mit Isolierfutter und Filzstiefel.

Der Monteur muss persönliche Schutzausrüstung verwenden: Schutzbrille, Schutzschild mit Lichtfilter, Helm, Sicherheitsgurt usw. Die Overalls müssen die richtige Größe und Höhe haben, die Bewegung nicht behindern, richtig und ordentlich verstaut sein und dürfen keine losen Enden oder Bänder haben.

1.6. An jedem Arbeitsplatz müssen Erste-Hilfe-Sets mit Medikamenten und Erste-Hilfe-Geräten bereitgehalten werden. Der Monteur muss wissen, wo das Erste-Hilfe-Set aufbewahrt wird und wie Erste Hilfe zu leisten ist.

1.7. Maschinelle Arbeiten zur Vorbereitung und zum Schneiden der Bewehrung sollten in einem separaten Raum oder Bereich durchgeführt werden.

1.8. Der Boden am Arbeitsplatz muss begehbar und nicht rutschig sein, die Durchgänge um die Maschine und ihre einzelnen Komponenten müssen mindestens 1 m breit sein. Eine Überfüllung des Arbeitsplatzes und der Gänge mit Metall, Produkten und Abfällen ist nicht gestattet.

1.9. Ein Schmierplan und eine Bedienungsanleitung müssen gut sichtbar in der Nähe jeder Maschine angebracht werden.

1.10. Der Arbeitsplatz muss während der gesamten Arbeitszeit in Ordnung und sauber gehalten werden und darf nicht mit Materialien, Produkten und Abfällen überladen sein.

1.11. Alle Arbeitsmittel, verwendeten Werkzeuge und Geräte müssen in einwandfreiem Zustand sein. Es ist verboten, an defekten Geräten und mit versehentlich oder fehlerhaften Werkzeugen und Geräten zu arbeiten.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

Vor Arbeitsbeginn müssen Sie:

2.1. Ziehen Sie einen Overall an, stecken Sie Ihre Jacke in die Hose und verstecken Sie Ihre Haare unter einem Kopfschmuck. Das Arbeiten in aufgeknöpfter Kleidung sowie ohne Kopfbedeckung ist verboten.

2.2. Überprüfen Sie die Verfügbarkeit und Gebrauchstauglichkeit der persönlichen Schutzausrüstung.

2.3. Entfernen Sie ggf. unnötige Geräte und optimieren Sie die Abmessungen des Metalls und der Produkte.

2.4. Überprüfen Sie die Verfügbarkeit und Gebrauchstauglichkeit des Werkzeugs, die Gebrauchstauglichkeit von Geräten und Anlagen, ordnen Sie die Werkzeuge am Arbeitsplatz in einer geeigneten Reihenfolge an.

2.5. Überprüfen Sie die Befestigung der Hauptkomponenten der Maschine, die Funktionsfähigkeit der elektrischen Ausrüstung, die Verkabelung und Erdung sowie das Vorhandensein und die Befestigung des Schutzes für bewegliche Teile.

2.6. Überprüfen Sie die Riemen- und Kettentriebe sowie die Bremsvorrichtung und stellen Sie diese ggf. ein.

2.7. Schmieren Sie die Maschine gemäß dem Schmierplan.

2.8. Schalten Sie bei Bedarf die elektrische Beleuchtung ein und passen Sie die lokale Beleuchtung an.

2.9. Stellen Sie vor jeder Inbetriebnahme der Maschine sicher, dass durch die Inbetriebnahme niemand gefährdet wird und warnen Sie Personen durch ein akustisches Signal oder eine Stimme, wenn kein Signal vorhanden ist.

2.10. Nachdem das Signal gegeben wurde, schalten Sie das Leerlauftestgerät ein. Achten Sie besonders auf die Funktionsfähigkeit der Bedien- und Schaltelemente sowie die Zuverlässigkeit der Bremsvorrichtung. Wenn eine Störung festgestellt wird, benachrichtigen Sie den Techniker und beheben Sie kleinere Mängel nach Möglichkeit selbst oder rufen Sie das Reparaturpersonal an.

3. Sicherheitsanforderungen während der Arbeit

3.1. Herstellung von Elementen aus Verstärkungsprodukten auf Werkzeugmaschinen.

3.1.1. Nur der Monteur, dem dieses Gerät zugewiesen ist, darf die Maschine oder Maschine bedienen. Die Übertragung der Kontrolle auf eine andere Person ist verboten.

