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Arbeitsschutzbelehrung für den Garten- und Landschaftsbaubetrieb

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz

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Sicherheitstechnik

1. Allgemeine Sicherheitsanforderungen

1.1. In der Garten- und Landschaftsbauwerkstatt darf nur Personal arbeiten, das eine Sicherheitsschulung (Einführung und berufsbegleitende Schulung) absolviert hat.

1.2. Während Sie sich auf dem Produktionsgelände des Unternehmens aufhalten, sollten Sie auf die Signale der Fahrzeuge achten und diese befolgen.

1.3. Betreten Sie Produktionsräume nur durch die dafür vorgesehenen Durchgänge.

1.4. Schauen Sie beim Vorbeigehen oder in der Nähe des Arbeitsplatzes eines Elektroschweißers nicht in die Flamme des Elektroschweißens, achten Sie in der Nähe von Sauerstoffflaschen darauf, dass kein Öl darauf gelangt, und berühren Sie sie nicht mit ölverschmutzten Händen.

1.5. Es ist verboten, Maschinen, Maschinen und Mechanismen einzuschalten oder anzuhalten, deren Arbeit nicht vom Leiter anvertraut wurde.

1.6. Berühren Sie keine elektrischen Geräte, elektrischen Schalttafeln, Beleuchtungskörper, elektrischen Leitungen (insbesondere defekte), entfernen Sie Schutzvorrichtungen und Schutzabdeckungen von spannungsführenden Teilen der Ausrüstung.

1.7. Ein Mitarbeiter einer Landschaftsgärtnerei darf nur die von der Geschäftsleitung zugewiesenen Arbeiten ausführen.

2. Sicherheitsanforderungen vor der Arbeit

2.1. Tragen Sie geeignete Kleidung und PSA.

2.2. Bereiten Sie Werkzeuge und Vorrichtungen vor und vergewissern Sie sich, dass sie in gutem Zustand sind.

2.3. Überprüfen Sie die ausreichende Beleuchtung des Arbeitsplatzes.

2.4. Melden Sie alle festgestellten Mängel dem Meister und beginnen Sie nicht ohne seine Anweisungen mit der Arbeit.

3. Sicherheitsanforderungen während des Betriebs

3.1. Seien Sie während der Arbeit aufmerksam, lassen Sie sich nicht durch Nebensächlichkeiten und Gespräche ablenken und lenken Sie nicht die Aufmerksamkeit anderer ab.

3.2. Verwenden Sie nur gebrauchsfähige Werkzeuge und Zubehör für den entsprechenden Zweck.

3.3. Benutzen Sie nur die vorgesehenen Durchgänge, überqueren Sie die Straße nicht vor fahrenden Fahrzeugen.

3.4. Tragbare Beleuchtung sollte 12 V haben.

3.5. Beachten Sie die Regeln für das Tragen schwerer Lasten:

  • für Männer - eine Last mit einem Gewicht von nicht mehr als 50 kg;
  • für Frauen - manuelles Tragen nicht mehr als 10 kg.

3.6. Das manuelle Tragen von Gewichten über eine Entfernung von mehr als 50 m ist nicht gestattet.

3.7. Benutzen Sie bei Arbeiten auf Dächern Sicherheitsgurte, befestigen Sie sie mit einem Seil sicher an starken Gegenständen und arbeiten Sie nur gemeinsam.

3.8. Achten Sie beim Verlegen der Last darauf, sich selbst oder Ihre Arbeitskollegen nicht zu verletzen, alle Handlungen und Techniken müssen koordiniert sein.

3.9. Arbeiten Sie bei Arbeiten an Orten, an denen Dampf- und Warmwasserleitungen verlegt und Elektrokabel verlegt werden, nur unter Anleitung von Ingenieurpersonal.

3.10. Dem Mitarbeiter des Gartenbaubetriebes ist untersagt:

  • unter einer angehobenen Last stehen oder hindurchgehen;
  • Mitfahren auf Anhängern und Trittbrettern von Kraftfahrzeugen;
  • Wagen in einer Höhe über Augenhöhe beladen;
  • Heben oder Senken von Lasten mit Hilfe von Hebevorrichtungen ohne Schleuderschein;
  • sich zusammen mit der transportierten Ladung in der Karosserie des Autos befinden.

4. Sicherheitsanforderungen in Notsituationen

4.1. Bei gefährlichen und schädlichen Produktionsfaktoren aufgrund meteorologischer Bedingungen für den Zustand der Ladung müssen die Arbeiten eingestellt werden, dies ist dem Arbeitsleiter mitzuteilen.

4.2. Benachrichtigen Sie im Brandfall die Geschäftsleitung und löschen Sie den Brand mit den verfügbaren primären Feuerlöschgeräten.

4.3. Leisten Sie dem Verletzten Erste Hilfe und melden Sie den Unfall dem Arbeitsleiter.

5. Sicherheitsanforderungen nach Abschluss der Arbeiten

5.1. Räumen Sie den Arbeitsplatz, Werkzeuge und Vorrichtungen auf und legen Sie sie an einem speziell dafür vorgesehenen Ort ab.

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