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Arbeitsschutzunterweisung für einen Kunststoffpresser

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Sicherheitsanforderungen

1.1. Personen, die eine ärztliche Untersuchung bestanden haben, dürfen selbstständig als Kunststoffpresser arbeiten sowie:

  • Einführungsschulung;
  • Brandschutzunterweisung;
  • erste Einweisung am Arbeitsplatz;
  • Schulung in sicheren Arbeitsmethoden und -techniken für mindestens 10 Stunden;
  • Unterweisung zur elektrischen Sicherheit am Arbeitsplatz und Überprüfung der Verinnerlichung der Inhalte.

1.2. Der Kunststoffpresser muss bestehen:

  • wiederholte Unterweisung zur Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz mindestens alle drei Monate;
  • Außerplanmäßige und gezielte Unterweisungen bei Änderungen des technologischen Prozesses oder der Arbeitsschutzvorschriften, beim Austausch oder der Modernisierung von Produktionsanlagen, Vorrichtungen und Werkzeugen, bei Änderungen der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsorganisation, bei Verstößen gegen Arbeitsschutzanweisungen, Arbeitsunterbrechungen von mehr als 60 Kalendertagen (z Arbeiten, die erhöhten Sicherheitsanforderungen unterliegen – 30 Kalendertage);
  • ärztliche Untersuchung in der Apotheke gemäß der Verordnung des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation Nr. 90 vom 14. März 1996

1.3. Der Kunststoffpresser muss:

  • die im Unternehmen festgelegten internen Arbeitsvorschriften einhalten;
  • die Anforderungen dieses Handbuchs, der Brandschutzanweisungen und der elektrischen Sicherheitsanweisungen einhalten;
  • die Anforderungen für den Betrieb von Geräten einhalten;
  • Benutzen Sie es nur bestimmungsgemäß und achten Sie sorgfältig auf die ausgegebene persönliche Schutzausrüstung.

1.4. Der Kunststoffpresser muss:

  • in der Lage sein, dem Opfer bei einem Unfall erste (vormedizinische) Hilfe zu leisten;
  • den Standort von Erste-Hilfe-Geräten, primärer Feuerlöschausrüstung, Haupt- und Notausgängen sowie Evakuierungswegen im Falle eines Unfalls oder Brandes kennen;
  • nur die zugewiesenen Arbeiten ausführen und diese nicht ohne Zustimmung des Vorarbeiters oder Werkstattleiters auf andere übertragen;
  • Seien Sie während der Arbeit aufmerksam, lassen Sie sich nicht ablenken und lenken Sie andere nicht ab. Lassen Sie keine Personen, die nicht mit der Arbeit zu tun haben, den Arbeitsplatz betreten.
  • den Arbeitsplatz sauber und ordentlich halten.

1.5. Der Kunststoffverarbeiter muss die Regeln der persönlichen Hygiene kennen und befolgen. Essen, rauchen und ruhen Sie sich nur in speziell dafür vorgesehenen Bereichen und Orten aus. Trinken Sie Wasser nur aus speziell dafür vorgesehenen Anlagen.

1.6. Sollten am Arbeitsplatz Störungen an Geräten, Vorrichtungen, Werkzeugen und sonstige Mängel oder Gefahren festgestellt werden, informieren Sie unverzüglich den Vorarbeiter bzw. Werkstattleiter. Erst mit deren Genehmigung dürfen Sie nach Beseitigung sämtlicher Mängel mit der Arbeit beginnen.

1.7. Wenn ein Feuer erkannt wird oder im Brandfall:

  • schalten Sie das Gerät aus;
  • Feuerwehr und Verwaltung informieren;
  • Beginnen Sie mit dem Löschen des Feuers mit den in der Werkstatt verfügbaren primären Feuerlöschgeräten gemäß den Brandschutzanweisungen.

Bei Lebensgefahr - Verlassen Sie das Gelände.

1.8. Im Falle eines Unfalls dem Opfer erste (vormedizinische) Hilfe leisten, den Vorfall unverzüglich dem Vorarbeiter oder Werkstattleiter melden, Maßnahmen zur Erhaltung der Unfallsituation (Gerätezustand) ergreifen, sofern dies nicht gelingt eine Gefahr für andere.

1.9. Für die Nichteinhaltung der in dieser Anleitung dargelegten Sicherheitsanforderungen haftet der Nährmann nach geltendem Recht.

1.10. Gemäß den Standard-Industriestandards für die kostenlose Ausgabe von Spezialkleidung, Spezialschuhen und anderer persönlicher Schutzausrüstung an Arbeiter und Angestellte muss ein Kunststoffverarbeiter die folgende PSA tragen: Baumwollanzug, Lederstiefel, kombinierte Handschuhe.

