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Unterweisung zum Arbeitsschutz für den Maschinisten des Schotterhändlers

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Ein Arbeitnehmer im Alter von mindestens 18 Jahren, der über eine Berufsausbildung verfügt, eine Bescheinigung über die Berechtigung zum Führen einer Maschine besitzt und Folgendes bestanden hat: eine ärztliche Voruntersuchung, eine Einführungsunterweisung; Schulung in sicheren Arbeitsmethoden und -techniken und Prüfung von Kenntnissen zur Arbeitssicherheit in der Qualifizierungskommission; Erstausbildung am Arbeitsplatz.

1.2. Universalverteiler für Straßenbaustoffe sind selbstfahrende Maschinen, verfügen über austauschbare Arbeitsgeräte und sorgen für den Einbau von Schotter, Kies, stabilisierenden Bodenmischungen, Asphalt und Zementbeton mit deren Vorverdichtung. Der selbstfahrende Streuer DS-54 besteht aus Fahrausrüstung, einem Motor mit Getriebe, Organen und einem Steuersystem. Im vorderen Teil des Verteilers befindet sich ein Bunker, dessen Materialzufuhr über eine auf dem Straßenuntergrund liegende Walze erfolgt. Die Dicke der aus dem Bunker kommenden Materialschicht wird durch drei Schieber reguliert, die unabhängig voneinander über Handräder gesteuert werden.

Der Schotter wird von einem Pflugschild über die Breite des verlegten Streifens verteilt und von zwei Arbeitskörpern verdichtet, zunächst durch die gemeinsame Bewegung und Wirkung des Vibrobeam-Estrich-Systems und dann durch Vibrationsplatten, die schwenkbar mit dem Rahmen der Arbeitskörper verbunden sind .

1.3. Der Fahrer des Straßenbaustoffhändlers muss über einen Führerschein verfügen.

1.4. Der technische Zustand des Verteilers muss die Sicherheit seines Betriebs und Transports gewährleisten und den Regeln des technischen Betriebs entsprechen.

1.5. Der Händler für Straßenbaumaterialien ist mit Ton- und Lichtmeldern, einem Erste-Hilfe-Kasten, einem wärmeisolierten Trinkwasserfass und Feuerlöschgeräten ausgestattet.

1.6. Händlerbetreiber dürfen in Gegenwart der folgenden PSA arbeiten.

Halboveralls, kombinierte Fäustlinge, im Winter zusätzlich eine Jacke und Hose mit warmem Futter, Filzstiefel

1.7. Der Fahrer des Straßenbaustoffverteilers kann ohne schriftliche Anweisung des für den Betrieb des Mechanismus verantwortlichen Chefmechanikers (Mechanikers) nicht in Betrieb genommen werden.

1.8. Die Betankung des Straßenbaustoffverteilers sollte mit Betankungsgeräten auf einer ebenen Plattform und nur tagsüber erfolgen.

Das Betanken des Straßenbaustoffverteilers in der Nacht ist nur bei künstlicher Beleuchtung gestattet, während die Verwendung von offenem Feuer verboten ist.

1.9. Jedem Fahrer wird im Auftrag oder Auftrag für das Unternehmen eine bestimmte Maschine zugewiesen. Beim Umsteigen auf eine Maschine eines anderen Typs oder bei einer Änderung des technologischen Prozesses muss der Fahrer mit der Konstruktion der Maschine und den Arbeitsmethoden vertraut sein und zusätzliche Sicherheitshinweise beachten.

1.12. Es ist dem Fahrer untersagt, die Kontrolle über den Asphaltbetonfertiger an Dritte weiterzugeben.

1.13. An allen Gefahrenstellen im Arbeitsbereich der Maschinen sind gut sichtbare Plakate und Warnhinweise angebracht.

1.14. Vor Beginn der Arbeiten an einer neuen Baustelle muss der Fahrer die Erlaubnis des Vorarbeiters einholen.

1.15. Es ist notwendig, den Zustand des Straßenbaustoffverteilers zu überprüfen und die festgestellten Störungen zu beseitigen. Es ist strengstens verboten, an einer defekten Maschine zu arbeiten, da dies zu einem Unfall führen kann.

1.16. Die Steuerplattform darf nicht mit Fremdkörpern und Werkzeugen überladen sein.

1.17. Es ist strengstens verboten, sich auf der Maschine durch Personen aufzuhalten, die nicht mit der Ausführung des Arbeitsprozesses in Zusammenhang stehen, sowie während der Fahrt vom Verteiler abzusteigen oder darauf zu sitzen.

1.18. Bei Arbeiten am Verteiler nachts und bei schlechter Sicht muss der Fahrerarbeitsplatz gut beleuchtet sein.

1.19. Die Steuerplattform und die Hebel müssen sauber und trocken sein.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

2.1. Bevor Sie den Motor starten, müssen Sie: sicherstellen, dass sich keine Fremdkörper auf rotierenden Teilen befinden; Stellen Sie sicher, dass sich der Schalthebel in der Neutralstellung befindet. Wischen Sie alle Außenteile der Maschine, die mit Benzin oder Öl verunreinigt wurden, trocken, um eine mögliche Entzündung zu verhindern.

2.2. Beim Betanken, Betreiben und Warten eines Verbrennungsmotors sind die Brandschutzvorschriften zu beachten.

2.3. Es ist strengstens verboten, den Motor bei niedrigen Temperaturen mit offenem Feuer aufzuheizen.

2.4. Beim Starten des Motors bei kaltem Wetter muss heißes Wasser in den Kühler und erhitztes Öl in das Kurbelgehäuse gegossen werden.

