MENÜ English Ukrainian Russisch Startseite

Kostenlose technische Bibliothek für Bastler und Profis Kostenlose technische Bibliothek


Brandschutz. Eine Auswahl von Dokumenten zum Arbeitsschutz

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz / Behördliche Dokumentation, Gesetze, Verordnungen zum Arbeitsschutz

Sie können downloaden kostenlos und ohne Anmeldung eine Auswahl an Dokumenten zum Arbeitsschutz Brandschutz.

Archivinhalt:

  • Nr. 10. Verordnung des Innenministeriums der Russischen Föderation, der Hauptdirektion der Staatsfeuerwehr, über die Genehmigung von Rechtsakten des Zertifizierungssystems für Produkte oder Dienstleistungen im Bereich Brandschutz. Zum 28. März 1996 Zertifizierungssystem im Bereich Brandschutz. Regeln zur Zertifizierung von Produkten und Dienstleistungen im Bereich Brandschutz
  • Nr. 1005. Verordnung von Rostekhnadzor über die Genehmigung des Verfahrens zur Durchführung einer Arbeitssicherheitsüberprüfung von Plänen zur Lokalisierung und Beseitigung von Notfallsituationen in explosionsgefährdeten, feuergefährlichen und chemisch gefährlichen Produktionsanlagen und den Anforderungen für die Veröffentlichung des Abschlusses dieser Überprüfung. 15. November 2006
  • Nr. 103. Beschluss der Regierung der Russischen Föderation über die territorialen Gliederungen der staatlichen Feuerwehr des Ministeriums der Russischen Föderation für Zivilschutz, Notsituationen und Beseitigung der Folgen von Naturkatastrophen. Für den 12. Februar 2001 (geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 08.08.2003 Nr. 475)
  • Nr. 1052. Beschluss der Regierung der Russischen Föderation über die Genehmigung von Brandschutzanforderungen für den Vertrieb und die Verwendung pyrotechnischer Produkte. Für den 22. Dezember 2009 gelten Brandschutzanforderungen für den Vertrieb und die Verwendung pyrotechnischer Produkte
  • Nr. 11-12/1593. Schreiben des Föderalen Dienstes für ökologische, technologische und nukleare Aufsicht vom 2. Juni 2005
  • Nr. 123-FZ Bundesgesetz. Technische Verordnung über Brandschutzanforderungen (angenommen von der Staatsduma am 4. Juli 2008)
  • Nr. 1-4-60-10-19 Ministerium der Russischen Föderation für Zivilschutz, Notfälle und Beseitigung der Folgen von Naturkatastrophen, Abteilung für staatliche Feueraufsicht. Richtlinien. Organisation von Schulungen zur Evakuierung von Personal von Unternehmen und Institutionen im Brandfall. Ab 4. September 2007
  • Nr. 18-7. Dekret des Bauministeriums der Russischen Föderation über die Verabschiedung staatlicher Bauvorschriften und -regeln „Brandschutz von Gebäuden und Bauwerken“ vom 13. Februar 1997
  • Nr. 266. Beschluss des Ministeriums für natürliche Ressourcen und Ökologie der Russischen Föderation über die Genehmigung der Verwaltungsvorschriften für die Ausführung der staatlichen Funktion der Kontrolle und Überwachung der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen durch den Föderalen Dienst für Umwelt-, Technologie- und Nuklearaufsicht Sicherheitsanforderungen bei der Herstellung, dem Transport, der Lagerung, der Verwendung und der Entsorgung von Explosivstoffen in Betrieben, die Sprengarbeiten mit Explosivstoffen für den industriellen Einsatz durchführen. (Geändert durch die Verordnung des Ministeriums für natürliche Ressourcen der Russischen Föderation vom 29.04.2010. April 136 Nr. 23) Mit Stand vom 2008. Oktober 29.04.2010 gelten Verwaltungsvorschriften über die Ausführung durch den Föderalen Dienst für Umwelt-, Technologie- und Nuklearaufsicht staatliche Funktion der Ausübung der Kontrolle und Überwachung der Einhaltung der Brandschutzanforderungen bei der Herstellung, dem Transport, der Lagerung, der Verwendung und der Entsorgung von Explosivstoffen in Organisationen, die Sprengarbeiten mit industriellen Explosivstoffen durchführen. (geändert durch die Verordnung des Ministeriums für natürliche Ressourcen der Russischen Föderation vom 136. April XNUMX Nr. XNUMX)
  • Nr. 272. Beschluss der Regierung der Russischen Föderation über das Verfahren zur Durchführung von Berechnungen zur Brandrisikobewertung. Stand: 31. März 2009 Regeln für die Durchführung von Berechnungen zur Brandrisikobewertung
  • Nr. 312 .10.12.2004 Nr. 573) Vom 18. Juni 2003 Verordnungen über das Zertifizierungssystem im Bereich Brandschutz in der Russischen Föderation (geändert durch Verordnungen des Ministeriums für Notsituationen der Russischen Föderation vom 07.02.2008. Februar 58 Nr. XNUMX)
  • Nr. 316. Verordnung des Ministeriums der Russischen Föderation für Zivilschutz, Notsituationen und Beseitigung der Folgen von Naturkatastrophen über die Genehmigung von Brandschutznormen. Für den 18. Juni 2003
  • Nr. 323. Verordnung des Ministeriums der Russischen Föderation für Zivilschutz, Notsituationen und Beseitigung der Folgen von Naturkatastrophen über die Genehmigung von Brandschutznormen „Entwurf von Systemen zur Warnung von Personen vor einem Brand in Gebäuden und Bauwerken“ (NPB 104- 03) Vom 20. Juni 2003 (in der geänderten Verordnung des Ministeriums für Notsituationen der Russischen Föderation vom 07.02.2008 Nr. 57) Brandschutznormen „Alarmsysteme und Kontrolle der Evakuierung von Personen bei Bränden in Gebäuden und Bauwerken“. " (NPB 104-03) (geändert durch die Verordnung des Ministeriums für Notsituationen der Russischen Föderation vom 07.02.2008 Nr. 57)
  • Nr. 541. Beschluss des Staatlichen Komitees für öffentliche Bildung der UdSSR über die Verabschiedung von Brandschutzvorschriften. Vom 4. Juli 1989 (geändert durch die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation vom 27.07.2006. Juli 06 Nr. GKPI595-101) Brandschutzregeln für allgemeinbildende Schulen, Berufsschulen, Internate, Waisenhäuser, Vorschulen, Auswärts- von Schulen und anderen Bildungseinrichtungen PPB-89-27.07.2006. (geändert durch die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation vom 06. Juli 595 Nr. GKPIXNUMX-XNUMX)
  • Nr. 599. Beschluss der Regierung der Russischen Föderation über die Genehmigung der Verordnung zur Genehmigung des Betriebs feuer- und explosionsgefährlicher Produktionsanlagen. Vom 12. August 2008 (geändert durch Dekrete der Regierung der Russischen Föderation vom 24.09.2010. September 749 Nr. 24.09.2010) Vorschriften zur Genehmigung des Betriebs von feuer- und explosionsgefährlichen Produktionsanlagen. (geändert durch Dekrete der Regierung der Russischen Föderation vom 749. September XNUMX Nr. XNUMX)
  • Nr. 69-FZ Bundesgesetz über Brandschutz (angenommen von der Staatsduma am 18. November 1994, geändert durch Bundesgesetz Nr. 27.12.2000-FZ vom 150. Dezember 09.04.2002, Beschluss des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation vom 82. April , XNUMX Nr. XNUMX-O)
  • Nr. 714. Beschluss des Ministeriums der Russischen Föderation für Zivilschutz, Notsituationen und Beseitigung der Folgen von Naturkatastrophen über die Genehmigung des Verfahrens zur Bilanzierung von Bränden und deren Folgen. Für den 21. November 2008 (geändert durch die Verordnung des Ministeriums für Notsituationen der Russischen Föderation vom 22.06.2010. Juni 289 Nr. 22.06.2010) Das Verfahren zur Bilanzierung von Bränden und ihren Folgen (geändert durch die Verordnung des Ministeriums für Notsituationen). Situationen der Russischen Föderation vom 289. Juni XNUMX Nr. XNUMX)