3.1.2. Der Armaturenbetreiber ist für den Zustand und die ordnungsgemäße Funktion der Anlage sowie für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften verantwortlich.

3.1.3. Das Gerät kann mit einer in der Nähe des Arbeitsplatzes angebrachten Trennvorrichtung zur zentralen Trennung der Maschine vom Stromnetz ausgestattet werden. Der Messerschalter muss schnell ein- und ausgeschaltet werden, Gummihandschuhe tragen und auf einer brauchbaren Isoliermatte stehen.

3.1.4. Es ist verboten, die Maschine mit entfernter oder falsch montierter Schutzvorrichtung zu betreiben.

3.1.5. Es ist verboten, das Werkzeug und die Arbeitsteile der Maschine während des Betriebs zu wechseln, technische Inspektionen und Reparaturen durchzuführen.

Die Inspektion, Reinigung, Schmierung, Einstellung, das Anziehen der Befestigungselemente und die Beseitigung kleinerer Mängel im mechanischen Teil der Maschine erfolgt durch den Maschinisten, nachdem er die Maschine angehalten, vom Stromnetz getrennt und das Plakat „Nicht einschalten – Personen arbeiten“ angebracht hat " und Druckentlastung der pneumatischen und hydraulischen Systeme. Das Gerät gilt nicht als stromlos, wenn die Signallampe, die das Vorhandensein von Spannung anzeigt, nicht leuchtet, da dies auf eine Fehlfunktion zurückzuführen sein kann.

3.1.6. Die Maschine und der Gefahrenbereich um sie herum sollten mit verdünnter Luft (Saugen) oder mit Hilfe von Haken, Bürsten, Schabern usw. gereinigt werden. Während der Reinigung muss der Arbeiter eine Schutzbrille tragen.

3.1.7. Der Fahrer darf nur die ihm im technologischen Produktionsprozess zugewiesenen Arbeiten ausführen. Das unbefugte und unnötige Einschalten des Geräts und Arbeiten daran sind verboten.

3.1.8. Bei jeder Arbeitsunterbrechung muss die Maschine ausgeschaltet werden. Es ist verboten, das Gerät oder das Bedienfeld zu verlassen, ohne es vom Stromnetz zu trennen und ohne den vollständigen Stillstand abzuwarten.

3.1.9. Wenn Sie mit der Arbeit aufhören, schalten Sie den Elektroschalter am Gerät selbst aus, dann den Netzschalter und verriegeln Sie ihn am selbstschaltenden Begrenzer.

3.1.10. Wenn die natürliche Beleuchtung nicht ausreicht, muss künstliches Licht eingeschaltet werden – allgemeines und lokales Licht, das die Arbeiter nicht blenden sollte.

3.2. Manuelle Armierungsarbeiten.

3.2.1. Handarbeiten mit Beschlägen müssen mit unbeschädigten Planenhandschuhen durchgeführt werden. Metallstaub, Rost und Zunder werden von Tischen und Gestellen durch Absaugen mit pneumatischen Geräten oder mit Hilfe von Bürsten gereinigt, wobei die Augen durch eine Schutzbrille geschützt werden. Staub nicht mit Druckluft abblasen.

3.2.2. Die manuelle Reinigung des Bewehrungsstahls ist mit Metallbürsten und Hämmern erlaubt, während der Bewehrungsstahl eine Schutzbrille tragen muss.

3.2.3. Die manuelle Bearbeitung der Bewehrung erfolgt mithilfe einer korrekten Platte mit Winkeln oder Stiften, Biegen der Stange am Ende oder Verwendung eines Spezialschlüssels. Abrichtschlüssel müssen aus starkem, bruchsicherem Stahl bestehen und die Abmessungen den geltenden Normen entsprechen. Beim Bearbeiten muss der Monteur in einer stabilen Position die Bewegung von sich weg kontrollieren und sicherstellen, dass der Schlüssel nicht von der Stange springt und die Stange nicht aus den Vierkanten oder Stiften des richtigen herauskommt Platte.

