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Unterweisung zum Arbeitsschutz für einen Gasschweißer. Vollständiges Dokument Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Zur Durchführung von Gasschweißarbeiten dürfen Personen ab 18 Jahren berechtigt sein, die von einer ärztlichen Kommission als für diese Tätigkeit geeignet anerkannt sind und über eine besondere Ausbildung in sicheren Methoden und Methoden der Arbeitsführung verfügen sowie über einen Befähigungsnachweis verfügen. 1.2. Ein eingestellter Gasschweißer muss sich einer Einführungsunterweisung über Arbeitsschutz, Betriebshygiene, Brandschutz, Methoden und Methoden der Ersten Hilfe für Opfer unterziehen und mit den Arbeitsbedingungen, Regeln und Vorteilen für Arbeiten unter schädlichen und gefährlichen Arbeitsbedingungen vertraut gemacht werden . 1.3. Vor Beginn der Arbeiten direkt am Arbeitsplatz muss sich der Gasschweißer einer ersten Einweisung in sichere Arbeitsmethoden unterziehen. Zur Durchführung von Einführungsunterweisungen und Unterweisungen am Arbeitsplatz werden entsprechende Einträge im Logbuch zur Eintragung von Einführungsunterweisungen zu Arbeitsschutzthemen und im Logbuch zur Eintragung von Unterweisungen zu Arbeitsschutzthemen vorgenommen. Dabei sind die Unterschriften sowohl des Unterweisenden als auch des Unterweisenden erforderlich. 1.4. Ein eingestellter Gasschweißer muss nach der ersten Einweisung ein Praktikum für 2-15 Schichten (je nach Betriebszugehörigkeit, Erfahrung und Art der Arbeit) unter Anleitung eines erfahrenen qualifizierten Gasschweißers absolvieren, der auf Anordnung ernannt wird ( Anleitung) für das Unternehmen. 1.5. Ein Gasschweißer muss sich wiederholt einer Einweisung in die Regeln und Methoden sicherer Arbeit unterziehen:
1.6. Der Gasschweißer muss in Overalls, Sicherheitsschuhen und anderen in den Model Industry Standards vorgesehenen persönlichen Schutzausrüstungen arbeiten: einen Baumwollanzug mit flammhemmender Imprägnierung oder einen Anzug für einen Schweißer, Segeltuchhandschuhe, Lederstiefel mit Schutzsocken, geschlossene Schutzbrille . An externen Robotern im Winter: Jacke und Baumwollhose mit isoliertem Futter, Filzstiefel. 1.7. Der Gasschweißer muss in der Nähe von Kabeln, Ketten und Seilen vorsichtig sein. 1.8. Der Gasschweißer sollte nicht auf Schachtdeckel und verschiedene Decken von Gruben, Gräben und Gruben treten, um nicht hineinzufallen. 1.9. Der Gasschweißer darf Schweißarbeiten in der Höhe von Gerüsten und anderen Hebemitteln aus erst durchführen, nachdem der Vorarbeiter deren Festigkeit und Stabilität überprüft hat und auch nachdem er Maßnahmen getroffen hat, um das Feuer der Decks und das Herunterfallen von geschmolzenem Metall zu verhindern. 1.10. Die Beleuchtung der Schweißstelle sollte mindestens 50 Lux betragen. 1.11. Die gemeinsame Verlegung von Schweißdrähten und Schläuchen in gemeinsamen Kanälen (Boxen) ist verboten. Der Abstand zwischen ihnen muss mindestens 1 m betragen. 1.12. Zum Schutz vor Kontakt mit nassem, kaltem Boden oder Metallkonstruktionen muss das Gasschweißgerät mit einer warmen Unterlage aus feuerfesten Materialien ausgestattet sein. 1.13. Jedes Gasschweißgerät muss deutlich mit der Registrierungsseriennummer, dem Namen des Unternehmens, das das Gasschweißgerät hergestellt hat, und dem Datum der jährlichen Inspektionen gekennzeichnet sein. 1.14. Der Gasschweißer hat das Recht, nur an dem ihm zugewiesenen Gasschweißgerät zu arbeiten. Es ist verboten: die Gasschweißmaschine, Schneidgeräte, Brenner, Getriebe, Schläuche an andere Personen weiterzugeben. 1.15. Es ist verboten, bei der Wartung des Gasschweißgeräts Stahlwerkzeuge zu verwenden. Der Gasschweißer muss Fässer mit Kalziumkarbid mit speziellen Werkzeugen und Geräten öffnen, die die Möglichkeit einer Funkenbildung ausschließen (Bronzemeißel oder Spezialmesser). 