2.5. Testen Sie den Motor nach dem Starten im Leerlauf.

2.6. Die Überprüfung des Kraftstoffstands im Tank ist nur mit einem Messlineal zulässig.

2.7. Beladen Sie den Bunker mit Schotter

3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit

3.1. Beim Starten des Verteilers von seinem Platz aus ist der Fahrer verpflichtet, ein akustisches Signal zu geben, das immer in gutem Zustand sein muss.

3.2. Wenn Sie bergab fahren, schalten Sie den ersten Gang ein. Beim Bergauffahren ist das Schalten der Gänge verboten.

3.3. Während der Bewegung des Straßenbaumaterialverteilers muss sich der Fahrer an seinem Platz an den Steuermechanismen befinden und den Motorbetriebsmodus, die Instrumentenwerte und den Betrieb der Mechanismen überwachen.

3.4. Setzen oder stellen Sie sich nicht auf den Rahmen, während sich der Straßenfertiger bewegt.

3.5. Der Verteilerbetreiber ist während der Arbeit verpflichtet, Folgendes zu überwachen:

  • der Zustand der Regelklappen zur Regulierung der Schotterschicht;
  • hinter Anzeigen von Kontroll- und Messgeräten;
  • für normalen Motorbetrieb;
  • für den korrekten Betrieb von Mechanismen, die von Arbeitsgeräten gesteuert werden;
  • hinter dem Arbeitsbereich.

3.6. Während der Bewegung des Verteilers ist es nicht gestattet, dort heruntergefallene Fremdkörper unter der Mülldeponie herauszuziehen.

3.7. Bei Einbruch der Dämmerung sollten an allen Zäunen der Baustelle Lichtsignale angebracht werden.

3.9. Wenn es notwendig ist, den Verteiler auf der Straße anzuhalten, sollte er mit roten Fahnen und im Dunkeln mit roten Lichtern eingezäunt werden. Lassen Sie den Verteiler bei laufendem Motor nicht unbeaufsichtigt.

3.10. Der Betrieb des Verteilers in der Nähe von Stromleitungen ist nur zulässig, wenn der horizontale Abstand zwischen dem äußersten Punkt des Staplers und dem nächstgelegenen Draht der Stromleitung mindestens beträgt: Bei einer Spannung von bis zu 20 kW beträgt der Abstand mindestens 2 m .

3.11. Die Bewegung und der Betrieb des Verteilers in der Nähe von Stromleitungen sollten unter der direkten Aufsicht eines Spezialisten für Straßenorganisation erfolgen.

3.12. Während des Betriebs des Verteilers ist es verboten

  • die Kontrolle über die Maschine an eine andere Person übertragen;
  • den Verteiler bei laufendem Motor verlassen;
  • Transport von Personen in der Kabine.

3.13. Halten Sie unbefugte Personen während des Betriebs vom Verteiler fern

3.14. Beim Verteiler von Straßenbaumaterialien müssen Beleuchtungs- und Lichtsignalmittel in gutem Zustand sein. Helle Lichtquellen sollten den vorbeifahrenden Verkehr nicht beeinträchtigen. Talmarkierungslichter müssen ständig eingeschaltet sein.

3.15. Der Betreiber des Verteilers muss den Zustand der Schläuche und ihrer Anschlüsse überwachen, um ein Austreten von Hydraulik aus dem System zu verhindern.

3.16. Schmieren, Einstellen und eventuelle Korrekturen an Steuermechanismen, hydraulischen Antrieben usw. bei laufendem Motor ist verboten.

4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

4.1. Bei Feststellung von Gerätemängeln, die eine Gefahr für Menschenleben und Schäden für den Straßenbaustoffverteiler darstellen, sind die Arbeiten mit einem akustischen Signal sowie im Falle eines Unfalls sofort einzustellen.

4.2. Im Falle eines Verkehrsunfalls und einer Verletzung muss der Verteilerfahrer:

  • Rufen Sie einen Krankenwagen;
  • rufen Sie die Verkehrspolizei an;
  • benachrichtigen Sie den Manager.

4.3. Wenn der Hydraulikschlauch reißt, stellen Sie sofort den Motor ab und ergreifen Sie Maßnahmen zum Ersetzen des Schlauchs. Benachrichtigen Sie den Arbeitsleiter.

4.4. Um bei Überhitzung des Motors Dampfverbrennungen oder aus dem Kühler austretendes heißes Wasser zu vermeiden, wird der Kühlerdeckel mit einer durch einen Handschuh oder Lappen geschützten Hand entfernt.

5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit

5.1 Nach Abschluss der Arbeiten muss der Verteilerfahrer: die Maschine auf den für ihr Abstellen vorgesehenen Platz abstellen, den Motor abstellen und die Bremse betätigen; Überprüfen Sie den technischen Zustand der Maschine (informieren Sie den Mechaniker vor Ort über größere Störungen, damit diese vom Reparaturteam behoben werden können, und beheben Sie kleinere Störungen selbst).

5.3. Lassen Sie in der kalten Jahreszeit das Wasser aus dem Kühler des Motors und das Öl aus dem Kurbelgehäuse ab.

5.4. Reinigen Sie die Maschine von Schmutz und Erde, ziehen Sie die Schraubverbindungen fest und schmieren Sie die reibenden Teile.

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