Kostenlose technische Bibliothek ENZYKLOPÄDIE DER FUNKELEKTRONIK UND ELEKTROTECHNIK
Abschnitt 7. Elektrische Ausrüstung von Sonderanlagen Elektroinstallationen in brandgefährdeten Bereichen. Definitionen. Allgemeine Anforderungen Lexikon der Funkelektronik und Elektrotechnik / Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE) 7.4.2. Eine brandgefährdete Zone ist ein Raum innerhalb und außerhalb des Betriebsgeländes, in dem brennbare (brennbare) Stoffe ständig oder periodisch zirkulieren und in dem sie sich während eines normalen technologischen Prozesses oder bei dessen Verstößen befinden können. Die Klassifizierung von feuergefährdeten Bereichen ist in 7.4.3 - 7.4.6 angegeben. 7.4.3. Zonen der Klasse II-I – Zonen in Räumen, in denen brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt über 61 °C zirkulieren (siehe 7.3.12). 7.4.4. Zonen der Klasse P-II – Zonen in Räumen, in denen brennbarer Staub oder Fasern mit einer unteren Zündkonzentrationsgrenze von mehr als 65 g/m3 pro Luftvolumen emittiert werden. 7.4.5. Zonen der Klasse P-IIa – Zonen in Räumen, in denen feste brennbare Stoffe zirkulieren. 7.4.6. Zonen der Klasse P-III – Außenbereiche, in denen brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt über 61 °C oder feste brennbare Stoffe zirkulieren. 7.4.7. Zonen in Räumen und Zonen von Außenanlagen im Umkreis von 5 m horizontal und vertikal vom Gerät, in denen ständig oder periodisch brennbare Stoffe zirkulieren, der technologische Prozess jedoch mit offenem Feuer, heißen Teilen oder technologischen Geräten mit selbsterhitzten Oberflächen durchgeführt wird -Zündtemperatur von brennbaren Dämpfen, Stäuben oder Fasern, die im Hinblick auf ihre elektrische Ausrüstung nicht brennbar sind. Die Klasse des Innenraumklimas oder der Umgebung von Außenanlagen außerhalb der festgelegten 5-Meter-Zone sollte in Abhängigkeit von den in dieser Umgebung verwendeten technologischen Verfahren bestimmt werden. Zonen in Räumen und Zonen von Außenanlagen, in denen feste, flüssige und gasförmige brennbare Stoffe als Brennstoff verbrannt oder durch Verbrennung beseitigt werden, gelten hinsichtlich ihrer elektrischen Ausrüstung nicht als feuergefährlich. 7.4.8. Zu den Brandzonen der Klasse P-II gehören auch Zonen in den Räumen von Abluftventilatoren sowie in den Räumen von Zuluftventilatoren (sofern die Versorgungssysteme mit Luftumwälzung arbeiten), die Räume mit Brandzonen der Klasse P-II versorgen. Zonen in den Räumlichkeiten von Ventilatoren lokaler Abgase gehören zu feuergefährlichen Zonen derselben Klasse wie die von ihnen versorgte Zone. Für Ventilatoren, die hinter äußeren umschließenden Strukturen installiert sind und feuergefährdete Zonen der Klasse P-II und feuergefährdete Zonen jeder Klasse lokaler Abgase bedienen, werden Elektromotoren wie für eine feuergefährdete Zone der Klasse P-III ausgewählt. 7.4.9. Die Bestimmung der Grenzen und der Klasse von Brandgefahrzonen sollte von Technologen zusammen mit Elektrikern des Planungs- oder Betreiberunternehmens durchgeführt werden. In Räumlichkeiten mit Industriebetrieben (und Lagerhallen) der Kategorie B müssen elektrische Geräte grundsätzlich den Anforderungen von Kap. 7.4 auf elektrische Anlagen in feuergefährdeten Bereichen der entsprechenden Klasse. 7.4.10. Wenn einzelne feuergefährliche Geräte im Innen- oder Außenbereich aufgestellt werden und keine besonderen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Feuers vorgesehen sind, ist der Bereich innerhalb von 3 m horizontal und vertikal von diesem Gerät feuergefährlich. 7.4.11. Bei der Auswahl elektrischer Geräte, die in feuergefährdeten Bereichen installiert werden, müssen auch Umgebungsbedingungen (chemische Aktivität, atmosphärische Niederschläge usw.) berücksichtigt werden. 7.4.12. Feste Kontaktverbindungen in feuergefährdeten Bereichen jeglicher Klasse müssen durch Schweißen, Crimpen, Löten, Schrauben oder andere gleichwertige Methoden hergestellt werden. Klappbare Kontaktverbindungen müssen mit einer Selbstausdrehsicherung ausgestattet sein. 7.4.13. Schutz von Gebäuden, Bauwerken und Außenanlagen, die brandgefährdete Bereiche enthalten, vor direkten Blitzeinschlägen und deren Sekundärerscheinungen sowie Erdung der darin installierten Geräte (Metallbehälter, Rohrleitungen usw.), die brennbare Flüssigkeiten, pulverförmige oder faserige Materialien usw. enthalten. usw., um Funkenbildung durch statische Elektrizität zu verhindern, müssen gemäß den geltenden Normen für die Planung und Installation des Blitzschutzes von Gebäuden und Bauwerken sowie den Schutz von Anlagen vor statischer Elektrizität durchgeführt werden. In feuergefährdeten Bereichen jeglicher Klasse müssen Maßnahmen zur Entfernung statischer Aufladungen von den Geräten vorgesehen werden. 7.4.14. Die Erdung elektrischer Geräte in feuergefährdeten Bereichen muss gemäß Kap. 1.7. Siehe andere Artikel Abschnitt Regeln für die Installation elektrischer Anlagen (PUE). Lesen und Schreiben nützlich Kommentare zu diesem Artikel. Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik: Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten
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