  • Nr. 86. Beschluss der Regierung der Russischen Föderation über die Genehmigung der technischen Vorschriften zur Sicherheit von Geräten für den Betrieb in explosionsgefährdeten Umgebungen. Vom 24. Februar 2010 Technische Regelung zur Sicherheit von Geräten für Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Nr. 972. Beschluss der Regierung der Russischen Föderation über das föderale Zielprogramm „Brandschutz in der Russischen Föderation für den Zeitraum bis 2012“ vom 29. Dezember 2007 (geändert durch Beschluss der Regierung der Russischen Föderation vom 08.12.2008). .932 Nr. XNUMX)
  • Nr. 989. Beschluss der Regierung der Russischen Föderation über die Genehmigung der Regeln für die Ausführung von Arbeiten und die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Brandschutzes durch Vertragsabteilungen der Bundesfeuerwehr. Stand: 24 Regeln für die Ausführung von Arbeiten und die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet des Brandschutzes durch Vertragsabteilungen der Bundesfeuerwehr
  • Automatische Feuerlösch- und Brandmeldeanlagen. Akzeptanz- und Kontrollregeln. Richtlinien (genehmigt vom Leiter des VNIIPO des Innenministeriums Russlands N.P. Kopylov am 31. Dezember 1998)
  • Verwaltungsvorschriften des Ministeriums der Russischen Föderation für Zivilschutz, Notfälle und Beseitigung der Folgen von Naturkatastrophen zur Umsetzung der staatlichen Funktion der Genehmigungstätigkeit im Bereich Brandschutz
  • Verwaltungsvorschriften des Ministeriums der Russischen Föderation für Zivilschutz, Notsituationen und Beseitigung der Folgen von Naturkatastrophen zur Wahrnehmung der staatlichen Funktion der Überwachung der Umsetzung durch föderale Exekutivbehörden, Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation, örtlich Regierungen, Organisationen sowie Beamte und Bürger der zwingenden Anforderungen der Feuerwehrsicherheit (geändert durch die Verordnungen des Ministeriums für Notsituationen der Russischen Föderation vom 14.11.2008. November 688 Nr. 22.03.2010, vom 122. März XNUMX Nr . XNUMX)
  • Verwaltungsvorschrift über die Ausübung der staatlichen Aufgabe der Überwachung und Überwachung der Einhaltung der Brandschutzanforderungen in unterirdischen Anlagen durch den Bundesdienst für Umwelt-, Technologie- und Nuklearaufsicht
  • VPPB 01-01-94 Brandschutzvorschriften für den Betrieb von Ölproduktversorgungsunternehmen
  • VPPB 13-01-94 Brandschutzvorschriften für Kultureinrichtungen der Russischen Föderation
  • VPPB 46-01-95 Brandschutzregeln für Unternehmen und Organisationen von Roskompechat (genehmigt durch die Verordnung von Roskompechat vom 31. August 1995 Nr. 110)
  • Temporäre Methodik für Brandprüfungen von nicht tragenden Außenwänden (einschließlich Vorhangwänden) mit lichtdurchlässigen Elementen zur Bestimmung ihrer Feuerbeständigkeit und Brandgefahr (genehmigt vom Leiter der föderalen Staatsinstitution VNIIPO EMERCOM Russlands D.T.N., Prof. N.P. Kopylov am 14. Februar). 2008)
  • GOST R 51017-2009 Nationaler Standard der Russischen Föderation. Feuerlöschausrüstung. Mobile Feuerlöscher. Allgemeine technische Anforderungen. Prüfmethoden (genehmigt durch Verordnung des Bundesamtes für technische Regulierung und Metrologie vom 18. Februar 2009 Nr. 66-st)
  • GOST R 51057-2001 Staatlicher Standard der Russischen Föderation. Feuerlöschausrüstung. Feuerlöscher sind tragbar. Allgemeine technische Anforderungen. Prüfmethoden (genehmigt durch den Beschluss des Staatlichen Standards Russlands vom 25. Oktober 2001 Nr. 435-st)
  • GOST R 51091-97 Staatlicher Standard der Russischen Föderation. Automatische Pulverfeuerlöschanlagen. Typen und Hauptparameter (genehmigt durch das Dekret des Staatsstandards der Russischen Föderation vom 16. September 1997 Nr. 308)
  • GOST R 52316-2005 Nationaler Standard der Russischen Föderation. Feuerlöschausrüstung. Thermische Absperrventile. Allgemeine technische Anforderungen. Prüfmethoden (genehmigt durch Verordnung des Bundesamtes für technische Regulierung und Metrologie vom 28 Nr. 2005-st)
  • GOST R 52436-2005 Nationaler Standard der Russischen Föderation. Empfangs- und Steuergeräte für Sicherheits- und Feuermelder. Einstufung. Allgemeine technische Anforderungen und Prüfmethoden (genehmigt durch Verordnung des Bundesamtes für technische Regulierung und Metrologie vom 28. Dezember 2005 Nr. 414-st)
  • GOST R 53247-2009 Nationaler Standard der Russischen Föderation. Feuerlöschausrüstung. Feuerwehrauto. Klassifizierung, Typen und Bezeichnungen (genehmigt durch Verordnung des Bundesamtes für technische Regulierung und Metrologie vom 18. Februar 2009 Nr. 18-st)
  • GOST R 53248-2009 Nationaler Standard der Russischen Föderation. Feuerlöschausrüstung. Feuerwehrauto. Nomenklatur der Indikatoren (genehmigt durch Beschluss des Bundesamtes für technische Regulierung und Metrologie vom 18. Februar 2009 Nr. 19-st)
  • GOST R 53255-2009 Nationaler Standard der Russischen Föderation. Feuerlöschausrüstung. Pressluftatmer mit offenem Atemkreislauf. Allgemeine technische Anforderungen. Prüfmethoden (genehmigt durch Verordnung des Bundesamtes für technische Regulierung und Metrologie vom 18 Nr. 2009-st)
  • GOST R 53257-2009 Nationaler Standard der Russischen Föderation. Feuerlöschausrüstung. Gesichtsteile von Mitteln zum individuellen Schutz der Atmungsorgane. Allgemeine technische Anforderungen. Prüfmethoden (genehmigt durch Verordnung des Bundesamtes für technische Regulierung und Metrologie vom 18 Nr. 2009-st)
  • GOST R 53259-2009 Nationaler Standard der Russischen Föderation. Feuerlöschausrüstung. Isolierende Selbstretter mit Druckluft zum Schutz von Menschen vor giftigen Verbrennungsprodukten bei der Evakuierung aus verrauchten Räumen während eines Brandes. Allgemeine technische Anforderungen. Prüfmethoden (genehmigt durch Verordnung des Bundesamtes für Technische Regulierung und Metrologie vom 18 Nr. 2009-st)
  • GOST R 53260-2009 Nationaler Standard der Russischen Föderation. Feuerlöschausrüstung. Isolierende Selbstretter mit chemisch gebundenem Sauerstoff zum Schutz von Menschen vor giftigen Verbrennungsprodukten bei der Evakuierung aus verrauchten Räumen im Brandfall. Allgemeine technische Anforderungen. Prüfmethoden (genehmigt durch Verordnung des Bundesamtes für Technische Regulierung und Metrologie vom 18 Nr. 2009-st)
  • GOST R 53261-2009 Nationaler Standard der Russischen Föderation. Feuerlöschausrüstung. Selbstretter filtern, um Menschen bei der Evakuierung aus verrauchten Räumen während eines Brandes vor giftigen Verbrennungsprodukten zu schützen. Allgemeine technische Anforderungen. Prüfmethoden (genehmigt durch Beschluss des Bundesamtes für technische Regulierung und Metrologie vom 18 Nr. 2009-st)
  • GOST R 53265-2009 Nationaler Standard der Russischen Föderation. Feuerlöschausrüstung. Beinschutzausrüstung für Feuerwehrleute. Allgemeine technische Anforderungen. Prüfmethoden (genehmigt durch Verordnung des Bundesamtes für Technische Regulierung und Metrologie vom 18 Nr. 2009-st)
  • GOST R 53269-2009 Nationaler Standard der Russischen Föderation. Feuerlöschausrüstung. Feuerwehrhelme. Allgemeine technische Anforderungen. Prüfmethoden (genehmigt durch Verordnung des Bundesamtes für technische Regulierung und Metrologie vom 18 Nr. 2009-st)