1.16. Geöffnete, aber nicht vollständig verbrauchte Calciumcarbid-Fässer müssen mit Deckeln verschlossen werden. 1.17. Gasflaschen müssen eine Signalfarbe mit der Bezeichnung des Gases haben, mit dem sie gefüllt werden. 1.18. Um den Arbeitsplatz für Schweißarbeiten zu beleuchten, muss der Gasschweißer eine tragbare Lampe mit einer Spannung von nicht mehr als 42 V und im Tank, Tank, Nassräumen - 12 V verwenden. 1.19. Die elektrische Beleuchtung von Gasschweißarbeitsplätzen muss explosionsgeschützt sein. 2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn 2.1. Der Gasschweißer muss vor Beginn der Arbeit einen Overall, Sicherheitsschuhe und Handschuhe sowie vor Beginn des Schweißens eine Schutzbrille anziehen. 2.2. Der Arbeitsplatz muss frei von unnötigen Gegenständen und brennbaren Materialien sein. 2.3. Vor Beginn der Arbeiten in Tanks und Brunnen muss der Gasschweißer sicherstellen, dass diese keine schädlichen explosiven Gase enthalten, und vor Beginn des Schweißens für deren ordnungsgemäße Behandlung sorgen. 2.4. Bei der Reparatur von Kraftstoff- und Schmierstofftanks sollte ein Gasschweißer das Schweißen erst durchführen, nachdem er sie mit einer 15-20%igen Natronlauge behandelt oder mit Trockendampf geblasen hat, und anschließend den Gehalt an gefährlichen Stoffen in diesen Behältern überprüft. Zu Beginn der Gasschweißarbeiten im Raum muss der Gasschweißer das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit der Belüftung prüfen. 2.5. Vor Beginn des Gasschweißens muss der Gasschweißer prüfen:
3. Sicherheitsanforderungen während der Arbeit 3.1. Achten Sie bei der Installation eines tragbaren Acetylengenerators darauf, dass dieser in vertikaler Position installiert wird. 3.2. Dem Gasschweißer ist es verboten, in der Nähe des Acetylen-(Gasschweiß-)Geräts zu rauchen oder sich ihm mit Feuer zu nähern. 3.3. Wasserschleusen von Acetylengeneratoren müssen in gutem Zustand sein und fest am Generatorkörper in deutlich vertikaler Position befestigt sein. Betreiben Sie Generatoren nicht ohne Wasserdichtungen. 3.4. Es ist verboten, Acetylengeneratoren und Gasflaschen in Gängen, Einfahrten, auf Treppenabsätzen sowie an überfüllten und unbeleuchteten Orten aufzustellen. 3.5. In Arbeitsräumen, in denen temporäre Arbeiten durchgeführt werden, darf nur ein tragbarer Acetylengenerator mit einer Kapazität von nicht mehr als 3 m3/h installiert werden, der von einem Gasschweißgerät unter folgenden Bedingungen gewartet wird:
3.6. Es ist verboten, den Acetylengenerator in den Gemeinschaftsbereichen von Werkstätten zu reinigen, zu zerlegen und zusammenzubauen. Der Gasschweißer muss diese Arbeiten in speziellen Räumen oder im Freien durchführen. 3.7. Es ist verboten, tragbare Acetylengeneratoren und Gasflaschen in Betriebskesselräumen, Schmieden und ähnlichen Räumlichkeiten sowie in der Nähe von Luftansaugstellen durch einen Ventilator oder Kompressor aufzustellen. Bei Bedarf kann in solchen Räumen geschweißt werden, indem Acetylen über einen Gummischlauch von einem außerhalb dieses Raums installierten Generator oder einer Flasche zugeführt wird. 3.8. Die Länge der Schläuche zum Gasschweißen darf 20 m nicht überschreiten. Unter Einbaubedingungen ist eine Verlängerung der Schläuche auf bis zu 40 m zulässig. Defekte Schläuche nicht verwenden und nicht mit Isolierband oder anderen Materialien umwickeln. Die Mindestlänge der Verbindungsschläuche muss mindestens 3 m betragen. Schläuche an Anschlussnippeln von Geräten (Brenner, Schneidgeräte, Reduzierstücke usw.) müssen sicher befestigt sein. Am Nippel von Wasserschleusen müssen die Schläuche fest aufgesetzt, aber nicht fixiert werden. Schläuche sind bestimmungsgemäß zu verwenden. Es ist verboten:
Gasschweißschläuche müssen so aufgehängt werden, dass mögliche Beschädigungen vermieden werden. Es ist verboten, sie in Gängen und Einfahrten sowie in einem Abstand von weniger als 1 m zu Feuer und elektrischen Leitungen aufzustellen. 3.9. Beim Betrieb von tragbaren Stromerzeugern im Freien oder in unbeheizten Räumen bei Temperaturen unter 0 °C müssen Maßnahmen getroffen werden, um ein Einfrieren zu verhindern. Wenn das Wasser im Generator, Wasserfalle oder Schlauch gefriert, ist es notwendig, diese in einem warmen Raum in einem Abstand von mindestens 10 m von Feuer-, Funken- oder anderen Quellen aufzuwärmen. oder heißes Wasser (Dampf). 3.10. Nach dem Entfernen der Kappe von den Gasflaschen muss der Gasschweißer Folgendes überprüfen:
Es ist verboten, die Kappen mit einem Meißel, einem Hammer oder anderen Mitteln, die Funken verursachen können, vom Zylinder zu entfernen. Lässt sich der Verschluss nicht lösen, muss der Gasschweißer dies dem Vorarbeiter melden, damit die Flasche an den Hersteller zurückgesendet werden kann. 3.11. Es ist verboten:
3.12. Beim Anschließen des Reduzierstücks an die Sauerstoffflasche muss der Gasschweißer den Einlassanschluss und die Überwurfmutter des Reduzierstücks überprüfen und sicherstellen, dass das Gewinde der Mutter in gutem Zustand ist, dass keine Spuren von Öl und Fett vorhanden sind und dass die Die Faserdichtung und der Filter sind am Einlassanschluss des Reduzierstücks vorhanden und in gutem Zustand. 3.13. Um den Flaschenanschluss zu spülen, muss der Gasschweißer das Ventil kurzzeitig sanft um eine viertel oder halbe Umdrehung öffnen, um Fremdpartikel zu entfernen. Beim Öffnen des Ventils ist es notwendig, sich vom Gasstrom fernzuhalten. 3.14. Es ist verboten, ein Getriebe mit defektem Gewinde in der Überwurfmutter, defekten Manometern oder Manometern mit abgelaufenem Prüfdatum zu verwenden. 3.15. Um das Ventil der Acetylenflasche zu öffnen und das Getriebe darauf zu montieren, muss der Gasschweißer über einen speziellen Steckschlüssel verfügen. 3.16. Es ist verboten, Calciumcarbid mit einer geringeren Körnung als im Generatorpass angegeben zu laden. Vor dem Beladen muss der Karbidstaub entfernt werden. Calciumcarbid muss lediglich in den Korb geladen werden. Laden Sie Calciumcarbid nicht direkt in die Retorte. 3.17. Bei der Versorgung von Gasschweißstationen mit Acetylen und Sauerstoff aus Flaschen ist es erforderlich, die Flaschen senkrecht in spezielle Steigleitungen einzubauen, mit Klammern oder Ketten fest zu befestigen und vor Stößen und Stürzen zu schützen. Die Speicher müssen in einem Abstand von mindestens 1 m zu Heizgeräten und 5 m von Heizöfen und anderen Wärmequellen installiert werden. Im Bereich und in den Werkstätten, in denen Flammbehandlungen durchgeführt werden, ist es verboten, an jedem Posten mehr als eine gefüllte Reserveflasche zu haben. 3.18. Der Abstand zwischen Sauerstoffflasche und Gasgenerator muss mindestens 5 m betragen. 3.19. Blasen Sie vor dem Zünden des Brenners (Brenners) die Schläuche aus, um Luft mit Arbeitsgasen zu entfernen: Sauerstoff – Sauerstoff, Acetylen – Acetylen. 3.20. Alle festgestellten Störungen am Arbeitsplatz sind unverzüglich dem Vorarbeiter zu melden und dürfen ohne seine Anweisung nicht mit der Arbeit begonnen werden. 3.21. Wenn Sie einen Handbrenner oder Schneidbrenner zünden, öffnen Sie zuerst das Sauerstoffventil, dann das Acetylenventil und zünden Sie erst nach einer kurzen Spülung der Schläuche das brennbare Gasgemisch. Beim Löschen gilt das Gegenteil: Zuerst das Acetylenventil schließen, dann das Sauerstoffventil. 