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Stellenbeschreibung für den Leiter eines Wohnungsunternehmens. Vollständiges Dokument

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Berufsbeschreibungen

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I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Direktor des Wohnungsunternehmens berichtet direkt an _______.
  2. Der Leiter des Wohnungsunternehmens befolgt die Weisungen von _______.
  3. Der Direktor des Wohnungsunternehmens ersetzt _______.
  4. An die Stelle des Direktors des Wohnungsunternehmens tritt _______.
  5. Muss wissen:
  • Gesetzgebungs- und Regulierungsakte zur Wohnungspolitik in der Ukraine, Beschlüsse, Anordnungen staatlicher Stellen und andere Orientierungsmaterialien zu den Aktivitäten von Wohnungsunternehmen (Organisationen);
  • Regeln und Vorschriften für den technischen Betrieb des Wohnungsbestandes;
  • Berufserfahrung fortgeschrittener Wohnungsunternehmen (Organisationen);
  • Ökonomie und Organisation von Produktion, Arbeit und Management;
  • arbeitsrechtliche Grundlagen;
  • Regeln und Normen des Arbeitsschutzes, der Betriebshygiene und des Brandschutzes.
  1. Benötigte Qualifikationen:
  • abgeschlossene Hochschulausbildung in der entsprechenden Studienrichtung (Master oder Facharzt);
  • postgraduale Ausbildung in Management;
  • Berufserfahrung in den Berufen der unteren Führungsebene - mindestens 5 Jahre.

II. Amtliche Verpflichtungen

  1. Organisiert Arbeiten zur Gewährleistung der Sicherheit des Wohnungsbestandes und seiner Erhaltung in gutem Zustand gemäß den Regeln und Normen des technischen Betriebs.
  2. Gewährleistet den unterbrechungsfreien Betrieb der Geräte in Wohngebäuden, die Anordnung und ordnungsgemäße Wartung von Elementen der Außenverbesserung sowie die sanitäre Reinigung und Reinigung von Gebäuden und Haushaltsgebieten.
  3. Organisiert eine vorbeugende Inspektion des Wohnungsbestands sowie die Entwicklung und Umsetzung jährlicher und langfristiger Pläne für dessen Reparatur.
  4. Überwacht die rechtzeitige Vorbereitung des Wohnungsbestands für den Winter.
  5. Bietet kostengünstige wirtschaftliche und finanzielle Aktivitäten eines Wohnungsunternehmens (Organisation) sowie den rechtzeitigen Eingang von Wohnungs- und Mietzahlungen.
  6. Organisiert die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung der Betriebs- und Arbeitskosten für die Instandhaltung des Wohnungsbestandes sowie zur rationellen Nutzung von Trinkwasser und zur Einsparung von Strom und Wärme.
  7. Rechtzeitiger Abschluss von Verträgen über die Vermietung von Wohn- und Nichtwohnräumen, Verträgen über die Bereitstellung von Wohnraum und kommunalen Dienstleistungen.
  8. Führt die Kontrolle über die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch Wohnungseigentümer, Mieter und Mieter durch.
  9. Ergreift Maßnahmen zur Stärkung der materiellen und technischen Basis des Wohnungsunternehmens (der Wohnungsorganisation), der Sicherheit und des ordnungsgemäßen Betriebs der Ausrüstung; kontrolliert den sparsamen Einsatz von Materialien, Reinigungsgeräten, Arbeitskleidung.
  10. Beteiligt sich an der Arbeit von Kommissionen zur Abnahme von Neubauten, Abteilungs- und Genossenschaftshäusern sowie Häusern nach der Sanierung.
  11. Organisiert Arbeiten zur Planung, Buchhaltung und Berichterstattung in allen Bereichen der Wirtschafts- und Finanztätigkeit, Wohnungsunternehmen (Organisationen).
  12. Beteiligt sich an der Arbeit zur Privatisierung von Wohnungen.
  13. Akzeptiert Bürger an bestimmten Tagen und Stunden.
  14. Berücksichtigt zeitnah Anträge, Briefe, Beschwerden und gibt den Bürgern Antworten auf alle Fragen rund um den Betrieb, die Reparatur von Häusern und die Instandhaltung von Haushalten.
  15. Gewährleistet die rechtzeitige Ausführung von Bürgeranträgen zur Beseitigung von Störungen in Häusern und die ordnungsgemäße Arbeit des Versanddienstes.
  16. Ergreift Maßnahmen zur Beseitigung von Notfallsituationen auf dem Territorium der Haushalte eines Wohnunternehmens (einer Wohnorganisation).
  17. Gewährleistet die Einhaltung der Brandschutzvorschriften und die Wartung der Feuerlöschgeräte in gutem Zustand.
  18. Organisiert die operative Kontrolle des Standes des Arbeitsschutzes.
  19. Sorgt für Auswahl, Vermittlung und Schulung und Schulung des Personals und kontrolliert die Erfüllung der Arbeitspflichten durch die Mitarbeiter.
  20. Schafft Bedingungen für öffentliche Organisationen, um Massenkulturarbeit in der Bevölkerung durchzuführen und mit Kindern am Wohnort zu arbeiten.

III. Rechte

Der Direktor eines Wohnungsunternehmens hat das Recht:

  1. Machen Sie sich mit den Entscheidungsentwürfen der Unternehmensleitung bezüglich ihrer Aktivitäten vertraut.
  2. Beteiligen Sie sich an der Diskussion über Fragen im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Pflichten.
  3. Machen Sie Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit im Zusammenhang mit den Bestimmungen dieser Anleitung.
  4. Im Rahmen seiner Kompetenzen informiert er seinen direkten Vorgesetzten über alle im Rahmen seiner Tätigkeit festgestellten Mängel und unterbreitet Vorschläge zu deren Beseitigung.
  5. Von der Unternehmensleitung verlangen, dass sie bei der Erfüllung ihrer Pflichten behilflich ist.

IV. Eine Verantwortung

Der Wohnungsdirektor ist zuständig für:

  1. Für unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer offiziellen Pflichten sowie für Nichtnutzung oder direkte Verletzung ihrer in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Rechte – soweit dies durch die geltende Gesetzgebung der Ukraine festgelegt ist.
  2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Ukraine.
  3. Für die Verursachung materieller Schäden – innerhalb der Grenzen, die in der aktuellen Arbeitsgesetzgebung der Ukraine festgelegt sind.

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