  • GOST R 53270-2009 Nationaler Standard der Russischen Föderation. Feuerlöschausrüstung. Laternen der Feuerwehr. Allgemeine technische Anforderungen. Prüfmethoden (genehmigt durch Verordnung des Bundesamtes für Technische Regulierung und Metrologie vom 18 Nr. 2009-st)
  • GOST R 53273-2009 Nationaler Standard der Russischen Föderation. Feuerlöschausrüstung. Feuerspringende Rettungsgeräte. Allgemeine technische Anforderungen. Prüfmethoden (genehmigt durch Verordnung des Bundesamtes für technische Regulierung und Metrologie vom 18. Februar 2009 Nr. 44-st)
  • GOST R 53274-2009 Nationaler Standard der Russischen Föderation. Feuerlöschausrüstung. Rettungsleitern für Feuerwehrleute. Allgemeine technische Anforderungen. Prüfmethoden (genehmigt durch Verordnung des Bundesamtes für Technische Regulierung und Metrologie vom 18 Nr. 2009-st)
  • GOST R 53296-2009 Nationaler Standard der Russischen Föderation. Einbau von Aufzügen für Feuerwehrleute in Gebäuden und Bauwerken. Brandschutzanforderungen (genehmigt durch Beschluss des Bundesamtes für technische Regulierung und Metrologie vom 18. Februar 2009 Nr. 72-st)
  • GOST R 53309-2009 Nationaler Standard der Russischen Föderation. Gebäude und Gebäudefragmente. Methode für groß angelegte Brandversuche. Allgemeine Anforderungen (genehmigt durch Beschluss des Bundesamtes für technische Regulierung und Metrologie vom 18. Februar 2009 Nr. 85-st)
  • GOST R 53315-2009 Nationaler Standard der Russischen Föderation. Kabelprodukte. Brandschutzanforderungen (genehmigt durch Beschluss des Bundesamtes für technische Regulierung und Metrologie vom 18. Februar 2009 Nr. 91-st)
  • GOST R 53326-2009 Nationaler Standard der Russischen Föderation. Feuerlöschausrüstung. Roboter-Feuerlöschanlagen. Allgemeine technische Anforderungen. Prüfmethoden (genehmigt durch Verordnung des Bundesamtes für technische Regulierung und Metrologie vom 18. Februar 2009 Nr. 102-st)
  • GOST R 53328-2009 Nationaler Standard der Russischen Föderation. Feuerlöschausrüstung. Einfache Feuerwehrautos. Allgemeine technische Anforderungen. Prüfmethoden (genehmigt durch Verordnung des Bundesamtes für technische Regulierung und Metrologie Nr. 18-st vom 2009. Februar 104)
  • Staatliches Komitee der Russischen Föderation für Bau-, Architektur- und Wohnungspolitik Nr. 130552. Hauptdirektion der Staatlichen Feuerwehr des Innenministeriums der Russischen Föderation 20/2.2/2433. Schreiben zur Anwendung der Anforderungen des SNiP 21-01-97 „Brandschutz von Gebäuden und Bauwerken“ vom 14. Oktober 1998
  • Staatliches Komitee der Russischen Föderation für Bauwesen, Wohnen und Gemeinschaftskomplexe, 24. Oktober 2000 Nr. 9-18 / 527. Hauptdirektion der Staatsfeuerwehr des Innenministeriums der Russischen Föderation, 20. Oktober 2000 Nr. 20 / 2.2 / 3784. Schreiben zur Anwendung der Anforderungen von SNIP 21-02-99 und VSN 01-89
  • Staatliches Komitee der Russischen Föderation für Bauwesen, Wohnungsbau und kommunale Dienstleistungen Nr. 13-803. Hauptdirektion der Staatlichen Feuerwehr des Innenministeriums der Russischen Föderation Nr. 20/2.2/2697. Schreiben zur Gestaltung von Heizräumen der Feuerwiderstandsklassen iiia und iva vom 16. Dezember 1997
  • Anweisungen zum Verfahren für den Empfang, die Lagerung, die Freigabe und die Abrechnung von Öl und Ölprodukten an Öldepots, Verladestellen und Tankstellen des Goskomnefteprodukt-Systems der UdSSR (genehmigt vom stellvertretenden Vorsitzenden des Goskomnefteprodukts der UdSSR A.D. Rudkovsky am 15. August 1985 Nr . 06 / 21-8-446, geändert durch die Schreiben des Goskomnefteprodukts der UdSSR vom 02.06.1987 Nr. 06-21/374, vom 30.11.1987 Nr. 04-21/760)
  • Anleitung zum Verfahren für die Entwicklung von Regulierungsdokumenten zum Brandschutz durch die Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation, lokale Regierungen und Organisationen, deren Inkrafttreten und Anwendung
  • Anweisungen zum Verfahren zur Harmonisierung von Regulierungsdokumenten, die von den Exekutivbehörden des Bundes verabschiedet werden und Brandschutzanforderungen festlegen oder festlegen sollen (genehmigt durch Verordnung Nr. 16 vom 2007. März 139)
  • Anweisungen zum Verfahren zur Vereinbarung von Abweichungen von Brandschutzanforderungen sowie zusätzlichen Brandschutzanforderungen, die nicht in behördlichen Dokumenten festgelegt sind
  • Anweisungen zum Verfahren zur Vereinbarung spezieller Schulungsprogramme für Brandschutzmaßnahmen für Mitarbeiter von Organisationen (genehmigt mit Beschluss vom 25. Oktober 2005 Nr. 764)
  • Hinweise zur Gewährleistung des Brandschutzes in Personenzugwagen (genehmigt durch Verordnung Nr. 5r vom 2009. November 2255)
  • Anweisungen zur Organisation der Aktivitäten der Einrichtungseinheiten der Bundesfeuerwehr des Ministeriums für Notsituationen Russlands zur Verhütung und (oder) Löschung von Bränden (genehmigt vom stellvertretenden Minister der Russischen Föderation für Zivilschutz, Notsituationen und Beseitigung der Folgen von Naturkatastrophen, Generaloberst des Internen Dienstes E.A. Serebrennikov am 30. September 2005)
  • Anleitung zur Organisation und Durchführung forensischer Untersuchungen in forensischen Einrichtungen und Sachverständigenabteilungen der Bundesfeuerwehr (genehmigt mit Verordnung vom 19 Nr. 2005)
  • Klassifizierung der natürlichen Brandgefahr von Wäldern. Einstufung der Brandgefahr in Wäldern nach Witterungsbedingungen. Anforderungen an Brandschutzmaßnahmen in Wäldern je nach Zweck der Wälder, Indikatoren für die natürliche Brandgefahr von Wäldern und Indikatoren für die Brandgefahr in Wäldern in Abhängigkeit von den Wetterbedingungen (genehmigt durch Verordnung Nr. 16 vom 2008. Dezember 532)
  • Das Konzept des föderalen Systems zur Überwachung kritischer Einrichtungen und (oder) potenziell gefährlicher Infrastrukturen der Russischen Föderation und gefährlicher Güter
  • Methodik zur Bestimmung der berechneten Werte des Brandrisikos in Gebäuden, Bauwerken und Bauwerken verschiedener funktionaler Brandgefahrenklassen (genehmigt durch Beschluss vom 30. Juni 2009 Nr. 382)
  • Methodik zur Bestimmung der berechneten Werte des Brandrisikos in Produktionsanlagen (genehmigt durch Verordnung vom 10. Juli 2009 Nr. 404)
  • Methodische Empfehlungen des Ministeriums der Russischen Föderation für Zivilschutz, Notsituationen und Beseitigung der Folgen von Naturkatastrophen, des Amtes für staatliche Feueraufsicht zur Organisation und Durchführung der staatlichen Kontrolle (Überwachung) der auf dem Territorium der Russischen Föderation im Umlauf befindlichen Produkte Föderation, vorbehaltlich einer obligatorischen Bestätigung der Einhaltung der Brandschutzanforderungen. Sie wurden durch ein Schreiben des obersten staatlichen Inspektors der Russischen Föderation für Brandaufsicht G.N. in Kraft gesetzt. Kirillov vom 26.01.2007. Januar 43 Nr. 222-19-XNUMX
  • Richtlinien für Kommunalverwaltungen zur Umsetzung des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2003 Nr. 131-FZ „Über die allgemeinen Grundsätze der Kommunalverwaltung in der Russischen Föderation“ im Bereich Zivilschutz, Schutz der Bevölkerung und Gebiete vor Notfällen, Gewährleistung des Brandschutzes und der Sicherheit von Menschen an Gewässern
