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Arbeitsschutzunterweisung für Holzstapler

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Personen, die sich einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben und für die Ausführung dieser Art von Arbeiten geeignet sind, die unterwiesen und geschult wurden, ihre Kenntnisse im Arbeitsschutz, im Brandschutz und in der Ersten Hilfe geprüft haben und die praktischen Fähigkeiten sicherer Techniken beherrschen.

1.2. Stapler, die Berufe kombinieren, müssen bei allen durchgeführten Arbeiten in sicheren Praktiken geschult und im Arbeitsschutz unterwiesen werden.

Es ist nicht gestattet, Arbeiten auszuführen, die nicht vom Arbeitsleiter zugewiesen wurden.

1.3. Installateure müssen wissen:

  • interne Arbeitsvorschriften und deren Einhaltung;
  • Regeln für das Verlegen und Wiederverlegen von Bauholz;
  • Gerät und Zweck der verwendeten Mechanismen.

1.4. Verwenden Sie bei der Arbeit die vom Unternehmen ausgegebene persönliche Schutzausrüstung (Fäustlinge, Overalls, Schuhe usw.).

1.5. Arbeitsplätze und Arbeitsbereiche müssen über eine ausreichende Beleuchtung verfügen. Das Licht sollte die Augen nicht blenden.

1.6. Verwenden Sie zum Reinigen und Reinigen von Arbeitsplätzen Hilfswerkzeuge (Bürste, Besen, Schaber usw.).

1.7 Am Arbeitsplatz sind die Brandschutzvorschriften zu beachten. Rauchen nur in ausgewiesenen Bereichen.

1.8. Personen, die gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen, unterliegen der disziplinarischen Verantwortung, wenn ihre Handlungen keine strafrechtliche Verantwortlichkeit nach sich ziehen.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Tragen Sie Overalls, Schuhe, Kopfbedeckungen und andere persönliche Schutzausrüstung, die an einem bestimmten Arbeitsplatz verwendet wird. Die Kleidung sollte nicht zu locker sein und keine losen Enden haben, die sich in beweglichen Teilen verfangen könnten.

2.2. Führen Sie eine externe Inspektion des Geräts durch und stellen Sie Folgendes sicher:

  • im freien Zugang zu Startgeräten;
  • in gutem Zustand der elektrischen Ausrüstung und der Einhängevorrichtungen, Start- und Blockiervorrichtungen durch kurzzeitiges Einschalten;
  • in der Effizienz der Bremsvorrichtungen;
  • bei Vorhandensein von Zäunen, deren Gebrauchstauglichkeit und Zuverlässigkeit der Befestigung;
  • die Richtigkeit der verwendeten Hilfsmittel;
  • bei ausreichender Beleuchtung des Arbeitsplatzes.

2.3. Überprüfen Sie durch kurzes Einschalten die Funktionsfähigkeit der Beutelform- und Beutelbrechmaschine, der Förderbänder, des Verfahrwagens, der Winde und des Trocknertorlifts und stellen Sie sicher, dass deren Inbetriebnahme nicht gefährdet ist.

2.4. Melden Sie eventuelle Mängel dem Vorgesetzten.

Es ist verboten, mit Arbeiten an fehlerhaften Geräten zu beginnen.

3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

3.1. Mit dem Auspacken der angelieferten Schnittholzpakete zum Empfangsteil der Paketbrechmaschine sollte erst begonnen werden, nachdem die Transportfahrzeuge in einen sicheren Abstand (mindestens 5 m) entfernt wurden.

3.2. Wenn Sie Bretter auf einen Mehrkettenförderer werfen, müssen Sie sich auf der Seite ihrer Enden befinden und das Holz mit einem Haken aus den oberen Reihen bewegen. Bei Bedarf sollten benachbarte Bretter abgestützt werden, um ein Herunterfallen zu verhindern.

3.3. Das Korrigieren von auf dem Kettenförderer versengten Brettern sowie das Zurücksetzen von Kurzholzbrettern muss bei stillstehendem Förderer erfolgen.

