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Hinweise zum Arbeitsschutz beim Arbeiten mit einem Reinigungswerkzeug

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Diese Anleitung legt die grundlegenden Anforderungen an den Arbeitsschutz beim Arbeiten mit einem Reinigungswerkzeug fest.

1.2. Arbeitnehmer, die eine ärztliche Untersuchung, eine Ausbildung am Arbeitsplatz, eine Prüfung der Qualifizierungskommission, eine Einführungsunterweisung zum Arbeitsschutz bei der Einstellung und eine Erstunterweisung am Arbeitsplatz sowie wiederholte und ggf. außerplanmäßige und gezielte Unterweisungen zu Arbeitsschutzpraktiken.

1.3. Zur Arbeit zugelassene Mitarbeiter müssen die von der Organisation festgelegten internen Vorschriften einhalten.

1.4. Bei der Arbeit mit einem Reinigungswerkzeug sollten Sie die Arbeits- und Ruhezeiten beachten. An speziell ausgestatteten Orten ist Ruhe und Rauchen gestattet.

1.5. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, nur die vom Arbeitsleiter zugewiesenen Arbeiten auszuführen. Es ist nicht gestattet, Ihre Arbeit anderen Mitarbeitern anzuvertrauen und Unbefugten den Zutritt zum Arbeitsplatz zu gestatten.

1.6. Ein Mitarbeiter kann durch gefährliche und schädliche Produktionsfaktoren beeinträchtigt werden: Lärm, Vibration, ungünstige Parameter des Produktionsmikroklimas, elektrischer Strom, Gas- und Staubverschmutzung, bewegliche Maschinen und Mechanismen.

1.7. Overalls, Schuhe und andere persönliche Schutzausrüstung werden den Mitarbeitern entsprechend den geltenden Normen entsprechend der geleisteten Arbeit ausgehändigt.

1.8. Im Falle eines Unfalls die Arbeit einstellen, die Betriebsleitung benachrichtigen und einen Arzt aufsuchen.

1.9. Im Falle eines Unfalls mit einem anderen Mitarbeiter sollte dieser zunächst medizinisch (vormedizinisch) betreut und in eine medizinische Einrichtung überwiesen werden.

1.10. Jeder Mitarbeiter muss die Brandschutzvorschriften einhalten, die Brandwarnsignale kennen, den Standort der Feuerlöscheinrichtungen kennen und diese nutzen können. Es ist nicht gestattet, Feuerlöschgeräte für Haushaltszwecke zu verwenden und Durchgänge und den Zugang zu Feuerlöschgeräten zu blockieren.

1.11. Wenn während der Arbeit Fragen zur sicheren Ausführung der Arbeiten auftreten, sollten Sie sich an den für die sichere Ausführung der Arbeiten verantwortlichen Mitarbeiter wenden.

1.12. Arbeiter, die mit Reinigungswerkzeugen arbeiten, müssen die Regeln der persönlichen Hygiene kennen und befolgen (Hände mit Wasser und Seife waschen oder duschen).

1.13. Mitarbeiter, die den Anforderungen dieser Weisung nicht nachkommen, haften gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

2.1. Vor Arbeitsbeginn sollte die Arbeitskleidung in Ordnung gebracht werden: Ärmelbündchen schließen, Kleidung so einstecken, dass keine freien, flatternden Teile entstehen, Haare unter einen enganliegenden Kopfschmuck stecken. Das Arbeiten in leichten Schuhen (Hausschuhe, Sandalen, Sandaletten) ist nicht gestattet.

2.2. Kontrollieren Sie den Arbeitsplatz, entfernen Sie störende Gegenstände und räumen Sie die Gänge frei. Organisieren Sie Ihren Arbeitsplatz so, dass alles, was Sie brauchen, griffbereit ist.

2.3. Stellen Sie sicher, dass der Arbeitsbereich ausreichend beleuchtet ist.

2.4. Stellen Sie bei Erhalt des Elektrowerkzeugs sicher, dass es in gutem Zustand ist. Stellen Sie bei einer Sichtprüfung sicher:

  • wenn die Isolierung des Schlauchdrahts nicht beschädigt ist;
  • das Kabel mit dem Stecker verfügt über einen speziellen Kontakt des Erdungskabels, der mit dem Gehäuse des Elektrowerkzeugs verbunden ist;
  • in der Zuverlässigkeit des Schutzes der Klemmen zum Anschließen von Drähten.

2.5. Ein speziell geschulter Arbeiter oder Einsteller muss eine Schleif-, CBN- oder Diamantscheibe an einer Schleifmaschine installieren. Die Verwendung von Kreisen ohne Prüfzeichen ist nicht gestattet. Vor dem Einbau in die Maschine sollte das Werkzeug sorgfältig inspiziert und durch leichtes Klopfen (im hängenden Zustand) mit einem 200 – 300 g schweren Holzhammer auf Risse überprüft werden.

2.6. Bei der Montage an der Maschine sollte der Kreis auf Unrundheit überprüft werden. Der Dorn des Kreises darf nur mit einem speziellen Gerät erfolgen. Das Prüfen des Rades mit einer Kerbe, einem Meißel oder einem ähnlichen Werkzeug ist nicht zulässig.

2.7. Jeder Kreis mit einem Durchmesser von 250 mm oder mehr sowie Kreise mit einem Durchmesser von 125 mm oder mehr, der für eine Arbeitsgeschwindigkeit von mehr als 50 m/s ausgelegt und mit einer Frontplatte montiert ist, muss vor der Montage ausgewuchtet werden Die Maschine.