  • Richtlinien zur Organisation von Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeiter von Organisationen. Einweisung in die Brandbekämpfung und feuertechnisches Minimum (empfohlen von der Abteilung für staatliche Brandaufsicht des Ministeriums für Notsituationen Russlands für den praktischen Gebrauch)
  • Kulturministerium der Russischen Föderation. Schreiben zum Einsatz von Feuerlösch- und Flammschutzmitteln in Kultureinrichtungen vom 30 Nr. 2001-01 / 30-16
  • Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation. Bundesamt für Bildung. Schreiben über die Zusammenstellung von Sicherheits- und Brandschutzausrüstungen sowie Videoüberwachungssystemen vom 24. September 2009 Nr. 16-5104 / 07-02
  • Ministerium für regionale Entwicklung der Russischen Föderation. Schreiben zum Verfahren zur Genehmigung von Abweichungen von den Anforderungen behördlicher Dokumente im Bereich Brandschutz vom 13. August 2008 Nr. 20073-SM / 08
  • Ministerium für regionale Entwicklung der Russischen Föderation. Schreiben vom 16. Juni 2008 Nr. 14434-CM/08
  • Ministerium für regionale Entwicklung der Russischen Föderation. Schreiben vom 3. Juli 2008 Nr. 15986-SK/08
  • Ministerium der Russischen Föderation für Zivilschutz, Notsituationen und Beseitigung der Folgen von Naturkatastrophen Nr. 43-1239-1. Bundesforstamt Nr. BP-02-46/2447. Schreiben zur Frage der Genehmigungstätigkeit zur Verhütung und Bekämpfung von Waldbränden vom 17. April 2006
  • Ministerium der Russischen Föderation für Zivilschutz, Notsituationen und Beseitigung der Folgen von Naturkatastrophen. Anweisungen für die Verwendung pyrotechnischer Haushaltsprodukte durch Bürger
  • Ministerium der Russischen Föderation für Zivilschutz, Notsituationen und Beseitigung der Folgen von Naturkatastrophen. Schreiben zur Anzahl der Detektoren vom 17. Mai 2004 Nr. 18/4/1255
  • Ministerium der Russischen Föderation für Zivilschutz, Notsituationen und Beseitigung der Folgen von Naturkatastrophen. Schreiben zur Anwendung der Normen vom 13. Juni 2006 Nr. 19 / c-17 / 2035
  • Ministerium der Russischen Föderation für Zivilschutz, Notsituationen und Beseitigung der Folgen von Naturkatastrophen. Schreiben Nr. 28-2006-43 vom 4357. Dezember 19 zur Beteiligung der GPN-Gremien an der Stadtentwicklung
  • Ministerium der Russischen Föderation für Zivilschutz, Notsituationen und Beseitigung der Folgen von Naturkatastrophen. Brief vom 7. April 2010. Klarstellung zur Entwicklung einer Brandschutzerklärung
  • Ministerium der Russischen Föderation für Zivilschutz, Notsituationen und Beseitigung der Folgen von Naturkatastrophen. Bundesforstamt. Schreiben über Genehmigungsaktivitäten zum Löschen von Waldbränden vom 17. April 2008 Nr. BP-06-54/2590
  • Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung der Russischen Föderation. Schreiben über Lizenztätigkeiten zur Herstellung von Installation, Reparatur und Wartung von Brandschutzausrüstung für Gebäude und Bauwerke vom 2. Februar 2010 Nr. D05-246
  • Standards für die Verfügbarkeit von Feuerlöschgeräten an Orten, an denen Wälder genutzt werden (genehmigt durch Beschluss vom 22. Dezember 2008 Nr. 549)
  • Normen für die Bereitstellung von Feuerlöschgeräten, Mitteln zum Löschen von Waldbränden an Eigentümer des Waldfonds und Waldnutzer (in Kraft gesetzt durch Beschluss des Föderalen Forstdienstes Russlands vom 29. Oktober 1993 Nr. 290)
  • Brandschutznormen „Schulung von Brandschutzmaßnahmen für Mitarbeiter von Organisationen“ (geändert durch Verordnungen des Ministeriums für Notsituationen der Russischen Föderation vom 27.01.2009. Januar 35 Nr. 22.06.2010, vom 289. Juni XNUMX Nr. XNUMX)
  • NPB 01-93 Das Verfahren zur Entwicklung und Genehmigung von Regulierungsdokumenten der Staatsfeuerwehr des Innenministeriums Russlands (genehmigt vom obersten Staatsinspektor der Russischen Föderation für die Brandaufsicht)
  • NPB 02-93. Das Verfahren zur Beteiligung der staatlichen Brandschutzbehörden der Russischen Föderation an der Arbeit der Kommissionen zur Auswahl von Standorten (TRASS) für den Bau
  • NPB 101-95. Brandschutznormen. Gestaltungsnormen für Brandschutzanlagen
  • NPB 103-95 Normen der Staatsfeuerwehr des Innenministeriums Russlands. Handelspavillons und Kioske. Brandschutzanforderungen (genehmigt vom obersten Staatsinspektor der Russischen Föderation für die Brandaufsicht)
  • NPB 105-03 „Definition der Kategorien von Räumlichkeiten, Gebäuden und Außenanlagen hinsichtlich Explosions- und Brandgefahr“
  • NPB 108-96 Normen der Staatsfeuerwehr des Innenministeriums Russlands. Brandschutzanforderungen für religiöse Gebäude (genehmigt vom obersten Staatsinspektor der Russischen Föderation für die Brandaufsicht)
  • NPB 109-96 Brandschutznormen. U-Bahn-Wagen. Brandschutzanforderungen (genehmigt vom obersten Staatsinspektor der Russischen Föderation für die Brandaufsicht)
  • NPB 110-03 „Liste der Gebäude, Bauwerke, Räumlichkeiten und Geräte, die durch automatische Feuerlöschanlagen und automatische Feuermelder geschützt werden sollen“
  • NPB 110-99. Brandschutznormen. Liste der Gebäude, Bauwerke, Räumlichkeiten und Geräte, die durch automatische Feuerlöschanlagen und automatische Feuermelder geschützt werden sollen. (geändert durch die Verordnung des GUGPS des Innenministeriums der Russischen Föderation vom 01.08.2001 Nr. 56)
  • NPB 111-98* Innenministerium der Russischen Föderation. Landesfeuerwehr. Brandschutznormen. Tankstellen. Brandschutzanforderungen. (genehmigt durch die Verordnung des GUGPS des Ministeriums für Notsituationen der Russischen Föderation vom 23.05.2002. Mai 17 Nr. XNUMX)
  • NPB 151-2000 Brandschutznormen. Feuerschränke. Technische Anforderungen an den Brandschutz. Testmethoden (genehmigt durch Beschluss des GUGPS des Innenministeriums Russlands vom 27. Dezember 2000 Nr. 79)
  • NPB 152-2000 Brandschutznormen. Feuerlöschausrüstung. Feuerlöschschläuche. Technische Anforderungen an den Brandschutz. Testmethoden (genehmigt durch Beschluss des GUGPS des Innenministeriums Russlands vom 27. Dezember 2000 Nr. 80)
  • NPB 153-2000 Brandschutznormen. Feuerlöschausrüstung. Köpfe verbinden Feuerwehrleute. Technische Anforderungen an den Brandschutz. Testmethoden (genehmigt durch Beschluss des GUGPS des Innenministeriums Russlands vom 27. Dezember 2000 Nr. 81)
  • NPB 154-2000 Brandschutznormen. Feuerlöschausrüstung. Hydrantenventile. Technische Anforderungen an den Brandschutz. Testmethoden (genehmigt durch Beschluss des GUGPS des Innenministeriums Russlands vom 27. Dezember 2000 Nr. 78)
  • NPB 155-2002 Brandschutznormen. Feuerlöschausrüstung. Feuerlöscher. Das Verfahren zur Inbetriebnahme von Feuerlöschern und zur Durchführung von Zertifizierungstests (genehmigt durch Beschluss des GUGPS des Innenministeriums Russlands vom 28. Dezember 2001 Nr. 88)
  • NPB 160-97 Brandschutznormen. Signalfarben. Brandschutzschilder. Typen, Abmessungen, allgemeine technische Anforderungen (genehmigt vom obersten Staatsinspektor der Russischen Föderation für Brandaufsicht)
  • NPB 166-97 Brandschutznormen. Brandschutztechnik. Feuerlöscher. Betriebsvoraussetzungen (genehmigt durch Beschluss des GUGPS des Innenministeriums Russlands vom 31. Dezember 1997 Nr. 84)
  • NPB 175-2002 Brandschutznormen. Tragbare Feuerlaternen. Allgemeine technische Anforderungen. Testmethoden (genehmigt durch Beschluss des GUGPS EMERCOM Russlands vom 20. August 2002 Nr. 34)
