Kostenlose technische Bibliothek ENZYKLOPÄDIE DER FUNKELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK
Regeln zum Schutz elektrischer Netze mit Spannung bis 1000 V. Enzyklopädie der Funkelektronik und Elektrotechnik Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Regeln für den technischen Betrieb von elektrischen Verbraucheranlagen (PTE) Genehmigt durch das Dekret des Ministerrats der UdSSR vom 11.09.72 Nr. 667 1. Diese Regeln werden eingeführt, um die Sicherheit elektrischer Netze mit einer Spannung von bis zu 1000 V zu gewährleisten und Unfälle zu verhindern. Die Regeln sind verbindlich für die Planung, den Bau und den Betrieb von Freileitungen, Einspeise- und Verteilergeräten. 2. Zum Schutz von elektrischen Netzen mit Spannungen bis 1000 V sind installiert: a) Sicherheitszonen: type="disc">b) die zulässigen Mindestabstände zwischen Stromleitungen mit einer Spannung von bis zu 1000 V und den nächstgelegenen Gebäuden und Bauwerken sowie Baum- und anderen Staudenplantagen, bestimmt durch die vom Ministerium für Energie und Elektrifizierung der UdSSR genehmigten Elektroinstallationsvorschriften *. * Jetzt das Energieministerium Russlands. 3. Wenn Stromleitungen mit einer Spannung von bis zu 1000 V durch Waldgebiete verlaufen, wird der Schnitt von Bäumen, die in unmittelbarer Nähe der Leitungen wachsen, von der Organisation durchgeführt, die die Stromleitungen betreibt. Wenn Stromleitungen durch Parks, Gärten und andere Staudenpflanzungen verlaufen, wird der Baumschnitt von der Organisation durchgeführt, die die Stromleitungen betreibt, und im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien – von der für diese Plantagen zuständigen Organisation oder von einzelnen Gartenbesitzern und andere Staudenplantagen in der von der Organisation, die die Übertragungsleitung betreibt, festgelegten Weise. 4. Innerhalb der Sicherheitszonen von Stromleitungen mit einer Spannung von bis zu 1000 V ist es ohne schriftliche Zustimmung der diese Leitungen betreibenden Organisation verboten: a) Bau-, Montage-, Spreng- und Bewässerungsarbeiten durchführen, Bäume pflanzen und fällen, Sport- und Spielplätze einrichten, Futter, Düngemittel, Brennstoffe und andere Materialien lagern; b) Liegeplätze zum Festmachen von Schiffen, Lastkähnen und Schwimmkränen einrichten, Be- und Entlade-, Bagger- und Baggerarbeiten durchführen, Anker werfen, mit freigegebenen Ankern und Schleppnetzen passieren, Fanggebiete zuweisen, Fische sowie Wassertiere und -pflanzen mit Grund fangen Angelausrüstung, zur Einrichtung einer Wasserstelle, zum Spalten und Präparieren von Eis (in den Sicherheitszonen von Unterwasserkabelstromleitungen); c) Einfahrten für Maschinen und Anlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 4,5 m mit oder ohne Belastung von der Straßenoberfläche sowie Parkplätze für Kraftfahrzeuge und Pferdefuhrwerke, Maschinen und Anlagen (in den Sicherheitszonen über Kopf) einzurichten Stromleitungen); d) Ausgrabungen in einer Tiefe von mehr als 0,3 m durchführen und den Boden mit Hilfe von Bulldozern, Baggern und anderen Erdbewegungsmaschinen ebnen (in den Sicherheitszonen von Kabelstromleitungen). Schutzzonen von Stromleitungen mit einer Spannung von bis zu 1000 V, die durch das Gebiet von landwirtschaftlichen Versuchsstationen, Sortenprüfungsflächen, Produktionsanlagen von Kollektivwirtschaften, Staatswirtschaften und anderen landwirtschaftlichen Betrieben und Organisationen sowie Produktionsanlagen von Selkhoztekhnika-Regionalverbänden verlaufen, können dürfen von dem Unternehmen oder der Organisation, die Eigentümer dieser Stationen, Abschnitte und Einrichtungen ist, ohne Zustimmung der Organisation, die die Stromübertragungsleitungen betreibt, jedoch unter der obligatorischen Aufrechterhaltung der Sicherheit dieser Leitungen und der Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen genutzt werden. 