1.11. Die wichtigsten gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren können unter bestimmten Umständen sein:

  • Elemente der Produktionsausrüstung;
  • fehlerhaftes Arbeitsgerät;
  • fliegende Plastikpartikel;
  • elektrischer Strom;
  • erhöhter Gasgehalt in der Luft des Arbeitsbereichs;
  • Industrielärm.

1.12. Ein Druckmaschinenbediener, der gegen die Anforderungen der Arbeitsschutzanweisungen verstößt, kann gemäß den internen Arbeitsvorschriften disziplinarisch haftbar gemacht werden

2. Sicherheitsanforderungen vor Arbeitsbeginn

2.1. Vor Arbeitsbeginn muss der Kunststoffpresser normgerechte Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe anziehen, in Ordnung bringen und die Ärmelbündchen zuknöpfen.

2.2. Überprüfen Sie Ihren Arbeitsplatz. Er sollte gleichmäßig beleuchtet sein (keine Blendung) und nicht mit Fremdkörpern überladen sein.

2.3. Überprüfen Sie im Leerlauf die Betriebsbereitschaft des Gerätes und stellen Sie gleichzeitig sicher, dass die Steuermechanismen in gutem Zustand sind, dass sich die Schieber und Führungspressen ordnungsgemäß bewegen und dass alle Sicherheitsvorrichtungen zuverlässig funktionieren.

2.4. Stellen Sie durch externe Inspektion sicher, dass die Erdung vorhanden und in gutem Zustand ist, dass die Schutzvorrichtungen der rotierenden Teile des Geräts vorhanden und in gutem Zustand sind.

2.5. Prüfen Sie die Gebrauchstauglichkeit von Werkzeugen und Vorrichtungen:

  • die Werkbank des Schlossers muss frei von Schlaglöchern, Rissen und anderen Mängeln sein;
  • der Griff eines Schlaginstruments (Hammer usw.) muss im Querschnitt oval und gerade sein;
  • die Oberfläche des Hammerkopfes muss konvex, glatt, nicht abgeschrägt und ohne Grate sein;
  • Schlagwerkzeuge (Meißel, Kreuzschneider, Widerhaken usw.) müssen einen glatten Hinterhauptteil ohne Risse, Grate, Verhärtungen und Fasen haben;
  • die Spindel eines Handwerkzeugs mit spitzem Arbeitsende (Feilen, Schraubendreher etc.) muss sicher in einem glatten, glatt gereinigten Griff fixiert werden, der zur Erhöhung der Festigkeit an beiden Enden mit Metallbandringen zusammengezogen werden muss;
  • Schraubendreher müssen mit ungekrümmten Stäben ausgestattet sein, da die Klinge vom Kopf der Schraube oder Schraube abrutschen und die Hände verletzen kann;
  • Schraubenschlüssel müssen den Größen von Schrauben und Muttern entsprechen, die Abstände der Schraubenschlüssel müssen streng parallele Backen haben, deren Abstand zwischen den auf dem Schlüssel angegebenen Standardgrößen entsprechen muss;
  • Steck- und Ringschlüssel dürfen sich nicht in den angeschlossenen beweglichen Teilen bewegen.

2.6. Wenn die Verwendung einer tragbaren Lampe erforderlich ist, prüfen Sie: das Vorhandensein eines Schutzgitters, die Funktionsfähigkeit des Kabels und des Isolierrohrs, die Funktionsfähigkeit der Steckdose und des Steckers. Die Spannung tragbarer Lampen sollte 42 V nicht überschreiten. Von der Verwendung selbst hergestellter tragbarer Lampen wird abgeraten.

3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

3.1. Seien Sie aufmerksam, lassen Sie sich nicht durch belanglose Dinge und Gespräche ablenken, lenken Sie andere nicht ab.

3.2. Überprüfen Sie die korrekte Einstellung des Schutzgitters entsprechend der Höhe der Ebene der Matrize oder des Stempels auf dem Tisch und überprüfen Sie die Genauigkeit der Installation von Matrizen und Stempeln, wenn keine Spalten auf dem Stempel vorhanden sind.

3.3. Schalten Sie die Presse für einen Arbeitshub erst dann ein, wenn das Werkstück korrekt in der Matrize liegt und die Hände aus dem Gefahrenbereich entfernt wurden.

3.4. Die Konstruktion der Matrize muss die stabile Lage des Werkstücks und die stabile Lage der Matrize während der Lagerung und des Transports gewährleisten.