3.22. Schmieren Sie das Getriebe, den Brenner und den Fräser nicht mit Schmieröl, handhaben Sie sie nicht mit Schmieröl und lagern Sie keine verunreinigten Reinigungsmittel in deren Nähe. 3.23. Es ist verboten, Acetylen aus Generatoren zu verbrauchen, bis die Flamme des Brenners (Brenners) vollständig reduziert und gedämpft ist, um Luftlecks und das Auftreten eines Rückschlags zu vermeiden. 3.24. Bei einem umgekehrten Flammenschlag schließen Sie sofort die Ventile am Brenner (Brenner), an den Zylindern und am Wasserverschluss und kühlen Sie den Brenner ab. Wenn der Brenner (Brenner) überhitzt, ist es notwendig, den Betrieb einzustellen und den Brenner (Brenner) zu löschen und abzukühlen, bis er vollständig abgekühlt ist. Um den Brenner zu kühlen, ist ein Gefäß mit sauberem, kaltem Wasser ohne Ölrückstände erforderlich. In Arbeitspausen ist zum Aufhängen der erloschenen Brenner ein Standrohr mit Haken oder Gabel zu verwenden. 3.25. Bei der Verwendung von Acetylengeräten ist es verboten:
3.26. Bei laufendem Generator muss sichergestellt werden, dass kein Gas aus Hähnen, Stopfen und anderen Anschlüssen austritt. Die Dichtheit wird anhand der Manometerskala überprüft und Gaslecks werden nur mit einer Seifenlösung festgestellt. Es ist verboten, die Dichtheit mit Feuer zu prüfen. 3.27. Es ist verboten, ohne Schutzbrille, Baumwollanzug und Segeltuchhandschuhe zu arbeiten sowie Kleidung und Handschuhe zu tragen, die mit Schmieröl, Benzin oder Kerosin verunreinigt sind. Bei Arbeiten in geschlossenen Behältern, Behältern, „blinden“ und nassen Kellern muss der Gasschweißer im Overall arbeiten und einen Warngurt mit daran befestigtem Seil, dessen zweites Ende mindestens 2 m lang ist, führen durch einen zweiten Arbeiter, der sich außerhalb des Containers, Tanks befindet. 3.28. Es ist verboten, Gasschweißarbeiten an angebauten Leitern durchzuführen. Bei Arbeiten in der Höhe ist die Verwendung einer Leiter mit speziell eingezäunter Plattform erforderlich, auf der der Gasschweißer mit Warngurt arbeiten muss. Bei Schnee- oder Regenwetter nicht im Freien schweißen. 3.29. Es ist verboten, mit einem tragbaren Generator zu arbeiten, der sich auf demselben Wagen wie eine Sauerstoffflasche befindet. 3.30. Es ist verboten, unter Druck stehende Rohrleitungen, Behälter und Tanks mit Gas zu schweißen, unabhängig davon, mit welchem Gas oder welcher Flüssigkeit sie gefüllt sind. 3.31. Das Gasschweißen oder -schneiden von Teilen elektrischer Geräte ist nur möglich, wenn diese zuvor stromlos gemacht werden und Maßnahmen getroffen werden, um zu verhindern, dass sie während des Schweißens und Schneidens eingeschaltet werden. Beim Gasschweißen und -schneiden in der Nähe von stromführenden Geräten sollte der Arbeitsplatz durch Abschirmungen geschützt werden. 3.32. Beim Brennschneiden von Teilen, Traversen, Balken, Rahmen und Altmetall müssen Maßnahmen getroffen werden, um zu verhindern, dass die geschnittenen Teile auf die Arbeiter fallen. 3.33. Der tragbare Generator darf während des Betriebs nicht unbeaufsichtigt bleiben. In Betriebspausen muss die Brennerflamme gelöscht und die Ventile am Brenner fest verschlossen sein. Bei längeren Arbeitspausen (Mittagspause etc.) zusätzlich zu den Ventilen am Brenner und Brenner auch die Ventile an Sauerstoff- und Acetylenflaschen oder Tankstellen schließen und die Getriebeschrauben herausdrehen, bis die Feder entspannt. 3.34. Der Transport von Sauerstoff- und Acetylenflaschen ist nur auf Federfahrzeugen sowie auf speziellen Sackkarren erforderlich. Im Sommer müssen für die Arbeit vorbereitete Sauerstoff- und Acetylenflaschen vor Sonnenlicht geschützt und auf speziellen Ständern, entfernt von Durchgängen und anderen Gegenständen, aufgestellt werden. 3.35. Die Gasentnahme aus Flaschen sollte so lange erfolgen, bis ein Restdruck von mindestens 0,05 MPa erreicht ist. 3.36. Holztrennwände, die weniger als 5 m von den Gasschweißstationen entfernt stehen, müssen verputzt und die Tür mit Asbest gepolstert werden. 