  • NPB 23-2001 Brandschutznormen. Brandgefahr in technischen Umgebungen. Nomenklatur der Indikatoren (genehmigt durch Beschluss des GUGPS des Innenministeriums Russlands vom 5. November 2001 Nr. 76)
  • NPB 232-96 Das Verfahren zur Überwachung der Einhaltung der Anforderungen von Regulierungsdokumenten für Brandschutzausrüstung (Herstellung, Verwendung und Betrieb) (genehmigt vom obersten Staatsinspektor der Russischen Föderation für Brandaufsicht)
  • NPB 245-2001 Brandschutznormen. Stationäre Feuerleitern und Dachgeländer im Außenbereich. Allgemeine technische Anforderungen. Testmethoden (genehmigt durch Beschluss des GUGPS des Innenministeriums Russlands vom 28. Dezember 2001 Nr. 90)
  • NPB 250-97 Brandschutznormen. Aufzüge für den Feuerwehrtransport in Gebäuden und Bauwerken. Allgemeine technische Anforderungen (genehmigt durch Beschluss des GUGPS des Innenministeriums Russlands vom 30. Dezember 1997 Nr. 82)
  • NPB 303-2001 Brandschutznormen. Feuerspringende Rettungsgeräte. Allgemeine technische Anforderungen. Testmethoden (genehmigt durch Beschluss des GUGPS des Innenministeriums Russlands vom 14. November 2001 Nr. 77)
  • NPB 305-2001 Brandschutznormen. Brandschutztechnik. Gebühren für Luft-Schaum-Feuerlöscher und Schaum-Feuerlöschanlagen. Allgemeine technische Anforderungen. Testmethoden (genehmigt durch Beschluss des GUGPS des Innenministeriums Russlands vom 3. Oktober 2001 Nr. 68)
  • NPB 307-2002 Brandschutznormen. Feuerwehrauto. Nomenklatur der Indikatoren (genehmigt durch Beschluss des GUGPS EMERCOM Russlands vom 23. Dezember 2002 Nr. 48)
  • NPB 309-2002 Brandschutznormen. Feuerlöschausrüstung. Geräte zum Testen von Atemschutzgeräten und sauerstoffisolierenden Gasmasken (Atemschutzgeräten) von Feuerwehrleuten. Allgemeine technische Anforderungen. Testmethoden (genehmigt durch Beschluss des GUGPS EMERCOM Russlands vom 30. Dezember 2002 Nr. 53)
  • NPB 311-2002 Brandschutznormen. Feuerlöschausrüstung. Feuerwehr-Kommandofahrzeug. Allgemeine technische Anforderungen. Testmethoden (genehmigt durch Beschluss des GUGPS EMERCOM Russlands vom 27. Dezember 2002 Nr. 51)
  • NPB 316-2003. Brandschutznormen. Tragbare und mobile Feuerlöschgeräte mit schneller Löschmittelzufuhr. Brandschutzanforderungen. Testmethoden
  • NPB 54-2001 Brandschutznormen. Automatische Gasfeuerlöschanlagen. Module und Batterien. Allgemeine technische Anforderungen. Testmethoden (genehmigt durch Beschluss des Innenministeriums Russlands vom 26. Dezember 2001 Nr. 85)
  • NPB 58-97. Brandschutznormen. Brandmeldeanlagen sind adressierbar. Allgemeine technische Anforderungen. Testmethoden
  • NPB 66-97 Brandschutznormen. Autonome Brandmelder. Allgemeine technische Anforderungen. Prüfmethoden (genehmigt vom obersten Staatsinspektor der Russischen Föderation für Brandaufsicht)
  • NPB 80-99 Brandschutznormen. Modulare automatische Wassernebel-Feuerlöschanlagen. Allgemeine technische Anforderungen. Testmethoden (genehmigt durch Beschluss des GUGPS des Innenministeriums Russlands vom 20. Oktober 1999 Nr. 80)
  • NPB 88-2001. Brandschutznormen. Feuerlösch- und Signalanlagen. Designnormen und -regeln. (Geändert durch die Verordnung des GUGPS-Ministeriums für Notsituationen der Russischen Föderation vom 31.12.2002. Dezember 60 Nr. XNUMX)
  • Gewährleistung des Brandschutzes von Unternehmen der Ölraffinerie- und Petrochemieindustrie (genehmigt von FGU VNIIPO EMERCOM of Russia am 24. Mai 2004)
  • PB 05-351-00 Regeln für die Prüfung der Arbeitssicherheit von Projekten zum Brandschutz von Kohlebergwerken, gefährlichen Produktionsanlagen der Kohleindustrie (genehmigt durch den Beschluss des Gosgortekhnadzor Russlands vom 4. April 2000 Nr. 15)
  • PB 09-540-03 Allgemeine Regeln des Explosionsschutzes für explosive chemische, petrochemische und Ölraffinerien
  • Die Liste der Dokumente im Bereich der Normung, aufgrund derer auf freiwilliger Basis die Einhaltung der Anforderungen der Regierungsverordnung vom 24. Februar 2010 „Technische Vorschriften zur Sicherheit von Geräten für den Betrieb in explosionsgefährdeten Umgebungen“ (genehmigt) gewährleistet ist gemäß Verordnung des Bundesamtes für Technische Regulierung und Metrologie vom 31.08.2010) ist gewährleistet Nr. 3347)
  • Die Liste der zur Erstellung von Protokollen über Ordnungswidrigkeiten befugten Beamten der Landesfeuerwehraufsichtsbehörden der Bundesfeuerwehr
  • Die Liste der nationalen Normen und Regelwerke, durch die auf freiwilliger Basis die Einhaltung der Anforderungen des Bundesgesetzes „Technische Regeln für Brandschutzanforderungen“ sichergestellt wird
  • Liste der nationalen Normen, die die Regeln und Methoden der Forschung (Prüfung) und Messungen enthalten, einschließlich der Probenahmeregeln, die für die Anwendung und Durchsetzung des Bundesgesetzes „Technische Vorschriften über Brandschutzanforderungen“ und die Durchführung der Konformitätsbewertung erforderlich sind (genehmigt durch Verordnung von der Regierung der Russischen Föderation vom 10. März 2009 Nr. 304-r, geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 20.01.2011. Januar 50 Nr. XNUMX-r)
  • Vorschriften zur staatlichen Brandaufsicht (genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 21. Dezember 2004 Nr. 820, geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 19.10.2005. Oktober 629 Nr. XNUMX)
  • Vorschriften über die Offiziershäuser und Offiziersclubs der Streitkräfte der Russischen Föderation (geändert durch die Verordnung des Verteidigungsministers der Russischen Föderation vom 03.11.1997. November 391 Nr. XNUMX)
  • Verordnung über die Kommission des Ministeriums für Notsituationen Russlands zur freiwilligen Akkreditierung von Expertenorganisationen im Bereich der Bewertung der Konformität von Schutzgegenständen (Produkten) mit festgelegten Brandschutzanforderungen durch eine unabhängige Bewertung des Brandrisikos (genehmigt durch Verordnung Nr . 22 vom 2010. Juni 288)
  • Vorschriften zur Genehmigung von Brandbekämpfungsmaßnahmen
  • Verordnungen der Regierungskommission zur Verhütung und Beseitigung von Notfällen und zur Gewährleistung des Brandschutzes
  • Vorschriften über die Bundesfeuerwehr (genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 20. Juni 2005 Nr. 385, geändert durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 29.12.2009. Dezember 1107 Nr. XNUMX)
  • Regelungen zum funktionalen Teilsystem zur Verhütung und Löschung von Bränden des einheitlichen staatlichen Systems zur Verhütung und Beseitigung von Notfallsituationen (genehmigt durch Verordnung Nr. 29 vom 2005. August 656)
  • Regelungen zur Durchführung der Landesbrandaufsicht im Wald
  • Das Verfahren zur staatlichen Brandaufsicht über den Bau von Anlagen durch ausländische Firmen auf dem Territorium der Russischen Föderation (genehmigte Verordnung vom 6. Dezember 1993 Nr. 521)
  • Das Verfahren zur freiwilligen Akkreditierung von Organisationen, die im Bereich Zivilschutz, Schutz der Bevölkerung und Gebiete vor Notfällen tätig sind
  • Das Verfahren zur Erlangung einer freiwilligen Akkreditierung durch eine Sachverständigenorganisation im Bereich der Bewertung der Konformität von Schutzgegenständen (Produkten) mit festgelegten Brandschutzanforderungen durch eine unabhängige Brandrisikobewertung (genehmigt durch Verordnung Nr. 25 vom 2009. November 660)