3.5. Beim Bewegen des Schiebers der Presse darf das Werkstück auch bei falscher Verlegung nicht korrigiert werden, in diesem Fall die Presse schnell ausschalten.

3.6. Halten Sie beim Stapeln von Rohlingen, Entfernen von Stanzteilen und Abfall mit einer Pinzette die Pinzette möglichst nah an das Griffende, damit sich die Hand außerhalb des Gefahrenbereichs des Stempels befindet.

3.7. Verwenden Sie beim Auflegen von Werkstücken und beim Entfernen von Teilen mit einem Gewicht von 20 kg oder mehr spezielle Hebevorrichtungen.

3.8. Lassen Sie Ihren Fuß beim Auflegen von Werkstücken und beim Entfernen von Teilen aus der Matrize nicht auf dem Pedal des Druckschalters.

3.9. Stellen Sie sicher, dass das Presspedal geschützt ist und dass sich die Presse nicht automatisch einschaltet, wenn Teile oder Werkzeuge versehentlich darauf fallen.

3.10. Schalten Sie den Startknopf ein oder drücken Sie das Pedal bis zum Anschlag, da ein unvorsichtiges Einschalten zu einem Doppelhub des Schiebers führen kann.

3.11. Das Einlegen von Werkstücken in Stempel sollte nur durchgeführt werden, wenn der Schieber vollständig in der oberen Position gestoppt ist.

3.12. Nehmen Sie keine Einstellungen und Korrekturen selbst vor, während die Presse in Betrieb ist.

3.13. Schmieren Sie die Arbeitsteile des Stempels nur mit speziellen Bürsten oder Geräten für diesen Zweck, schmieren Sie bei ausgeschalteter Presse.

3.15. Die Reinigung der Presse von Abfall und Schnittgut sollte regelmäßig und nur bei ausgeschaltetem Motor und vollständig gestopptem Antriebsmechanismus durchgeführt werden.

3.16. Während des Betriebs der Presse dürfen Abdeckungen, Schutzvorrichtungen und Sicherheitsvorrichtungen nicht geöffnet oder entfernt werden.

3.17. Koordinieren Sie bei der gemeinsamen Arbeit mit mehreren Personen deren Handlungen mit den Handlungen anderer Arbeitnehmer.

3.18. Berühren Sie nicht die stromführenden Teile der Geräte, Elektroverteiler, Schränke und Allgemeinbeleuchtungskörper; Treten Sie nicht auf tragbare Elektrokabel oder Schläuche, die auf dem Boden liegen.

3.19. Wenn die elektrische Ausrüstung defekt ist, wenden Sie sich an einen Elektriker.

4. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

4.1. Im Notfall ist der Kunststoffpresser verpflichtet, die Arbeit einzustellen, den Vorfall unverzüglich dem Vorarbeiter (Vorarbeiter) zu melden und anschließend dessen Weisungen zu befolgen, um Unfälle zu verhindern bzw. den Notfall zu beseitigen.

4.2. Bei der Beseitigung eines Notfalls ist es notwendig, gemäß dem vom Depot genehmigten Notfallplan zu handeln.

4.3. Im Brandfall sind die Feuerwehr und der Vorgesetzte zu benachrichtigen

4.4. Das Löschen brennender Gegenstände, die sich in einer Entfernung von weniger als 2 m vom Kontaktnetz befinden, ist nur mit Kohlendioxid- oder Pulverfeuerlöschern zulässig.

4.5. Das Löschen brennender Gegenstände mit Wasser-, Chemie- und Schaumfeuerlöschern ist nur mit Genehmigung des Kapitäns möglich, wobei die Spannung vom Kontaktnetz entfernt und geerdet wird.

5. Sicherheitsanforderungen am Ende der Arbeit

5.1. Trennen Sie den elektrischen Antrieb der Presse.

5.2. Räumen Sie Ihren Arbeitsplatz auf. Entfernen Sie Werkzeuge, Anbauteile und Schmiermittel an der dafür vorgesehenen Stelle. Um eine Selbstentzündung zu vermeiden, legen Sie Lappen und brennbare Materialien in Metallboxen mit festem Deckel.

5.3. Informieren Sie den Vorarbeiter über alle während der Arbeiten aufgetretenen Mängel und über die Maßnahmen zu deren Beseitigung.

5.4. Overall ausziehen, in einen Schrank legen, Hände und Gesicht mit Seife waschen, nach Möglichkeit duschen, die Verwendung von Chemikalien zum Waschen ist verboten.

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