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Unterweisung zum Arbeitsschutz für einen Schlosser zur Wartung von Wärmestellen Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Die Arbeitsschutzanweisung ist das wichtigste Dokument, das für Arbeitnehmer die Verhaltensregeln am Arbeitsplatz und die Anforderungen an die sichere Arbeitsausführung festlegt. 1.2. Die Kenntnis der Anweisungen zum Arbeitsschutz ist für Arbeitnehmer aller Kategorien und Qualifikationsgruppen sowie deren unmittelbare Vorgesetzte obligatorisch. 1.3. Die Verwaltung des Unternehmens (Werkstatt) ist verpflichtet, am Arbeitsplatz Bedingungen zu schaffen, die den Arbeitsschutzvorschriften entsprechen, den Arbeitnehmern Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen und das Studium dieser Arbeitsschutzanweisung zu organisieren. Jedes Unternehmen muss sichere Wege durch das Unternehmensgebiet zum Arbeitsplatz sowie Evakuierungspläne für den Brand- und Notfall entwickeln und allen Mitarbeitern mitteilen. 1.4. Jeder Arbeitnehmer muss:
Es ist verboten, Anordnungen auszuführen, die den Anforderungen dieser Anleitung und den „Sicherheitsregeln für den Betrieb elektrischer Anlagen“ (PTB) widersprechen. - M.: Energoatomizdat, 1987. 2. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz 2.1. In diesem Beruf dürfen Personen arbeiten, die nicht jünger als 18 Jahre sind, eine ärztliche Voruntersuchung bestanden haben und bei denen keine Kontraindikationen für die Ausübung der oben genannten Arbeiten vorliegen. 2.2. Bei der Einstellung muss sich ein Arbeitnehmer einer Einführungsunterweisung unterziehen. Bevor ein Arbeitnehmer selbstständig arbeiten darf, muss er Folgendes bestehen:
2.3. Die Zulassung zur selbständigen Tätigkeit wird durch eine entsprechende Anordnung für die Struktureinheit des Unternehmens erteilt. 2.4. Einem neu eingestellten Arbeitnehmer wird ein Qualifikationsnachweis ausgestellt, in dem ein entsprechender Eintrag über die Überprüfung der Kenntnis der in Abschnitt 2.2 genannten Anweisungen und Regeln sowie die Berechtigung zur Ausführung besonderer Arbeiten zu vermerken ist. Der Befähigungsnachweis für diensthabendes Personal bei der Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben kann vom Schichtleiter der Werkstatt oder nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten bei ihm aufbewahrt werden. 2.5. Arbeitnehmer, die die Kenntnisprüfung nicht innerhalb der festgelegten Fristen bestanden haben, dürfen nicht selbstständig arbeiten. 2.6. Der Arbeiter im Arbeitsprozess muss bestehen:
2.7. Personen, die bei der Eignungsprüfung eine ungenügende Note erhalten haben, dürfen keine selbstständige Tätigkeit ausüben und müssen sich spätestens nach einem Monat einer Wiederholungsprüfung unterziehen. Bei Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften ist je nach Art des Verstoßes eine außerplanmäßige Einweisung oder eine außerordentliche Kenntnisprüfung durchzuführen. 2.8. Im Falle eines Unfalls ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Opfer vor dem Eintreffen des medizinischen Personals Erste Hilfe zu leisten. Bei einem Unfall mit dem Arbeitnehmer selbst muss er je nach Schwere der Verletzung ärztliche Hilfe in einem Gesundheitszentrum in Anspruch nehmen oder sich selbst Erste Hilfe (Selbsthilfe) leisten. 2.9. Jeder Mitarbeiter muss den Standort des Erste-Hilfe-Kastens kennen und diesen nutzen können. 2.10. Bei Feststellung fehlerhafter Geräte, Werkzeuge und Schutzausrüstungen informiert der Werker seinen unmittelbaren Vorgesetzten. Es ist verboten, mit defekten Geräten, Werkzeugen und Schutzausrüstungen zu arbeiten. 2.11. Um einen Stromschlag zu vermeiden, treten Sie nicht auf gebrochene, herabhängende Kabel und berühren Sie diese nicht. 2.12. Die Nichteinhaltung der Anforderungen der Arbeitsschutzanweisung für einen Arbeitnehmer gilt als Verstoß gegen die Produktionsdisziplin. Für Verstöße gegen die Anforderungen der Weisung haftet der Arbeitnehmer nach geltendem Recht. 2.13. Im Versorgungsbereich von Wärmenetzen können folgende gefährliche und schädliche Produktionsfaktoren auftreten:
2.14. Zum Schutz vor der Einwirkung gefährlicher und schädlicher Faktoren muss die folgende Schutzausrüstung verwendet werden. Bei Arbeiten an beweglichen und rotierenden Maschinen und Mechanismen dürfen keine flatternden Teile vorhanden sein, die von den beweglichen Teilen der Mechanismen erfasst werden können. Ist ein Aufenthalt in der Nähe heißer Geräteteile erforderlich, sind Maßnahmen zum Schutz vor Verbrennungen und hohen Temperaturen zu ergreifen (Geräteumzäunung, Belüftung, warme Overalls). Bei Arbeiten in Bereichen mit einer Lufttemperatur über 33 °C ist ein Arbeitsregime mit Zeitintervallen für Ruhe und Abkühlung erforderlich. Arbeiten in Bereichen mit niedriger Umgebungstemperatur sollten in warmen Overalls und im Wechsel mit warmen Temperaturen durchgeführt werden. In Räumen mit in Betrieb befindlichen Elektrogeräten muss der Mechaniker einen mit einem Kinnriemen befestigten Schutzhelm tragen. Bei unzureichender Ausleuchtung des Arbeitsbereichs sollte eine zusätzliche lokale Beleuchtung eingesetzt werden. Zum Schutz vor Stromschlägen müssen dielektrische Handschuhe, Teppiche und Isolierständer verwendet werden. Vor jeder Startvorrichtung von Elektromotoren sollten dielektrische Matten oder isolierende Stützen vorhanden sein. 2.15. Der Schlosser muss in Overalls und Sicherheitsschuhen arbeiten und andere Schutzausrüstungen verwenden, die den aktuellen Industriestandards entsprechen. 2.16. Folgende persönliche Schutzausrüstung sollte dem Schlüsseldienst gemäß Branchenstandards kostenlos ausgehändigt werden:
Bei der Ausgabe eines doppelten Wechseloverallsatzes sollte die Tragedauer verdoppelt werden. Abhängig von der Art der Arbeiten und den Bedingungen ihrer Herstellung sollten dem Schlosser vorübergehend zusätzliche Overalls und Schutzausrüstung für diese Bedingungen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. 3. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit 3.1. Vor der Annahme einer Schicht muss der Schlosser:
Bei der Überprüfung muss das Werkzeug folgende Anforderungen erfüllen:
3.2. Es ist verboten:
4. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit 4.1. Der Mechaniker muss die Gebrauchstauglichkeit der Böden, Decken, Gitter und Gruben der festen Zone überwachen. Werden ungeschützte Öffnungen festgestellt, muss der Schlosser Maßnahmen ergreifen, um Stürze und Verletzungen von Personen zu verhindern (Abzäunung mit Seilen und Anbringung von Sicherheitswarnschildern). 4.2. Beim Arbeiten mit einem Werkzeug sollte der Mechaniker dieses nicht auf dem Geländer von Zäunen oder dem ungeschützten Rand des Geländes ablegen. Die Position des Werkzeugs am Arbeitsplatz sollte verhindern, dass es wegrollt oder herunterfällt. 4.3. Beim Arbeiten mit einem Schlagwerkzeug muss der Monteur eine Schutzbrille tragen, um zu verhindern, dass feste Partikel in die Augen gelangen. 4.4. Beim Tragen oder Transportieren des Werkzeugs müssen scharfe Teile geschützt werden. 4.5. Geräteelemente, die sich in einer Höhe von mehr als 1,5 m über dem Boden (Arbeitsplattform) befinden, sollten von stationären Plattformen mit Zäunen und Leitern bedient werden. 