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Anweisungen zum Arbeitsschutz für einen Elektriker eines mobilen Einsatzteams. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz 1.1. Die Arbeitsschutzanweisung ist ein Dokument, das Anforderungen an die sichere Arbeitsausführung der Arbeitnehmer festlegt. 1.2. Die Kenntnis der Weisungen zum Arbeitsschutz ist für alle Mitarbeiter verpflichtend. 1.3. Der Leiter der Struktureinheit ist verpflichtet, am Arbeitsplatz Bedingungen zu schaffen, die den Anforderungen des Arbeitsschutzes entsprechen, den Arbeitnehmern Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen und das Studium dieser Weisung zu organisieren. Jedes Unternehmen muss sichere Wege durch das Unternehmensgebiet zum Arbeitsplatz sowie Evakuierungspläne für den Brand- und Notfall entwickeln und allen Mitarbeitern mitteilen. 1.4. Jeder Mitarbeiter muss:
Für Verstöße gegen die Anforderungen der Weisung haftet der Arbeitnehmer nach geltendem Recht. 2. Allgemeine Sicherheitsanforderungen 2.1. In diesem Beruf dürfen Personen arbeiten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich einer ärztlichen Voruntersuchung unterzogen haben und keine Kontraindikationen für die Ausübung dieser Tätigkeit haben. 2.2. Bei der Einstellung durchläuft ein Mitarbeiter eine Einführungsbesprechung. Vor der Zulassung zur selbständigen Tätigkeit muss er Folgendes bestehen:
Für Arbeitnehmer, die das Recht haben, einen Arbeitsplatz vorzubereiten, zuzulassen, das Recht als Arbeitsleiter, Vorgesetzter und Teammitglied zu sein, ist es erforderlich, die Kenntnis der branchenübergreifenden Arbeitsschutzregeln (Sicherheitsregeln) für den Betrieb elektrischer Anlagen zu überprüfen ( (im Folgenden „Regeln“ genannt) in dem Umfang, der den Pflichten der für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen entspricht. 2.3. Die Zulassung zur selbständigen Tätigkeit wird durch eine entsprechende Anordnung für die Struktureinheit des Unternehmens erteilt. 2.4. Einem neu eingestellten Mitarbeiter wird ein Qualifikationsnachweis ausgestellt, in dem ein entsprechender Eintrag über die Überprüfung der Kenntnis der in Abschnitt 2.2 genannten Anweisungen und Regeln sowie über die Berechtigung zur Ausführung besonderer Arbeiten zu vermerken ist. Der Befähigungsnachweis für diensthabendes Personal bei der Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben kann vom Schichtleiter der Werkstatt oder nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten bei ihm aufbewahrt werden. 2.5. Mitarbeiter, die die Kenntnisprüfung nicht innerhalb der festgelegten Fristen bestanden haben, dürfen nicht selbstständig arbeiten. 2.6. Der Mitarbeiter im Arbeitsprozess muss bestehen:
2.7. Arbeitnehmer, die bei einer Eignungsprüfung eine ungenügende Note erhalten haben, dürfen nicht selbstständig arbeiten und müssen sich spätestens nach einem Monat einer zweiten Prüfung unterziehen. Bei Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften wird je nach Art des Verstoßes eine außerplanmäßige Einweisung oder ein außerordentlicher Kenntnistest durchgeführt. 2.8. Das Opfer oder der Augenzeuge muss jeden Unfall oder Unfall unverzüglich seinem/ihrem direkten Vorgesetzten melden. 2.9. Jeder Mitarbeiter muss den Standort des Erste-Hilfe-Kastens kennen und diesen nutzen können. 2.10. Werden fehlerhafte Geräte, Werkzeuge und Schutzausrüstungen festgestellt, hat der Mitarbeiter dies seinem direkten Vorgesetzten mitzuteilen. Es ist nicht gestattet, mit defekten Geräten, Werkzeugen und Schutzausrüstungen zu arbeiten. Um einen Stromschlag zu vermeiden, berühren oder treten Sie nicht auf defekte überhängende Drähte. 2.11. In elektrischen Anlagen ist es Personen, Mechanismen und Hebemaschinen nicht gestattet, sich unter Spannung stehenden, ungeschützten spannungsführenden Teilen in geringeren Abständen als den in Tabelle 1 angegebenen zu nähern. Tabelle 1 4. Zulässige Abstände zu spannungsführenden Teilen