3.4. Während der Schicht muss der Stapler bei der Schnittholzzerlegung den Arbeitsplatz regelmäßig von Schnee, Schmutz und Rinde reinigen.

3.5. Beim Korrigieren der Bretter auf dem Kettenförderer muss der Arbeiter eine stabile Haltung einnehmen. Um nicht das Gleichgewicht zu verlieren und nicht zu fallen, sollten Sie nicht das Gewicht Ihres Körpers zur Anstrengung der Hände hinzufügen.

3.6. Der Holzaufgabestapler muss den Förderer abschalten:

  • wenn die Ketten reißen, fallen sie vom Antrieb und andere Teile gehen kaputt;
  • wenn Personen im Gefahrenbereich auftauchen;
  • bei einem plötzlichen Stromausfall.

3.7. Es ist verboten:

  • auf dem Förderband gehen;
  • Reparaturen, Reinigung, Schmierung bei laufendem Förderer durchführen.

3.8. Bei der Bildung eines Pakets zum Trocknen arbeiten beide zusammen, sodass sich die Bretter nicht berühren oder aneinander stoßen.

3.9. Das Paket sollte durch Rollen der Bretter unter Beachtung der geometrischen Abmessungen gebildet werden, wobei einzelne Bretter nicht über die Paketmaße und Anschläge der Wagen hinausragen dürfen und die obere Reihe entlang der Kanten auf jeder Seite um zwei Bretter reduziert werden sollte.

3.10. Zwischen Holzstapeln sollte der Abstand mindestens 0,7 m betragen.

3.11. Das Stapeln von rohem Schnittholz am Lagerort sollte auf einer Dichtung mit einem quadratischen Querschnitt von mindestens 100 x 100 mm erfolgen.

3.12. Beim Bewegen eines Gabelstaplers mit Holz darf sich der Holzstapler nicht im Bewegungsweg befinden.

3.13. Halten Sie sich beim Verlegen von Dichtungen unter einem Holzpaket nicht im Gefahrenbereich auf, insbesondere wenn das Paket mit einem Gabelstapler angehoben wird.

3.14. Die der Sackformmaschine zugeführten Holzpakete müssen so auf der Aufnahmeplattform platziert werden, dass das Ende des Pakets mit der Richtlinie des Lieferkettenförderers übereinstimmt.

3.15. Blockaden an der Gehrungssäge vermeiden.

3.16. Betreiben Sie die Säge nicht, wenn der Sägeschutz fehlt oder defekt ist. Der Einsatz von Sägen mit ungeschnittenen, falsch geschränkten, abgebrochenen Zähnen, Flügelungen und Rissen an den Scheiben ist nicht gestattet.

3.17. Korrigieren Sie ein eingeklemmtes unbeschnittenes Brett erst, wenn die Säge angehalten hat.

3.18. Das Entfernen von Dichtungen an einer Beutelformmaschine, die an einem Schrägaufzug hängengeblieben sind, und das Korrigieren heruntergefallener Bretter an einem Förderband und an einem geformten Beutel müssen mit einem speziellen Haken durchgeführt werden. Beim Reinigen der Grube des Schrägaufzugs von Schutt, Fremdkörpern und Schnee ist es notwendig, die Fällplattform mit einem Riegel zu fixieren.

3.19. Beim Bilden eines trocknenden Holzstapels auf einem Vertikallift müssen die Endanschläge mit einem speziellen Haken verschlossen werden.

3.20. Öffnen Sie vor dem Anheben des Lifts vom Holzstapel einen speziellen Haken, drehen Sie die Endanschläge um 30–40 ° aus der Ausgangsposition und schalten Sie dann den Lift ein.

3.21. Das manuelle Rollen von Stapeln ist verboten.

3.22. Schieben Sie Trolleys beim Platzieren von sich weg.

3.23. Durchbrüche zwischen den Reihen müssen den Abmessungen 25 x 40 x 1800 mm entsprechen.

3.24. Es ist verboten, sich während des Anhebens der Wagen direkt in deren Nähe aufzuhalten, um irgendwelche Arbeiten durchzuführen.

