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Unterweisung zum Arbeitsschutz für einen Telekommunikationsbetreiber

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz

1.1. Personen im Alter von mindestens 18 Jahren, die durch eine ärztliche Untersuchung als produktionstauglich anerkannt sind, über mindestens ein Jahr Berufserfahrung in diesen Berufen verfügen und über eine Elektrosicherheitsgruppe von mindestens 3 Personen verfügen, die geschult und auf ihre Kenntnis der Regeln geprüft sind , Normen und Anweisungen zum Schutz, dürfen als Telekommunikationsbetreiber arbeiten, einschließlich dieser Anweisungen, sowie über eine Bescheinigung über die Berechtigung zur Ausführung dieser Arbeiten verfügen, die am Arbeitsplatz Anweisungen zur Sicherheit bei der Ausführung von Arbeiten erhalten haben.

1.2. Der Telekommunikationsbetreiber ist verpflichtet:

1.2.1. Halten Sie sich an die Regeln der internen Arbeitsvorschriften;

1.2.2. Kennen und befolgen Sie die Vorschriften zum Arbeitsschutz bei der Arbeit in Telefonunternehmen im Rahmen der ausgeübten Aufgaben, bestätigen Sie jährlich die elektrische Sicherheitsgruppe III;

1.2.3. Führen Sie nur die Arbeiten durch, die in den von der Unternehmensleitung genehmigten Betriebsanweisungen oder Stellenbeschreibungen der Ausrüstung definiert sind und vorausgesetzt, dass sichere Methoden für die Ausführung allgemein bekannt sind.

1.2.4. Erste Hilfe für Opfer von Strom- und anderen Unfällen kennen und leisten können;

1.2.5. Befolgen Sie die Anweisungen zu Brandschutzmaßnahmen.

1.3. Bei der Wartung von Telegrafenleitungen sind folgende gefährliche und schädliche Produktionsfaktoren möglich:

  • Gefährliche Spannung im Stromkreis, deren Schließung durch den menschlichen Körper erfolgen kann, Stromschlag.
  • das Auftreten von Schadstoffen (Bleiaerosole);
  • niedrige Luftfeuchtigkeit und hohe Temperatur;
  • unzureichende Beleuchtung des Arbeitsbereichs;
  • Brandgefahr.

1.4. Der Unfallgeschädigte oder Augenzeuge meldet jeden Arbeitsunfall unverzüglich dem unmittelbaren Vorgesetzten.

1.5. Der Telekommunikationsbetreiber ist für die Vorbereitung des Arbeitsplatzes verantwortlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, stressfreies Arbeiten.

1.6. Bei Nichtbeachtung dieser Anweisung werden die Täter gemäß den internen Arbeitsvorschriften oder den im Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation festgelegten Strafen zur Verantwortung gezogen.

2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit

2.1. Ziehen Sie die gemäß den geltenden Normen festgelegte Spezialkleidung (Bademantel) an und stecken Sie sie sorgfältig ein. Vermeiden Sie hängende Enden und Einschränkungen beim Bewegen.

2.2. Überprüfen und überprüfen Sie die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit des stationären Werkzeugs, der Geräte zur Gewährleistung der sicheren Arbeitsausführung und der Feuerlöschausrüstung.

2.3. Überprüfen Sie den Zustand der allgemeinen und gewöhnlichen Beleuchtung.

2.4. Führen Sie keine Arbeiten zur Reparatur von Vorrichtungen, Geräten usw. durch, wenn dies nicht zu den Aufgaben des Mitarbeiters gehört.

2.5. Melden Sie alle bei der Inspektion am Arbeitsplatz festgestellten Mängel und Störungen dem Schichtleiter, damit diese Maßnahmen zur vollständigen Beseitigung ergreifen können.

2.6. Stellen Sie das Werkzeug mit maximaler Benutzerfreundlichkeit am Arbeitsplatz auf und vermeiden Sie das Vorhandensein unnötiger Gegenstände im Arbeitsbereich.

2.7. Überprüfen Sie die Verfügbarkeit eines Erste-Hilfe-Kastens.

3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit

3.1. Arbeiten Sie nur in gebrauchsfähigen und sorgfältig sitzenden Overalls und Sicherheitsschuhen und verwenden Sie die am Arbeitsplatz erforderliche persönliche Schutzausrüstung gemäß den geltenden Normen.

3.2. Telegrafengehäuse müssen geerdet werden.

3.3. Die Kabel des Geräts müssen sich in Gummischläuchen befinden.

3.4. Fassen Sie beim Ausschalten des Telegrafengeräts den Stecker des Netzkabels an; es ist verboten, das Kabel des Steckers zu fassen.