3.37. Es ist verboten, sich mit einem brennenden Brenner oder Schneidgerät außerhalb der Grenzen des Arbeitsplatzes zu bewegen und damit Leitern oder Gerüste zu besteigen. 3.38. Der Ort des Gasschweißens muss mit Feuerlöschmitteln (Kohlendioxid-Feuerlöscher, Kisten mit trockenem Sand) ausgestattet sein. 3.39. Der Acetylengenerator muss in einem Abstand von mindestens 10 m vom Ort des Gasschweißens sowie von allen offenen Feuerquellen aufgestellt werden. 4. Sicherheitsanforderungen nach Beendigung der Arbeiten 4.1. Vor Abschluss der Arbeiten muss der Gasschweißer das Kalziumkarbid im Generator modifizieren, die Brenner ausschalten, den Schlamm ablassen, den Körper und die Retorte mit Wasser spülen; Reinigen Sie das Innere des Generators mit einer Haarbürste oder einem Messingschaber. Schließen Sie das Ventil an der Sauerstoffflasche und entfernen Sie das Reduzierstück davon. 4.2. Der Gasschweißer muss das verbrauchte Calciumcarbid (Schlamm) in eine speziell ausgestattete Schlammgrube entsorgen. Es ist verboten, eine Retorte mit heißem Karbid zu öffnen. Dies kann erst erfolgen, nachdem die Retorte vollständig abgekühlt ist. Es ist notwendig, die Retorte mit einem Messing- oder Aluminiumschaber von Schlamm zu reinigen. Es ist verboten, den Generator nach Arbeitsende mit unbeladener Retorte stehen zu lassen. 4.3. Nach Abschluss der Arbeiten muss der Gasschweißer:
4.4. Entladen Sie den Gasgenerator, schalten Sie die Belüftung aus. 4.5. Entfernen Sie Brenner, Schneidgerät, Reduzierstück, Schläuche, Werkzeuge und Geräte an der dafür vorgesehenen Stelle. 4.6. Lüften Sie die Räume. 4.7. Räumen Sie den Arbeitsplatz auf, entfernen Sie Abfälle aus den Gängen und legen Sie die Teile an den dafür vorgesehenen Platz. 4.8. Zeigen Sie dem Schichtarbeiter bei Bedarf Ihren Arbeitsplatz und informieren Sie den Vorarbeiter über den Abschluss der Gasschweißarbeiten und über alle Probleme während der Arbeit. 4.9. Ziehen Sie den Overall und die Sicherheitsschuhe aus, reinigen Sie sie von Staub und anderem Schmutz, legen Sie sie an den dafür vorgesehenen Ort und wechseln Sie die Kleidung. Anschließend Gesicht und Hände mit warmem Wasser und Seife waschen oder duschen. 5. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen 5.1. Wird ein Gasaustritt aus Gasflaschen festgestellt, muss der Gasschweißer die Arbeit sofort einstellen, die Gasquelle beseitigen, den Raum belüften und die Ursache des Auftretens ermitteln. Es ist verboten, Feuer zum Aufspüren von Gaslecks aus Gasflaschen zu verwenden. Es ist erlaubt, den Gasausfluss mit einer Seifenlösung zu überprüfen. 5.2. Bei der Entzündung von Acetylen, das aus benetztem Calciumcarbid freigesetzt wird, muss der Gasschweißer das Acetylen mit einem Kohlendioxid-Feuerlöscher oder trockenem Sand löschen, um eine Explosion des Acetylen-Luft-Gemisches zu vermeiden. 5.3. Im Falle eines Brandes im Schlauch muss der Gasschweißer diesen schnell in der Nähe der brennenden Stelle von der Seite des Reduzierstücks oder Gasgenerators her biegen und das Flaschenventil schließen. 5.4. Für den Fall, dass eine schnelle Beseitigung des Brandes aus eigener Kraft nicht möglich ist, muss der Gasschweißer sofort die Feuerwehr rufen. 5.5. Im Falle eines Unfalls muss der Gasschweißer Erste Hilfe leisten und gegebenenfalls einen Krankenwagen rufen sowie den Vorfall der Verwaltung melden. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Biologie-Touren. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Autofahrer des Bagerny-Pumpenhauses. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Arbeiten an einer Brutmaschine. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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