4.6. Werden Undichtigkeiten in den Dampfleitungen festgestellt, ist es notwendig, den Gefahrenbereich abzugrenzen und Sicherheitsschilder mit der Aufschrift „Vorsicht. Gefahrenbereich“ anzubringen. 4.7. Wenn eine Gasverunreinigung oder ein unzureichender Sauerstoffgehalt in der Raumluft festgestellt wird, ist das Betreten des Raums erst nach Belüftung und erneuter Überprüfung der Luft auf Gasfreiheit und ausreichenden Sauerstoffgehalt möglich. Wenn es aufgrund der Belüftung nicht möglich ist, das Gas zu entfernen, ist das Betreten und Arbeiten in einem gasgefährdeten Raum nur mit einer Gasmaske gestattet. Das Betreten der gedämpften unterirdischen und unterirdischen Räumlichkeiten ist verboten. Der Abstieg in unterirdische (Keller-)Strukturen ist nicht gestattet, wenn die Wassertemperatur auf dem Boden unabhängig von der Höhe über 45 °C liegt. Bei niedrigeren Temperaturen ist der Abstieg bei einem Wasserstand von bis zu 20 cm zulässig. 4.8. Der zu reparierende Abschnitt der Rohrleitung muss, um das Eindringen von Dampf oder heißem Wasser zu verhindern, sowohl von der Seite benachbarter Rohrleitungen und Geräte als auch von der Seite der Entwässerungs- und Bypassleitungen getrennt werden. Abflussleitungen und Entlüftungsöffnungen, die direkt mit der Atmosphäre in Verbindung stehen, müssen geöffnet sein. Für Reparaturen abgesperrte Rohrleitungen sollten drucklos und frei von Dampf und Wasser sein. Schalten Sie die elektrischen Antriebe der Absperrarmaturen spannungsfrei und trennen Sie die Sicherungen von den Steuerstromkreisen der elektrischen Antriebe. 4.9. Alle Absperrventile müssen geschlossen sein. Ventile für offene Abflüsse, die direkt mit der Atmosphäre verbunden sind, müssen geöffnet sein. Geschlossene Ablassventile müssen nach dem Entleeren der Rohrleitung geschlossen werden; Zwischen den Absperrventilen und der Rohrleitung muss ein Ventil vorhanden sein, das direkt mit der Atmosphäre verbunden ist. Absperrarmaturen und Entleerungsventile müssen mit Ketten festgebunden oder mit anderen Vorrichtungen blockiert und verschlossen werden. An Ventilen und Schiebern müssen Sicherheitsschilder angebracht werden. 4.10. Es ist nicht gestattet, mit der Reparatur von Rohrleitungen zu beginnen, in denen ein übermäßiger Druck herrscht. Das Ablassen von Wasser und Dampf muss über das Ablassventil erfolgen. 4.11. Es ist verboten, Absperrschieber und Ventile mit Hebeln zu öffnen und zu schließen, die den Arm oder den Schwungradarm ausfahren, was in der Bedienungsanleitung des Ventils nicht vorgesehen ist. Achten Sie beim Schließen und Öffnen des Ventils darauf, dass das verwendete Gerät nicht vom Handrad des Ventils abgebrochen wird. 4.12. Es ist verboten, Wärmetauscher nach Ablauf des Zeitraums der nächsten Besichtigung oder der Feststellung von Mängeln, die die Beeinträchtigung des zuverlässigen und störungsfreien Betriebs gefährden, bei Fehlen und Fehlfunktion ihrer Schutzelemente zu betreiben. Das Vorhandensein von Mängeln sowie die Fehlfunktion von Schutzvorrichtungen erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer Zerstörung von Wärmetauschern und dementsprechend die Wahrscheinlichkeit von Unfällen. 4.13. Es ist verboten, Flanschverbindungen bei einem Überdruck von mehr als 0,5 MPa (5 kgf/cm2) festzuziehen. Beim Anziehen der Schraubverbindungen von Flanschen und Luken muss sich der Lineman auf der gegenüberliegenden Seite des möglichen Ausstoßes eines Wasser-, Dampf- oder Gas-Luft-Mediums im Falle eines Fadenbruchs befinden. Schrauben sollten von diametral gegenüberliegenden Seiten angezogen werden. Das Hochziehen der Flanschverbindung und Verschraubungen von Gussarmaturen ohne Druckentlastung und Ablassen des Kühlmittels ist verboten. 