  • Das Verfahren zum Anziehen der Kräfte und Mittel von Feuerwehren, Feuergarnisonen zum Löschen von Bränden und zur Durchführung von Notfallrettungseinsätzen (Anhang zur Verordnung des russischen Notfallministeriums vom 05.05.2008 Nr. 240)
  • Das Verfahren zur Verwendung von Schaumkonzentraten zum Löschen von Bränden (genehmigt vom Ministerium für Notsituationen Russlands am 27. August 2007)
  • Das Verfahren zur Gründung freiwilliger Feuerwehren und zur Registrierung freiwilliger Feuerwehrleute (genehmigt vom Leiter der Hauptdirektion der Staatsfeuerwehr des Innenministeriums der Russischen Föderation, dem obersten Staatsinspektor der Russischen Föderation für Feuer). Aufsicht, Generalleutnant des Internen Dienstes E.A. Serebrennikov am 24.03.2001. März XNUMX)
  • Beschluss Nr. 30 vom 2009. April 373 über die Stelle zur Akkreditierung von Zertifizierungsstellen und Prüflaboratorien (Zentren), die Arbeiten zur Bestätigung der Konformität von Produkten mit Brandschutzanforderungen durchführen
  • PPB 01-03 Brandschutzvorschriften in der Russischen Föderation (genehmigte Verordnung Nr. 18 vom 2003. Juni 313)
  • PPB 101-89 Brandschutzregeln für allgemeinbildende Schulen, Berufsschulen, Internate, Waisenhäuser, Vorschulen, außerschulische und andere Bildungseinrichtungen (genehmigt vom stellvertretenden Vorsitzenden des Staatlichen Komitees für öffentliche Bildung der UdSSR L.M. Tereshchenko, geändert., eingeführt durch die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation vom 27.07.2006. Juli 06 Nr. GKPI595-XNUMX)
  • PPB0 148-87 Brandschutzregeln für Sportanlagen (genehmigt von der Hauptdirektion für Brandschutz des Innenministeriums der UdSSR am 25. Dezember 1987)
  • PPBO 07-91 Brandschutzvorschriften für Gesundheitseinrichtungen (genehmigt vom Gesundheitsministerium der UdSSR am 30. August 1991)
  • PPBO 109-92 Brandschutzregeln für den Schienenverkehr
  • PPBO 157-90 Brandschutzregeln in der Forstindustrie (genehmigt vom technischen Direktor der Abteilung für Forst-, Zellstoff- und Papierindustrie sowie holzverarbeitende Industrie N.S. Lyashuk am 13. Januar 1992)
  • Regeln zur Beurteilung der Konformität geschützter Objekte (Produkte) mit festgelegten Brandschutzanforderungen durch unabhängige Brandrisikobewertung
  • Brandschutzregeln in Wäldern (genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 30. Juni 2007 Nr. 417)
  • Brandschutzvorschriften für die Stadt Moskau (vom 6. Oktober 1998 Nr. 755)
  • Brandschutzvorschriften in den Einrichtungen von Institutionen und Einrichtungen des Bundesstrafvollzugsdienstes (genehmigt durch Beschluss des Bundesstrafvollzugsdienstes vom 30. März 2005 Nr. 214)
  • Brandschutzvorschriften für Binnenschiffe der Russischen Föderation
  • Brandschutzregeln bei Heißarbeiten an Schiffen an den Liegeplätzen von Seehäfen und Schiffsreparaturbetrieben (genehmigt von der Abteilung für Schifffahrtssicherheit des Verkehrsministeriums der Russischen Föderation am 12. Februar 2004)
  • Regeln für die Durchführung von Berechnungen zur Bewertung des Brandrisikos (genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 31. März 2009 Nr. 272)
  • Regeln für den technischen Betrieb von Tanklagern (genehmigt durch Beschluss des Energieministeriums Russlands vom 19.06.2003. Juni 232 Nr. XNUMX)
  • Verordnung über Brandschutzmaßnahmen in Organisationen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung Russlands vom 24. Juni 2010 Nr. 478
  • Beschluss zur Genehmigung des Inhalts des Projektabschnitts „Liste der Maßnahmen zur Gewährleistung des Brandschutzes“ vom 20 Nr. 2006. Inhalt des Projektabschnitts „Liste der Maßnahmen zur Gewährleistung des Brandschutzes“
  • Beschluss zur Genehmigung des Formulars und Verfahrens zur Registrierung einer Brandschutzerklärung vom 24. Februar 2009 Nr. 91
  • Beschluss vom 17. Februar 2010 Nr. 58. Technologische Karten für die Durchführung von Arbeiten zur Verhütung und Löschung von Waldbränden
  • Klarstellung zur Anwendung der Anforderungen der Brandschutznorm NPB 104-03 „Warn- und Evakuierungsleitsysteme für Personen bei Bränden in Gebäuden und Bauwerken“
  • RD 009-01-96 Feuerautomatische Anlagen. Technische Inhaltsregeln
  • RD 009-02-96 Feuerautomatische Anlagen. Wartung und vorbeugende Wartung
  • RD 05-366-00 Anweisungen für die Gestaltung der Feuer- und Bewässerungswasserversorgung für Bergwerke (genehmigt durch den Beschluss des Gosgortekhnadzor Russlands vom 22. Juni 2000 Nr. 37)
  • RD 15 Richtlinien zum Verfahren zur Durchführung von Heißarbeiten in Bergwerken und Oberbauwerken von Kohle-(Schiefer-)Bergwerken (genehmigt durch Beschluss des Föderalen Dienstes für Umwelt-, Technologie- und Nuklearaufsicht vom 10. November 2006 Nr. 22)
  • RD 153-34.0-03.301-00 (VPPB 01-02-95 in der geänderten Fassung 1 1997, 2 1999) Brandschutzvorschriften für Energieunternehmen (ersetzt RD 34.03.301-95)
  • RD 153-34.0-49.101-2003. Anleitung zur Gestaltung des Brandschutzes für Energieunternehmen
  • RD 153-39.2-080-01 Regeln für den technischen Betrieb von Tankstellen (geändert durch Änderungen und Ergänzungen, genehmigt durch Verordnung des Energieministeriums der Russischen Föderation vom 17.06.2003 Nr. 226)
  • RD 200-RSFSR-12-0053-84 Anleitung für den Empfang, die Lagerung, die Ausgabe und die Abrechnung von Kraft- und Schmierstoffen in Kraftverkehrsunternehmen. Leitdokument (genehmigt vom stellvertretenden Minister für Straßenverkehr der RSFSR A.K. Vasiliev am 27. Juli 1984)
  • RD 25.952-90 (RD 78.142-90) Automatische Feuerlöschsysteme für Brandschutz und Sicherheitsfeuermelder. Das Verfahren zur Entwicklung einer Designaufgabe (anstelle von OST 25-1265-86 und OST 25-282-87)
  • RD 25.953-90 Automatische Feuerlöschanlagen, Feuer-, Sicherheits- und Brandmeldeanlagen. Symbole bedingter grafischer Elemente der Kommunikation
  • RD 25.964-90 Wartungs- und Reparatursystem für automatische Feuerlösch-, Rauchentfernungs-, Sicherheits-, Feuer- und Brandmeldeanlagen
  • RD 31.31.54-92 Liste der Gebäude, Räumlichkeiten und Bauwerke des Seeverkehrs mit Angabe der Explosions- und Brandgefahrenkategorien sowie der Zonenklasse (eingeführt mit Schreiben vom 3. Juni 1992 Nr. SM-39/795)
  • RD 3112199-1069-98 Leitdokument. Brandschutzanforderungen für Unternehmen, die mit komprimiertem Erdgas betriebene Fahrzeuge betreiben (genehmigt vom stellvertretenden Verkehrsminister der Russischen Föderation V.F. Berezin am 21. Mai 1998)
  • RD 34.03.303-89 Organisation des Brandschutzes in den Einrichtungen des Energieministeriums der UdSSR
  • RD 34.03.304-87 Regeln zur Umsetzung von Brandschutzanforderungen für die feuerbeständige Abdichtung von Kabeltrassen
  • RD 34.03.306-93 Richtlinien für die Erstellung von Einsatzplänen für Feuerlöschkarten bei Energieunternehmen
  • RD 34.03.307-87 Brandschutzregeln bei Bau- und Installationsarbeiten in den Einrichtungen des Energieministeriums der UdSSR
  • RD 34.03.350-98 Liste der Räumlichkeiten und Gebäude von Energieanlagen der RAO „UES of Russia“ mit Angabe der Explosions- und Brandgefahrenkategorien
  • RD 34.03.351-93 (in der Fassung 1, 1994) Explosionsschutzvorschriften bei der Verwendung von Heizöl in Kesselanlagen
