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ENZYKLOPÄDIE DER FUNKELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK
Kostenlose Bibliothek / Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Elektriker

Abschnitt 1. Organisation des Betriebs elektrischer Anlagen

Kapitel 1.5. Elektrisches Management. Automatisierte Energiemanagementsysteme

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Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Regeln für den technischen Betrieb von elektrischen Verbraucheranlagen (PTE)

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1.5.45. Energieanlagen von Verbrauchern können mit automatisierten Steuerungssystemen (im Folgenden automatisierte Steuerungssysteme) ausgestattet werden, die zur Lösung einer Reihe von Problemen eingesetzt werden:

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  • Betriebsführung;
  • Management von Produktion und technischen Aktivitäten;
  • Schulung des Betriebspersonals;
  • technische und wirtschaftliche Prognosen und Planungen;
  • Verwaltung der Reparatur elektrischer Geräte, Verteilung und Verkauf von Elektrizität, Entwicklung elektrischer Anlagen, Material- und technische Versorgung, Personal.
  • 1.5.46. Das automatisierte Steuerungssystem ist ein Teilsystem des automatisierten Verbrauchersteuerungssystems (nachfolgend automatisiertes Steuerungssystem genannt) und muss über die erforderlichen Kommunikationsmittel und Telemechanik mit Leitstellen des Energieversorgungsunternehmens im mit diesem vereinbarten Umfang verfügen.

    1.5.47. Komplexe automatisierter Steuerungsaufgaben in jeder elektrischen Anlage müssen auf der Grundlage der Produktions- und wirtschaftlichen Machbarkeit ausgewählt werden, wobei der rationelle Einsatz vorhandener Standardlösungen, Anwendungssoftwarepakete und die Fähigkeiten technischer Mittel zu berücksichtigen sind.

    1.5.48. Der Komplex der technischen Mittel von ASUE sollte Folgendes umfassen:

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  • Mittel zum Sammeln und Übertragen von Informationen (Informationssensoren, Kommunikationskanäle, Fernbedienungsgeräte, Datenübertragungsgeräte usw.);
  • Mittel zur Verarbeitung und Anzeige von Informationen (Computer, analoge und digitale Geräte, Displays, Druckgeräte usw.);
  • Hilfssysteme (Stromversorgung, Klimaanlage, Brandschutz).
  • 1.5.49. Die Inbetriebnahme automatisierter Steuerungssysteme muss nach dem festgelegten Verfahren auf der Grundlage eines Berichts der Abnahmekommission erfolgen. Der Inbetriebnahme in den kommerziellen Betrieb kann ein Probebetrieb mit einer Dauer von höchstens 6 Monaten vorausgehen.

    Die Erstellung und Inbetriebnahme von ASUE kann in Queues erfolgen.

    Die Abnahme automatisierter Steuerungssysteme für den gewerblichen Betrieb muss nach Abschluss der Abnahme für den gewerblichen Betrieb der Lösung aller für die eingeführte Warteschlange vorgesehenen Aufgaben erfolgen.

    1.5.50. Bei der Organisation des Betriebs automatisierter Steuerungssysteme müssen die Verantwortlichkeiten der Struktureinheiten für die Wartung einer Reihe technischer Geräte und Software durch Anordnung des Leiters des Verbrauchers festgelegt werden.

    Gleichzeitig der Betrieb und die Reparatur von Geräten für Hochfrequenz-Telefonkommunikationskanäle und Telemechanik entlang von Stromleitungen mit Spannungen über 1000 V (Koppelkondensatoren, Hochfrequenz-Entstördrosseln, Erdungsmesser, Antennenkommunikationsgeräte, Durchführungen, Ableiter der Abstimmung). Elemente und Anschlussfilter usw.) muss das Personal Wartungsarbeiten an Anlagen mit Spannungen über 1000 V durchführen.

    Die Wartung und Überprüfung der Telemetriesensoren (Wandler), die in den Stromkreisen der Sekundärwicklungen von Strom- und Spannungswandlern enthalten sind, muss vom Personal der zuständigen Abteilungen durchgeführt werden, die mit dem Betrieb von Relaisschutz- und Automatisierungsgeräten sowie der messtechnischen Unterstützung befasst sind.

    1.5.51. Unterabteilungen, die ASUE dienen, sollten Folgendes bereitstellen:

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  • zuverlässiger Betrieb von Hardware, Informationen und Software;
  • Bereitstellung computerverarbeiteter Informationen an die zuständigen Abteilungen gemäß Zeitplan;
  • effizienter Einsatz der Computertechnologie gemäß den geltenden Vorschriften;
  • Verbesserung und Entwicklung des Managementsystems, einschließlich der Einführung neuer Aufgaben, Modernisierung der laufenden Programme, Entwicklung fortschrittlicher Technologie zum Sammeln und Aufbereiten erster Informationen;
  • Pflege von Klassifikatoren für Referenzinformationen;
  • Organisation der Informationsinteraktion mit angrenzenden hierarchischen Ebenen automatisierter Steuerungssysteme;
  • Entwicklung von Lehr- und Methodenmaterialien, die für das Funktionieren des automatisierten Kontrollsystems erforderlich sind;
  • Analyse des Betriebs des automatisierten Kontrollsystems, seiner Wirtschaftlichkeit, rechtzeitige Übermittlung von Berichten.
  • 1.5.52. Für jedes automatisierte Steuerungssystem muss das Wartungspersonal die technische und betriebliche Dokumentation gemäß der vom technischen Leiter des Verbrauchers genehmigten Liste führen.

    1.5.53. Zur Abschaltung von Fernwirkausgangskreisen in Umspannwerken und Leitwarten müssen spezielle Generalschlüssel oder Trennvorrichtungen verwendet werden. Die Sperrung der Fernwirk- und Fernsignalisierungskreise einzelner Anschlüsse muss an abnehmbaren Endgeräten oder an einzelnen Trennvorrichtungen mit Genehmigung und Antrag der zuständigen Dispatcherdienststelle erfolgen. Sämtliche Bedienungen mit allgemeinen Fernwirktasten und Einzelabschalteinrichtungen im Fernwirk- und Fernmeldekreis dürfen nur auf Weisung bzw. mit Wissen eines leitenden Mitarbeiters des Betriebspersonals durchgeführt werden.

    1.5.54. Wartungs- und Reparaturarbeiten an technischen Mitteln automatisierter Steuerungssysteme müssen nach genehmigten Zeitplänen durchgeführt werden. Das Verfahren für deren Entfernung zu Reparatur-, Wartungs- und Reparaturzwecken muss durch die genehmigten Vorschriften festgelegt werden.

    Die Außerbetriebnahme von Versandkommunikationsgeräten und Telemechaniksystemen muss durch rechtzeitigen Antrag formalisiert werden.

    1.5.55. Der Leiter des Verbrauchers muss die Analyse der Funktionsweise des automatisierten Kontrollsystems, die Kontrolle über den Betrieb und die Entwicklung von Maßnahmen zur Entwicklung und Verbesserung des automatisierten Kontrollsystems und seiner rechtzeitigen Umrüstung sicherstellen.

    Siehe andere Artikel Abschnitt Regeln für den technischen Betrieb von elektrischen Verbraucheranlagen (PTE).

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