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Hinweise zum Arbeitsschutz bei der Prüfung von Schleifwerkzeugen Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz 1.1. Diese Anleitung gilt für Arbeitnehmer, die mit der Prüfung von Schleifwerkzeugen befasst sind. 1.2. Die Arbeit an der Prüfung von Schleifwerkzeugen ist für Mitarbeiter zulässig, die eine spezielle, von der Qualifizierungskommission der Organisation zertifizierte Schulung absolviert haben, über ein Zertifikat für die Berechtigung zur Prüfung von Schleifwerkzeugen verfügen und bei der Einstellung und Einarbeitung eine Einführungsschulung zum Arbeitsschutz absolviert haben Schulung am Arbeitsplatz sowie wiederholte und ggf. außerplanmäßige und gezielte Unterweisungen zum Arbeitsschutz. Eine Auffrischungsschulung muss mindestens alle sechs Monate durchgeführt werden. 1.3. Mitarbeiter, die an der Prüfung von Schleifwerkzeugen beteiligt sind, müssen die internen Arbeitsvorschriften der Organisation befolgen und die Regeln der persönlichen Hygiene kennen und beachten. Das Rauchen ist an speziell dafür vorgesehenen Orten mit Feuerlöscheinrichtungen gestattet. 1.4. Es ist notwendig, den Arbeitsplatz in Ordnung und Sauberkeit zu halten, Rohlinge und Produkte an den dafür vorgesehenen Stellen abzulegen und die Gänge und Einfahrten nicht zu überladen. 1.5. Der Arbeiter kann gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren ausgesetzt sein: rotierende Teile, fliegende Schleifpartikel, ungünstige industrielle Mikroklimaparameter, erhöhter Lärmpegel am Arbeitsplatz, bewegliche Werkzeuge, scharfe Kanten und Rauheit des Werkzeugs, erhöhte Temperatur erhitzter Werkstücke. 1.6. Overalls, Schuhe und andere persönliche Schutzausrüstung werden den Mitarbeitern gemäß den geltenden Normen und entsprechend der geleisteten Arbeit ausgehändigt. 1.7. Persönliche Schutzausrüstung sollte an speziell dafür vorgesehenen Orten unter Einhaltung der Lagervorschriften aufbewahrt und in gutem Zustand verwendet werden. 1.8. Sollten während der Arbeiten Fragen zur sicheren Durchführung auftreten, sollten Sie sich an den Mitarbeiter wenden, der für die sichere Durchführung der Arbeiten an diesem Produktionsstandort verantwortlich ist. 1.9. Bei der Prüfung von Schleifscheiben sollte ein Mitarbeiter bedenken, dass die Schleifscheibe eine körnige Kristallstruktur aufweist, ein Schneidwerkzeug ist, das mit hohen Geschwindigkeiten arbeitet und keine hohe mechanische Festigkeit aufweist. Die Scheibe wird bereits bei leichten Stößen und Stößen zerstört. Räder sind bei seitlicher Belastung nicht stabil genug, ihre Festigkeit nimmt bei niedrigen Temperaturen stark ab und Räder mit Magnesiabindung, die empfindlich auf feuchte Umgebungen reagieren, können nicht für Arbeiten mit Kühlung verwendet werden. 1.10. Ein Mitarbeiter, der an der Prüfung eines Schleifwerkzeugs beteiligt ist, muss die Methoden beherrschen, um einem Unfallopfer Erste Hilfe zu leisten. Im Falle eines Unfalls sollte das Opfer die Arbeit einstellen, den Arbeitsleiter benachrichtigen und einen Arzt aufsuchen. 1.11. Den Mitarbeitern, die an der Prüfung von Schleifwerkzeugen beteiligt sind, sind Arbeitsschutzanweisungen gegen Quittung auszuhändigen. 1.12. An den Stellen, an denen das Schleifwerkzeug getestet wird, müssen detaillierte Anweisungen zum Testen der Schleifscheiben auf mechanische Festigkeit mit Angabe der Testgeschwindigkeit, des Außendurchmessers des Werkzeugs und seines Typs angebracht werden. 1.13. Am Ort der Durchführung von Arbeiten zur Prüfung des Schleifwerkzeugs dürfen sich keine Personen aufhalten, die nicht in direktem Zusammenhang mit der durchgeführten Arbeit stehen. Mitarbeiter, die an der Prüfung von Schleifwerkzeugen beteiligt sind, müssen die Brandschutzvorschriften befolgen, Brandwarnsignale kennen, den Standort von Feuerlöschgeräten kennen und in der Lage sein, diese zu verwenden. Es ist nicht gestattet, Feuerlöschgeräte für Haushaltszwecke zu verwenden und Durchgänge und den Zugang zu Feuerlöschgeräten zu blockieren. 1.14. Ein geschulter und unterwiesener Mitarbeiter, der an der Prüfung eines Schleifwerkzeugs beteiligt ist, ist für Verstöße gegen die Anforderungen der Arbeitsschutzanweisungen gemäß der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation verantwortlich. 2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit 2.1. Vor Arbeitsbeginn muss ein Mitarbeiter, der an der Prüfung eines Schleifwerkzeugs beteiligt ist:
2.2. Nach der Inspektion des Prüfstandes vor der Inbetriebnahme sollten alle Mechanismen und Sicherheitseinrichtungen leer getestet werden. 2.3. Werden bei der Inspektion und Prüfung des Prüfstandes Störungen festgestellt, die einen sicheren Betrieb beeinträchtigen und nicht selbst behoben werden können, hat der Mitarbeiter ohne Arbeitsbeginn den Arbeitsleiter zu benachrichtigen. 2.4. Nach Erhalt des Auftrags und der Arbeitserlaubnis vom Arbeitsleiter prüfen und testen Sie die Funktion des Prüfstands und beginnen mit der Arbeit. 3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit 3.1. Während der Arbeit sollte sich der Mitarbeiter, der das Schleifwerkzeug prüft, an den Anforderungen und Anweisungen orientieren, die im Prüfhandbuch für Schleifwerkzeuge, in den Produktionsanweisungen und in den Ablaufblättern für die Prüfung des Schleifwerkzeugs festgelegt sind. 3.2. Ein Mitarbeiter, der ein Schleifwerkzeug testet, darf ohne die Erlaubnis des Arbeitsleiters nicht von seinen direkten Pflichten abgelenkt werden, um zu reinigen, zu schmieren, zu reparieren und die Kontrolle über den Test an andere Mitarbeiter zu übertragen. 3.3. Bei der Montage auf einem Prüfstand müssen die Schleifscheiben zentriert sein. 3.4. Beim Testen eines Schleifwerkzeugs sollten folgende Regeln beachtet werden:
3.5. Bei der Prüfung von Kreisen mit einem Lochdurchmesser, der größer als der Durchmesser der Prüfstandsspindel ist, dürfen Zwischenbuchsen verwendet werden, deren Außendurchmesser dem Lochdurchmesser des Kreises entspricht. Die Höhe der Sitzfläche der Zwischenhülse muss mindestens die halbe Höhe der Prüfrunde betragen. 3.6. Es dürfen mehrere Kreise gleicher Größe gleichzeitig geprüft werden, die durch Zwischenflansche gleichen Durchmessers und mit der gleichen ringförmigen Federfläche wie die Hauptflansche sowie Dichtungen voneinander getrennt sind. Wenn ein oder mehrere Testkreise kaputt gehen, müssen sie ersetzt werden und die verbleibenden Kreise werden erneut getestet. 3.7. Daten zur Prüfung von Kreisen sollten in einem gebundenen und mit einem Siegel versiegelten Buch festgehalten werden, aus dem die in der Kennzeichnung angegebene zulässige Betriebsumfangsgeschwindigkeit, das Datum und die Nummer der Prüfung, der Name des Werkzeugherstellers sowie die Größe und Eigenschaften des Werkzeugs hervorgehen Kreis mit der obligatorischen Unterschrift der für den Test verantwortlichen Person. 3.8. Auf dem nicht arbeitenden Teil des Kreises, der die Prüfung bestanden hat, ist es notwendig, mit Farbe eine Markierung anzubringen oder ein Etikett mit der Prüfnummer, dem Prüfungsdatum und einer leserlichen Unterschrift des für die Prüfung verantwortlichen Mitarbeiters anzubringen. 3.9. Auf Rädern, die einer mechanischen oder chemischen Behandlung unterzogen wurden, sowie auf solchen, die nach der Prüfung keine Markierung der Arbeitsumfangsgeschwindigkeit aufweisen, ist es erforderlich, eine Markierung mit der Angabe der zulässigen Arbeitsumfangsgeschwindigkeit anzubringen. 3.10. Das Abrichten der Räder sollte mit speziellen Abrichtwerkzeugen (Diamantstifte, Metallrollen, Metallkeramikscheiben usw.) erfolgen. Das Bearbeiten von Kreisen mit nicht dafür vorgesehenen Werkzeugen ist nicht gestattet. 4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen 4.1. Treten bei der Prüfung von Schleifwerkzeugen Faktoren auf, die einen Unfall oder Unfall verursachen können (Risse in Metallkonstruktionen, Schäden an Schutzabdeckungen, Sicherheitsschaltern etc.), sowie wenn es zu Klopfen, Klappern, Knistern kommt, prüft der Mitarbeiter das Schleifwerkzeug sollen:
4.2. Bei einem Unfall sollten Sie:
4.3. Im Brandfall:
4.4. Bei Naturkatastrophen (Hurrikan, Erdbeben etc.):
4.5. Kommt es während der Arbeit zu einem Unfall oder Unfall, muss der Mitarbeiter, der das Schleifwerkzeug prüft, den für die sichere Arbeitsausführung verantwortlichen Mitarbeiter informieren und für die Sicherheit der Situation zum Zeitpunkt des Unfalls oder Unfalls sorgen, sofern dadurch keine Gefahr für ihn entsteht das Leben und die Gesundheit des Arbeitnehmers. 5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit 5.1. Am Ende der Arbeiten muss der Mitarbeiter, der die Prüfung des Schleifwerkzeugs durchführt:
5.2. Bei der Schichtübergabe ist der Schichtarbeiter über alle Probleme bei der Prüfung des Schleifwerkzeugs zu informieren. 5.3. Overalls, Schuhe und andere persönliche Schutzausrüstung ausziehen und vorschriftsmäßig ablegen. 5.4. Gesicht und Hände mit warmem Wasser und Seife waschen, duschen. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Arbeiten mit Methanol. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Asphalt-Pflanzenspritze. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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