5. Es ist verboten, Handlungen jeglicher Art vorzunehmen, die den normalen Betrieb elektrischer Netze stören oder zu deren Beschädigung führen können, insbesondere: a) Fremdkörper auf die Drähte werfen, Fremdkörper an den Stützen und Drähten befestigen und festbinden, auf die Stützen klettern, die Zugänge zu ihnen blockieren und Schnee von den Dächern von Gebäuden auf die Drähte werfen; b) schwere Gewichte (über 5 Tonnen) abladen, Lösungen von Säuren, Laugen und Salzen ausschütten, alle Arten von Deponien entlang der Trasse von Kabelstromleitungen anordnen; c) die Räumlichkeiten von Stromnetzstrukturen öffnen, Anschlüsse und Umschaltungen in Stromnetzen vornehmen, Feuer in der Nähe von Eingabe- und Verteilungsgeräten, Freileitungen und in den Sicherheitszonen von Kabelstromleitungen machen; d) den Abriss oder den Wiederaufbau von Gebäuden, Brücken, Tunneln, Eisenbahnen und Autobahnen sowie anderen Bauwerken an Orten durchzuführen, an denen Frei- und Kabelstromleitungen verlaufen oder Eingabe- und Verteilungsgeräte installiert sind, an Bauträger ohne Vereinbarung mit Organisationen, die Stromnetze betreiben. 6. Die Landfläche der Sicherheitszonen von Stromleitungen mit einer Spannung von bis zu 1000 V unterliegt nicht dem Entzug von Landnutzern, sondern wird von ihnen unter zwingender Einhaltung der Anforderungen dieser Regeln genutzt. Unternehmen, Organisationen, Institutionen und einzelne Bürger sind auf den ihnen zur Nutzung überlassenen Grundstücken, auf denen Stromleitungen mit einer Spannung von bis zu 1000 V verlaufen, verpflichtet, alle in ihrer Macht stehenden Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit dieser Leitungen zu gewährleisten. 7. Wenn Leitungen von Freileitungen mit einer Spannung bis zu 1000 V und Leitungen für andere Zwecke, die verschiedenen Organisationen gehören, an gemeinsamen Trägern aufgehängt werden, führt jede der Organisationen Reparaturen an Leitungen durch, bei denen ein Schaden für eine andere Organisation verursacht werden kann oder die Wenn die Anwesenheit eines Vertreters erforderlich ist, muss die betroffene Organisation im Voraus benachrichtigt werden. 8. Unternehmen und Organisationen, die Arbeiten (Sprengarbeiten, Bauarbeiten usw.) durchführen, die Schäden an Stromnetzen mit einer Spannung von bis zu 1000 V verursachen können, sind verpflichtet, ihre Ausführung mit der Organisation, die Stromnetze betreibt, abzustimmen und Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit dieser zu gewährleisten diese Netzwerke. Die Bedingungen für die Durchführung dieser Arbeiten innerhalb der Sicherheitszonen einer Stromübertragungsleitung mit einer Spannung von bis zu 1000 V, die zur Gewährleistung der Sicherheit dieser Leitungen erforderlich sind, werden vom Ministerium für Energie und Elektrifizierung der UdSSR (in Bezug auf Bauarbeiten) festgelegt - im Einvernehmen mit dem Staatlichen Baukomitee der UdSSR *). * Jetzt Gosstroy von Russland. 9. Die Durchführung von Arbeiten in der Nähe von Freileitungen mit verschiedenen Mechanismen ist nur zulässig, wenn der Luftabstand vom Mechanismus oder von seinem heb- oder einziehbaren Teil sowie von der anzuhebenden Last in einer ihrer Positionen (einschließlich der maximalen Hebe- oder Abfahrtsposition) eingehalten wird ) zum nächsten stromführenden Kabel beträgt mindestens 1,5 m. Die Entfernung vom Kabel zum Ausgrabungsort wird im Einzelfall durch den Betreiber der Kabelstromleitung festgelegt. Wenn die Bedingungen zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit nicht eingehalten werden können, muss der Abschnitt des Stromnetzes spannungsfrei geschaltet werden. 10. Unternehmen und Organisationen, die Erdarbeiten durchführen, sind verpflichtet, bei Entdeckung eines Kabels, das nicht in der technischen Dokumentation für die Ausführung dieser Arbeiten aufgeführt ist, die Arbeiten sofort einzustellen, Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit des Kabels zu ergreifen und die Organisation, die elektrische Netze betreibt, darüber zu informieren . 