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Arbeitsschutzanweisung für Arbeiten an einer Steinbrechanlage Arbeitsschutz / Standardanweisungen für den Arbeitsschutz Sicherheitstechnik 1. Allgemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz 1.1. An der Wartung einer Steinbrechanlage dürfen Personen arbeiten, die mindestens 18 Jahre alt sind und eine ärztliche Kommission bestanden, in der vorgeschriebenen Weise geschult und am Arbeitsplatz unterwiesen wurden. 1.2. Die Arbeiter, die die Steinbrechanlage bedienen, müssen den Zustand aller Knoten der Mechanismen überwachen und den Meister unverzüglich über Probleme mit den Anlagen informieren. 1.3. Arbeiter, die eine Steinbrechanlage warten, sollten Folgendes wissen:
1.4. Berühren Sie keine elektrischen Geräte und elektrischen Leitungen (achten Sie besonders auf blanke oder gebrochene Leitungen) und entfernen Sie keine Schutzvorrichtungen und Schutzabdeckungen von stromführenden Teilen der Ausrüstung. 1.5. Reparieren Sie elektrische Störungen nicht selbst. 1.6. Führen Sie nur zugewiesene Arbeiten aus. 1.7. Arbeiten an einer Steinbrechanlage sind verboten, wenn:
1.8. Der Annahmetrichter muss von 3 Seiten (von der Seite und von der Seite gegenüber der Entladung) mit einem 1 m hohen Ablaufgeländer umzäunt sein. 2. Arbeitsschutzanforderungen vor Beginn der Arbeit 2.1. Ziehen Sie einen Overall an und stecken Sie ihn so in die Hose, dass er den Körper ausreichend umschließt und auch keine offenen Enden und aufgeknöpften Manschetten aufweist. 2.2. Reinigen Sie den Arbeitsbereich und die Durchgänge um das Gerät herum. 2.3. Verhalten:
3. Arbeitsschutzanforderungen während der Arbeit 3.1. Wenn Sie die Steinbrechanlage in Betrieb nehmen, sollten Sie zuerst die Entladebänder, dann das Vibrationssieb (zylindrisches Sieb), den Brecher und das Entladeband (Zufuhr) einschalten. 3.2. Beim Entladen von Brechern muss das geladene Material der Größe der Einfüllöffnung des Brechers entsprechen. 3.3. Es ist notwendig, Material zum Zerkleinern erst dann zu verkaufen, wenn der Motor (Arbeits-)Drehzahl erreicht hat. 3.4. Der Auswurfspalt sollte eingestellt werden, nachdem der Brecher vollständig gestoppt und vom Brechmaterial gereinigt wurde. 3.5. Es ist verboten, einen Stein mit der Hand, einer Schaufel oder einem Brecheisen in die Futteröffnung zu schieben. Zu diesem Zweck sollten spezielle Haken und Schrauben verwendet werden, wobei es verboten ist, sich über das Aufnahmeloch zu beugen oder eingeklemmte Steinstücke mit den Händen zu entfernen. 3.6. Wenn sich Fahrzeuge dem Bunkerempfänger nähern, schalten Sie die Licht- und Tonalarme ein und die Arbeiter gehen in einem Abstand von mindestens 2 Metern zur Seite. Stellen Sie vor dem Beladen sicher, dass sich keine Personen im Bunker und auf den Zubringern befinden. 3.7. Die Funktion des Siebs muss vor dem Laden durch Leerlauf überprüft werden. Während des Betriebs des Siebes ist es notwendig, den Zustand der gewünschten Federung und die Spannung der Antriebsriemen zu überwachen. Im Falle einer abnormalen Funktion des Bildschirms ist es notwendig, die Störung anzuhalten und zu beheben. 3.8. Der Abstieg von Personen in den Bunker zur Reinigung und Reparatur ist erst dann gestattet, wenn das Förderband und der Zubringer angehalten und die Spannung vom Elektromotor unter direkter Kontrolle des Vorarbeiters oder Schichtleiters entfernt wurde. Beim Abstieg ist die Verwendung von Halterungen oder Metallleitern und Sicherheitsgurten erforderlich. Für einen Arbeiter im Bunker, zwei Beobachter oben. 4. Arbeitsschutzanforderungen in Notsituationen 4.1. Werden Gerätedefekte festgestellt, die eine Gefahr für Menschenleben und die Unversehrtheit der Geräte darstellen, stellen Sie die Arbeiten nach Möglichkeit sofort ein, trennen Sie die elektrischen Geräte vom Netz, ergreifen Sie Maßnahmen zur Unfallbeseitigung und melden Sie den Vorfall dem Vorarbeiter. 4.2. In Notsituationen (starke Vibration der Rüttelsiebwiege, bei Störung des Normalbetriebs des Steinbrechers) die Arbeit unterbrechen, den Gefahrenbereich verlassen, ggf. elektrische Geräte vom Netz trennen. Wenn die Gefahr eines Unfalls besteht, ergreifen Sie Maßnahmen, um diesen zu verhindern. Leisten Sie dem Verletzten Erste Hilfe und benachrichtigen Sie den Arbeitsleiter. 5. Arbeitsschutzanforderungen am Ende der Arbeit 5.1. Das Stoppen der Steinbrechanlage sollte erst nach der Verarbeitung des gesamten geladenen Materials erfolgen. 5.2. Nach Beendigung der Bearbeitung des Materials muss der Arbeiter:
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