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Anweisungen zum Arbeitsschutz für Hersteller von Lacken, Farben und Gesso. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Allgemeine Sicherheitsanforderungen sind in der Anweisung "Allgemeine Sicherheitsanforderungen für Berufe und Arbeitsarten in der Möbelproduktion".

1.2. Gefährliche und schädliche Produktionsfaktoren

1.2.1. Erhöhter Staub- und Gasgehalt in der Luft des Arbeitsbereichs.

Die Ursache des Faktors: die Freisetzung giftiger Substanzen, aus denen sich Farben und Lacke zusammensetzen.

Einfluss des Faktors: die Möglichkeit von Atemwegserkrankungen.

1.2.2. Explosions- und Brandgefahr.

Quellen des Faktors: explosive Konzentration von Dämpfen von Farben und Lacken; Funkenbildung.

Aktionsfaktor: mögliche Verletzung von Arbeitern im Falle einer Explosion, Feuer.

1.2.3. Gefährliche chemische und schädliche Faktoren, die über die Haut und Schleimhäute in den menschlichen Körper eindringen.

Die Quelle des Faktors: Farben und Lacke.

Aktionsfaktor: die Möglichkeit einer Exposition der Augen, der Haut der Hände und anderer Körperteile gegenüber reizenden Substanzen.

1.3. Persönliche Schutzausrüstung: gummierte Schürze mit Latz; Technische Gummihandschuhe.

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Führen Sie eine Außenbesichtigung der Räumlichkeiten durch und stellen Sie sicher, dass sich keine Fremdkörper in den Räumlichkeiten und am Arbeitsplatz befinden und dass Lackmaterialien in dicht verschlossenen Behältern gelagert werden. Überprüfen Sie die Gebrauchstauglichkeit von Instrumenten und Sicherheitsvorrichtungen sowie das Vorhandensein und die Gebrauchstauglichkeit von Werkzeugen, Atemschutzmasken, Schutzbrillen und Gummihandschuhen.

2.2. Schalten Sie die Zu- und Abluft für 10 Minuten ein. vor Arbeitsbeginn.

2.3. Überprüfen Sie das Vorhandensein von Markierungen auf allen Behältern sowie die Verfügbarkeit technischer Unterlagen für Materialien und die Einhaltung ihrer technischen Spezifikationen.

2.4. Schmieren Sie die Hände mit Schutzpaste, Silikon oder einer anderen Spezialcreme.

3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

3.1. Beachten Sie die technologischen Hinweise zur Herstellung von Arbeitslösungen für Farben und Lacke.

Es ist verboten, Polyesterlacke und deren Bestandteile mit Nitrozellulose zu vermischen, um eine Selbstentzündung zu vermeiden.

Vermeiden Sie beim Arbeiten mit dem Initiator für Polyesterlacke den Kontakt mit Chemikalien sowie deren Kontamination. Es ist nicht gestattet, Arbeitslösungen von Polyesterlacken im selben Raum wie Nitrolacke herzustellen und Initiatoren im Lackvorbereitungsraum aufzubewahren.

3.2. Überwachen Sie den Betrieb der zentralen Lackversorgung und den Zustand des Sahnehahns und vermeiden Sie Verstopfungen.

3.3. Füllen Sie das Lösungsmittel aus Fässern nur mit Hilfe von Pumpen in Kanister, Eimer und andere Behälter. Es ist notwendig, die Lack- oder Lösungsmittelreste aus den Fässern durch zwei Arbeiter von einer speziell ausgestatteten Plattform abzulassen.

3.4. Verwenden Sie beim Umfüllen und Ablassen von Farben und Lacken eine geschlossene Schutzbrille.

3.5. Streuen Sie versehentlich auf den Boden verschütteten Lack mit Sand, sammeln Sie ihn anschließend mit einer Schaufel in einem Eimer und bringen Sie ihn zum vorgesehenen Ort. Waschen Sie den Boden mit Wasser und Seife.

3.6. Stellen Sie sicher, dass Behälter und Dosen mit Farben und Lacken fest verschlossen sind.

3.7. Sammeln Sie leere Fässer und Dosen unter Farben, Lacken und Lösungsmitteln nicht am Arbeitsplatz, sondern bringen Sie sie an speziell dafür vorgesehene Orte. Das Ableiten des Lösungsmittels in die Kanalisation ist nicht gestattet.

3.8. Lassen Sie keine unbefugten Personen in den Lackvorbereitungsraum.

4. Sicherheitsanforderung in Notfallsituationen

4.1. Geräte ausschalten.

4.2. Hängen Sie eine Tabelle über die Fehlfunktion der Maschine oder Anlage auf und melden Sie diese dem unmittelbaren Vorgesetzten.

4.3. Verwenden Sie im Brandfall oder zum Löschen einer Flamme einen in der Nähe befindlichen Feuerlöscher.

4.4. Das Opfer oder Unbeteiligte muss jeden Unfall oder jede Vergiftung dem zuständigen Arbeitsleiter melden.

4.5. Der Arbeitnehmer muss in der Lage sein, Erste Hilfe zu leisten. Diese Hilfeleistung wird sofort, direkt am Unfallort und in der folgenden Reihenfolge geleistet: Zuerst muss die Energiequelle der Verletzung beseitigt werden (Motor abstellen, Mechanismus stoppen, Opfer unter dem Auto, schwerem Gegenstand usw. entfernen). .

Die Hilfeleistung sollte mit dem Bedeutendsten beginnen, das Leben oder Gesundheit bedroht (bei starken Blutungen ein Tourniquet anlegen und dann die Wunde verbinden; bei Verdacht auf einen geschlossenen Bruch eine Schiene anlegen; bei offenen Frakturen zuerst die Wunde verbinden und dann Legen Sie eine Schiene an; legen Sie bei Verbrennungen einen trockenen Verband an; bei Erfrierungen reiben Sie die betroffene Stelle sanft mit weichen oder flauschigen Tüchern ab. Bei Verdacht auf eine Wirbelsäulenverletzung transportieren Sie das Opfer nur in Rückenlage auf einer festen Unterlage.

4.6. Nach der Erstversorgung sollte das Opfer zur nächstgelegenen medizinischen Einrichtung gebracht werden.

5. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Führen Sie die Reinigung der Räumlichkeiten durch und erfüllen Sie dabei folgende Anforderungen:

  • bei eingeschalteter Belüftung reinigen;
  • Behälter und Behälter in einem Atemschutzgerät, einer Schutzbrille und Gummihandschuhen waschen;
  • Das beim Waschen der Behälter verwendete Lösungsmittel sollte an einem speziell dafür vorgesehenen Ort entsorgt werden. Das Einleiten in die Kanalisation ist verboten.

Entfernen Sie Werkzeuge und Arbeitsutensilien in Metallschränken mit lokaler Absaugung.

5.2. Verschließen Sie den Lackvorbereitungsraum beim Verlassen mit einem Vorhängeschloss.

5.3. Lappen, die bei der Arbeit und beim Reinigen verwendet werden, legen Sie in eine spezielle Metallbox mit verschließbarem Deckel und bringen Sie diese außerhalb der Werkstatt an einen speziell dafür vorgesehenen Ort.

5.4. Hände mit warmem Wasser und Seife waschen.

5.5. Melden Sie alle festgestellten Mängel im Betrieb der Anlage dem Schichtarbeiter oder Vorarbeiter.

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