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Anweisungen zum Arbeitsschutz beim Austausch von Flaschen mit verflüssigten und gelösten Gasen Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz 1.1. Zum Austausch von Flüssiggasflaschen sind Personen zugelassen, die mindestens 18 Jahre alt sind, in der vorgeschriebenen Weise geschult und zertifiziert sind, eine ärztliche Untersuchung und Einweisung am Arbeitsplatz bestanden haben und über ein Fotozertifikat für die Berechtigung zur Durchführung dieser Art von Arbeiten verfügen Arbeit, die einen Kenntnistest über Sicherheitsregeln in der Gasindustrie bestanden haben. 1.2. Das Personal muss die internen Arbeitsvorschriften, Brandschutzvorschriften und dieses Handbuch einhalten. 1.3. Personen, die zum Austausch von mit Flüssiggas gefüllten Flaschen zugelassen sind, müssen die Regeln für die Konstruktion und den sicheren Betrieb von Druckbehältern sowie die Sicherheitsregeln in der Gasindustrie hinsichtlich des Transports, der Lagerung und der Verwendung von mit Gas gefüllten Flaschen unter Produktionsbedingungen kennen. 1.4. Arbeiter, die Arbeiten mit mit Gas gefüllten Flaschen durchführen, müssen die in den Vorschriften vorgesehenen Overalls tragen. Gleichzeitig müssen Overalls und andere PSA sauber und frei von Ölflecken sein. 1.5. Jedes LPG-Flaschenventil muss mit einem Stopfen ausgestattet sein. 1.6. Zylinder müssen die entsprechende Farbgebung und Beschriftung haben. 1.7. In Betrieb befindliche Speicher müssen mindestens alle 5 Jahre einer regelmäßigen Inspektion unterzogen werden. 1.8. Die Reparatur von Zylindern wird von Abfüllanlagen durchgeführt. 1.9. Auf Anordnung des Leiters der Organisation werden Personen ernannt, die für die Lagerung, den Empfang aus dem Lager und den Transport von Druckgasen verantwortlich sind. 1.10. Bei der Lagerung von Flaschen im Freien müssen Schuppen, die sie vor Niederschlag und direkter Sonneneinstrahlung schützen, aus nicht brennbaren Materialien bestehen. 1.11. Brenngasflaschen mit Schuhen müssen in speziellen Nestern aufrecht gelagert werden, um ein Herunterfallen zu verhindern. 1.12. Flaschen ohne Schuhe müssen horizontal auf Rahmen oder Gestellen gelagert werden. Die Höhe des Schornsteins sollte 1,5 m nicht überschreiten und die Ventile sollten mit Sicherheitskappen verschlossen sein. 1.13. Leere Flaschen sollten getrennt von gefüllten Flaschen gelagert werden. 1.14. Gasflaschen müssen vor Stößen und direkter Sonneneinstrahlung geschützt werden. 1.15. Speicher müssen mindestens 1 m von Heizgeräten entfernt installiert werden. 2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn 2.1. Ziehen Sie geeignete Overalls und Sicherheitsschuhe an. 2.2. Überprüfen Sie den Arbeitsplatz und befreien Sie ihn von fremden, brennbaren Materialien. 2.3. Überprüfen Sie und stellen Sie sicher, dass die Trage und die Wagen zum Transport der Flaschen in gutem Zustand sind. 2.4. Bereiten Sie die erforderlichen Werkzeuge, Vorrichtungen und Dichtungen vor. 3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs 3.1. Der Transport und Austausch von Flaschen mit komprimierten und gelösten Gasen (Propan) muss gemäß den Anforderungen der Geräteverordnung und des sicheren Betriebs von Druckbehältern erfolgen. 3.2. Nach Eingang der Flaschen im Lager müssen diese überprüft werden, um sicherzustellen, dass:
3.3. Das Be- und Entladen von Flüssiggasflaschen muss mit äußerster Vorsicht erfolgen. Das Be- und Entladen muss von zwei Arbeitern durchgeführt werden, während es aufgrund des hohen Drucks im Inneren des Zylinders und der zusätzlichen lokalen Erhöhung der Belastung nicht möglich ist, die Flaschen bei heruntergeklapptem Ventil zu entladen, sie zu werfen und gegeneinander zu schlagen Bei einem Aufprall kann es zu einer Explosion kommen. 3.4. Es ist verboten, Flaschen zu laden und zu bewegen, deren Ventile nicht mit Kappen verschlossen sind, sowie die Ventile mit fettigen Händen zu berühren. 3.5. Der Transport von Flaschen in speziellen Metallbehältern auf der Straße ist erlaubt. 3.6. Flaschen mit verflüssigten Gasen, die ein Unternehmen zu Produktionszwecken erhält, dürfen nicht an andere Unternehmen weitergegeben werden. 3.7. Bei Fahrzeugen, die für den Transport von Flüssiggasen vorgesehen sind, muss das Abgasrohr des Motors zur Vorderseite des Fahrzeugs geführt werden und über einen abnehmbaren Funkenfänger verfügen, der am Abgasrohr montiert wird. 3.8. Gasflaschen müssen in speziellen, dafür vorgesehenen offenen und geschlossenen Lagern gelagert werden. Die Lagerung von Flaschen mit Sauerstoff und brennbarem Gas im selben Raum ist verboten. 3.9. Der Leerflaschenwechsel erfolgt tagsüber. 3.10. Während des Gasflaschenwechsels dürfen sich keine Unbefugten auf dem Gelände einer Gruppenflaschenanlage aufhalten, damit im Umkreis von 15 m kein offenes Feuer entsteht. 3.11. Das Parken von Autos des Schießstandes „Cage“ ist in einem Abstand von mindestens 10 m zu Wohngebäuden und 20 m zu öffentlichen Gebäuden gestattet. 3.12. Beim behälterlosen Transport von Flaschen sind folgende Regeln zu beachten:
3.13. Der Austausch der Zylinder muss einzeln erfolgen. Dazu ist Folgendes erforderlich:
3.14. Die Kontrolle über den Betrieb einer Gruppenanlage erfolgt durch Personen, die im Auftrag des Unternehmens, in dessen Bilanz sich die Gruppenanlage befindet, bestimmt, in den Sicherheitsregeln der Gasbranche geschult und in einer Kommission unter Mitwirkung eine Kenntnisprüfung bestanden haben ein Inspektor. 3.29. Im Calciumcarbidlager ist das Rauchen verboten. 4. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen 4.1. Bei einer thermischen Verbrennung, wenn die Kleidung des Opfers Feuer fängt. Sie müssen schnell einen dichten Stoff darauf werfen oder die Flamme mit Wasser ersticken. 4.2. Bei kleinen Verbrennungen 1. und 2. Grades sollte ein steriler Verband auf die verbrannte Hautstelle angelegt und das Opfer in eine medizinische Einrichtung überwiesen werden. Benachrichtigen Sie den Arbeitsleiter. Bei schweren und ausgedehnten Verbrennungen muss das Opfer in ein sauberes Tuch oder Laken gewickelt werden, ohne es auszuziehen, wärmer zugedeckt und bis zum Eintreffen der Ärzte ruhig gehalten werden. 5. Sicherheitsanforderungen nach Abschluss der Arbeiten 5.1. Prüfen Sie nach Abschluss der Arbeiten sorgfältig den Zustand des Arbeitsplatzes. 5.2. Liefern Sie alle leeren Flaschen an den Ort, an dem sie dauerhaft gelagert werden, und übergeben Sie sie dem Lagerhalter. 5.3. Waschen Sie Ihre Hände mit Seife und gehen Sie duschen. Wir empfehlen interessante Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz: ▪ Kommunikation elektromechanisch während des ASCO-Betriebs. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Arbeite an einem Hobel. Standardanweisung zum Arbeitsschutz ▪ Krankenwagenfahrer. Standardanweisung zum Arbeitsschutz Siehe andere Artikel Abschnitt Standardanweisungen für den Arbeitsschutz. Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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