Kostenlose technische Bibliothek ARBEITSSCHUTZ
Unterweisung zum Arbeitsschutz für einen Schlosser für den Betrieb und die Reparatur von unterirdischen Gasleitungen Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz 1.1. Personen im Alter von mindestens 18 Jahren, die eine ärztliche Untersuchung, eine Ausbildung mit anschließendem Praktikum in der Ausführung gasgefährdender Arbeiten, eine Einweisung und eine Einweisung am Arbeitsplatz absolviert haben und in der Lage sind, persönliche Schutzausrüstung zu verwenden und den Opfern Erste Hilfe zu leisten eines Unfalls, dürfen Arbeiten zum Betrieb und zur Reparatur von unterirdischen Gasleitungen durchführen. Produktionsfall. 1.2. Der Arbeitnehmer muss die internen Arbeitsvorschriften einhalten. Bei der Bewegung auf dem Territorium und in den Produktionsstätten der Organisation, bei Arbeiten unter Verkehrsbedingungen und bei der Verwendung von tragbaren Leitern und Leitern müssen die in diesem Handbuch und in den Anweisungen festgelegten Arbeitsschutzanforderungen eingehalten werden:
1.3. Gemäß den Model Industry Standards für die kostenlose Ausgabe von Spezialkleidung, Spezialschuhen und anderer persönlicher Schutzausrüstung wird einem Schlosser Folgendes ausgestellt:
Bei Außenarbeiten im Winter zusätzlich:
1.4. Die Wartung von Gasleitungsstrecken, Gasanlagen in Brunnen, Sammlern und Kellern von Gebäuden und Bauwerken muss planmäßig von einem Team aus mindestens zwei Schlossern durchgeführt werden. 1.5. Es ist nicht gestattet, die Inspektion und Wartung von Gasgeräten, die sich in Brunnen, Sammlern und Kellern von Gebäuden und Bauwerken befinden, durch einen einzigen Schlosser durchzuführen. 1.6. Der Mitarbeiter muss den Verlauf der versorgten Gasleitung, die darauf befindlichen Anlagen, die Lage der Brunnen unterirdischer Bauwerke anderer Organisationen in einem Abstand von 15 m von der Trasse der versorgten Gasleitung sowie das Gerät kennen und Regeln für die Verwendung der verwendeten Instrumente. 1.7. Bei der Überprüfung von Brunnen, Sammlern und Kellern auf Gasverschmutzung ist die Verwendung von offenem Feuer verboten. 1.8. Alle Verstöße, festgestellten Störungen sowie Arbeitsunfälle hat der Schlosser unverzüglich dem unmittelbaren Vorgesetzten zu melden. 1.9. Ein Arbeitnehmer, der gegen Arbeitsschutzvorschriften verstößt, haftet nach dem in der geltenden Gesetzgebung festgelegten Verfahren. 2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit 2.1. Vor Beginn der Arbeiten muss der Schlosser vom unmittelbaren Vorgesetzten einen Auftrag, einen Streckenplan und Anweisungen zum Arbeitsschutz bei der Durchführung von Arbeiten zum Betrieb und zur Reparatur von unterirdischen Gasleitungen und deren Bauwerken sowie gemäß der Straßenverkehrsordnung erhalten . 2.2. Überprüfen Sie das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit des Gasanalysators, der Werkzeuge und Geräte für die Aufgabe. 2.3. Tragen Sie eine orange Signalweste (empfohlen). 3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit 3.1. Bei der Umgehung der entlang von Autobahnen (Straßen) verlegten Trasse der Gasleitung ist die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung unter Berücksichtigung der Bewegung des Verkehrsflusses erforderlich. 3.2. Vor dem Öffnen der Abdeckung eines Brunnens, der sich auf der Fahrbahn der Straße (Straße) befindet, muss von der Verkehrsseite in einem Abstand von 5 m vom Brunnen ein Warnschild „Vorsicht, es wird gearbeitet“ angebracht werden, das kann erst nach Abschluss der Arbeiten entfernt werden. 3.3. Die Brunnenabdeckung muss mit einem speziellen Haken angehoben werden. Heben Sie die Abdeckung nicht mit der Hand an. 3.4. Bei der Überprüfung der Luft im Bohrloch auf Gasverunreinigungen hebt sich eine Seite der Abdeckung auf eine Höhe von 50 - 80 mm; Darunter wird eine Auskleidung mit den Maßen 25 x 25 x 150 mm eingelegt. 3.5. Bei Arbeiten in einem auf der Fahrbahn der Straße gelegenen Brunnen muss einer der Teammitglieder den Verkehr in der Nähe des Brunnens beobachten und verhindern, dass sich Unbefugte diesem nähern. 3.6. Bei Arbeiten am Brunnen am Abend muss einer der Teammitglieder den Fahrern des Transports mit einer Laterne mit rotem Glas Zeichen geben. 3.7. Die Überprüfung der Luftumgebung des Bohrlochs erfolgt mit einem Gasanalysator. Der Probenahmeschlauch wird in den oberen Teil des Brunnens abgesenkt, dann wird der Schlauch entfernt und die entnommene Probe analysiert. Es ist nicht gestattet, die Luft im Brunnen zu analysieren, während der Schlauch hineingelassen wird. 3.8. Es ist nicht erlaubt, Gas in vergasten Räumen, Kellern und Sammlern zu analysieren. In diesen Fällen sollte nur eine Luftprobenahme aus dem begasten Raum durchgeführt werden; Die Analyse muss außerhalb eines vergasten Raums durchgeführt werden. 