11. Dem technischen Personal von Betrieben, die Stromnetze mit einer Spannung von bis zu 1000 V betreiben, wird das Recht auf ungehinderten Zugang zu Stromnetzen für ihre Reparatur und Wartung gewährt. Befinden sich Stromnetze auf dem Gebiet von Sperrgebieten und Sonderanlagen, müssen die zuständigen Organisationen den Mitarbeitern, die diese Netze warten, zu jeder Tageszeit Ausweise für Inspektions- und Reparaturarbeiten ausstellen. 12. Organisationen, die Stromleitungen mit einer Spannung von bis zu 1000 V betreiben, dürfen in Sicherheitszonen Erdarbeiten durchführen, die für die Reparatur dieser Leitungen erforderlich sind. Diese Arbeiten an den Straßen- und Schienenwegen werden im Einvernehmen mit den für die Straßen zuständigen Behörden durchgeführt. Um Unfälle auf Stromleitungen mit einer Spannung von bis zu 1000 V zu vermeiden, ist das Fällen einzelner Bäume in an die Trasse dieser Leitungen angrenzenden Waldgebieten mit anschließender Ausstellung von Holzeinschlagscheinen (Aufträgen) in der vorgeschriebenen Weise und mit zulässig die Reinigung von Holzeinschlagplätzen von Holzeinschlagrückständen. 13. Geplante Arbeiten zur Reparatur und Sanierung von Stromleitungen mit einer Spannung von bis zu 1000 V, die durch landwirtschaftliche Flächen führen, werden im Einvernehmen mit den Landnutzern und in der Regel in der Zeit durchgeführt, in der diese Flächen nicht bewohnt sind landwirtschaftliche Nutzpflanzen oder wenn es möglich ist, die Sicherheit dieser Nutzpflanzen zu gewährleisten. Arbeiten zur Beseitigung von Unfällen und zur Betriebserhaltung von Stromübertragungsleitungen können jederzeit durchgeführt werden. Nach der Durchführung dieser Arbeiten müssen die Betreiber von Stromübertragungsleitungen das Grundstück in einen für die bestimmungsgemäße Nutzung geeigneten Zustand versetzen und den Grundstücksnutzern die durch die Arbeiten entstandenen Verluste ersetzen. Das Verfahren zur Ermittlung der Verluste wird vom Landwirtschaftsministerium der UdSSR* gemeinsam mit dem Ministerium für Energie und Elektrifizierung der UdSSR und im Einvernehmen mit anderen interessierten Ministerien und Abteilungen festgelegt. * Jetzt das Landwirtschaftsministerium Russlands. 14. Geplante Arbeiten zur Reparatur und Sanierung von Kabelstromleitungen, die zu Störungen der Straßenoberflächen führen, dürfen nur nach vorheriger Vereinbarung der Bedingungen für ihre Durchführung mit den für die Straßen zuständigen Behörden sowie innerhalb von Städten und anderen Siedlungen durchgeführt werden – mit die Exekutivkomitees der Sowjets der Volksdeputierten. Die Arbeitsbedingungen müssen innerhalb von 3 Tagen vereinbart werden. In dringenden Fällen ist es zulässig, ohne vorherige Vereinbarung, jedoch unter gleichzeitiger Benachrichtigung der für die Straßen zuständigen Behörden oder der Exekutivkomitees der Sowjets, Arbeiten zur Reparatur von Kabelstromleitungen durchzuführen, die eine Verletzung der Straßenoberflächen verursachen Volksabgeordnete. Organisationen, die diese Art von Arbeiten durchführen, müssen Umleitungen von Baustellen mit der Anbringung von Warnschildern für Fahrzeuge und Fußgänger organisieren und nach Abschluss der Arbeiten den Boden ebnen und die Straßenoberflächen wiederherstellen. 15. Das Verfahren für den Betrieb von Stromübertragungsleitungen mit einer Spannung bis 1000 V auf dem Gebiet von Industriebetrieben, an Kreuzungen mit Eisenbahnen und Straßen, im Vorfahrtsbereich von Eisenbahnen und auf den Zufahrten zu Flugplätzen muss von den Betreiberorganisationen koordiniert werden Stromübertragungsleitungen mit den entsprechenden Unternehmen und Organisationen. Auf Autostraßen der Kategorien I-IV mit dem Verkehr von Maschinen und Anlagen mit einer Gesamthöhe mit oder ohne Ladung von mehr als 4,5 m über der Straßenoberfläche, an der Kreuzung von Straßen mit Freileitungen auf beiden Seiten dieser Leitungen, Signalschilder, die die zulässige Höhe des fahrenden Fahrzeugs angeben. Signalschilder werden von der für die Straße zuständigen Organisation im Einvernehmen mit der Organisation, die die Stromleitungen betreibt, angebracht. Kreuzungen von Stromleitungen mit schiffbaren und befahrbaren Flüssen müssen gemäß der Charta der Binnenschifffahrt an den Ufern mit Signalzeichen gekennzeichnet werden. Signalzeichen werden von der Organisation, die die Stromleitungen betreibt, im Einvernehmen mit den Gebietsverwaltungen der Wasserstraße angebracht und von dieser in die Liste der Schifffahrtsbedingungen und Lotsenkarten aufgenommen. 