3.25. Vor der Übergabe eines Plattenpakets per Wagen an den Querwagen bzw. von ihm müssen die aus dem Ladebereich und den Trockenkammern kommenden Schienenköpfe genau an den Schienenköpfen des Wagens ausgerichtet sein.

3.26. Um eine spontane Bewegung von Paketen mit Trolleys zu verhindern, sollten diese mit Schuhen oder anderen Bremsvorrichtungen auf den Schienen befestigt werden. Es ist verboten, Bretterfragmente oder Distanzstücke zum Bremsen zu verwenden.

3.27. Geben Sie beim Bewegen des Verfahrwagens ein Signal, stellen Sie sicher, dass sich keine Personen aufhalten und verhindern Sie, dass Personen oder Gegenstände die Bewegung auf seinem Weg behindern.

3.28. Beim Bewegen von Laufkatzen mit Paket und einer Traversenkatze sollten Sie sich in einem Abstand von mindestens 3 m von diesen entfernen, wobei der Aufenthalt im Gefahrenbereich des beweglichen Seils und des Führungsblocks verboten ist.

3.29. Dem Bediener des Verfahrwagens ist es untersagt, über die Paketgröße hinauszuragen.

3.30. Es ist nicht gestattet, auf einem Querwagen mitzufahren und ihn während der Fahrt zu überqueren.

3.31. Bevor Sie das Paket auf den Querwagen zur Trockenkammer bewegen, stellen Sie sicher, dass der Haken des mittleren Wagens eingehakt ist und sich keine Personen im Weg befinden.

3.32. Achten Sie beim Bewegen des Pakets mit Brettern auf den Trolleys darauf, dass die Trolleys nicht aus den Schienen entgleisen. Wenn Sie einen Verzug feststellen und beginnen, die Wagen von den Schienen abzuheben, schalten Sie die Winde sofort aus und ergreifen Sie Maßnahmen, um ein Zusammenfallen des Pakets zu verhindern. Beim Einrollen des Stapels in die Kammer darf dieser nicht umgedreht werden.

3.33. Stellen Sie sicher, dass das Seil richtig im Block positioniert ist. Sollte ein Seil aus dem Blockstrom austreten, schalten Sie die Winde aus, lösen Sie das Seil und führen Sie es in den Block ein.

3.34. Es ist verboten, sich im Biegebereich des Kabels und der Blöcke sowie auf der gesamten Länge der Zugspannung aufzuhalten.

3.35. Stellen Sie sicher, dass die Türen der Trockenkammer vollständig geöffnet sind, damit die Verpackung ihre Kanten nicht berühren und auseinanderfallen kann.

3.36. Halten Sie beim Öffnen der Türen der Trockenkammer einen Abstand von mindestens 1 m zu den Türverkleidungen ein.

3.37. Wenn es notwendig ist, die Kammer zum Arbeiten zu betreten, sollte die Lufttemperatur darin 40°C nicht überschreiten. Am Eingang zur Trockenkammer sollte ein diensthabender Arbeiter an der Tür sein. Das Einrollen, Ausrollen und Einrollen von Stapeln in die Kammern sollte bei eingeschalteten Ventilatoren für die Luftzufuhr zur Trockenkammer erfolgen.

3.38. Beim Ausrollen, Aufrollen oder Bewegen entlang der Gleise mit einer Winde müssen Sie einen Abstand von mindestens 3 m einhalten und sich nicht im Gefahrenbereich des sich bewegenden Seils und Führungsblocks aufhalten.

3.39. Es ist verboten, Arbeiter im Gefahrenbereich des Hebens des Pakets mit einem Laufkran und unter dem Paket anzutreffen; auf dem Weg der Bewegung von Trolleys sein; Halten Sie den Wagen und den Haken des Kabels während der Bewegung von Hand.

3.40. Beim Formen eines Pakets mit getrocknetem Schnittholz sollte sich der mit der Steuerung der Beutelformmaschine betraute Mitarbeiter zum Zeitpunkt des Abladens des Schnittholzes an der Druckknopfstation befinden.

Das Verlassen der Druckknopfstation zur Schnittholzeinstellung ist erst gestattet, nachdem das Schnittholz auf den Kettenförderer gekippt und angehalten wurde.