3.5. Der Austausch von Rollenband und Lochband sollte bei ausgeschaltetem Kabel erfolgen.

3.6. Das Auswechseln einzelner Sicherungen sollte nur mit einer Hand erfolgen und die zweite Hand bzw. ein Körperteil darf keine geerdeten Strukturen berühren

3.7. Gehäuse und Abdeckungen von Geräten, die 42-V-Wechselstromkontakte abdecken, müssen das Symbol für elektrische Spannung aufweisen, um das Servicepersonal auf die Gefahr eines Stromschlags aufmerksam zu machen.

3.8. Magnetköpfe an elektronischen Vermittlungsstellen werden mit Alkohol oder Druckluft aus speziellen Kartuschen gereinigt.

3.9. Die Reinigung von Telegrafengeräten muss mit technischen Reinigungsmitteln auf Tensidbasis und in Ausnahmefällen mit Benzin erfolgen. Zum Waschen von Teilen von Telegrafengeräten sollten flüssige Reinigungsmittel wie „Impulse“, „Vertolin-74“ verwendet werden.

3.10. Es ist verboten, verbleites Benzin zur Reinigung von Telegrafengeräten zu verwenden.

3.11. Gehäuse von Telegrafengeräten, Messgeräten, Abspanntransformatoren für eine Spannung von 220 V müssen geerdet werden.

4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen

4.4. Jeder Mitarbeiter, der Verstöße gegen die Anforderungen dieser Weisung und der Arbeitsschutzvorschriften feststellt oder eine für Personen gefährliche Fehlfunktion der Anlage feststellt, ist verpflichtet, dies dem unmittelbaren Vorgesetzten zu melden.

In Fällen, in denen eine Fehlfunktion des Geräts eine drohende Gefahr für Personen oder das Gerät selbst darstellt, ist der Mitarbeiter, der sie entdeckt hat, verpflichtet, Maßnahmen zur Einstellung des Betriebs des Geräts zu ergreifen und dies anschließend dem unmittelbaren Vorgesetzten mitzuteilen. Die Fehlerbehebung erfolgt unter Einhaltung der Sicherheitsanforderungen.

4.5. Kommt es während der Arbeit zu einem Unfall, ist es erforderlich, dem Opfer unverzüglich Erste Hilfe zu leisten, den Vorfall Ihrem unmittelbaren Vorgesetzten zu melden und Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Unfallsituation zu ergreifen, sofern damit keine Gefahr für Leben und Gesundheit verbunden ist Menschen.

4.6. Im Falle eines Stromschlags ist es notwendig, das Opfer so schnell wie möglich von der Stromeinwirkung zu befreien, bei Arbeiten in der Höhe Maßnahmen zu ergreifen, um einen Sturz zu verhindern. Schalten Sie das Gerät mit Schaltern und einem Steckverbinder aus und schneiden Sie das Versorgungskabel mit einem Werkzeug mit isolierten Griffen ab. Wenn es nicht möglich ist, das Gerät schnell genug auszuschalten, müssen andere Maßnahmen ergriffen werden, um das Opfer von der Einwirkung des Stroms zu befreien. Um das Opfer von stromführenden Teilen oder Leitungen zu trennen, verwenden Sie einen Stock, ein Brett oder einen anderen trockenen Gegenstand, der keinen Strom leitet, während die Pflegekraft an einem trockenen, nicht leitenden Ort stehen oder dielektrische Handschuhe tragen muss.

4.7. Kommt es in einem Technikraum zu einem Brand, sollten Sie sofort mit der Löschung mit den zur Verfügung stehenden Mitteln (Kohlendioxid-Feuerlöscher, Asbestdecken, Sand) beginnen und die Feuerwehr verständigen.

4.8. Wird am Arbeitsplatz eine Fremdspannung festgestellt, ist die Arbeit sofort einzustellen und dem Schichtleiter zu melden.

4.9. Bei einem Stromausfall während der Arbeit mit einem Elektrowerkzeug oder einer Arbeitsunterbrechung muss das Elektrowerkzeug „ausgesteckt“ sein.

5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit

5.4. Arbeitsplatz, Werkzeuge und Vorrichtungen müssen in Ordnung gebracht werden.

5.5. Informieren Sie den Schichtleiter (Schichtleiter) über alle bei der Arbeit festgestellten Störungen und die Maßnahmen zu deren Beseitigung

5.6. Overalls (Bademantel und Hausschuhe) müssen an einem speziell dafür vorgesehenen Ort abgelegt werden.

5.7. Waschen Sie Ihr Gesicht und Ihre Hände gründlich mit warmem Wasser und Seife und spülen Sie Ihren Mund gut aus.

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