4.14. Die Nachbearbeitung der Dichtungen von Kompensatoren und Armaturen darf bei einem Überdruck in Rohrleitungen von nicht mehr als 0,2 MPa (2 kgf/cm2) und einer Kühlmitteltemperatur von nicht mehr als 45 °C durchgeführt werden. Es ist zulässig, die Stopfbuchspackung von Kompensatoren auszutauschen, nachdem die Rohrleitungen vollständig entleert sind. 4.15. Bei allen Flanschverbindungen sollten die Schrauben schrittweise und abwechselnd von diametral gegenüberliegenden Seiten angezogen werden. Beim Anziehen einer Gewindeverbindung sollte sich der Arbeiter auf der gegenüberliegenden Seite des möglichen Ausstoßes eines Wasser- und Dampfstrahls befinden, wenn das Gewinde reißt. Das Anziehen von Flansch- und Muffenverbindungen unter Druck im System ist verboten. 4.16. Wenn bei routinemäßigen Reparaturen an der Heizungs-Umspannstation die Kühlmitteltemperatur 75 °C nicht überschreitet, sollte das Gerät durch die Kopfventile an der Heizungs-Umspannstation abgeschaltet werden. Wenn die Kühlmitteltemperatur des Wärmenetzes über 75 °C liegt, sollten Reparaturen und Geräteänderungen am Heizpunkt durchgeführt werden, nachdem das System durch die Kopfventile am Heizpunkt und die Ventile am Abzweig zum Abonnenten abgeschaltet wurde (in der nächsten Kammer). Die Anlage muss vom Personal der Fernwärmenetze abgeschaltet werden. 4.17. Während des Betriebs des Wärmetauschers ist es verboten, Reparaturen oder Arbeiten im Zusammenhang mit der Beseitigung von Undichtigkeiten in den Verbindungen einzelner unter Druck stehender Elemente des Geräts durchzuführen. 4.18. Wenn die Ablassarmatur während des Erhitzens der Dampfleitung oder eines Druckanstiegs darin verstopft ist, muss die Armatur durch schnelles Schließen und Öffnen des Ventils gespült werden. Wenn die Verstopfung durch Spülen nicht beseitigt werden kann, schalten Sie die Dampfleitung vollständig ab und reinigen Sie die Abflussarmatur. Beim Spülen der Ablaufgarnitur muss sich der Mechaniker auf der Seite befinden, die dem Auslass des abgelassenen Kondensats oder Dampfes gegenüberliegt. Diese Arbeit sollte mit Handschuhen durchgeführt werden. 4.19. Beim Spülen von wasseranzeigenden Geräten muss sich der Fahrer-Crawler auf der Seite des Wasserdruckglases befinden und alle Arbeiten mit Schutzbrille und Handschuhen durchführen. 4.20. Verboten während der Arbeit:
4.21. Werden Mängel am Gerät festgestellt, hat der diensthabende Schlosser dies unverzüglich seinem vorgesetzten Personal zu melden. 5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit 5.1. Vor Schichtende müssen Sie:
5.2. Alle Werkzeuge, Geräte und Schutzausrüstungen sollten geordnet und in Schränken und Regalen untergebracht werden. 5.3. Informieren Sie den Schichtleiter über alle verfügbaren Kommentare und Fehlfunktionen der Ausrüstung und melden Sie die Übergabe der Schicht an sein übergeordnetes Personal. 5.4. Ziehen Sie Overall und Arbeitsschuhe aus, legen Sie diese in den Arbeitskleiderschrank und gehen Sie bei Bedarf duschen. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Durchführung von Labor- und Praktikumsarbeiten in der Biologie. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Ein Zimmermann. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Betreiber von Mastliften. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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