3.41. Achten Sie beim Aufrollen des Stapels auf die Auflösemaschine darauf, dass sich die Beine des Hebezeugs gleichmäßig absenken.

3.42. Prüfen Sie vor dem Anheben des Stapels, ob die Ketten und Kabel in gutem Zustand sind.

3.43. Beim Abladen der Bretter auf die Transportketten der Brechmaschine ist der Aufenthalt auf diesen verboten.

3.44. Der Aufenthalt unter einem erhöhten Holzstapel ist verboten.

3.45. Um einem Transportpaket die richtige geometrische Form und Stabilität zu verleihen, ist es notwendig, alle 300-400 mm Querabstandshalter zu verlegen.

3.46. Treten Sie beiseite, wenn Bretter von den Transportketten der Abisoliermaschine auf das gestapelte Paket fallen.

3.47. Das Schleudern des geformten Pakets kann von Personen mit Schleuderschein durchgeführt werden, die die nächste Kenntnisprüfung bestanden haben.

3.48. Die Anpassung der Dichtungen im Behälter kann bei angehaltenem Förderband erfolgen.

3.49. Es dürfen sich keine Dichtungen im Behälter ansammeln, die angepasst werden müssen. Dieser Vorgang muss systematisch durchgeführt werden.

3.50. Lose Dichtungen dürfen nicht von Hand abgeworfen werden. Dies sollte mit einem Spezialwerkzeug oder einer anderen Dichtung erfolgen.

3.51. Die Korrektur des Schnittholzes in den Regalen der Sackformmaschine darf nur bei gestopptem Kettenförderer durchgeführt werden.

3.52. Überwachen Sie den Zustand der Gänge und Arbeitsplätze und vermeiden Sie deren Verschmutzung.

4. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

4.1. Im Notfall oder bei Verletzungsgefahr stoppen Sie das Gerät sofort durch Drücken der „Stop“-Taste.

4.2. Wenn der Motor überhitzt, stoppen Sie ihn und lassen Sie ihn abkühlen. Kühlen Sie den Motor nicht mit Wasser oder Schnee.

4.3. Bei Klopfgeräuschen, Vibrationen, Veränderungen in der Geräuschart, Überhitzung der Lager, Brand- oder Rauchgeruch ist das Gerät sofort abzuschalten.

4.4. Der Unfallopfer oder Augenzeuge muss den Arbeitsleiter über jeden Unfall informieren.

4.5. Der Arbeitnehmer muss in der Lage sein, Erste Hilfe zu leisten. Die Hilfeleistung erfolgt sofort, direkt am Einsatzort und in einer bestimmten Reihenfolge. Zuerst müssen Sie die Verletzungsquelle beseitigen (Motor abstellen, Mechanismus stoppen, Opfer unter dem Holz hervorholen usw.).

Die Hilfeleistung muss bei der schwerwiegendsten Gefahr für die Gesundheit oder das Leben einer Person beginnen. Nach der Erstversorgung sollte das Opfer zur nächstgelegenen medizinischen Einrichtung gebracht werden.

4.6. Wenn ein Brand oder Brand festgestellt wird, melden Sie dies unverzüglich der Feuerwehr, beginnen Sie mit der Löschung des Feuers mithilfe der am Arbeitsplatz verfügbaren Feuerlöschgeräte und ergreifen Sie Maßnahmen, um den Brandverursacher an den Brandort zu rufen.

5. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Geräte ausschalten.

5.2. Räumen Sie den Arbeitsplatz auf, reinigen Sie Förderbänder, Maschinen und Durchgänge vom Müll.

5.3. Entfernen Sie die bei der Arbeit verwendeten Werkzeuge.

5.4. Saubere Kleidung, Schuhe. Es ist verboten, Kleidung, Boden und Geräte mit Druckluft auszublasen.

5.5. Überprüfen Sie die Gebrauchstauglichkeit aller Komponenten und Teile. Wenn es nicht möglich ist, die Störungen selbst zu beheben, melden Sie sie dem Arbeitsleiter.

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