Wenn nach dem ersten Abrichten oder während des Betriebs eine Unwucht des Rades festgestellt wird, ist ein erneutes Auswuchten erforderlich.

2.8. Der Einsatz von Schleifwerkzeugen unter Verwendung von Kühlmittel sollte in beheizten Räumen erfolgen.

2.9. Vor Arbeitsbeginn muss das an der Maschine montierte Rad kurzzeitig im Leerlauf mit der Arbeitsgeschwindigkeit gedreht werden:

  • Kreise (außer Elborkreise) mit einem Durchmesser von bis zu 150 mm - mindestens 1 Minute;
  • Kreise mit einem Durchmesser von 150 - 400 mm - mindestens 2 Minuten;
  • Kreise mit einem Durchmesser von über 400 mm - mindestens 5 Minuten;
  • Elborkreise - mindestens 2 Minuten.

3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit

3.1. Für diese Arbeiten sollten Sie nur brauchbare Werkzeuge und die bereitgestellte Technologiekarte verwenden.

3.2. Beim Arbeiten mit einem Reinigungswerkzeug darf dieses keinen Stößen, Überlastungen, Schmutz oder Ölprodukten ausgesetzt werden.

3.3. Nicht erlaubt:

  • Verwenden Sie verbogene Dorne, Spindeln und Bolzen sowie verstopfte Unterlegscheiben.
  • befestigen Sie die Schleifscheibe ohne Papppads;
  • Fixieren Sie die Schleifscheiben, indem Sie die Maschine in einen Schraubstock einspannen.
  • Entfernen Sie die Schutzabdeckungen von Maschinen, die mit Schleifscheiben mit Loch arbeiten.
  • Die Umfangsgeschwindigkeiten überschreiten bei keramisch gebundenen Schleifscheiben mehr als 30 m/s, bei Bakelit-Schleifscheiben mehr als 40 m/s, bei Bakelit- und Vulkan-Schleifscheiben mehr als 50 m/s, bei auf Metallstiften aufgeklebten Schleifköpfen, auf Keramik und Bakelitbindungen über 25 m/s.

3.4. Die Befestigung der Schleifscheiben auf den Dornen sollte mit zwei Schraubenschlüsseln erfolgen.

3.5. Auf Metallbolzen aufgeklebte Schleifköpfe bis 30 mm dürfen ohne Schutzabdeckungen an Maschinen, jedoch mit Schutzschilden am Arbeitsplatz und Brille für den Mitarbeiter arbeiten.

3.6. Auf Metallbolzen aufgeklebte Schleifköpfe sollten am Umfang keine Unrundheiten von mehr als 0,3 mm aufweisen.

3.7. Schleifscheiben am Arbeitsplatz sollten in einer speziellen Zellenbox mit Bohrlöchern für Schleifköpfe aufbewahrt werden.

3.8. Während der Arbeit sollten Sie aufmerksam sein, sich nicht von Nebensächlichkeiten und Gesprächen ablenken lassen und andere nicht ablenken.

3.9. Der Arbeitsplatz sollte sauber gehalten werden, verschüttete (verschüttete) Substanzen, Gegenstände, Materialien sollten rechtzeitig vom Boden entfernt werden.

Verstopfen Sie den Arbeitsplatz, die Gänge und die Einfahrten nicht.

3.10. Das Auffüllen von Schleifscheiben mit einem Durchmesser von 60 mm oder mehr sollte mit einem im Körper befestigten Metallkegel erfolgen.

4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

4.1. Sie sollten die Ausführung der Arbeiten einstellen, die verwendeten Geräte ausschalten und den Vorfall dem Arbeitsleiter melden, wenn mindestens eine der folgenden Störungen auftritt:

  • wenn ein Ungleichgewicht des Kreises festgestellt wird;
  • bei fehlerhaften Geräten;
  • bei Bruch oder Rissen im Körper des Kreises, Schutzzaun;
  • wenn Rauch oder Geruch auftritt, der für eine brennende Isolierung charakteristisch ist;
  • mit Fuzzy-Betrieb von Schaltern;
  • mit dem Auftreten von erhöhtem Lärm, Klopfen, Vibration;
  • bei fehlender Beleuchtung.

4.2. Bei Unfällen:

  • Maßnahmen ergreifen, um das Opfer aus der Gefahrenzone zu entfernen;
  • Erste Hilfe leisten;
  • Schicken Sie das Opfer in eine medizinische Einrichtung.

4.3. Im Falle einer Verletzung die Arbeit unterbrechen, den Vorgesetzten benachrichtigen und einen Arzt aufsuchen.

4.4. Im Brandfall sollten Sie:

  • aufhören zu arbeiten;
  • rufen Sie die Feuerwehr;
  • Melden Sie den Brand dem Betriebsleiter;
  • Beginnen Sie mit dem Löschen des Feuers mit den verfügbaren Feuerlöschgeräten.

4.5. Im Falle eines Stromschlags sollten Sie:

  • elektrische Geräte ausschalten;
  • das Opfer von spannungsführenden Teilen befreien;
  • dem Opfer Hilfe leisten;
  • Rufen Sie einen Arzt an.

5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Räumen Sie den Arbeitsplatz auf, legen Sie Werkzeuge und Vorrichtungen an einem speziell dafür vorgesehenen Ort ab.

5.2. Overalls und andere persönliche Schutzausrüstung ausziehen und vorschriftsmäßig deponieren.

5.3. Gesicht und Hände mit warmem Wasser und Seife waschen, duschen.

5.4. Benachrichtigen Sie den Arbeitsleiter über die durchgeführten Arbeiten und alle bei der Arbeit festgestellten Probleme.

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