  • RD 34.03.355-90 Hinweise zur Gewährleistung der Explosionssicherheit bei der Auslegung und dem Betrieb von Gasturbinenkraftwerken
  • RD 34.12.202 (I 34-00-012-84) Anweisungen zur Organisation von Brandschutzübungen bei Energieunternehmen und Organisationen des Energieministeriums der UdSSR
  • RD 34.49.501-95 Typische Betriebsanleitung für automatische Wasserfeuerlöschanlagen
  • RD 34.49.502-96 Bedienungsanleitung für Feuerlöschanlagen mit luftmechanischem Schaum
  • RD 34.49.503-94 Standardanweisungen für die Wartung und Verwendung von primären Feuerlöschgeräten in Energieanlagen
  • RD 34.49.504-96 Standard-Bedienungsanleitung für automatische Feuermeldeanlagen in Energieunternehmen
  • RD 51-3-92 Liste der Gebäude, Räumlichkeiten und Strukturen von Gasindustrieanlagen, die mit Feuerautomatikanlagen ausgestattet werden sollen
  • RD 78.145-93 Handbuch für das maßgebliche Dokument. Systeme und Komplexe von Sicherheits-, Feuer- und Brandmeldesystemen. Regeln für die Produktion und Abnahme von Arbeiten (genehmigt vom Leiter der GUVO des Innenministeriums Russlands V.S. Ryabov am 22. Dezember 1993)
  • RD 78.36.002-99 Technische Mittel von Objektsicherheitssystemen. Symbole für bedingte grafische Elemente von Systemen (einschließlich RD 78.V0.01-99)
  • RD-200-RSFSR-12-0053-84. Anleitung zur Annahme, Lagerung, Ausgabe und Abrechnung von Kraft- und Schmierstoffen in Kraftverkehrsunternehmen. Leitfaden
  • Empfehlungen zur Gewährleistung des Brandschutzes beim Vertrieb ziviler pyrotechnischer Produkte (genehmigt vom Leiter der Föderalen Staatsinstitution VNIIPO EMERCOM Russlands N.P. Kopylov am 7. Dezember 2006)
  • Empfehlungen zur Erkennung und Löschung von Waldbränden (genehmigt vom stellvertretenden Leiter des Föderalen Forstdienstes Russlands D.I. Odintsov am 17. Dezember 1997)
  • Empfehlungen zur Organisation und Durchführung von Kampfhandlungen durch Feuerwehren beim Löschen von Bränden in Einrichtungen, in denen gefährliche Chemikalien vorhanden sind
  • Empfehlungen zur Brandverhütung in Häusern mit Ofenheizung (genehmigt von FGU VNIIPO EMERCOM of Russia am 1. Oktober 2006)
  • Empfehlungen zum Brandschutz von Gebäuden und Bauwerken mit Ausrüstung für Richtfunkleitungen (genehmigt vom Leiter der Föderalen Staatsinstitution VNIIPO des Innenministeriums Russlands, Generalmajor des Internen Dienstes N.P. Kopylov am 13. April 2001)
  • Empfehlungen zur Brandverhütung in Wäldern und zur Regulierung der Arbeit der Waldbranddienste (genehmigt vom stellvertretenden Leiter des Föderalen Forstdienstes Russlands D.I. Odintsov am 17. November 1997)
  • Empfehlungen zur Schaffung schützender Feuerschneisen in Waldgebieten durch kontrollierte Verbrennung von trockenem Gras (genehmigt durch Beschluss des Föderalen Forstdienstes Russlands vom 24. März 1999 Nr. 68)
  • Empfehlungen zum Feuerlöschen polarer Flüssigkeiten in Tanks
  • SO 153-34.03.305-2003 Anweisungen zu Brandschutzmaßnahmen bei Heißarbeiten in Kraftwerken (genehmigt durch Beschluss des russischen Energieministeriums vom 30. Juni 2003 Nr. 263)
  • SO 153-34.21.122-2003 Anweisungen für die Installation des Blitzschutzes von Gebäuden, Bauwerken und industrieller Kommunikation (genehmigt durch Verordnung vom 30. Juni 2003 Nr. 280)
  • SP 1.13130.2009. Regelwerk. Brandschutzsysteme. Fluchtwege und Ausgänge
  • SP 10.13130.2009 Verhaltenskodex. Brandschutzsysteme. Interne Löschwasserversorgung. Brandschutzanforderungen
  • SP 11.13130.2009 Verhaltenskodex. Einsatzorte der Feuerwehren. Das Verfahren und die Methodik zur Bestimmung
  • SP 12.13130.2009 Verhaltenskodex. Definition von Kategorien von Räumlichkeiten, Gebäuden und Außenanlagen hinsichtlich Explosions- und Brandgefahr. (geändert durch Änderung Nr. 1, genehmigt durch Verordnung Nr. 09.12.2010 des Ministeriums für Notsituationen der Russischen Föderation vom 643)
  • SP 2.13130.2009. Regelwerk. Brandschutzsysteme. Sicherstellung der Feuerbeständigkeit geschützter Objekte
  • SP 3.13130.2009 Verhaltenskodex. Brandschutzsysteme. Brandwarn- und Evakuierungskontrollsystem. Brandschutzanforderungen
  • SP 4.13130.2009 Verhaltenskodex. Brandschutzsysteme. Begrenzung der Brandausbreitung in geschützten Einrichtungen. Anforderungen an raumplanerische und gestalterische Lösungen (genehmigt durch Beschluss des russischen Notfallministeriums vom 25. März 2009 Nr. 174)
  • SP 5.13130.2009 Verhaltenskodex. Brandschutzsysteme. Feuermelde- und Feuerlöschanlagen sind automatisch. Designnormen und -regeln (genehmigt durch Beschluss des Ministeriums für Notsituationen Russlands vom 25. März 2009 Nr. 175)
  • SP 6.13130.2009 Verhaltenskodex. Brandschutzsysteme. Elektrische Ausrüstung. Brandschutzanforderungen (genehmigt durch Beschluss des russischen Notfallministeriums vom 25. März 2009 Nr. 176)
  • SP 7.13130.2009 Verhaltenskodex. Heizungs-, Lüftungs-und Klimaanlagen. Brandschutzanforderungen (genehmigt durch die Verordnung des Ministeriums für Notsituationen Russlands vom 25. März 2009 Nr. 177)
  • SP 8.13130.2009 Verhaltenskodex. Brandschutzsysteme. Quellen der externen Löschwasserversorgung. Brandschutzanforderungen
  • SP 9.13130.2009 Verhaltenskodex. Feuerlöschausrüstung. Feuerlöscher. Betriebsvoraussetzungen (genehmigt durch Beschluss des Ministeriums für Notsituationen Russlands vom 25. März 2009 Nr. 179)
  • Besondere Regeln für den Brandschutz der Staats- und Kommunalarchive der Russischen Föderation (genehmigt durch Beschluss des Kulturministeriums der Russischen Föderation vom 12. Januar 2009 Nr. 3)
  • Methoden und Mittel zum Brandschutz von Holz. Management (genehmigt vom stellvertretenden Leiter des VNIIPO des Innenministeriums Russlands, Oberst des Internen Dienstes I.A. Bolodyan am 6. Mai 1999)
  • Standard der Russischen Eisenbahnen. Brandschutzmanagementsystem bei der Russischen Eisenbahn. Grundlegende Bestimmungen der STO RZD 1.15.009-2009 (genehmigt durch Beschluss der Russischen Eisenbahnen OJSC vom 12.01.2010 Nr. 16r)
  • Technische Vorschriften zur Sicherheit pyrotechnischer Zusammensetzungen und Produkte, die diese enthalten (genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 24. Dezember 2009 Nr. 1082)
  • TOI R-200-23-95 Standardanweisung Nr. 23 zur Verhütung von Bränden und Verbrennungen im Straßenverkehr (genehmigt durch Beschluss der Abteilung für Kraftverkehr des Verkehrsministeriums der Russischen Föderation vom 27. Februar 1996 Nr. 16)
  • Brandschutzanforderungen für den Vertrieb und die Verwendung pyrotechnischer Produkte (genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 22. Dezember 2009 Nr. 1052)
  • Brandschutzanforderungen. Malerarbeiten (genehmigt durch das Schreiben der Direktion des Staatspatrouillendienstes des Ministeriums für Notsituationen Russlands vom 20. Dezember 2006 Nr. 19/2/4886)
  • Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation zur Verbesserung der öffentlichen Verwaltung im Bereich des Brandschutzes
  • Richtlinien zur Erkennung und Löschung von Waldbränden (genehmigt und in Kraft gesetzt durch die Verordnung des Föderalen Forstdienstes Russlands vom 30. Juni 1995 Nr. 100)
  • Vereinheitlichung von Stromkreisen, Schalt- und Verteilergeräten, Kabelmanagement von Elektrizitätswerken der Hauptstromquellen von Feuerwehrfahrzeugen verschiedener Hersteller (genehmigt von der GUGPS EMERCOM Russlands am 23. Dezember 2003)