2.12. Es ist nicht gestattet, Zugänge zu Schilden mit Feuerlöschgeräten und zu Hydranten zu verstopfen sowie Feuerlöschgeräte für andere Zwecke zu verwenden. 2.13. Bei der betrieblichen Wartung von 0,4-20-kV-Verteilungsnetzgeräten und 35-110-kV-Umspannwerken können die folgenden gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren auftreten:
2.14. Zum Schutz vor der Einwirkung gefährlicher und schädlicher Faktoren muss die folgende Schutzausrüstung verwendet werden. Zum Schutz vor Stromschlägen ist die Verwendung von Spannungsanzeigen, Isolierstäben und -zangen, tragbaren und stationären Erdungsgeräten, Tisch- und Installationswerkzeugen mit Isoliergriffen erforderlich. Bei Arbeiten in einer Höhe von mehr als 1,3 m über dem Boden (Plattform) ist die Verwendung von Krallen, Mannlöchern, einem Sicherheitsgurt oder der Verwendung tragbarer Leitern erforderlich. Bei unzureichender Beleuchtung sollte eine zusätzliche lokale Beleuchtung eingesetzt werden. Um den Kopf vor Stößen durch zufällige Gegenstände zu schützen, ist das Tragen eines Schutzhelms bei der Arbeit erforderlich. Bei Arbeiten im Freien bei niedrigen Temperaturen ist es notwendig, isolierte Overalls zu tragen und die Betriebsart mit der Heizzeit abzuwechseln. Beim Arbeiten mit brennbaren Flüssigkeiten sind die Brandschutzvorschriften zu beachten: nicht rauchen, kein offenes Feuer verwenden. 2.15. Der Elektriker des Einsatzmobilteams (OVB) muss im Overall arbeiten und Schutzausrüstung verwenden, die den aktuellen Industriestandards entspricht. Abhängig von der Art der Arbeiten und den Bedingungen ihrer Herstellung sollten dem OVB-Elektriker vorübergehend kostenlos zusätzliche Overalls und Schutzausrüstung für diese Bedingungen zur Verfügung gestellt werden. 2.16. Folgende persönliche Schutzausrüstung ist der Elektrofachkraft der OVB unentgeltlich abzugeben:
Bei der Ausgabe eines doppelten Wechseloverallsatzes sollte die Tragedauer verdoppelt werden. 3. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn 3.1. Ordnen Sie vor Arbeitsbeginn die verwendeten Overalls an, schließen Sie die Ärmel, füllen Sie die Kleidung so, dass keine hängenden Enden entstehen, setzen Sie eine Mütze auf. Schuhe müssen niedrige Absätze haben. Das Hochkrempeln der Ärmel von Overalls ist nicht gestattet. 3.2. Vor Beginn der Schicht ist es notwendig, sich beim diensthabenden Disponenten über den Zustand des Stromversorgungskreises des Versorgungsbereichs zu informieren, um sich mit allen Änderungen im Stromkreis vertraut zu machen, die in Abwesenheit des Elektrikers aufgetreten sind des ATS. 3.3. Bei der Übernahme einer Schicht muss der OVB-Elektriker:
3.4. Überprüfen Sie bei der Inspektion von Schutzausrüstungen und -geräten:
3.5. Überprüfen Sie bei der Inspektion des Werkzeugs, ob es die folgenden Anforderungen erfüllt:
3.6. Das Arbeitsgerät sollte in einem tragbaren Werkzeugkasten oder einer Tasche aufbewahrt werden. 3.7. Schutzausrüstungen, Geräte, Werkzeuge und Vorrichtungen mit Mängeln oder abgelaufener Prüffrist müssen durch brauchbare ersetzt und Ihrem direkten Vorgesetzten gemeldet werden. 4. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs 4.1. Der leitende Elektriker der OVB muss mindestens über die elektrische Sicherheitsgruppe IV verfügen, der Rest über die Gruppe III. 4.2. Vor Beginn der Arbeiten muss der Elektriker den Inhalt der vom Disponenten erhaltenen Aufgabe sorgfältig lesen. 