3.9. Bei Arbeiten im Brunnen-, Keller- und Abwasserkanal ist das Rauchen und die Verwendung von offenem Feuer sowie Elektrogeräten verboten und der Aufenthalt unbefugter Personen an den Arbeitsplätzen verboten. 3.10. Beim Umgehen der Trasse der Gasleitung ist es verboten, in die Sammler und Brunnen zu gelangen, in denen sich Gasventile befinden, sowie in die Brunnen anderer unterirdischer Bauwerke. 4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen 4.1. Wenn in Brunnen, Kellern, Sammlern und anderen Ingenieurbauwerken Gasgeruch festgestellt wird, sollte der Schlosser die Arbeit einstellen, den Vorfall dem unmittelbaren Vorgesetzten oder dem Leiter des unterirdischen Gasleitungsdienstes melden und das Notfallteam rufen. 4.2. Vor dem Eintreffen des Notfallteams müssen alle Arbeiten eingestellt werden. Es ist notwendig, die Belüftung von Brunnen, Kellern und anderen Ingenieurbauwerken zu organisieren. Gleichzeitig ist es auch erforderlich, die Keller von Gebäuden und anderen Bauwerken im Umkreis von 50 m um den Ort, an dem der vergaste Raum festgestellt wurde, auf Gasverunreinigungen zu überprüfen. 4.3. Zur Durchführung dieser Tätigkeiten dürfen Mitarbeiter des Wohnungs- und Kommunalwesens sowie Vertreter der Organe für innere Angelegenheiten herangezogen werden. 4.4. Kommt es zu einem Unfall, der von einem Schlosser beobachtet wurde, sollte dieser die Arbeit einstellen, das Opfer sofort aus dem Gefahrenbereich entfernen oder entfernen, dem Opfer Erste Hilfe leisten, einen Arzt rufen, bei der Organisation der Übergabe des Opfers an den nächstgelegenen Arzt helfen Einrichtung und melden Sie den Vorfall der Leitung der Organisation. 4.5. Wenn der Unfall dem Schlosser selbst passiert ist, sollte er die Arbeit einstellen, sich nach Möglichkeit an eine medizinische Einrichtung wenden, den Vorfall der Leitung der Organisation melden oder jemanden in der Nähe bitten, dies zu tun. 4.6. Jeder Arbeiter muss in der Lage sein, dem Opfer Erste Hilfe zu leisten. Bei Prellungen auf völlige Ruhe achten, die verletzte Stelle kalt behandeln; Geben Sie dem Opfer im Falle einer Bauchprellung kein Getränk. Bei Blutung die Extremität anheben, einen Druckverband anlegen, ein Tourniquet; Im Sommer bleibt das Tourniquet 1,5 Stunden lang stehen, im Winter 1 Stunde. Im Falle einer Fraktur sollte eine Schiene angelegt werden. Bei thermischen und elektrischen Verbrennungen die verbrannte Stelle mit einem sterilen Verband verschließen; Um eine Infektion zu vermeiden, berühren Sie die verbrannten Hautstellen nicht mit den Händen und schmieren Sie sie mit Salben, Fetten usw. ein. Wenn Säure oder Lauge mit exponierten Körperstellen in Kontakt kommt, waschen Sie diese sofort mit einer neutralisierenden Lösung und anschließend mit kaltem Wasser und Seife; bei Kontakt mit Alkali - mit einer Borsäurelösung. Wenn Säure oder Alkali in die Augen gelangen, spülen Sie diese sofort mit einer neutralisierenden Lösung aus und wenden Sie sich an ein Gesundheitszentrum oder einen Arzt. Bei allen Vergiftungen ist das Opfer sofort aus dem vergifteten Bereich zu entfernen bzw. zu entfernen, atembehindernde Kleidung zu öffnen, für Frischluft zu sorgen, hinzulegen, die Beine anzuheben, mit einer warmen Decke zuzudecken, an Ammoniak zu schnupfen und sofort zu transportieren das Opfer in eine medizinische Einrichtung. Im Falle eines Stromschlags das Opfer von der Stromeinwirkung befreien, ggf. künstliche Beatmung oder eine geschlossene Herzmassage durchführen. Der Transport des Opfers ist nur bei ausreichender Atmung und gleichmäßigem Puls erlaubt. 5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit 5.1. Räumen Sie Werkzeuge, Geräte, Geräte, Overalls, Sicherheitsschuhe und andere persönliche Schutzausrüstung auf und legen Sie sie an den für ihre Aufbewahrung vorgesehenen Orten ab. 5.2. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Umgehung der Gasleitungstrasse muss der Schlosser einen Bericht über das Vorliegen von Gasverunreinigungen mit Angabe der festgestellten Probleme auf der Gasleitungstrasse erstellen und die Ergebnisse der Inspektionen auf Gasverunreinigungen angeben im Routenumgehungsprotokoll. 5.3. Gesicht und Hände mit warmem Wasser und Seife waschen, duschen. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Lagerhalter der Reparatur- und Bauwerkstatt. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Asphalt-Pflanzenspritze. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Fahrer der Schneefräse. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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