Archiv herunterladen Normative Dokumentation, Gesetze, Anordnungen zum Arbeitsschutz. Brandschutz

Alle behördlichen Dokumente, Gesetze, Anordnungen zum Arbeitsschutz

Siehe andere Artikel Abschnitt Arbeitsschutz

<< Zurück

Neueste Nachrichten aus Wissenschaft und Technik, neue Elektronik:

Maschine zum Ausdünnen von Blumen im Garten 02.05.2024

In der modernen Landwirtschaft entwickelt sich der technologische Fortschritt mit dem Ziel, die Effizienz der Pflanzenpflegeprozesse zu steigern. In Italien wurde die innovative Blumenausdünnungsmaschine Florix vorgestellt, die die Erntephase optimieren soll. Dieses Gerät ist mit beweglichen Armen ausgestattet, wodurch es leicht an die Bedürfnisse des Gartens angepasst werden kann. Der Bediener kann die Geschwindigkeit der dünnen Drähte anpassen, indem er sie von der Traktorkabine aus mit einem Joystick steuert. Dieser Ansatz erhöht die Effizienz des Blütenausdünnungsprozesses erheblich und bietet die Möglichkeit einer individuellen Anpassung an die spezifischen Bedingungen des Gartens sowie die Vielfalt und Art der darin angebauten Früchte. Nachdem wir die Florix-Maschine zwei Jahre lang an verschiedenen Obstsorten getestet hatten, waren die Ergebnisse sehr ermutigend. Landwirte wie Filiberto Montanari, der seit mehreren Jahren eine Florix-Maschine verwendet, haben von einer erheblichen Reduzierung des Zeit- und Arbeitsaufwands für das Ausdünnen von Blumen berichtet. ... >>

Fortschrittliches Infrarot-Mikroskop 02.05.2024

Mikroskope spielen eine wichtige Rolle in der wissenschaftlichen Forschung und ermöglichen es Wissenschaftlern, in für das Auge unsichtbare Strukturen und Prozesse einzutauchen. Allerdings haben verschiedene Mikroskopiemethoden ihre Grenzen, darunter auch die begrenzte Auflösung bei der Nutzung des Infrarotbereichs. Doch die neuesten Errungenschaften japanischer Forscher der Universität Tokio eröffnen neue Perspektiven für die Erforschung der Mikrowelt. Wissenschaftler der Universität Tokio haben ein neues Mikroskop vorgestellt, das die Möglichkeiten der Infrarotmikroskopie revolutionieren wird. Dieses fortschrittliche Instrument ermöglicht es Ihnen, die inneren Strukturen lebender Bakterien mit erstaunlicher Klarheit im Nanometerbereich zu sehen. Typischerweise sind Mikroskope im mittleren Infrarotbereich durch eine geringe Auflösung eingeschränkt, aber die neueste Entwicklung japanischer Forscher überwindet diese Einschränkungen. Laut Wissenschaftlern ermöglicht das entwickelte Mikroskop die Erstellung von Bildern mit einer Auflösung von bis zu 120 Nanometern, was 30-mal höher ist als die Auflösung herkömmlicher Mikroskope. ... >>

Luftfalle für Insekten 01.05.2024

Die Landwirtschaft ist einer der Schlüsselsektoren der Wirtschaft und die Schädlingsbekämpfung ist ein integraler Bestandteil dieses Prozesses. Ein Team von Wissenschaftlern des Indian Council of Agricultural Research-Central Potato Research Institute (ICAR-CPRI), Shimla, hat eine innovative Lösung für dieses Problem gefunden – eine windbetriebene Insektenluftfalle. Dieses Gerät behebt die Mängel herkömmlicher Schädlingsbekämpfungsmethoden, indem es Echtzeitdaten zur Insektenpopulation liefert. Die Falle wird vollständig mit Windenergie betrieben und ist somit eine umweltfreundliche Lösung, die keinen Strom benötigt. Sein einzigartiges Design ermöglicht die Überwachung sowohl schädlicher als auch nützlicher Insekten und bietet so einen vollständigen Überblick über die Population in jedem landwirtschaftlichen Gebiet. „Durch die rechtzeitige Beurteilung der Zielschädlinge können wir die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung von Schädlingen und Krankheiten ergreifen“, sagt Kapil ... >>

Zufällige Neuigkeiten aus dem Archiv

Künstliche Süßstoffe lassen Sie mehr essen 23.07.2016

Künstliche Süßstoffe werden verwendet, um den Kaloriengehalt von Lebensmitteln zu reduzieren: Beispielsweise ist der Süßstoff Sucralose 600-mal süßer als Zucker, sodass er, obwohl er wie Saccharose ein Kohlenhydrat ist, um ein Vielfaches weniger hinzugefügt werden muss, um den gleichen süßen Geschmack zu erzielen wie mit einem viel größeren Anteil an normalem Zucker.

Und wenn eine Person an Fettleibigkeit oder Diabetes leidet, sind solche Substanzen sehr nützlich - sie helfen, die Menge an Kalorien und Zucker, die in den Körper gelangen, schmerzlos anzupassen. Aber im Laufe der Zeit zeigten die Süßstoffe einen seltsamen und unangenehmen Nebeneffekt: Es stellte sich heraus, dass Sie wegen ihnen mehr essen möchten. Und der Grund, wie Forscher der University of Sydney und des Garvan Medical Institute herausfanden, liegt im neuronalen System, das sowohl den Kaloriengehalt von Lebensmitteln als auch deren süßen Geschmack bewertet.

Im Experiment wurden Drosophila-Fliegen mehrere Tage lang mit Nahrung unter Zusatz von Sucralose gefüttert, ihr Verhalten beobachtet und die im Nervensystem von Insekten ablaufenden Prozesse analysiert. Es stellte sich heraus, dass Fruchtfliegen am Ende 30 % mehr Kalorien zu sich nahmen, als wenn sie sich auf Nahrung mit normalem Zucker setzten. Außerdem wurden die Fliegen hyperaktiv, sie begannen zu schlafen, und wenn sie einschliefen, hatten sie einen schlechten Schlaf. Ähnliche Symptome treten bei leichtem Hungern auf (sowohl bei Tieren als auch bei Menschen), aber in diesem Fall hat niemand Drosophila absichtlich ausgehungert.

Die Verwendung eines Süßstoffs beeinflusst die Arbeit der Nervenzentren, die den Energiehaushalt überwachen. Der süße Geschmack ist hier ein wichtiger Parameter, da er auf den Kohlenhydratgehalt hinweist und Kohlenhydrate eine hocheffiziente Energiequelle sind. Und jetzt versteht das Energiebewertungssystem irgendwann, dass der frühere süße Geschmack einer geringeren Anzahl von Kalorien entspricht als zuvor – und in diesem Moment, so die Autoren der Arbeit, wird die Übereinstimmung zwischen Süße und Kaloriengehalt neu kalibriert. Dadurch entsteht ein „zusätzliches“ Hungergefühl.

Dasselbe passierte bei Versuchsmäusen, die mit Sucralose gefüttert wurden: Die Tiere begannen mehr zu fressen und vor allem arbeiteten in ihrem Gehirn die gleichen molekularen Signalketten wie bei Fruchtfliegen.

Offensichtlich ist der Mechanismus, der den süßen Geschmack mit dem Energiewert verbindet, sehr konservativ, und etwas Ähnliches kann beim Menschen gefunden werden. Und höchstwahrscheinlich spielt die Art des Süßungsmittels hier keine Rolle.

Vielleicht wäre der Ausweg hier einige Substanzen, die die neuralen Zentren beruhigen würden, die Süße und Kalorien vergleichen, und es ihnen nicht erlauben würden, uns zur Völlerei zu provozieren.

Weitere interessante Neuigkeiten:

▪ Der Magnet hält Sie vom Lügen ab

▪ Sekundenkleber für gebrochene Knochen

▪ TI DRV2605L Vibrationsmotortreiber

▪ Dämmerung des Universums

▪ Die Elektronik bewertet den Süßegrad von Speisen und Getränken

News-Feed von Wissenschaft und Technologie, neue Elektronik

 

Interessante Materialien der Freien Technischen Bibliothek:

▪ Abschnitt der Website Elektriker im Haus. Artikelauswahl

▪ Artikel Oh, Knüppel, lass uns gehen! Populärer Ausdruck

▪ Artikel Haben Seesterne Augen? Ausführliche Antwort

▪ Artikel Hohe Temperatur. Gesundheitspflege

▪ Artikel Modernisierung der Zündeinheit. Enzyklopädie der Funkelektronik und Elektrotechnik

▪ Artikel Stromverbrauchsanzeige. Enzyklopädie der Funkelektronik und Elektrotechnik

Hinterlasse deinen Kommentar zu diesem Artikel:

Name:


E-Mail optional):


Kommentar:





Alle Sprachen dieser Seite

Startseite | Bibliothek | Artikel | Sitemap | Site-Überprüfungen

www.diagramm.com.ua

www.diagramm.com.ua
2000-2024