4.3. Vor der Abreise ist der Elektriker verpflichtet, beim Disponenten eine Kopie der Elektropläne des versorgten Bereichs anzufordern. 4.4. Bei der Ankunft am Arbeitsplatz vergewissern Sie sich anhand der Dispatchernamen von Umspannwerken (TS) und Freileitungen (VL), dem Namen der Siedlung und anderen Sehenswürdigkeiten, dass der Arbeitsplatz mit dem in der Arbeitserlaubnis oder -anordnung angegebenen übereinstimmt. 4.5. Bei Arbeiten ist die Annäherung an ungeschirmte spannungsführende Teile unter Spannung nicht in geringeren Abständen als den in Tabelle 1 (Abschnitt 2.11) angegebenen zulässig. 4.6. In Elektroinstallationen ist das Arbeiten in gebeugter Haltung nicht zulässig, wenn beim Richten der Abstand zu spannungsführenden Teilen geringer ist als in Tabelle 1 angegeben. In Elektroinstallationen mit einer Spannung von 6-10 kV ist es bei Arbeiten in der Nähe ungeschirmter spannungsführender Teile nicht akzeptabel, diese so zu positionieren, dass sich diese Teile auf der Rückseite oder auf beiden Seiten befinden. 4.7. Bei der Inspektion elektrischer Anlagen mit Spannungen über 1000 V ist das Betreten von Räumen und Kammern, die nicht mit Zäunen oder Absperrungen ausgestattet sind, nicht gestattet. Die Inspektion muss ohne Durchdringen von Zäunen und Absperrungen erfolgen. 4.8. Die Inspektion von Freileitungen, Verteilerpunkten (RP) und TP sollte vom Boden aus erfolgen, ohne auf eine Stütze oder Struktur zu klettern. 4.9. Während der Kontrollen ist es nicht gestattet, zu schalten, Plakate und Zäune zu entfernen, Arbeiten durchzuführen oder zu reinigen. Es ist nicht erlaubt, nachts unter den Drähten von Freileitungen hindurchzugehen. In schwierigem Gelände (Sümpfe, Wassersperren, Berge usw.) und bei widrigen Wetterbedingungen (Regen, Schneefall, starker Frost usw.) sowie nachts sollte die Inspektion der Freileitung von zwei Elektrikern durchgeführt werden Gruppe II. 4.10. Das Arbeiten in Kleidung mit kurzen oder hochgekrempelten Ärmeln sowie die Verwendung von Bügelsägen, Feilen, Metallmessern usw. ist nicht gestattet. 4.11. Bei einem Erdschluss in elektrischen Anlagen mit einer Spannung von 6-35 kV ist eine Annäherung an den erkannten Fehlerort in einer Entfernung von weniger als 4 m bei Innenschaltanlagen (ZRU) und weniger als 8 m bei offenen Schaltanlagen (ORG) und Das Freilegen von Freileitungen ist nur zum betriebsmäßigen Schalten zur Befreiung von unter Spannung stehenden Personen oder zur Schadenslokalisierung zulässig. In diesem Fall sollten Sie elektrische Schutzausrüstung (dielektrische Stiefel, Galoschen) verwenden. 4.12. Der Elektriker, der die Schaltung direkt durchführt, muss diese in der folgenden Reihenfolge durchführen:
Wenn das Betriebspersonal Zweifel an der Richtigkeit der vorgeschlagenen Umschaltung hat, sollte es gestoppt werden und der Ablauf des Betriebs gemäß dem Schema überprüft werden oder es sollten entsprechende Erklärungen vom Disponenten eingeholt werden. 4.13. Ölleistungsschalter können manuell, ferngesteuert und per Fernbedienung gesteuert werden. Eine manuelle Steuerung des Leistungsschalterantriebs ist zulässig, wenn der Leistungsschalterantrieb durch eine solide Wand von ihm getrennt ist, die den Bediener im Falle einer Beschädigung des Leistungsschalters schützt. Wenn keine Schutzwand vorhanden ist, muss der Leistungsschalter über einen Fernbedienungsknopf ferngesteuert werden. 4.14. Vor dem Aus- oder Einschalten des Trennschalters oder Trenners müssen diese sorgfältig untersucht und die Unversehrtheit der Stützisolatoren festgestellt werden. 4.15. Wenn Risse an den Isolatoren und andere Schäden festgestellt werden, ist der Betrieb mit diesen nicht gestattet. 