3.2.4. Sie schneiden und biegen die Bewehrung manuell nur mit einem kleinen Durchmesser der Stäbe und einem geringen Arbeitsaufwand. Zum manuellen Schneiden und Biegen ist Folgendes erforderlich:

  • Stellen Sie sicher, dass die Schneidkanten der Messer fest mit der Werkbank verbunden sind.
  • Lehnen Sie sich nicht mit dem Körper auf den Hebel der Werkbank, verlängern Sie ihn nicht mit einem Rohr oder anderen Gegenständen.
  • Überprüfen Sie systematisch den Zustand und die Befestigung der Schneidmesser sowie den Abstand zwischen ihnen, der nicht mehr als 1 mm betragen sollte. Defekte Klingen sollten ersetzt werden;
  • Legen Sie beim Schneiden die Stange mit einer Hand bis zum Anschlag, drücken Sie sie gegen den Tisch und senken Sie mit der anderen Hand den Scherenhebel ab.
  • Bewegen Sie beim Biegen den Biegehebel von sich weg und halten Sie Ihre Hände nicht näher als 200 mm von den Schneidmessern oder Biegefingern entfernt.

3.2.5. Beim Schneiden von Bewehrungen oder Matten mit kleinem Durchmesser mit einer Handschere ist die Verwendung einer gebrauchsfähigen Schere erforderlich, deren Schneidkanten richtig geschärft sein müssen und keine Risse aufweisen dürfen. Beim Schneiden mit einer gewöhnlichen Schere kann die Hand des Arbeiters auf der Maschine ruhen.

3.2.6. Bei der Zusammenarbeit sollten Sie Ihr Handeln mit einem Partner abstimmen. Beim Kippen und Bewegen von Rahmen ist es verboten, sich vor dem Rahmen aufzuhalten.

3.2.7. Bei der Arbeit mit einem Schweißer muss der Monteur einen Planenoverall tragen und je nach den Bedingungen sein Gesicht mit einem Schutzschild oder einer Schweißermaske bedecken. Um Verbrennungen zu vermeiden, ist es verboten, die neu geschweißten Rahmenknoten zu berühren.

3.2.8. Das Handstricken sollte auf einer speziellen Plattform auf Gestellen, Ziegen oder Setzstufen durchgeführt werden, deren Höhe dem Monteur eine bequeme Position während der Arbeit gewährleisten soll. Es ist verboten, den Rahmen zu stricken, während man auf seinen Stäben steht. Für Strickrahmen ist es notwendig, geglühten Draht mit einem Durchmesser von 0,8 – 1,4 mm in Form von Schalen zu verwenden oder in Längen von 8 – 10 mm zu schneiden und zu bündeln.

3.2.9. Es ist verboten, Bewehrungsarbeiten auf nicht eingezäunten Grundstücken in einer Höhe von mehr als 1 m über dem Boden oder der Decke, an unbeleuchteten oder dunklen Orten sowie auf der Bewehrung durchzuführen. Bewegung auf der Bewehrung ist nur auf den laufenden Schilden erlaubt.

4. Sicherheitsanforderungen nach Beendigung der Arbeiten

4.1. Nach Abschluss der Arbeiten sollten Sie:

  • stoppen Sie das Gerät, schalten Sie die Stromversorgung aus;
  • Reinigen Sie die Maschine von Zunder, Staub und Schmutz.
  • den Arbeitsplatz säubern und die Gänge räumen;
  • Werkzeuge, Geräte, Overalls, Schuhe und persönliche Schutzausrüstung reinigen und an der dafür vorgesehenen Stelle aufbewahren;
  • Hände und Gesicht mit warmem Seifenwasser waschen oder duschen.

4.2. Melden Sie alle Störungen dem Schichtarbeiter oder Ingenieur und Techniker.

5. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

5.1. Der Monteur muss sich möglicher Notsituationen bewusst sein.

5.2. Bei einer Veränderung des Betriebsgeräusches, einem Klopfen, einer Erwärmung oder anderen Defekten muss die Maschine angehalten werden, um die Ursache der Störung herauszufinden und zu beseitigen und ggf. Reparaturpersonal anzufordern.

5.3. Beim Signal „Stopp“ ist es erforderlich, die Maschine unabhängig vom Arbeitsvorgang sofort anzuhalten. Auch bei einem Stromausfall oder Ausschalten der elektrischen Beleuchtung sollten alle Geräte vom Stromnetz getrennt werden.

5.4. Bei Unfällen muss der Monteur in der Lage sein, Erste Hilfe zu leisten, ggf. einen Krankenwagen zu rufen und auch die Verwaltung über den Vorfall zu informieren.

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