16. In Fällen, in denen sich auf dem Gebiet oder in der Nähe der Baustellen der zu planenden Gebäude und Bauwerke elektrische Netze mit einer Spannung von bis zu 1000 V befinden, werden im Einvernehmen mit den Organisationen, die elektrische Netze betreiben, Projekte und Kostenvoranschläge für den Bau dieser Anlagen erstellt , sollten Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit dieser Netze vorsehen. 17. Organisationen, die Arbeiten durchführen, die eine Neuordnung elektrischer Netze erfordern oder diese vor mechanischen Beschädigungen schützen, sind verpflichtet, im Einvernehmen mit der Organisation, die elektrische Netze betreibt, Arbeiten zum Wiederaufbau oder Schutz von Netzen auf Kosten ihrer Materialien und Mittel durchzuführen. 18. Im Falle des Anhebens des Kabels mit einem Anker, Fanggerät oder auf andere Weise sind die Kapitäne der Schiffe verpflichtet, Maßnahmen zur Befreiung des Kabels zu ergreifen und dies unverzüglich dem nächstgelegenen Hafen unter Angabe der Koordinaten des Ortes zu melden Zeit des Anhebens des Kabels. Der Hafen, der diese Meldung erhalten hat, ist verpflichtet, den Vorfall dem nächstgelegenen Energieversorgungsunternehmen zu melden. Bürger, die einen gebrochenen, am Boden liegenden oder durchhängenden Draht einer Freileitung sowie die Gefahr von herabstürzenden Masten oder gebrochenen Drähten entdecken, sind verpflichtet, dies unverzüglich dem nächstgelegenen Energieversorgungsunternehmen oder der örtlichen Behörde zu melden. 19. Unternehmen und Organisationen, die für bestehende und im Bau befindliche Bauwerke zuständig sind, die Streustromquellen darstellen, müssen Maßnahmen ergreifen, um das Abfließen von elektrischem Strom in den Boden zu begrenzen. Organisationen, die für im Bau und Betrieb befindliche Kabelübertragungsleitungen zuständig sind, müssen Maßnahmen ergreifen, um diese Leitungen vor Streuströmen zu schützen. 20. Organisationen, die Stromnetze betreiben, haben das Recht, Arbeiten im Schutzbereich von Stromleitungen einzustellen, die von anderen Organisationen unter Verstoß gegen die Regeln durchgeführt werden. 21. Die Exekutivkomitees der Sowjets der Volksdeputierten sowie die Milizorgane sind im Rahmen ihrer Befugnisse verpflichtet, Organisationen, die elektrische Netze mit einer Spannung von bis zu 1000 V betreiben, dabei zu helfen, Schäden an diesen Netzen zu verhindern und sicherzustellen, dass dies der Fall ist Alle Unternehmen, Organisationen, Institutionen und Bürger erfüllen die Anforderungen der Regeln. 22. Im Falle einer Zerstörung elektrischer Netze durch Naturkatastrophen (Eis, Überschwemmung, Eisgang, Hurrikan, Waldbrand usw.) sind die Exekutivkomitees der Sowjets der Volksdeputierten im Rahmen ihrer Befugnisse dazu verpflichtet Bürger und Fahrzeuge in die Arbeit einbeziehen, um die Zerstörung dieser Netze zu verhindern. Die Kosten für Sanierungsarbeiten werden von Organisationen übernommen, die Stromnetze betreiben. 23. Beamte und Bürger, die sich der Nichteinhaltung der Anforderungen dieser Regeln sowie der Verletzung des normalen Betriebs von Stromnetzen mit einer Spannung von bis zu 1000 V schuldig gemacht haben, haften in der vorgeschriebenen Weise. Siehe andere Artikel Abschnitt Regeln für den technischen Betrieb von elektrischen Verbraucheranlagen (PTE). Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Kunstleder zur Touch-Emulation
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