4.16. Das Aus- und Einschalten von Trennschaltern, Trennern und Schaltern mit Spannungen über 1000 V ist mit einem Handantrieb in dielektrischen Handschuhen erforderlich. 4.17. Zu Beginn des Betriebs mit Trennschaltern ist eine Probebewegung mit dem Antriebshebel erforderlich, um sicherzustellen, dass die Stangen in gutem Zustand sind und keine Schwingungen und Brüche der Isolatoren auftreten. 4.18. Das Einschalten der Trennschalter per Handantrieb muss schnell erfolgen, jedoch ohne Stöße am Hubende. Wenn ein Lichtbogen entsteht, sollten die Messer nicht zurückgezogen werden, da sich der Lichtbogen verlängern und einen Kurzschluss verursachen kann, wenn die Kontakte auseinanderlaufen. Der Schließvorgang muss in jedem Fall bis zum Ende fortgesetzt werden. 4.19. Das Trennen von Trennschaltern sollte langsam und vorsichtig erfolgen. Wenn im Moment der Divergenz der Kontakte zwischen ihnen ein starker Lichtbogen entsteht, müssen die Trennschalter sofort eingeschaltet werden und es dürfen keine Arbeiten mit ihnen durchgeführt werden, bis die Gründe für die Bildung des Lichtbogens geklärt sind. 4.20. Nach Arbeiten am Trennschalter ist es notwendig, die tatsächliche Position aller drei Phasen zu überprüfen. 4.21. Die Abschaltung des Mast-TS (MTP) und des kompletten TS (KTP) erfolgt in folgender Reihenfolge:
Die Einbindung des MTP erfolgt in umgekehrter Reihenfolge. 4.22. In dringenden Fällen (Unfall, Naturkatastrophe, Brand) darf ein Wechsel ohne Anordnung des höheren Betriebspersonals, jedoch mit anschließender Benachrichtigung, durchgeführt werden. 4.23. Dem Bedienpersonal, das die Schalthandlungen unmittelbar durchführt, ist es nicht gestattet, die Sicherheitsverriegelungen ohne Erlaubnis außer Kraft zu setzen. Die Freilassung ist das letzte Mittel und nur mit Genehmigung des Abteilungsleiters zulässig. Die Freigabe wird im Betriebsbuch vermerkt. 4.24. Das Einschalten von Schaltern in den Zellen kompletter Freiluftschaltanlagen (KRUN) ist nur zulässig, wenn eine Fernbedienung vorhanden ist. 4.25. Es ist nicht gestattet, die Isolatoren stromführender Geräte ohne elektrische Schutzausrüstung zu berühren. 4.26. Bei Herannahen eines Gewitters sind alle Arbeiten in den Freiluftschaltanlagen, Innenschaltanlagen, an den Klemmen und Lineartrennschaltern der Freileitung und Freileitungen einzustellen. 4.27. Es ist notwendig, Sicherungen im spannungslosen Zustand aus- und einzubauen. Unter Spannung, aber ohne Last, dürfen Sicherungen an Anschlüssen entfernt und installiert werden, in deren Stromkreis keine Schaltgeräte vorhanden sind, mit denen Sie die Spannung entfernen können. Spannungswandlersicherungen können unter Spannung und unter Last ausgetauscht werden. 4.28. Beim Aus- und Einbau von Sicherungen unter Spannung müssen Sie folgende Schutzausrüstung verwenden:
4.29. Verwenden Sie keine unkalibrierten Sicherungen und Sicherungen. 4.30. Die Probenahme und das Einfüllen von Öl in Ölleistungsschalter und Transformatoren sowie das Abwischen von Ölschaugläsern und einzelnen Isolatoren sollten nur an ausgeschalteten Geräten und nach entsprechender Vorbereitung des Arbeitsplatzes durchgeführt werden. 4.31. Das Arbeiten mit elektrischen Klemmen in Elektroinstallationen mit einer Spannung über 1000 V ist durch zwei Elektriker in dielektrischen Handschuhen erforderlich, ohne sich zum Ablesen zum Gerät zu beugen. 4.32. In Elektroinstallationen mit Spannungen bis 1000 V ist der Einsatz von „Kontrolllampen“ zur Prüfung der Spannungsfreiheit aufgrund der Verletzungsgefahr durch Lichtbogen und Glassplitter nicht zulässig. 4.33. Vor der Durchführung von Arbeiten im Zusammenhang mit dem Aufstieg auf die Stütze sind folgende Sicherheitsbestimmungen unbedingt zu beachten:
Das Besteigen und Arbeiten an einer Stütze ist nur dann gestattet, wenn volles Vertrauen in deren ausreichende Stabilität und Festigkeit besteht. Wenn Zweifel an der Festigkeit der Stütze bestehen, muss diese mit speziellen Dehnungsstreifen verstärkt werden, ohne auf die Stütze zu klettern oder von einem Fernsehturm aus zu arbeiten. 4.34. Beim Besteigen einer Stütze ist die Verwendung von Monteurkrallen, Mannlöchern und Sicherheitsgurten erforderlich. Das Sicherheitsgurtband sollte hinter dem Gepäckträger aufgewickelt werden. Beim Arbeiten auf einer Stütze ist es notwendig, sich stabil auf beide Gruben (Schächte) zu stützen und mit einem Sicherheitsgurt zu fixieren. 4.35. Bei Freileitungen muss bei der Überprüfung der Spannungsfreiheit, die an Holz- oder Stahlbetonstützen mit einem Spannungsanzeiger vom Typ UVN-10, UVN-80 durchgeführt wird, der Arbeitsteil geerdet werden. Das Spannungsmessgerät sollte mit dielektrischen Handschuhen verwendet werden. 4.36. Überprüfen Sie bei Freileitungen beim Aufhängen von Drähten auf verschiedenen Ebenen die Spannungsfreiheit mit einem Zeiger und installieren Sie einen Erdungsstab von unten nach oben, beginnend am unteren Draht. Wenn die Drähte horizontal aufgehängt sind, sollte der Test am nächstgelegenen Draht gestartet werden. 4.37. Es ist nicht zulässig, die Integrität der Drähte zu zerstören und die Bindungen an den Zwischenstützen zu entfernen, wenn dies zu einer einseitigen Spannung der Drähte führt, ohne die Stützen zuvor zu verstärken, um ein Herunterfallen zu verhindern. 4.38. Bei Eckstützen mit Stiftisolatoren ist das Besteigen und Arbeiten von der Seite der Innenecke her nicht gestattet. 4.39. Bei Arbeiten in der Höhe mit einer tragbaren Holzleiter ist der Nachweis der Eignung durch Prüfstempel und Sichtkontrolle erforderlich. 4.40. Das Arbeiten auf tragbaren Leitern und Leitern ist nicht gestattet, wenn dies erforderlich ist:
4.41. Schutzausrüstung im OVB-Fahrzeug muss in Kisten, Taschen und Koffern aufbewahrt werden. 4.42. Über alle Gerätestörungen und Störungen muss der Elektriker des BFS unverzüglich den Disponenten, in dessen betrieblicher Unterstellung sich der BFS befindet, oder das Verwaltungs- und Technikpersonal melden. 4.43. Während des Betriebs des OVB Autos ist es nicht erlaubt:
5. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen 5.1. Im Notfall (Unfall, Brand, Naturkatastrophe) die Arbeiten sofort einstellen und die Situation dem höheren Einsatzpersonal melden. 5.2. Führen Sie in dringenden Fällen die erforderliche Umschaltung mit anschließender Benachrichtigung des höheren Betriebspersonals durch. 5.3. Im Brandfall: 5.3.1. Benachrichtigen Sie alle Arbeiter im Produktionsbereich und ergreifen Sie Maßnahmen zum Löschen des Feuers. Brennende Teile elektrischer Anlagen und elektrischer Leitungen, die unter Spannung stehen, sollten mit Kohlendioxid-Feuerlöschern gelöscht werden. 5.3.2. Ergreifen Sie Maßnahmen, um Ihren direkten Vorgesetzten oder andere Beamte zum Brandort zu rufen. 5.3.3. Je nach Einsatzlage ist auf den örtlichen Brandbekämpfungsplan zu reagieren. 5.4. Im Falle eines Unfalls ist es erforderlich, das Opfer unverzüglich von den Auswirkungen des traumatischen Faktors zu befreien, ihm eine erste (vormedizinische) medizinische Versorgung zu gewähren und den unmittelbaren Vorgesetzten über den Unfall zu informieren. Bei der Befreiung des Opfers von der Einwirkung von elektrischem Strom ist darauf zu achten, dass Sie selbst nicht mit dem stromführenden Teil in Berührung kommen oder unter Trittspannung stehen. 6. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit 6.1. Am Ende der Schicht müssen Sie:
7. Liste der akzeptierten Abkürzungen
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